Jörg
Fahrer
- Registriert
- 16 April 2005
Hallo.
...das neue Jahr fängt ja gut an.
Gestern ist meiner Frau ein Jaguar S-Type in den den Z4 geknallt. Ihr ist, Gott sei Dank, außer einem leichten Schleudertrauma, nichts passiert.
Der Unfallhergang war wie folgt: Sie befand sich im Kreisverkehr und die verpennte Katze hat sie einfach nicht gesehen und ist in den Kreisverkehr eingefahren und ihr in die Seite geknallt. Die Schulfrage ist also kein Thema, er hat seine Schuld auch sofort anerkannt und die Schadensregulierung mit seiner Versicherung läuft auch schon.
Meine Frage an Euch ist auch eine ganz andere.
Wie sieht es bei einem solchen, doch recht harmlosen Blechschaden (Werkstatt meint ca. 2500-3000€ Schaden), aus beim Wiederverkauf des Wagens ? Bin ich verpflichtet solch einen Schaden anzugeben, wenn er fachmännisch behoben ist. Gilt der Wagen nun als Unfallwagen ? Nach meinem bisherigen Verständnis dachte ich, man muss so was nicht angeben, wenn die Teile komplett getauscht und durch Originalteile ersetzt werden. Als Unfallwagen gilt er doch nur dann, wenn tragende Teile gerichtet, geschweißt oder ersetzt werden, oder ?
...das neue Jahr fängt ja gut an.
Gestern ist meiner Frau ein Jaguar S-Type in den den Z4 geknallt. Ihr ist, Gott sei Dank, außer einem leichten Schleudertrauma, nichts passiert.
Der Unfallhergang war wie folgt: Sie befand sich im Kreisverkehr und die verpennte Katze hat sie einfach nicht gesehen und ist in den Kreisverkehr eingefahren und ihr in die Seite geknallt. Die Schulfrage ist also kein Thema, er hat seine Schuld auch sofort anerkannt und die Schadensregulierung mit seiner Versicherung läuft auch schon.
Meine Frage an Euch ist auch eine ganz andere.
Wie sieht es bei einem solchen, doch recht harmlosen Blechschaden (Werkstatt meint ca. 2500-3000€ Schaden), aus beim Wiederverkauf des Wagens ? Bin ich verpflichtet solch einen Schaden anzugeben, wenn er fachmännisch behoben ist. Gilt der Wagen nun als Unfallwagen ? Nach meinem bisherigen Verständnis dachte ich, man muss so was nicht angeben, wenn die Teile komplett getauscht und durch Originalteile ersetzt werden. Als Unfallwagen gilt er doch nur dann, wenn tragende Teile gerichtet, geschweißt oder ersetzt werden, oder ?