Jetzt muss ich mich doch auch einmal dazu äußern, da ich ein ähnliches Erlebnis schon einmal hatte und den Frust gut verstehen kann.
Ich habe ein Auto einer anderen dt. Marke in Norwegen gekauft. Der Verkäufer hatte diesen Wagen in Deutschland vom Erstbesitzer erstanden und nach Norwegen exportiert. Leider hat er beim Import dort keine EUR.1 Bescheinigung ausstellen lassen, da er sie nicht brauchte. Beim Reimport nach Deutschland brauche ich aber diese Bescheinigung, um den Zoll nicht bezahlen zu müssen. Ich habe sogar den damaligen Händler, der den Export durchgeführt hat, beauftragt, den Reimport mit den damaligen Papieren durchzuführen, hat alles nichts geholfen, auch nicht die Ursprungserklärung aus Deutschland, die ich noch bekommen habe. Ohne EUR.1 Bescheinigung handelt es sich für den Zoll um ein Fahrzeug aus nicht EU-Ländern und ich musste den Zoll bezahlen.
Das hilft hier auch keinem weiter, aber soll erklären, wie der Zoll denkt und handelt. Und diese Auto ist ja in Deutschland gekauft und zugelassen worden.
Zur Heilung ist es mir im Nachgang allerdings mit viel Aufwand gelungen, die EUR.1 Bescheinigung zu bekommen und ich habe den Zoll zurück erstattet bekommen, aber das war ein langer Weg und hat mit Logik nichts zu tun.
Dies nur zur Info.
Gruß, Karsten