Änderungen und Anpassungen in 2017 der StVO und der Bußgelder

RainerW

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12 Januar 2002
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Straubing
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BMW Z4 G29 M40i
...in 2017 gab es ja schon einige Anpassungen und Änderungen - jetzt folgt nochmals ein Schwung.

Die Zusammenfassung (Quelle):

Das Jahr 2017 hat für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer einige Änderungen gebracht. Für die Rettungsgasse gelten neue Regeln, Fahrradfahrer dürfen sich nicht mehr nach Fußgängerampeln richten, das Handy am Steuer wird mit höheren Strafen belegt und die Bußgeldreform ist durch.

Das Jahr 2017 hielt wieder einige Änderungen im Bußgeldkatalog und in den Gesetzen für deutsche Autofahrer bereit. Die wohl größte Neuerung, die Bußgeldreform, setzt die Toleranz für Fehlverhalten im Straßenverkehr extrem herunter. So verliert man laut aktuellem Bußgeldkatalog bereits mit 8 Punkten seine Fahrerlaubnis – vor 2014 brauchte es dafür schon 18 Punkte. Neben Autofahrern sind seit der Reform des Bußgeldkatalogs mittlerweile auch Radfahrer und Fußgänger von Bußgeldern und Punkten betroffen. Glücklicherweise müssen Fußgänger jedoch keine Strafen zahlen, sondern können lediglich Punkte in Flensburg erhalten. Verkehrsminister Alexander Dobrindt hat außerdem härtere Strafen für Raser durchgesetzt. Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Auch leichtsinniges Hantieren mit Smartphones am Steuer kommt Autofahrern künftig teurer zu stehen. Dafür wird das lange bestehende Handy-Verbot verschärft, das vielfach missachtet wurde. Für Verstöße werden demnach 100 Euro statt 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Fahrradfahrer müssen seit dem 1. Januar 2017 an den Ampeln aufpassen. Seit diesem Zeitpunkt gelten für sie nämlich keine Fußgängerampeln mehr. Sie müssen dann entweder auf die speziellen Lichtzeichen für Fahrradfahrer achten oder sich nach dem Ampeln für Autos richten (§ 37 Abs. 2 Satz 6 StVO). Wer zudem mit einem E-Bike unterwegs ist, das bis Tempo 25 fahren kann, darf ab 2017 Radwege benutzen. Davon ausgenommen sind allerdings die bis zu 45 km/h schnellen S-Pedelecs. Außerdem dürfen radelnde Eltern jetzt mit ihren Kindern auf Gehwegen fahren. Bisher mussten sie auf der Fahrbahn fahren, während ihre Kinder die Fußwege nutzen durften. Mofa- und Rollerfahrer brauchen ab dem 1. März 2017 ein neues Versicherungskennzeichen. Für das neue Versicherungsjahr brauchen sie das neue schwarze Kennzeichen.

2017 bringt einige Änderungen im Straßenverkehr
Auch auf der Autobahn einige Autofahrer vermutlich schon Veränderungen festgestellt, denn seit 2017 dürfen die sogenannten Giga-Liner regulär die Autobahnen befahren. Bis Ende des Jahres läuft noch ein Feldversuch, in dem die Lang-Lkw rund 60 Prozent der Autobahnen befahren dürfen. Bereits seit Herbst des vergangenen Jahres gibt es eine neue Regelung für Rettungsgassen auf vierspurigen Autobahnen: Ab sofort muss die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Fahrspur und den übrigen drei rechten Fahrstreifen gebildet werden. Bisher wurde sie auf vierspurigen Autobahnen in der Mitte gebildet. Abschreckendere Geldbußen in einer Höhe von 200 bis 320 Euro sollen Autofahrer außerdem dazu bringen, Rettern und Polizei schneller den Weg frei zu machen. Seit dem 1. Februar 2017 wird zudem ein Bußgeld fällig, wenn Autofahrer Rollstuhlfahrer transportieren und sich nicht an die erweiterte Gurtpflicht halten. Die besagt, dass der Rollstuhl in einem speziellen Rollstuhl-Rückhaltesystem befestigt sein muss und der Rollstuhlnutzer selbst ebenfalls darin gesichert sein muss. Die neue Regelung gilt bereits seit Juni 2016, wird jedoch erst seit Jahresbeginn mit Bußgeldern geahndet. Die Höhe der Bußgelder orientiert sich an dem bestehenden Bußgeld für das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten während der Fahrt, das mit 30 Euro dotiert ist. Auch für Motorradfahrer hält das Jahr 2017 Änderungen bereit. Denn ab kommendem Jahr dürfen nur noch Motorräder, die mindestens der Euro-4-Norm entsprechen, neu zugelassen werden. Der maximale Geräuschpegel darf bei neu zugelassenen Motorrädern über 175 Kubik außerdem nicht mehr als 80 dB betragen. Im nächsten Jahr muss man sich außerdem auf Änderungen bei Kosten für die Hauptuntersuchung einstellen. Die Preise sollen etwas angehoben werden. Genauso wie die Kosten für die Führerscheinprüfung.

Neue Regelungen und Testverfahren ab 2017
Änderungen gibt es 2017 auch beim Thema Gesichtsverhüllung! Am Steuer sind Masken und Schleier künftig tabu, bei denen nicht mehr erkennbar ist, wer das Auto fährt. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 60 Euro. Erklärtes Ziel dieser Maßnahme ist, bei zusehends automatisierten Verkehrskontrollen die Identität des Fahrers oder der Fahrerin effektiv feststellen zu können. Weiterhin erlaubt sind Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen. Darunter fallen Hüte, Kappen oder Kopftücher, ebenso etwa auch Faschingsschminke und Sonnenbrillen. Auch Helme für Motorradfahrer bleiben erlaubt. Als Folge der Diskussionen um den Abgasskandal ändert sich 2017 auch die Verbrauchsmessung bei Neuwagen. Ab September wird mit dem Verfahren "Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedures" (WLTP) geprüft. Zwar handelt es sich dabei nach wie vor um einen Test auf dem Rollenprüfstand, aber er soll wesentlich umfangreicher sein, als der bisherige Normzyklus. Die Ergebnisse sollen so realistischer sein und eher den tatsächlichen Verbrauchswerten eines Fahrzeugs entsprechen. Neu ist auch das Carsharing-Gesetz, das im neuen Jahr in Kraft treten soll. Darin wird geregelt, was unter einem Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie es zu kennzeichnen ist. Dazu wird es ein neues Verkehrsschild für spezielle Parkflächen geben und die Möglichkeit eingeräumt, Carsharing-Wagen von Parkgebühren zu befreien.
 
Ich finde es wurde mal echt zeit das die Strafen für Handy auch für Radfahrer , Rettungsgasse , illegale Straßenrennen , Alkohol und Gaffer drastisch erhöht wurden.
Waren doch zum Teil eine echter Witz in Deutschland.
Fehlen nur noch die links- / mittelspurschleicher, dann sind die ganzen alltagsaufreger bedient.
(leider wird es wohl weiterhin an der Umsetzung scheitern, aber der Ansatz ist äußerst positiv)
 
Fehlen nur noch die links- / mittelspurschleicher, dann sind die ganzen alltagsaufreger bedient.
(leider wird es wohl weiterhin an der Umsetzung scheitern, aber der Ansatz ist äußerst positiv)
Stimmt die hatte ich doch glatt vergessen. Mit der Umsetzung ist halt auch eine Personal frage. Leider werden die Gesetzeshüter ja immer weniger, die kosten...........
 
Fehlen nur noch die links- / mittelspurschleicher, dann sind die ganzen alltagsaufreger bedient.
(leider wird es wohl weiterhin an der Umsetzung scheitern, aber der Ansatz ist äußerst positiv)

...braucht es eigentlich nicht, da es hierfür schon die Möglichkeit eines Bußgeldes gäbe, welches sich auf das Rechtsfahrgebot stützt:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Rechtsfahrgebot missachtet mit gleichzeitiger Gefährdung anderer € 80,- 1 nein
... und Unfall verursacht € 100,- 1 nein
Rechtsfahrgebot in einer Kurve missachtet und andere gefährdet € 80,- 1 nein
Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr missachtet und andere gefährdet € 80,- 1 nein

...aber es ist halt leider im Alltag für die Ordnungshüter so gut wie nicht anwendbar - viel zu wenig Ressourcen, das allbekannte Dauerthema
 
...braucht es eigentlich nicht, da es hierfür schon die Möglichkeit eines Bußgeldes gäbe, welches sich auf das Rechtsfahrgebot stützt:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Rechtsfahrgebot missachtet mit gleichzeitiger Gefährdung anderer € 80,- 1 nein
... und Unfall verursacht € 100,- 1 nein
Rechtsfahrgebot in einer Kurve missachtet und andere gefährdet € 80,- 1 nein
Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr missachtet und andere gefährdet € 80,- 1 nein

...aber es ist halt leider im Alltag für die Ordnungshüter so gut wie nicht anwendbar - viel zu wenig Ressourcen, das allbekannte Dauerthema
Handy am Steuer wurde ja vorher auch sanktioniert, aber für die paar Euro interessiert das keinen.
 
Es interessiert viele Fahrer erst dann, wenn es reichlich Geld kostet und einen Punkt gibt.

Nur so wird es irgendwann wirklich unangenehm. Bis dahin gibt es einfach viel zu viele, die der Polizei beim Bezahlen auch noch frech ins Gesicht lachen. Völlig überflüssig im sozialen Miteinander, solche Verhaltensmuster. :rolleyes:
 
Lachen würden die meisten deutschen Geizkniepel wohl eher nicht, wenn sie der Polizei ihre Euronen übergeben müssten.
Die lachen eher, weil sie nie erwischt werden.
 
Gerade wieder letzten Donnerstag als ich mit dem Mopped unterwegs war. Ein junges Mädchen am Steuer mit etwa 100 km/h vor mir und fleißig am Tippen. Sie hat auch die ganze Straße gebraucht. Erst dachte ich an Alkohol.
Habe dann reichlich Abstand gehalten um bei einem eventuellen Crash der Dame nicht in Mitleidenschaft gezogen zu werden.
 
Lachen würden die meisten deutschen Geizkniepel wohl eher nicht, wenn sie der Polizei ihre Euronen übergeben müssten. ...
Es kommt halt immer drauf an. Hier in der Gegend ist es wirklich sehr auffällig, wie penetrant und selbstgefällig Ordnungswidrigkeiten begangen werden, ganz einfach weil man es sich finanziell leisten kann. Beispielsweise gibt es hier mehrere penetrante und völlig unbelehrbare Im-Weg-Parker, denen ist sogar das Abschleppen völlig egal. Die schicken dann einfach ihre Haushälterin oder das Au-pair-Mädchen zum Abholen des Fahrzeugs und nehmen solange eines der anderen Autos. Und parken dann weiter munter da, wo es ihnen Spaß macht. :rolleyes:

Natürlich sind nur wenige so extrem, aber die negativen sozialen Auswirkungen sind groß. So etwas bekäme man halt nur mit Punkten in den Griff. Erhöht man „nur“ die Bußgelder erheblich, träfe das wiederum viel eher - und unverhältnismäßig - die weniger wohlhabenden Menschen.

Ohnehin fände ich ein System besser, bei dem Geldbußen noch deutlich mehr nach Einkommen bzw. Vermögensstand berechnet werden. Damit könnte man auch gleich die so reichlich kritisierte soziale (Un-) Gerechtigkeit ein wenig verbessern. :) :-)
 
Das Handyverbot mit der erweiterten Sanktion ist für mich völlig ok, warum aber nach der Übergangsfrist 2020
auch Funkgeräte davon betroffen sind werden wohl 80.000 Funkamateure, mehrere hunderttausende von CB-Funkern,
und ebenso viele BOS-Arbeitnehmer wohl nicht nachvollziehen können.
M.E. wieder mal von 12 bis Mittag gedacht und zur Gelddruckmaschine gemacht.

https://www.darc.de/nachrichten/mel...senverkehrsrechtlicher-vorschriften-in-kraft/
 
Das Handyverbot mit der erweiterten Sanktion ist für mich völlig ok, warum aber nach der Übergangsfrist 2020
auch Funkgeräte davon betroffen sind werden wohl 80.000 Funkamateure, mehrere hunderttausende von CB-Funkern,
und ebenso viele BOS-Arbeitnehmer wohl nicht nachvollziehen können.
M.E. wieder mal von 12 bis Mittag gedacht und zur Gelddruckmaschine gemacht.

https://www.darc.de/nachrichten/mel...senverkehrsrechtlicher-vorschriften-in-kraft/
Jetzt frage ich mich ob ich bei ner Einsatzfahrt dann ab 2020 anhalten muss um die Leitstelle anzufunken wenn niemand zum funken neben mir sitzt[emoji23]

Dein link wäre interessant gewesen, leider kam nur dies:
1508695459848.png
 
Ohnehin fände ich ein System besser, bei dem Geldbußen noch deutlich mehr nach Einkommen bzw. Vermögensstand berechnet werden. Damit könnte man auch gleich die so reichlich kritisierte soziale (Un-) Gerechtigkeit ein wenig verbessern. :) :-)
Gibt es , glaube ich , in den Skandinavischen Ländern. So musste mal ein gewisser Kimi Räikönen wegen 30Km/h 105.000 Euro zahlen.
So lange hier alle das gleiche zahlen müssen sind die "normalo Arbeiter" immer im Nachteil. Die, die es sich Leisten können lachen nur drüber.
 
Das Handyverbot mit der erweiterten Sanktion ist für mich völlig ok, warum aber nach der Übergangsfrist 2020
auch Funkgeräte davon betroffen sind werden wohl 80.000 Funkamateure, mehrere hunderttausende von CB-Funkern,
und ebenso viele BOS-Arbeitnehmer wohl nicht nachvollziehen können.
M.E. wieder mal von 12 bis Mittag gedacht und zur Gelddruckmaschine gemacht.

https://www.darc.de/nachrichten/mel...senverkehrsrechtlicher-vorschriften-in-kraft/


Nein, aus meiner Sicht völlig in Ordnung und gut überlegt!
Ein Handy in der Hand lenkt vom Verkehr ab, aber wenn Dir der 40 Tonner auf der Autobahn ins Handschuhfach rauscht,
weil der Fahrer abgelenkt ist und mit dem Mikrofon in der Hand beschäftigt, das soll dann in Ordnung sein?

1. gibt es eine Schonfrist von 3 Jahren und 2. auch schon heute freisprecheinrichtungen!
 
Nein, aus meiner Sicht völlig in Ordnung und gut überlegt!
Ein Handy in der Hand lenkt vom Verkehr ab, aber wenn Dir der 40 Tonner auf der Autobahn ins Handschuhfach rauscht,
weil der Fahrer abgelenkt ist und mit dem Mikrofon in der Hand beschäftigt, das soll dann in Ordnung sein?

1. gibt es eine Schonfrist von 3 Jahren und 2. auch schon heute freisprecheinrichtungen!
Ich sehe (zumindest beim regulären funken) keine mit einem handy auch nur annähernd vergleichbare Ablenkung.
Knopf drücken, sprechen, Knopf loslassen.
Kein Display das ablenkt, kein rumgetippe oder sonstiges.
Ich persönlich fände den Zigarettenanzünder anspruchsvoller.
 
Ich sehe (zumindest beim regulären funken) keine mit einem handy auch nur annähernd vergleichbare Ablenkung.
Knopf drücken, sprechen, Knopf loslassen.
Kein Display das ablenkt, kein rumgetippe oder sonstiges.
Ich persönlich fände den Zigarettenanzünder anspruchsvoller.

...und keine Notwendigkeit DIREKT zu antworten wenn die Situation der Strasse es erfordert den Wechselsprechen ist
etwas anderes als Gegensprechen....
 
Zum Thema Handy würde ich ja noch ganz gerne ergänzen, dass es mit gefährdung nochmal einen Punkt drauf gibt und 1 Monat Fahrverbot.. auch wenn die Geldstrafe natürlich mMn ein bisschen höher als 150 Kröten sein könnte:uhoh:
Quelle: https://www.bussgeldrechner.org/handy-am-steuer.html

Gruß!

müsste mit dem handy mehr kontrolliert werden. ich steh oft in der stadt an der ampel, und links und rechts die leute lassen die köpfe auf einmal sacken, da denkt man die schlafen gleich ein,nein die schauen aufs handy, verschlafen die grünphase, usw.
und wie @AirKlaus schon sagte, manchmal denkt man manche fahren besoffen, dabei schauen sie aufs handy.
ich bin ja nun kein raser,aber ich hasse es wenn leute nicht vorschiftsmäßig fahren,soll heissen wo 100 auf landstrasse ist fährt man keine 70, aber klar, wenn man am handy ist :(
ich finde, wenn man auto fährt hat man sich aufs fahren zu konzentrieren und fertig.
das ist auch das tolle am motorrad fahren, man muss sich darauf konzentrieren und auf nix anderes und alles andere bleibt mal liegen.
auch ne art von entspannung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch so ein Beispiel wie es laufen kann.

POL-VIE: Niederkrüchten: Dumm gelaufen? Nein, dumm gefahren!
09.10.2018 – 13:15


Niederkrüchten: (ots) - In diesen Tagen gab es in Niederkrüchten auf der Erkelenzer Straße eine Geschwindigkeitskontrolle. Die heutige Auswertung der "Erinnerungsfotos" von der Messung wird für Autofahrerin in den nächsten Tagen besonders unerfreuliche Post bringen:

Eine junge Frau aus dem Kreis Heinsberg war dort auch unterwegs - und zwar zu schnell. Um 11.27 Uhr an diesem Morgen fuhr sie in Richtung Ortsmitte, mit 68 km/h, wo 50 erlaubt sind. Und mit dem Handy am Ohr. Auf einem der nächsten Bilder war wieder die junge Dame zu sehen, gut eine Stunde später und auf dem Weg wieder aus Niederkrüchten heraus. Diesmal mit 60 km/h - und wieder mit dem Handy am Ohr. Wir rechnen zusammen: Der Handyverstoß kostet 100 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Das Ganze mal zwei. Dazu die Übertretung um 18 km/h - macht 35 Euro. Zehn km/h zu viel schlagen mit weiteren zehn Euro zu Buche. Macht im Ganzen 245 Euro plus Verwaltungsgebühren und zwei Punkte in Flensburg. Zu hohe Geschwindigkeit ist immer noch eine der Hauptunfallursachen. Kommt dann noch die Ablenkung durch das Handy dazu, erhöht sich die Gefahr, dass etwas passiert, noch einmal drastisch. Deshalb bitte: Fuß vom Gas und Hand vom Handy!(1394)
 
Gibt es bei Strafen nicht ein Kumulierungsverbot und es wird immer nur das "schlimmste" Vergehen geahndet?
 
Gibt es bei Strafen nicht ein Kumulierungsverbot und es wird immer nur das "schlimmste" Vergehen geahndet?

Das gilt nur bei Tateinheit. Ob nun die Ablenkung vom Telefonieren dazu führte, dass man zu schnell war...da muss das Gericht wirklich einen guten Tag erwischt haben.
 
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