AW: wirkungsvolle Hupe
Wenn Bosch dabei schreiben würde, wie sie die Lautstärke messen (z. B. in 1 m Abstand), dann könnte man mit einigen Annahmen auf den in 7 m zu erwartenden Pegel umrechnen.
Aber noch mal zur Ausgangsfrage: Eine Kompressorfanfare ist nicht grundsätzlich verboten. Verboten ist sie nur, wenn sie nacheinander verschiedene Töne spielt oder wenn sie insgesamt zu laut ist.
Der oben zitierte §55 StVZO erlaubt ja 105 dB(A) in 7 m. Wenn ich mich nicht sehr täusche, waren das vor 25 Jahren unter 100 dB (ich meine 95, kann aber falsch sein). Und zu dieser Zeit habe ich jahrelang eine Dreiklangkompressorfanfare von Bosch im Auto gehabt. Nie hat der TÜV etwas dazu gesagt (und der hat das Fahrzeug etliche Male vorgeführt bekommen).
Die sog. Minifanfare EC9 von Bosch (hieß die so, die Du aufgeführt hast?) ist mit 110 dB angegeben. Falls das ein Pegel in 1 m Entfernung ist, bist Du in 7 m unter den zulässigen 105 dB.