Was einen Porschefahrer so beschäftigt...

.... Ebenso die Leasingrate. Ein 911 - Leasing bekommt auch nicht jeder. Die Bilanzen der letzten Jahre sollten schon zeigen dass man sich es leisten kann....

"klugscheissermodusan"
mmmmhhh....Sollen Privatpersonen und Freiberufler jetzt froh oder betrübt sein, dass ihnen demnach auf Grund fehlender Bilanzen ein 911-Leasing verwehrt bleibt? :j
"klugscheissermodusaus"
 
Ich glaub eher, dass die nie erfolgreich waren. Welcher Mann hat schon einen Mittelmotor, der ist in der Regel vorne...
 
Ansonsten wusste ich nicht das man als Privatmann die Leasingrate Steuerlich geltend machen kann, ich dachte das gilt nur für Firmen und nicht für Privat PKWs
Wie immer Uli führst du ein Argument pauschal an und wenn man dieses konkret auseinander nimmt flüchtest du dich in eine Ecke die für sich gesehen durchaus richtig ist. ;) Allerdings gibt es auch Fälle in denen sich eine Miete auch für den Privatmann rechnet. Meist jedoch nicht. Insofern hast du hinsichtlich des Privatsektor Recht.

MSDetroit schrieb:
"klugscheissermodusan"
mmmmhhh....Sollen Privatpersonen und Freiberufler jetzt froh oder betrübt sein, dass ihnen demnach auf Grund fehlender Bilanzen ein 911-Leasing verwehrt bleibt? :j
"klugscheissermodusaus"
Wenn du schon auf die Tour kommst, dann solltest du so viel Basiswissen mitbringen um zu wissen, auch ein Freiberufler kann durchaus bilanzieren. Denn wie du sicher weißt - es ist dir wohl gerade entfallen - hängt die betriebwirtschaftliche Form der Auswertung von Umsatz und Gewinn ab. Ich als Freiberufler muss z.B. zwingend bilanzieren. Fällt man nicht unter die Gruppe die es so wie ich auf Grund von Umsatz/Gewinn zwingend machen müssen, kann man freiwillig bilanzieren. Möchte man dies nicht, hat man zumindest das Äquivalent - eine BWA und einen Jahresabschluß vorzuweisen. Auch diese reicht für die Beurteilung der Finanzmittel aus.

Privatpersonen hingegen verfügen über das passende Pendant - den Einkommensnachweis. Aber auch dieses Basiswissen sollte durchaus bekannt sein.

Oder wolltest du einfach nur mal einen auf Troll machen ? Beim nächsten Mal dann bitte mit mehr Korrektheit. Das Uli deinem Statement zustimmt zeigt nur, auch ihm fehlen die Grundlagen auf dem Gebiet.
 
Wenn du schon auf die Tour kommst, dann solltest du so viel Basiswissen mitbringen um zu wissen, auch ein Freiberufler kann durchaus bilanzieren. Denn wie du sicher weißt - es ist dir wohl gerade entfallen - hängt die betriebwirtschaftliche Form der Auswertung von Umsatz und Gewinn ab. Ich als Freiberufler muss z.B. zwingend bilanzieren.

Falsch! Siehe § 141 AO: Das gilt nur für Gewerbetreibende, für Freiberufler gerade nicht. Diese unterliegen niemals einer Bilanzierungspflicht!
 
Er sagte ja auch "kann" - nicht, dass es eine Pflicht sei.

Eine einfache BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) wird hier aber nicht als "Bilanz" dargestellt, oder?

Tim
 
Falsch! Siehe § 141 AO: Das gilt nur für Gewerbetreibende, für Freiberufler gerade nicht. Diese unterliegen niemals einer Bilanzierungspflicht!
Falsch Daniel. Ich bin das beste Beispiel dafür. Du darfst auch mal etwas glauben was nicht in deinem Fachgebiet liegt. ;)

jurafun schrieb:
Nein, er sagte: " Ich als Freiberufler muss z.B. zwingend bilanzieren"
Ja genau dies sagte ich. Ich unterliege auf Grund des seit Jahren zu versteuernden Gewinns der Bilanzierungspflicht. Wenn das FA dies einmal festgelegt hat, gibt es auch kein zurück mehr. Leider. Die zusätzlichen Kosten würde ich mir gern sparen. ;)
 
Falsch Daniel. Ich bin das beste Beispiel dafür. Du darfst auch mal etwas glauben was nicht in deinem Fachgebiet liegt. ;)
Entschuldige bitte, aber DU hast keine Ahnung von meinem Fachgebiet;)

Ein Freiberufler muss grundsätzlich nie aufgrund seines Umsatzes/Gewinns bilanzieren. Punkt. - Wenn du es besser weißt, dann zeige mir die entsprechende Norm im Steuerrecht, nach welcher DU (als Freiberufler) bilanzierungspflichtig bist!
 
Ja genau dies sagte ich. Ich unterliege auf Grund des seit Jahren zu versteuernden Gewinns der Bilanzierungspflicht. Wenn das FA dies einmal festgelegt hat, gibt es auch kein zurück mehr. Leider. Die zusätzlichen Kosten würde ich mir gern sparen. ;)

Das mag für DICH ( § 141 AO ) gelten, für Freiberufler jedoch niemals. Ich, als tatsächlicher Freiberufler gem. § 18 EStG werde niemals bilanzieren müssen!
 
Kinnners,......können wir mal wieder zum Thema kommen :b...

Wie war das noch... &: Ach ja: E85-wahrscheinlich-Roadster-S-induzierte-Minderwertigkeitskomplexe :d %:
 
Ob der minderwertigkeitskomplexinduzierende E85 wohl geleast war?! Oder gar der 911? Oder beide? Oder... &:
 
Das mag für DICH ( § 141 AO ) gelten, für Freiberufler jedoch niemals. Ich, als tatsächlicher Freiberufler gem. § 18 EStG werde niemals bilanzieren müssen!
Du hast es nicht verstanden oder willst es nicht verstehen. Ich bin Freiberufler und muss zwingend bilanzieren. Dies hat mit -wie ich es schon sagte - meiner gewerblichen Vorgeschichte zu tun. Du kannst dies gern glauben oder lassen. Es ist ein Fakt. Andernfalls kannst dies auch gern mit meinem FA und meinem Steuerberater diskutieren. Das Ergebnis der Diskussion weiß ich jetzt schon. ;) Auf einen Rechtsstreit mit dem FA habe ich es allerdings nicht ankommen lassen. :M Details dazu kannst du gern per PM bekommen. Diese gehören hier nicht hin. Das du als "tatsächlicher" Freiberufler --> RA nicht bilanzieren musst, das weiß ich auch. ;)
 
Zu Deiner Ehrenrettung sei gesagt, dass ich auch jedes Mal kurz innehalte vor dem Schreiben von Cayman und Cayenne... :rolleyes:
Es ist aber auch gemein! :D
 
AUS jetzt....:13whipz:

Macht das doch im Bilanzenproblem-Verwälzungs-Finanzberater-Forum aus :zzz: :14yesz:

Mist, war zu langsam, der Bedrock hat sich dazwischengemogelt :d
 
Du hast es nicht verstanden oder willst es nicht verstehen. Ich bin Freiberufler und muss zwingend bilanzieren. Du kannst dies gern glauben oder lassen. Es ist ein Fakt. Andernfalls kannst dies auch gern mit meinem FA und meinem Steuerberater diskutieren. Das Ergebnis der Diskussion weiß ich jetzt schon. ;)

Freiberufler sind in § 18 EStG legaldefiniert. Nur Gewerbetreibende ( "Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb....." ) werden gem. § 141 AO aufgrund ihres Umsatzes bilanzierungspflichtig. Wenn du aufgrund §141 AO (über 500.000 € Umsatz) buchführungspflichtig bist, kannst du KEIN Freiberufler sein.

Hier geht es Übrigens nicht um Glaubensfragen, sondern ganz einfach ums Steuerrecht.....Ich würde dir empfehlen, Rücksprache mit deinem Steuerberater zu halten, bevor du hier Halbwissen verbreitest:s
 
Ich bin Freiberufler und muss zwingend bilanzieren. Dies hat mit -wie ich es schon sagte - meiner gewerblichen Vorgeschichte zu tun. .

Aha, Edit hat gesprochen;) - "Gewerbliche Infizierung" :)

Das du als "tatsächlicher" Freiberufler --> RA nicht bilanzieren musst, das weiß ich auch. ;)

Na sieh mal an....
11speechlessz.gif
 
Was einen Porschefahrer so beschäftigt......

hmm, ham wohl alle noch en Porsche in de Garage hier.
 
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