Z4 e89 sdrive 23 Hilfe beim Kauf

Wäre richtig geil von dir. Würdest mir eine lange Strecke ersparen. Falls du Zeit und Lust hast wäre ich dir sehr Dankbar wenn das machst.
 
Ich muss so langsam auch ins Bett.

Meld dich morgen wenn du die Informationen hast :D

Danke nochmal an alle!
 
So mein Lieber, jetzt musst Du mir mal deine Telefonnummer über Unterhaltungen schicken, ich ruf Dich dann an :-)
 
Zu diesem Fahrzeug noch ganz kurz:

Du kaufst hier zwar beim Händler, aber nicht vom Händler - denn die MWSt ist nicht ausweisbar. Demnach hat der Händler den Wagen nur im Kundenauftrag in Kommission genommen; der Kaufvertrag kommt zwischen dem Käufer und dem unmittelbaren Vorbesitzer zustande, nicht aber mit dem Händler. Daher hast du im Mangelfall auch keine Ansprüche gegen den Händler ("Händlergewährleistung"). Wenn der unmittelbare Vorbesitzer eine Privatperson ist, kann der zudem wirksam die eigene Sachmangelhaftung ausschließen. Damit bliebe im Mangelfall nur die im Artikeltext angegebene "Garantie bis 12.2013".

Deshalb würde ich genau nachfragen, was mit dieser "Garantie" gemeint ist:
  • Die Originalgewährleistung (Frist: 2 Jahre) ist schon abgelaufen, denn der Wagen ist EZ 06/10.
  • Läuft evtl. noch eine Gewährleistungsverlängerung?
  • Eine abgetretene Händlergewährleistung des Vorbesitzers?
  • Gibt es eine Garantie mit Garantieurkunde?
  • Eine Garantieversicherung? Zu welchen Bedingungen?
Der Umfang der Rechte kann sich ereheblich von den gesetzlichen Rechten im Mangelfall unterscheiden. Vor allem eine Garantieversicherung und leider auch eine Garantie geben dir i.d.R. weniger Rechte als die (hier vermutlich ausgeschlossene) gesetzliche Sachmangelhaftung.

Gruß

Mick
 
Ne mach ich nicht :D

Ok ich fasse mal zusammen was ich beachten sollte:

- Sportsitze
- Navi
- Telefonaufbereitung
- 3 Liter Maschine :D
- Zustand der Sitzfläche
- Sitzheizung
- Händler

Irgendwas vergessen?

Werde dann nocheinmal bei der endgültigen Entscheiden die Tage fragen ^^

Versuchs dochmal beim BMW-Händler "Euler" in Kaiserlautern der macht gesunde Preise ,meistens besser als in den Saarland-Niederlasungen =>SLS/SB oder Saar-Pfalz
 
Zu diesem Fahrzeug noch ganz kurz:

Du kaufst hier zwar beim Händler, aber nicht vom Händler - denn die MWSt ist nicht ausweisbar. Demnach hat der Händler den Wagen nur im Kundenauftrag in Kommission genommen; der Kaufvertrag kommt zwischen dem Käufer und dem unmittelbaren Vorbesitzer zustande, nicht aber mit dem Händler. Daher hast du im Mangelfall auch keine Ansprüche gegen den Händler ("Händlergewährleistung"). Wenn der unmittelbare Vorbesitzer eine Privatperson ist, kann der zudem wirksam die eigene Sachmangelhaftung ausschließen. Damit bliebe im Mangelfall nur die im Artikeltext angegebene "Garantie bis 12.2013".

Deshalb würde ich genau nachfragen, was mit dieser "Garantie" gemeint ist:
  • Die Originalgewährleistung (Frist: 2 Jahre) ist schon abgelaufen, denn der Wagen ist EZ 06/10.
  • Läuft evtl. noch eine Gewährleistungsverlängerung?
  • Eine abgetretene Händlergewährleistung des Vorbesitzers?
  • Gibt es eine Garantie mit Garantieurkunde?
  • Eine Garantieversicherung? Zu welchen Bedingungen?
Der Umfang der Rechte kann sich ereheblich von den gesetzlichen Rechten im Mangelfall unterscheiden. Vor allem eine Garantieversicherung und leider auch eine Garantie geben dir i.d.R. weniger Rechte als die (hier vermutlich ausgeschlossene) gesetzliche Sachmangelhaftung.

Gruß

Mick

Der Punkt ist nicht zu unterschätzen! Mein defektes Dach hat die Anschlußgarantie gezahlt, hätte ich die nicht vom Händler (!) on top bekommen, hätte ich 1.306 € löhnen dürfen :eek: :o

Und auch ohne hast Du zumindest das erste halbe Jahr keine Probleme bei Defekten, bei Privatperson ohne Haftung is da nämlich nada ...
 
Der Wagen ist als Premium select mit einem Jahr Garantie verkauft worden, hat diese noch bis Ende 2013.
 
Du kaufst hier zwar beim Händler, aber nicht vom Händler - denn die MWSt ist nicht ausweisbar. Demnach hat der Händler den Wagen nur im Kundenauftrag in Kommission genommen; der Kaufvertrag kommt zwischen dem Käufer und dem unmittelbaren Vorbesitzer zustande, nicht aber mit dem Händler. Daher hast du im Mangelfall auch keine Ansprüche gegen den Händler ("Händlergewährleistung").

Ist das denn wirklich so? Ich versteh die Schlussfolgerung nicht. Dass die MwSt nicht ausweisbar ist, heißt doch nicht zwingend, dass der Händler nur als Vermittler Auftritt. Wenn der Händler den Wagen von einer Privatperson eingekauft hat, wäre die MwSt doch auch nicht ausweisbar und der Händler würde trotzdem Gewährleistung geben müssen.
 
Wenn der Händler den Wagen von einer Privatperson eingekauft hat, wäre die MwSt doch auch nicht ausweisbar und der Händler würde trotzdem Gewährleistung geben müssen.

Dann dürfte der Händler für den Z4 nicht mehr verlangen als er bezahlt hat - sonst wäre wenigstens die Differenz zwischen EK- und VK-Preis umsatzsteuerpflichtig (§ 25a UStG) - und darauf würde der Händler vermutlich schon aus Eigeninteresse hinweisen, um gewerblichen Kunden wenigstens einen gewissen Kaufanreiz zu geben.

Dass der Verkäufer ein Verlustgeschäft mit dem Verkauft macht, ist auch ziemlich unwahrscheinlich, selbst wenn man eine längere Standzeit berücksichtigt. Der VK liegt immer noch sehr deutlich über dem Händler-EK (Schwacke). Allenfalls eine Steuersparkonstruktion bei einer Inzahlungnahme (z.B. hoher Preis für den hereingenommenen, bisher privat gefahrenen Gebrauchten, dafür geringer Neuwagenrabatt für einen Geschäftswagen) könnte daran was ändern, was sich für den Händler aber auch rechnen müsste. Das passt zudem auch nur für bestimmte Sonderfälle und ungewöhnlich hohe Ankaufpreise stoßen auch gerne auf das Misstrauen der FA und dahin wäre dann der (evtl.) Steuervorteil...

Allerdings steht tatsächlich nichts vom Kommissionsgeschäft in der Verkaufsbeschreibung ("Verkauf im Kundenauftrag o.ä.") - das gehört m.E. zu den wesentlichen Informationspflichten und spricht damit natürlich für ein Eigengeschäft des Händlers. Andererseits wird nur die Garantie erwähnt, nicht aber die zwingend vom Händler bei einem Eigengeschäft gegenüber Verbrauchern zu gewährende einjährige Händlergewährleistung, die durch jede Art von Garantie gerade unberührt bleibt (und deshalb unter Irreführungsgesichtspunkten ebenfalls zu erwähnen gewesen wäre - Arg. § 477 Abs.1 Nr.1 BGB i.V.m. § 5a UWG).

Ich gebe dir daher Recht, die Schlussfolgerung ist nicht zwingend und die Verkaufsbeschreibung wirft bei genauer Untersuchung einige Fragen auf (die mich an der Seriosität des Angebots natürlich nicht ernsthaft zweifeln lassen). Trotzdem würde ich nach der Beschreibung annehmen, dass es sich eher um ein Kommissionsgeschäft handelt und der Verkäufer den Hinweis vergessen hat.


@ Frank & Saar89

Was ist nun, ist das Angebot gut? Wie steht der Wagen da? Dürfen wir mit einem Neuzugang rechnen? UNd natürlich: Wisst ihr, wer nun wirklich als Verkäufer im Vertrag erscheint?

Gruß

Mick
 
Ich finde das Angebot sehr gut, Auto steht echt tadellos da und hat auch eine gute und glaubhafte Historie. Es wird privat verkauft, Fahrzeug gehört der Ehefrau. Der Händler hat ein Motorradgeschäft, hat geschäftlich nix mit Autos zu tun.

Ich würde ihn als klare Kaufempfehlung sehen. Stehe auch in telefonischem Kontakt mit unserem Kollegen im Saarland. Bilder hab ich ihm gemailt, das mit beiden steht ja schon hier. :-)
 
Danke dir, Frank!

Wenn man berufsbedingt schon seit Jahren immer wieder Angebote, Verträge, Werbematerial, etc. liest, weiß man halt, wo erfahrungsgemäß was fehlt - absichtlich oder versehentlich.

Mit der Premium Selection Garantie fährt man natürlich nicht völlig verkehrt, zumal sie auch nur zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung des damals verkaufenden Händlers gilt (evtl. vorhandene Ausschlüsse in der Garantie sind daher nicht ganz so dramatisch).

Gruß

Mick
 
Soo es ist entschieden.
Ich werde och etwas warten bis die Saison beendet ist.
Bin bald 4 Wochen in der Heimat und lohnt sich eigentlich nicht mehr.
Hab beschlossen vernünftig zu sein und das nicht zu überstürzen. Nach der Saison werde ich wohl mehr Auswahl an haben und kann mir vielleicht noch paar schöne Felgen dazu kaufen.
Ich Danke allen vielmals für eure Hilfe. Und ganz besonders dir Frank!

Ich melde mich dann demnächst :)
Wird aber aufjedenfall ein z4
 
Dann dürfte der Händler für den Z4 nicht mehr verlangen als er bezahlt hat - sonst wäre wenigstens die Differenz zwischen EK- und VK-Preis umsatzsteuerpflichtig (§ 25a UStG) - und darauf würde der Händler vermutlich schon aus Eigeninteresse hinweisen, um gewerblichen Kunden wenigstens einen gewissen Kaufanreiz zu geben.

Sorry Mick,

aber das ist Unsinn! Bei der Differenzbesteuerung nach §25a UStG ist der offene USt-Ausweis nicht gegeben. Du kannst aus dem Kaufpreis (ohne USt) also kein Kommissionsgeschäft ableiten.
 
Bei der Differenzbesteuerung nach §25a UStG ist der offene USt-Ausweis nicht gegeben. Du kannst aus dem Kaufpreis (ohne USt) also kein Kommissionsgeschäft ableiten.

Das stimmt zwar, sonst müsste der Händler ja den EK-Preis offenlegen. Dennoch verwendet praktisch jeder Händler den Hinweis auf die Differenzbesteuerung als Hinweis auf ein Kommissionsgeschäft. Steht gar nichts da [edit: bzw. nur davon, dass die MWSt nicht auweisbar ist], deutet dies eben [edit: auch] auf ein Kommissionsgeschäft hin und genau so war's hier ja auch.
 
Das stimmt zwar, sonst müsste der Händler ja den EK-Preis offenlegen. Dennoch verwendet praktisch jeder Händler den Hinweis auf die Differenzbesteuerung als Hinweis auf ein Kommissionsgeschäft. Steht gar nichts da, deutet es eben auf ein Kommisionsgeschäft hin und so war's hier ja auch.

Nein! Wie kommst Du darauf? Der offene USt-Ausweis ist bei der Differenzbesteuerung verboten! Selbst wenn er seinen EK nennen würde dürfe er nicht die 19% auf bspw. 1.000€ Mehrerlös ausweisen. Es gibt auch hier für den Käufer keinen Vorsteuerabzug.

Beim Kommissionsgeschäft kommt es zu einem sog. Doppelumsatz im Zeitpunkt der Veräußerung. Das hat mit der Differenzbesteuerung zunächst einmal nichts zu tun. Denn: Der Kommissionär erhält vom Kommittenten eine Provision (1. Umsatz; volle USt), der Kommittent (in Deinem Fall ja Privatperson) hat mit der USt grundsätzlich nichts am Hut, da privates Veräußerungsgeschäft ((2. Umsatz)an Kommissionär)).

Das driftet allerdings ab, wenn es Dich ernsthaft interessiert, dann kannst Du mir gerne eine PN schreiben.
 
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