Z4 als Firmenwagen

Ein Fahrtenbuch macht Sinn, wenn mann damit belegen kann, dass der privat genutzte Anteil so niedrig ist, dass er unter der 1 %-Regelung liegt. Die 50 % haben damit nichts zu tun.

Ganz vereinfachtes Beispiel, wobei grundsätzlich aber auch die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit einbezogen werden müssten:

Bruttolistenpreis: 70.000 €
jährliche Kosten einschl. Abschreibung oder Leasinggebühr: 13.000 €

ergibt bei 1 %-Regelung:
1 % von 70.000 € = 700 € x 12 Monate = 8.400 € jährlicher Sachbezug, welcher vom Arbeitnehmer zu versteuern ist

Fahrtenbuch ermittelt 65 % private Fahrten:
65 % von 13.000 € = 8.450 € jährlicher Sachbezug

Bei dieser Berechnung lohnt sich also ein Fahrtenbuch bei einer Privatnutzung von unter 65 %. Ok, liegt der private Anteil leicht darunter, wird man den Aufwand für ein paar gesparte Euro gerne meiden.

Die Berechnung ist noch einen kleinen Tick zu simpel.

Du gehst bei Deiner Berechnung von einem Unternehmer(gleich auch bei Arbeitnehmern) aus, welcher seinen Firmensitz zu Hause hat.....

Für Fahrten Whg-Betriebsstätte hat man noch die 0,03% Regel zu beachten und die hat es bei dem Bruttolistenverkaufspreis echt in sich..... .

Ich als Euskirchener "Landei" .... da haben viele Fahrten zu den Betrieben Köln o Bonn.... da kommen locker 35-45 Entfernungs-km zusammen ......

Nehmen wir die Mitte bei 40 km....

70.000 x 0,03% x 40 km x 12 Monate= 10.080 EUR zusätzlicher Privatanteil ........... Schluck......

Die Fahrten dahin zählen betrieblich für den %-Satz, aber später muss man trotzdem noch die Kosten pro km ausrechnen und die Differenz zwischen den wahrscheinlich hohen km-Satz und den
0,15 EUR (Entfernungs-km:2) als nichtabziehbare Betriebsausgabe hinzurechnen.....

Wie Du siehst ... DAS lohnt sich kaum noch für jmd.... da sind wir ganz schnell bei der "Kostendeckelung"
 
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Die Berechnung ist noch einen kleinen Tick zu simpel.

Du gehst bei Deiner Berechnung von einem Unternehmer(gleich auch bei Arbeitnehmern) aus, welcher seinen Firmensitz zu Hause hat.....

Für Fahrten Whg-Betriebsstätte hat man noch die 0,03% Regel zu beachten und die hat es bei dem Bruttolistenverkaufspreis echt in sich..... .

Ich als Euskirchener "Landei" .... da haben viele Fahrten zu den Betrieben Köln o Bonn.... da kommen locker 35-45 Entfernungs-km zusammen ......

Nehmen wir die Mitte bei 40 km....

70.000 x 0,03% x 40 km x 12 Monate= 10.080 EUR zusätzlicher Privatanteil ........... Schluck......

Die Fahrten dahin zählen betrieblich für den %-Satz, aber später muss man trotzdem noch die Kosten pro km ausrechnen und die Differenz zwischen den wahrscheinlich hohen km-Satz und den
0,15 EUR (Entfernungs-km:2) als nichtabziehbare Betriebsausgabe hinzurechnen.....

Wie Du siehst ... DAS lohnt sich kaum noch für jmd.... da sind wir ganz schnell bei der "Kostendeckelung"
Das wäre in meinem Fall nicht relevant, da die Firma direkt am Haus ist.
 
Die Antwort ging ja im speziellen an @Detlef66 ........

Nachher denke die anderen Selbständigen/Arbeitnehmer die nicht das Glück haben auf der Arbeit zu wohnen /oder in der unmittelbaren Nähe... dass dies die einzigen
Parameter wären, welche zu berücksichtigen sind. ;)
 
Die Antwort ging ja im speziellen an @Detlef66 ........

Nachher denke die anderen Selbständigen/Arbeitnehmer die nicht das Glück haben auf der Arbeit zu wohnen /oder in der unmittelbaren Nähe... dass dies die einzigen
Parameter wären, welche zu berücksichtigen sind. ;)
Schon klar. Ist ja auch gut, dass solche Anmerkungen gemacht werden. Sind ja nicht zu vernachlässigen.
Übrigens ist es nicht immer ein Glück, direkt an der Firma zu wohnen.😂 Vor allem nicht im Handwerk.
 
Die Berechnung ist noch einen kleinen Tick zu simpel.

Ich habe ja extra geschrieben, dass es ganz vereinfacht ist und die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit einbezogen werden müssten. Mir ging es nur darum, zu verdeutlichen, dass man nicht einfach sagt, ab 50 % lohnt sich ein Fahrtenbuch, darunter nicht.

Ich bin von Beruf Steuerfachwirt und schlage mich damit schon 36 Jahre rum. Die Problematik ist mir daher durchaus bekannt.
 
Ich habe ja extra geschrieben, dass es ganz vereinfacht ist und die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit einbezogen werden müssten. Mir ging es nur darum, zu verdeutlichen, dass man nicht einfach sagt, ab 50 % lohnt sich ein Fahrtenbuch, darunter nicht.

Ich bin von Beruf Steuerfachwirt und schlage mich damit schon 36 Jahre rum. Die Problematik ist mir daher durchaus bekannt.
Und ich Steuerberater und ..... schlage mich auch schon seeeeeeehr lange damit rum... seit 16 Jahren selbstständig....
 
Ich habe ja extra geschrieben, dass es ganz vereinfacht ist und die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit einbezogen werden müssten. Mir ging es nur darum, zu verdeutlichen, dass man nicht einfach sagt, ab 50 % lohnt sich ein Fahrtenbuch, darunter nicht.

Ich bin von Beruf Steuerfachwirt und schlage mich damit schon 36 Jahre rum. Die Problematik ist mir daher durchaus bekannt.

Und ich Steuerberater und ..... schlage mich auch schon seeeeeeehr lange damit rum... seit 16 Jahren selbstständig....
Schön, wenn wir diesbezüglich hier Fachleute haben, danke.:t

Thema interessiert mich auch gerade und wenn ich das richtig lese und verstehe, egalisiert sich eigentlich die monatliche Abschreibung der Leasingrate durch den steuerwerten Vorteil der 1% Regelung und der einzige Vorteil bei Leasing oder Finanzierung ist letztendlich nur das direkte Abschreiben der Betriebskosten, oder habe ich hierbei einen Denkfehler?
 
Thema interessiert mich auch gerade und wenn ich das richtig lese und verstehe, egalisiert sich eigentlich die monatliche Abschreibung der Leasingrate durch den steuerwerten Vorteil der 1% Regelung und der einzige Vorteil bei Leasing oder Finanzierung ist letztendlich nur das direkte Abschreiben der Betriebskosten, oder habe ich hierbei einen Denkfehler?

Es ist immer schwierig, ohne die genauen Zahlen zu kennen, darauf zu antworten. Es müssen einfach mehrere Faktoren hierbei berücksichtigt werden:

- Bruttolistenpreis
- Höhe der Leasing-Raten
- Beim Kauf (wegen Erwähnung Finanzierung): Höhe Kaufpreis, Dauer des Fahrzeugs im Betriebsvermögen sowie voraussichtlicher Verkaufserlös
- Entfernung zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Höhe der laufenden Betriebskosten
- Umsatzsteuerliche Beurteilung des Unternehmens

Gaaaaanz grob gesagt machst du aber keinen Denkfehler. Genauer sollte es dir der Steuerberater deines Vertrauens ausrechnen können.

Bei Anwendung der 1%-Regelung ist in vielen Fällen der steuerliche Vorteil aber ohnehin nicht sehr groß. Bei Führung eines Fahrtenbuches kann das ganz anders aussehen.
 
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Es ist immer schwierig, ohne die genauen Zahlen zu kennen, darauf zu antworten. Es müssen einfach mehrere Faktoren hierbei berücksichtigt werden:

- Bruttolistenpreis
- Höhe der Leasing-Raten
- Beim Kauf (wegen Erwähnung Finanzierung): Höhe Kaufpreis, Dauer des Fahrzeugs im Betriebsvermögen sowie voraussichtlicher Verkaufserlös
- Entfernung zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Höhe der laufenden Betriebskosten
- Umsatzsteuerliche Beurteilung des Unternehmens

Gaaaaanz grob gesagt machst du aber keinen Denkfehler. Genauer sollte es dir der Steuerberater deines Vertrauens ausrechnen können.

Bei Anwendung der 1%-Regelung ist in vielen Fällen der steuerliche Vorteil aber ohnehin nicht sehr groß. Bei Führung eines Fahrtenbuches kann das ganz anders aussehen.
Danke für deine Antwort.

In meinem Fall ist es eigentlich einfach, Listenpreis 72000 inkl. Mwst, Leasingrate 709 inkl. Mwst.
Hauptsächlich fahre ich in der Firma einen Sprinter (Handwerkerauto).
Den Z4 würde ich gelegentlich für Kundenbesuche nutzen, überwiegend aber privat, ca 80/20 %.

Deswegen meine Überlegung, ob es sich überhaupt lohnt ihn über die Firma laufen zu lassen. Von meinem Steuerberater kommt keine konkrete Antwort.
 
Danke für deine Antwort.

In meinem Fall ist es eigentlich einfach, Listenpreis 72000 inkl. Mwst, Leasingrate 709 inkl. Mwst.
Hauptsächlich fahre ich in der Firma einen Sprinter (Handwerkerauto).
Den Z4 würde ich gelegentlich für Kundenbesuche nutzen, überwiegend aber privat, ca 80/20 %.

Deswegen meine Überlegung, ob es sich überhaupt lohnt ihn über die Firma laufen zu lassen. Von meinem Steuerberater kommt keine konkrete Antwort.
Es reicht wenn du 51% geschäftliche Fahrten nachweisen kannst per 3 monatiger Fahrtenbuchführung ;)
 
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Danke Christian, die Frage stellt sich aber nach wie vor, lohnt es sich überhaupt?
 
Danke Christian, die Frage stellt sich aber nach wie vor, lohnt es sich überhaupt?
Z4 ist halt für mich und dich schwierig da wir viele Touren fahren, ok dieses Jahr coronabedingt nur um die 5000 Km zusammengebracht.
Problem ist halt dabei wenn ständig österreichische und italienische Tankzettel auftauchen :eek: :o erklär das mal
 
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In meinem Fall ist es eigentlich einfach, Listenpreis 72000 inkl. Mwst, Leasingrate 709 inkl. Mwst.
Hauptsächlich fahre ich in der Firma einen Sprinter (Handwerkerauto).
Den Z4 würde ich gelegentlich für Kundenbesuche nutzen, überwiegend aber privat, ca 80/20 %.

Deswegen meine Überlegung, ob es sich überhaupt lohnt ihn über die Firma laufen zu lassen. Von meinem Steuerberater kommt keine konkrete Antwort.

Bei einer betrieblichen Nutzung von ca. 20 % handelt es sich nicht mehr um notwendiges "Betriebsvermögen". Allenfalls um gewillkürtes "Betriebsvermögen". Betriebsvermögen in Anführungszeichen, da das Auto ja geleast wird. Dann greift allerdings die 1%-Regelung nicht mehr. Der private Anteil muss dann durch Fahrtenbuch oder Schätzung (z. B. vereinfachtes Fahrtenbuch, in welchem nur die betrieblichen Fahrten aufgezeichnet werden) ermittelt werden. Letztendlich werden dann per Saldo die 20 % gewinnmindern berücksichtigt. Die in den Betriebsausgaben enthaltene Mehrwertsteuer wird dann ebenfalls zu 20 % berücksichtigt.

Sind Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb zu berücksichtigen, müssen die Betriebsausgaben ggf. auf 30 Cent je Entfernungskilometer begrenzt werden.

Das Fahrzeug kann auch im Privatvermögen gehalten werden. Die betrieblichen Fahrten können dann betrieblich verbucht werden. Entweder mit der Pauschale von 30 Cent je gefahrenen Kilometer oder mit dem tatsächlichen Wert, wenn dieser ermittelt wird.

Es ist schon traurig, wenn dein Steuerberater sich dazu nicht konkret äußert. Gerade bei einem geleasten Fahrzeug sollte das nicht so kompliziert sein.

Es reicht wenn du 51% geschäftliche Fahrten nachweisen kannst per 3 monatiger Fahrtenbuchführung

Es muss sich hier aber um einen repräsentativen Zeitraum handeln. Wenn sich die Verhältnisse anschließend ändern, muss das berücksichtigt werden.
 
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