Saar89
Testfahrer
Wäre richtig geil von dir. Würdest mir eine lange Strecke ersparen. Falls du Zeit und Lust hast wäre ich dir sehr Dankbar wenn das machst.
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Leider gibt's in Saarbrücken keinen zum Probefahren...
Wie ist dieser da?
http://www.autoscout24.de/DetailsGTM.aspx?id=227621606&cd=634957731840000000&asrc=st|as
Der steht schon recht lange drin, also solltest du bisschen verhandeln können!http://suchen.mobile.de/auto-insera...STEM&negativeFeatures=EXPORT&maxMileage=50000
Wow geil. Hast was gut bei mir . Wenn mal in der Nähe bist^^
Ne mach ich nicht
Ok ich fasse mal zusammen was ich beachten sollte:
- Sportsitze
- Navi
- Telefonaufbereitung
- 3 Liter Maschine
- Zustand der Sitzfläche
- Sitzheizung
- Händler
Irgendwas vergessen?
Werde dann nocheinmal bei der endgültigen Entscheiden die Tage fragen ^^
Zu diesem Fahrzeug noch ganz kurz:
Du kaufst hier zwar beim Händler, aber nicht vom Händler - denn die MWSt ist nicht ausweisbar. Demnach hat der Händler den Wagen nur im Kundenauftrag in Kommission genommen; der Kaufvertrag kommt zwischen dem Käufer und dem unmittelbaren Vorbesitzer zustande, nicht aber mit dem Händler. Daher hast du im Mangelfall auch keine Ansprüche gegen den Händler ("Händlergewährleistung"). Wenn der unmittelbare Vorbesitzer eine Privatperson ist, kann der zudem wirksam die eigene Sachmangelhaftung ausschließen. Damit bliebe im Mangelfall nur die im Artikeltext angegebene "Garantie bis 12.2013".
Deshalb würde ich genau nachfragen, was mit dieser "Garantie" gemeint ist:
Der Umfang der Rechte kann sich ereheblich von den gesetzlichen Rechten im Mangelfall unterscheiden. Vor allem eine Garantieversicherung und leider auch eine Garantie geben dir i.d.R. weniger Rechte als die (hier vermutlich ausgeschlossene) gesetzliche Sachmangelhaftung.
- Die Originalgewährleistung (Frist: 2 Jahre) ist schon abgelaufen, denn der Wagen ist EZ 06/10.
- Läuft evtl. noch eine Gewährleistungsverlängerung?
- Eine abgetretene Händlergewährleistung des Vorbesitzers?
- Gibt es eine Garantie mit Garantieurkunde?
- Eine Garantieversicherung? Zu welchen Bedingungen?
Gruß
Mick
Du kaufst hier zwar beim Händler, aber nicht vom Händler - denn die MWSt ist nicht ausweisbar. Demnach hat der Händler den Wagen nur im Kundenauftrag in Kommission genommen; der Kaufvertrag kommt zwischen dem Käufer und dem unmittelbaren Vorbesitzer zustande, nicht aber mit dem Händler. Daher hast du im Mangelfall auch keine Ansprüche gegen den Händler ("Händlergewährleistung").
Wenn der Händler den Wagen von einer Privatperson eingekauft hat, wäre die MwSt doch auch nicht ausweisbar und der Händler würde trotzdem Gewährleistung geben müssen.
Dann dürfte der Händler für den Z4 nicht mehr verlangen als er bezahlt hat - sonst wäre wenigstens die Differenz zwischen EK- und VK-Preis umsatzsteuerpflichtig (§ 25a UStG) - und darauf würde der Händler vermutlich schon aus Eigeninteresse hinweisen, um gewerblichen Kunden wenigstens einen gewissen Kaufanreiz zu geben.
Bei der Differenzbesteuerung nach §25a UStG ist der offene USt-Ausweis nicht gegeben. Du kannst aus dem Kaufpreis (ohne USt) also kein Kommissionsgeschäft ableiten.
Das stimmt zwar, sonst müsste der Händler ja den EK-Preis offenlegen. Dennoch verwendet praktisch jeder Händler den Hinweis auf die Differenzbesteuerung als Hinweis auf ein Kommissionsgeschäft. Steht gar nichts da, deutet es eben auf ein Kommisionsgeschäft hin und so war's hier ja auch.