So ist es!
Wenn ich selbst auch alle erdenkliche Hilfe erwarte, dann habe ich mich meinerseits da gefälligst auch nicht auszuschließen!
Organspenderausweis habe ich immer dabei und die Einzelheiten zusätzlich nochmal in der Patientenverfügung hinterlegt.
Ich weiß nur nicht wirklich, ob diese Patientenverfügung rechtlich verbindlich ist?
Wenn gleich auch mein Wille eindeutig zu erkennen sein sollte, werde ich doch in der nächsten Zeit wohl mal einen Notar aufsuchen...
Petra und ich haben schriftlich erklärt warum wir einen Patientenverfügung verfasst haben, sind damit zu unserem langjähirgen Hausarzt gegangen der diese Erklärung als Zeuge unterschrieben hat.
Somit hat die Patientenverfügung schon mal einen Stempel eines Arztes. Dies macht es einem anderen Arzt leichter dies zu akzeptieren, da man (also wir) uns sehr intensiv damit beschäftig haben.
Ein Notar, der macht sich darüber keine Gedanken was er da beglaubigt, hauptsache es ist alles rechtens was er da beglaubigt.
Aber ein Notar kenn dich nicht so intensiv wie ein Arzt. Somit hat diese Patientenverfügung zwar einen amtlichen Stempel, der aber nichts über deine Gedankengänge aussagt.... Der Notar überprüft in keinster Weise deinen Gemütszustand etc....
Somit hat für einen Notfall eine Patientenverfügung mit dem Stempel des Notars sogar einen negativen Einfluss auf die Entscheidung der betreffenden Ärzte, die deiner Patienverfügung nachkommen sollen.
Wichtiger ist fast die Vorsorgevollmacht. Du bevollmächtigst eine gewisse Person, vollen zugriff auf deine Konten, Versicherungen, Miet- oder Eigentumsobjekten etc. zu erteilen.
Wenn der Hinterbliebene, oder noch pfegende Angehörige erst mal einen vom Staat bestimmten Vormund vorgesetzt bekommt, dann gute Nacht.. Also mach(t) /euch/dich mal über dieses Thema schlau.
Diese Vorsogevollmacht sollte man dann widerum von einem Notar beglaubigen lassen...
Das ganze ist sehr komplex und verdient eigentlich einen eigenen Thread
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