Das wird ja immer schlimmer... Ab ins kühle Nass und wieder einen klaren Kopf bekommen!!
Nur eine inhaltliche Klarstellung, wo ich mich leider missverständlich ausgedrückt habe:
Mit der Aussage, ein privater Verkäufer habe keinen Grund, Reparaturrechnungen "aufzubewahren", meinte ich, dass er keinen Grund hat, diese beim Verkauf einzubehalten und dem Käufer nicht mitzugeben. (Das tatsächliche Aufbewahren kann natürlich sehr wohl sinnvoll sein, zumindest solange sich damit eine gewisse Eingrenzung der Schadensschwere erreichen lässt.)
Nur eine inhaltliche Klarstellung, wo ich mich leider missverständlich ausgedrückt habe:
Mit der Aussage, ein privater Verkäufer habe keinen Grund, Reparaturrechnungen "aufzubewahren", meinte ich, dass er keinen Grund hat, diese beim Verkauf einzubehalten und dem Käufer nicht mitzugeben. (Das tatsächliche Aufbewahren kann natürlich sehr wohl sinnvoll sein, zumindest solange sich damit eine gewisse Eingrenzung der Schadensschwere erreichen lässt.)