Ursprungszeugnis

Warum bekommt ein BMW Z8 amerikanisches Model das Ursprungszeugnis nicht?

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  • Umfrageteilnehmer
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Es ärgert mich deshalb, weil 19% Zoll noch zahlen muss und nichtmal weiß ich warum!
"

So ist richtig geschrieben!
Es ärgert mich deshalb, weil 10% Zoll noch zahlen muss und nichtmal weiß warum!

"zur Erfüllung privatrechtlicher Verpflichtungen:
im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen"
 
Es gibt hier ein Unterforum "Teststrecke", da kannst Du ein paar Dinge ausprobieren, wie das mit dem Posten hier im Forum geht. Dann sieht das vielleicht nicht ganz so wild aus. :) :-)

Beim Import eines US-Z8 in die Schweiz wurde sicher Zoll bezahlt und auch MwSt.
Beim Import aus der Schweiz nach Deutschland kommt das Auto in die EG, da fällt wiederum Zoll und unter Umständen MwSt. an.

Es handelt sich nunmal um ein amerikanisches Auto, auch wenn es in Deutschland gebaut wurde. Laut ECE-Bescheinigung existiert das Auto hier in Deutschland nicht, die gilt nur für den Nummernkreis AFxxxxxx.
Dass beim Import eines Autos aus der Schweiz nach Deutschland Zoll anfällt, sollte allgemein bekannt sein, darüber sind schon viele Käufer gestolpert.
 
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Reaktionen: RST
Die Beschreibung des Ursprungszeugnis ist ganz klar beschrieben und steht auch nicht, "als Ausnahme", drin das es für Waren die obwohl in EU aber hier z. B. für den amerikanischer Markt hergestellt wurden sind, nicht gilt!
Nochmals: es geht mir überhaupt nicht darum, dass ich MwSt zahlen muss! Zoll auch wenn man weiß warum!?
Wir zahlen für den X5 und X6 auch kein Zoll obwohl nicht in EU hergestellt wird oder doch?
 
es soll auch andere hersteller gegeben haben, die einem das COC papier verweigert haben, weil sie nicht möchten, dass US-fahrzeuge zurückgeholt werden. ansonsten kann kein geringerer als der hersteller selbst nachweisen, dass das auto was da vor der tür steht ein BMW, porsche etc. ist. etwas anderes leistet das COC papier nicht. politische erbsenzählerei, mehr nicht.
 
Ich spreche ausschließlich über das Ursprungszeugnis womit die 10% Zoll nicht bezahlen muss und nicht über die COC-Bescheinigung womit ohne TÜV-Vollabnahme (es reicht eine TÜV-Abnhame) das Fahrzeug anmelden kann. Bitte die zwei Sachen voneinander trennen!

Trotzdem danke!

Zur Info! Vormittag kamm die Antwort:
" es ist eine freiwillige Entscheidung ob man es ausstellt und das Ursprungszeugnis wird für Fahrzeuge die sich außerhalb der EU (hier Schweiz) befinden grundsätzlich NICHT ausgestellt!".........wofür hat man dann diese Regelung für Privatpersonen aus EU-Deutschland erschaffen??? Damit werden nur unnötige Kosten für ....-Kunden ausgelöst!
 
Jetzt muss ich mich doch auch einmal dazu äußern, da ich ein ähnliches Erlebnis schon einmal hatte und den Frust gut verstehen kann.
Ich habe ein Auto einer anderen dt. Marke in Norwegen gekauft. Der Verkäufer hatte diesen Wagen in Deutschland vom Erstbesitzer erstanden und nach Norwegen exportiert. Leider hat er beim Import dort keine EUR.1 Bescheinigung ausstellen lassen, da er sie nicht brauchte. Beim Reimport nach Deutschland brauche ich aber diese Bescheinigung, um den Zoll nicht bezahlen zu müssen. Ich habe sogar den damaligen Händler, der den Export durchgeführt hat, beauftragt, den Reimport mit den damaligen Papieren durchzuführen, hat alles nichts geholfen, auch nicht die Ursprungserklärung aus Deutschland, die ich noch bekommen habe. Ohne EUR.1 Bescheinigung handelt es sich für den Zoll um ein Fahrzeug aus nicht EU-Ländern und ich musste den Zoll bezahlen.
Das hilft hier auch keinem weiter, aber soll erklären, wie der Zoll denkt und handelt. Und diese Auto ist ja in Deutschland gekauft und zugelassen worden.
Zur Heilung ist es mir im Nachgang allerdings mit viel Aufwand gelungen, die EUR.1 Bescheinigung zu bekommen und ich habe den Zoll zurück erstattet bekommen, aber das war ein langer Weg und hat mit Logik nichts zu tun.
Dies nur zur Info.

Gruß, Karsten
 
Jetzt muss ich mich doch auch einmal dazu äußern, da ich ein ähnliches Erlebnis schon einmal hatte und den Frust gut verstehen kann.
Ich habe ein Auto einer anderen dt. Marke in Norwegen gekauft. Der Verkäufer hatte diesen Wagen in Deutschland vom Erstbesitzer erstanden und nach Norwegen exportiert. Leider hat er beim Import dort keine EUR.1 Bescheinigung ausstellen lassen, da er sie nicht brauchte. Beim Reimport nach Deutschland brauche ich aber diese Bescheinigung, um den Zoll nicht bezahlen zu müssen. Ich habe sogar den damaligen Händler, der den Export durchgeführt hat, beauftragt, den Reimport mit den damaligen Papieren durchzuführen, hat alles nichts geholfen, auch nicht die Ursprungserklärung aus Deutschland, die ich noch bekommen habe. Ohne EUR.1 Bescheinigung handelt es sich für den Zoll um ein Fahrzeug aus nicht EU-Ländern und ich musste den Zoll bezahlen.
Das hilft hier auch keinem weiter, aber soll erklären, wie der Zoll denkt und handelt. Und diese Auto ist ja in Deutschland gekauft und zugelassen worden.
Zur Heilung ist es mir im Nachgang allerdings mit viel Aufwand gelungen, die EUR.1 Bescheinigung zu bekommen und ich habe den Zoll zurück erstattet bekommen, aber das war ein langer Weg und hat mit Logik nichts zu tun.
Dies nur zur Info.

Gruß, Karsten

Vielen vielen dank Karsten! Volltreffer!!
Gruß Christian
 
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