Z4 als Firmenwagen

Okcaps4Z

macht Rennlizenz
Registriert
17 August 2020
Ort
Duisburg, aber linksrheinisch
Wagen
BMW Z4 G29 M40i
Hallo Leute,

ich bekomme meinen M40i ja in ein paar Monaten. Ich überlege noch, ob ich ihn privat kaufe oder über meine Firma (Handwerksbetrieb). Ich frage ich, ob das Finanzamt vielleicht Probleme macht. Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

Gruß aus Duisburg
Christoph
 
Hallo Christoph,

wenn du glaubhaft machen kannst, dass du den Z4 zu mehr als 50 % betrieblich nutzt, sollte nichts dagegen sprechen. Eventuell verlangt das Finanzamt, dass du dieses belegst. Wenn du kein Fahrtenbuch führst, bedenke aber, dass du monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (ohne Rabatt) als Privatanteil versteuern musst. Zusätzlich eventuell noch ein Teil für die Fahrten zum Betrieb. Der Z4 zählt vom Kaufpreis absolut nicht zu den Luxusautos. Da werden ganz andere Fahrzeuge anerkannt. Ohne Fahrtenbuch sind die steuerlichen Vorteile meistens aber nicht so groß, wie oft gedacht wird. Insbesondere nicht, wenn das Fahrzeug gekauft wird, da später der Verkaufserlös wieder versteuert werden muss.
 
Hallo Christoph,

wenn du glaubhaft machen kannst, dass du den Z4 zu mehr als 50 % betrieblich nutzt, sollte nichts dagegen sprechen. Eventuell verlangt das Finanzamt, dass du dieses belegst. Wenn du kein Fahrtenbuch führst, bedenke aber, dass du monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (ohne Rabatt) als Privatanteil versteuern musst. Zusätzlich eventuell noch ein Teil für die Fahrten zum Betrieb. Der Z4 zählt vom Kaufpreis absolut nicht zu den Luxusautos. Da werden ganz andere Fahrzeuge anerkannt. Ohne Fahrtenbuch sind die steuerlichen Vorteile meistens aber nicht so groß, wie oft gedacht wird. Insbesondere nicht, wenn das Fahrzeug gekauft wird, da später der Verkaufserlös wieder versteuert werden muss.
Hallo Detlef,

erstmal danke für Deine ausführliche Antwort.
Ich habe vor, den Wagen zu leasen. Die 1% Regelung ist klar. So mache ich das mit dem GLC ja zurzeit auch. Im Grunde wird es ja so sein, dass ich den Wagen zu 2/3 im Alltag, sprich gewerblich nutze. Kundentermine, Baustellen abfahren, etc.
Mein Steuerberater will noch ermitteln, ob ich was investieren muss oder ob leasen besser passt. Die Serviceleistungen bei BMW sind übrigens beim Leasing günstiger. Und etwaige Kulanzen werden auch beim Leasing eher gewährt. Traurig aber wahr.
Gruß, Christoph
 
Wenn man mal überlegt, das die meisten zugelassenen Porsche 911 als „Geschäftswagen“ angemeldet sind, dürfte es beim Z4 erst recht keine Probleme geben.
 
Bei uns werden vom MX 5 bis zum X5 M Geschäftswagen für die Mitarbeiter geleast/gekauft.
Das wird alles nur über die 1% Regelung geregelt, ohne Fahrtenbuch und ohne Probleme mit FA


@42w203
Musst du Pfand sammeln um den Geldbeutel wieder zu füllen? Schaut so leer aus :D:roflmao::D

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Zuletzt bearbeitet:
Naja, so pauschal kann man das nicht sagen. Kommt auch auf die Branche und die Firmengröße an.
Bei uns werden vom MX 5 bis zum X5 M Geschäftswagen für die Mitarbeiter geleast/gekauft.
Das wird alles nur über die 1% Regelung geregelt, ohne Fahrtenbuch und ohne Probleme mit FA


@42w203
Musst du Pfand sammeln um den Geldbeutel wieder zu füllen? Schaut so leer aus :D:roflmao::D

Anhang anzeigen 461750

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Das ist ja auch einfach. Die 1% vom Bruttolistenpreis bezahlt ja auch der Mitarbeiter. Ich habe die Erfahrung mit meinen Mitarbeitern gemacht, das dies zwar einfach aber nur für die Firma steuerlich interessant ist. Ich nutze jetzt seit zwei Jahren das elektronische Fahrtenbuch von BMW und fahre, gerade bei Bruttolistenpreisen jenseits von 70000 € besser damit. Es macht halt nur ein wenig Arbeit...
 
Naja, so pauschal kann man das nicht sagen. Kommt auch auf die Branche und die Firmengröße an.

Man muss da etwas differenzieren. Sobald die betriebliche Nutzung über 50 % liegt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen. Dann muss das Fahrzeug auch als Betriebsfahrzeug behandelt werden. Erst wenn es sich wirklich um Luxusautos handelt (wozu der Z4 nun wirklich nicht zählt), wird schon berücksichtigt, um welche Branche oder Firmengröße es sich handelt. Aber auch bei kleineren Unternehmen bleibt das Auto bei einer über 50 %igen betrieblichen Nutzung trotzdem ein Betriebsfahrzeug, nur dass die anfallenden Kosten (Leasing bzw. Abschreibungen) dann nicht zwingend in voller Höhe als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
 
Die 1% vom Bruttolistenpreis bezahlt ja auch der Mitarbeiter. Ich habe die Erfahrung mit meinen Mitarbeitern gemacht, das dies zwar einfach aber nur für die Firma steuerlich interessant ist.
Es ist richtig, dass Mitarbeiter, welche ein Firmen-Pkw auch privat nutzen dürfen, monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als Sachbezug versteuern müssen, wenn sie kein Fahrtenbuch führen. Diese Regelung ist aber nicht nur für die Firma steuerlich interessant. Im Gegenteil: Dem Unternehmer kann es egal sein, ob der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt oder nicht. Der Unternehmer kann so oder so die kompletten Aufwendungen des Fahrzeugs steuermindern absetzen. Bei Arbeitnehmern muss nicht einmal die betriebliche Nutzung von über 50 % gegeben sein. Wenn der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt, kann es sich nur bei dem Arbeitnehmer steuerlich günstiger auswirken. So, wie es sich bei dem Unternehmer günstiger auswirken kann, wenn dieser ein Fahrtenbuch für sein Auto führt.
 
Also mein Stb. hat mir abgeraten ihn in die Firma zu nehmen.
Wie erklärst du ständige Tankquittungen aus 🇮🇹 🇦🇹 und 🇨🇭 :b
Das ist eben das Problem, dass durch die vielen Urlaubsfahrten (welche durch die Tankquittungen ja ersichtlich sind) ohne Fahrtenbuch schwer nachzuweisen ist, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Und das ist nun mal die magische Grenze, von der alles abhängt.
 
Das ist eben das Problem, dass durch die vielen Urlaubsfahrten (welche durch die Tankquittungen ja ersichtlich sind) ohne Fahrtenbuch schwer nachzuweisen ist, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Und das ist nun mal die magische Grenze, von der alles abhängt.
Was aber (bei Arbeitnehmern) in Grenznähe bei unproblematischen Firmenwagen ja genauso auftreten kann. Ist es mit der 1% Regelung nicht ohnehin egal wieviel wofür gefahren wird? Das Fahrtenbuch macht doch nur Sinn, wenn man darüber belegt >50% geschäftlich zu fahren oder täusche ich mich?
 
Also, es geht hier erstmal nicht um meine Mitarbeiter. Die fahren Mercedes Vito, VW T6 oder Ford Transit. :) :-)
Es geht darum, dass ich den Z4 haben will und gucken muss, was am meisten Sinn ergibt.

Außerdem bin ich ja ein kleiner Selbständiger im Handwerk. Da gibts eh keine Zeit für Urlaub.
 
Was aber (bei Arbeitnehmern) in Grenznähe bei unproblematischen Firmenwagen ja genauso auftreten kann. Ist es mit der 1% Regelung nicht ohnehin egal wieviel wofür gefahren wird? Das Fahrtenbuch macht doch nur Sinn, wenn man darüber belegt >50% geschäftlich zu fahren oder täusche ich mich?
Ein Fahrtenbuch macht Sinn, wenn mann damit belegen kann, dass der privat genutzte Anteil so niedrig ist, dass er unter der 1 %-Regelung liegt. Die 50 % haben damit nichts zu tun.

Ganz vereinfachtes Beispiel, wobei grundsätzlich aber auch die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit einbezogen werden müssten:

Bruttolistenpreis: 70.000 €
jährliche Kosten einschl. Abschreibung oder Leasinggebühr: 13.000 €

ergibt bei 1 %-Regelung:
1 % von 70.000 € = 700 € x 12 Monate = 8.400 € jährlicher Sachbezug, welcher vom Arbeitnehmer zu versteuern ist

Fahrtenbuch ermittelt 65 % private Fahrten:
65 % von 13.000 € = 8.450 € jährlicher Sachbezug

Bei dieser Berechnung lohnt sich also ein Fahrtenbuch bei einer Privatnutzung von unter 65 %. Ok, liegt der private Anteil leicht darunter, wird man den Aufwand für ein paar gesparte Euro gerne meiden.
 
Wer den Firmenwagen fährt dürfte unerheblich sein, nehme ich an. Das Finanzamt interessiert am Ende ja nur die Summe der Kosten für den Fuhrpark. Ich sehe da ehrlich gesagt kein Problem, weil die Kosten für den Z4 nun mal echt nicht raus stechen. Das ist ja kein 100k+ Fahrzeug. Da kostet ein gut ausgestatteter T6 wahrscheinlich schon teilweise mehr. 55-60k Liste bekommt man da mit einem Allrad Kombi ja problemlos zusammen. Z4 M40i geht ab 60 los. Von dem her würde ich es einfach auf einen Versuch ankommen.
 
Wer den Firmenwagen fährt dürfte unerheblich sein, nehme ich an. Das Finanzamt interessiert am Ende ja nur die Summe der Kosten für den Fuhrpark. Ich sehe da ehrlich gesagt kein Problem, weil die Kosten für den Z4 nun mal echt nicht raus stechen. Das ist ja kein 100k+ Fahrzeug. Da kostet ein gut ausgestatteter T6 wahrscheinlich schon teilweise mehr. 55-60k Liste bekommt man da mit einem Allrad Kombi ja problemlos zusammen. Z4 M40i geht ab 60 los. Von dem her würde ich es einfach auf einen Versuch ankommen.
Genau DAS sagte mein STB eben auch. Im schlimmsten Fall erkennt das FA das nicht an. Dann muss man die steuerlichen Vorteile wieder zurückzahlen, abzüglich der 1%-Nachteile.
 
Mein Steuerberater will noch ermitteln, ob ich was investieren muss oder ob leasen besser passt.

Christoph, das ist eigentlich ein Punkt, welchen du rein wirtschaftlich sehen musst. Wie hoch sind die Kosten bei Leasing während des Leasingzeitraums? Wieviel Kosten entstehen dir insgesamt beim Kauf unter Berücksichtigung eines Wiederverkaufs nach Ablauf von 3 Jahren (falls du es mit einem dreijährigen Leasingvertrag vergleichen möchtest) einschließlich eventueller Finanzierungskosten. Vielleicht dann noch die Überlegung einbringen, was passiert beim Leasen nach Ablauf des Zeitraumes (Fahrzeug übernehmen oder nicht). Das ist zwar alles schwierig zu ermitteln, jedoch kannst du es bestimmt besser als dein Steuerberater. Denn du kennst die Zahlen.

Steuerlich spielt es nicht so eine entscheidende Rolle. Beim Leasen setzt du die Leasinggebühren an. Beim Kauf eine jährliche Abschreibung von 16 2/3 % des Nettokaufpreises.
 
Christoph, das ist eigentlich ein Punkt, welchen du rein wirtschaftlich sehen musst. Wie hoch sind die Kosten bei Leasing während des Leasingzeitraums? Wieviel Kosten entstehen dir insgesamt beim Kauf unter Berücksichtigung eines Wiederverkaufs nach Ablauf von 3 Jahren (falls du es mit einem dreijährigen Leasingvertrag vergleichen möchtest) einschließlich eventueller Finanzierungskosten. Vielleicht dann noch die Überlegung einbringen, was passiert beim Leasen nach Ablauf des Zeitraumes (Fahrzeug übernehmen oder nicht). Das ist zwar alles schwierig zu ermitteln, jedoch kannst du es bestimmt besser als dein Steuerberater. Denn du kennst die Zahlen.

Steuerlich spielt es nicht so eine entscheidende Rolle. Beim Leasen setzt du die Leasinggebühren an. Beim Kauf eine jährliche Abschreibung von 16 2/3 % des Nettokaufpreises.
Danke Dir für Deine Tipps. Werde ich mal durchrechnen.
 
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