RautenMiro
macht Rennlizenz
- Registriert
- 11 November 2019
- Wagen
- BMW Z4 G29 M40i
Ein Fahrtenbuch macht Sinn, wenn mann damit belegen kann, dass der privat genutzte Anteil so niedrig ist, dass er unter der 1 %-Regelung liegt. Die 50 % haben damit nichts zu tun.
Ganz vereinfachtes Beispiel, wobei grundsätzlich aber auch die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit einbezogen werden müssten:
Bruttolistenpreis: 70.000 €
jährliche Kosten einschl. Abschreibung oder Leasinggebühr: 13.000 €
ergibt bei 1 %-Regelung:
1 % von 70.000 € = 700 € x 12 Monate = 8.400 € jährlicher Sachbezug, welcher vom Arbeitnehmer zu versteuern ist
Fahrtenbuch ermittelt 65 % private Fahrten:
65 % von 13.000 € = 8.450 € jährlicher Sachbezug
Bei dieser Berechnung lohnt sich also ein Fahrtenbuch bei einer Privatnutzung von unter 65 %. Ok, liegt der private Anteil leicht darunter, wird man den Aufwand für ein paar gesparte Euro gerne meiden.
Die Berechnung ist noch einen kleinen Tick zu simpel.
Du gehst bei Deiner Berechnung von einem Unternehmer(gleich auch bei Arbeitnehmern) aus, welcher seinen Firmensitz zu Hause hat.....
Für Fahrten Whg-Betriebsstätte hat man noch die 0,03% Regel zu beachten und die hat es bei dem Bruttolistenverkaufspreis echt in sich..... .
Ich als Euskirchener "Landei" .... da haben viele Fahrten zu den Betrieben Köln o Bonn.... da kommen locker 35-45 Entfernungs-km zusammen ......
Nehmen wir die Mitte bei 40 km....
70.000 x 0,03% x 40 km x 12 Monate= 10.080 EUR zusätzlicher Privatanteil ........... Schluck......
Die Fahrten dahin zählen betrieblich für den %-Satz, aber später muss man trotzdem noch die Kosten pro km ausrechnen und die Differenz zwischen den wahrscheinlich hohen km-Satz und den
0,15 EUR (Entfernungs-km:2) als nichtabziehbare Betriebsausgabe hinzurechnen.....
Wie Du siehst ... DAS lohnt sich kaum noch für jmd.... da sind wir ganz schnell bei der "Kostendeckelung"
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