Was fällt euch auf?

Na super, anschließend kannst du dich mit der Versicherung herumärgern, dass du wieder runtergestuft wirst! Denn nachdem die ihre Kohle nicht zurückbekommen, werden die einen Teufel tun und dich freiwillig runterstufen! Aber da bin ich mir nicht sicher, wie die Rechtslage ist.. Habe es (Gottseidank) noch nicht erlebt...

Wir haben ja zum Glück einen Anwalt hier :)
Aber ich würde sagen, dass man dich nicht für Dinge bestrafen kann, die du nicht begangen hast. (Ist wohl wieder so eine Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge - Geschichte)
 
Dann
Behaupte nicht irgend was , was du nicht darlegen kannst , und andere Leute von nichts Ahnung behauptest.

Um Dir mal nen guten Grund zu nennen:

Im Internet sollte man immer vorsichtig mit seinen Daten sein. Das weiß nun wirklich jedes Baby! Nun meldest Du Dich hier an, gibst Dir einen Nickname, anstatt gleich Deinen ganzen Namen zu nennen, machst vielleicht Deine E-mail Adresse nicht öffentlich usw. Keiner weiß, wo Du wohnst und wer Du bist. Aber dann hast Du da Dein Kennzeichen. Mich interessiert Dein Kennzeichen vielleicht nicht. Aber vielleicht interessiert mich, wo Du wohnst!

Das ist für mich ein einziger Anruf! In fünf Minuten kann ich hier sämtlichen Mitglieder folgendes offen legen:

Dein vollständiger Name
Geburtsdatum
vollständige Adresse
Schadenfreiheitsrabatt
Was für einen Versicherungschutz Du hast
Wieviel Du bezahlst
wo Du versichert bist
wieviel Du fährst
ob Du schonmal einen Unfall hattest
wie lange Du schon auto fährst
was für Autos Du schon alle versichert hattest
sofern andere Leute als Fahrer eingetragen sind:

deren vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum usw.

Ich kann die Liste gerne weiter führen. Das geht noch ewig so weiter!

Ich denke, die Frage, warum die meisten hier ihr Kennzeichen unkenntlich machen, ist nun ein für allemal geklärt. Und Du hast keinen Grund, hier irgendwen anzustacheln oder ihm zu sagen, dass er keine Ahnung hat!

Ende der Durchsage!
 
Um Dir mal nen guten Grund zu nennen:

Im Internet sollte man immer vorsichtig mit seinen Daten sein. Das weiß nun wirklich jedes Baby! Nun meldest Du Dich hier an, gibst Dir einen Nickname, anstatt gleich Deinen ganzen Namen zu nennen, machst vielleicht Deine E-mail Adresse nicht öffentlich usw. Keiner weiß, wo Du wohnst und wer Du bist. Aber dann hast Du da Dein Kennzeichen. Mich interessiert Dein Kennzeichen vielleicht nicht. Aber vielleicht interessiert mich, wo Du wohnst!

Das ist für mich ein einziger Anruf! In fünf Minuten kann ich hier sämtlichen Mitglieder folgendes offen legen:

Dein vollständiger Name
Geburtsdatum
vollständige Adresse
Schadenfreiheitsrabatt
Was für einen Versicherungschutz Du hast
Wieviel Du bezahlst
wo Du versichert bist
wieviel Du fährst
ob Du schonmal einen Unfall hattest
wie lange Du schon auto fährst
was für Autos Du schon alle versichert hattest
sofern andere Leute als Fahrer eingetragen sind:

deren vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum usw.

Ich kann die Liste gerne weiter führen. Das geht noch ewig so weiter!

Ich denke, die Frage, warum die meisten hier ihr Kennzeichen unkenntlich machen, ist nun ein für allemal geklärt. Und Du hast keinen Grund, hier irgendwen anzustacheln oder ihm zu sagen, dass er keine Ahnung hat!

Ende der Durchsage!

echt krass! und das kann jeder so einfach rausbekommen? nur mit dem kennzeichen? dachte nicht, dass sowas möglich wäre....datenschutz ade...
 
Man muss natürlich wissen, welche Knöpfchen man drücken muss! Ich bin Versicherungskauffrau, ich kann einfach sagen, der Kunde hat ein neues Auto, welches er bei mir versichert und ich brauche die Daten. Prinzipiell kann sich jeder als Max Müller von der Banania ausgeben und das behaupten. Natürlich braucht man dafür ein wenig Hintergrundwissen, damit man eben auch richtig fragt.

Wenn der Sachbearbeiter am Telefon unvorsichtig ist (und das ist leider nicht selten der Fall), hast prinzipiell jeder die Möglichkeit, das herauszufinden.

Und klar, kann Dir das auch passieren, dass jemand Dein Nummernschild auf der Straße sieht und das macht. Das passiert in der Regel aber nicht, weil der Bezug zum Fahrer oder Auto fehlt. Aber wenn ich hier im Forum beispielsweise jemanden ganz toll finde oder wissen will, wie der so wohnt, oder wo, weil er geschrieben hat, das er fünf dicke Fernseher zu Hause hat und morgen für zwei Wochen in Urlaub fährt, dann habe ich zu dem einen Bezug und das Risiko ist in dem Moment viel größer. Allein schon wegen Einbruch.
 
...was sich mir aber immer noch nicht erschliesst, und für was hier auch noch niemand eine plausible erklärung liefern konnte ist, worin der unterschied zwischen einem erkennbaren kennzeichen auf bspw. einem avatar-foto und einem erkennbaren kennzeichen im öffentlichen strassenverkehr ist. (verkaufsplattformen mal aussen vor gelassen). ...

Ganz allgemein und ohne Bezug zu den hier bisher genannten Beispielen: Der erhebliche Unterschied liegt insbesondere in den weitreichenden Möglichkeiten, zu einem im Internet aufgefundenen Kennzeichen weitergehende Informationen zu ermitteln:

Zunächst ist es erheblich aufwändiger, sich an den Straßenrand zu stellen und Kennzeichen zu erfassen. Im Internet klappt das mit ein wenig Know-How und etwas Software sogar automatisiert. Ebenso klappt es in vielen Fällen sehr gut - manuell oder sogar automatisch -, mittels herkömmlicher Such- und Recherchemethoden zu einem so erfassten Kennzeichen weitergehende Informationen aufzufinden. Das sind dann häufig personenbezogene Daten, also solche Informationen, die Auskünfte zu dem Halter des Fahrzeugs geben. Häufig lässt sich dann auch recht schnell die Identität der Person feststellen.

Man kann sich das mal beispielhaft auf einfachster Ebene vorstellen: Man findet hier im Forum ein Kennzeichen. Man sucht ein paar Informationen zu dem Inhaber des Avatars zusammen (z. B. Hobbies etc.). Man verwendet den Avatar-Namen und die weiteren Informationen bei Google (häufig reicht übrigens auch schon Facebook) und folgt den jeweiligen Links. Und so weiter ... Man schaue sich doch nur mal an, wie viele hiesige Forenmitglieder mit gleichem oder ähnlichem Nick bei Facebook angemeldet sind und dort bereitwillig private Informationen von sich preisgeben. :s

Über viele Personen bringt man auf diese einfache Weise sehr schnell zahlreiche interessante Informationen zusammen. Noch viel einfacher, zielsicherer und weitreichender geht das mit Rechercheprogrammen, die zwar nicht allgemein erhältlich, bei entsprechendem "Engagement" aber durchaus im Web auffindbar oder unter der Hand erhältlich sind.

Der nächste Schritt ist dann die intelligente Verknüpfung all' dieser Daten. Auch das erledigen entsprechende Programme automatisiert. Das ist im Grunde nichts anderes als das, was soziale Netzwerke - allen voran Facebook - mit den erhobenen Daten machen.

Das Ergebnis ist ein detailliertes Profil einer natürlichen Person, das sich in vielerlei Hinsicht verwenden - oder missbrauchen - lässt.

Ich habe solch eine automatisierte Recherche und Datenverknüpfung in den letzten Jahren ein paar Mal durchexerzieren lassen. Was dabei zusammenkam, würde die betreffenden Personen herzlich erschrecken. Nun habe ich berufsbedingt nochmal andere Möglichkeiten. Die haben aber auch Kriminelle bisweilen in ähnlicher Form.

Das alles muss man natürlich nicht dramatisch finden. Es ist auch lediglich die Antwort auf deine Frage. ;)
 
Na super, anschließend kannst du dich mit der Versicherung herumärgern, dass du wieder runtergestuft wirst! Denn nachdem die ihre Kohle nicht zurückbekommen, werden die einen Teufel tun und dich freiwillig runterstufen! Aber da bin ich mir nicht sicher, wie die Rechtslage ist. ...

Das kann eigentlich kein Problem sein. Für eine Hochstufung muss die Versicherung ja letztlich den diesbezüglichen Grund nachweisen. Mit einem deutlichen Anschreiben, dass man keinen Schaden verursacht hat und die Ansprüche somit wohl von einer dritten Person erhoben wurden, sollte die Angelegenheit auch schon fast vom Tisch sein.
 
Das kann eigentlich kein Problem sein. Für eine Hochstufung muss die Versicherung ja letztlich den diesbezüglichen Grund nachweisen. Mit einem deutlichen Anschreiben, dass man keinen Schaden verursacht hat und die Ansprüche somit wohl von einer dritten Person erhoben wurden, sollte die Angelegenheit auch schon fast vom Tisch sein.

Wenns denn so einfach wäre....

Normalerweise bekomme ich als Versicherungsnehmer (VN) eine Nachricht darüber, dass jemand Schadensersatzansrüche gegen mich bzw. meine Versicherung geltend gemacht hat. Meistens gibts dann einen Schadenbogen zum Ausfüllen. Ich kenne keine Versicherung, die einen Schaden zahlt, ohne den VN informiert zu haben. (Ich lasse mich da aber auch gerne eines Besseren belehren) Wenn die Versicherung dann nix hört, wie: "Ich war das nicht" dann geht sie davon aus, dass der Anspruchsteller die Wahrheit sagt und zahlt den Schaden. Und dann hinterher zu schreien, ist in meinen Augen sehr sehr schwierig! Ohne Anwalt wird das eher nix.

Die Haftpflicht hat auch die Aufgabe, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Das kann sie aber nur, wenn sie auch vom VN die Aussage hat, dass die Ansprüche unberechtigt sind. Erschwerend kommt oft hinzu (und das ist jetzt hart, aber leider die Wahrheit) dass das Abwehren eines vermeintlich unberechtigten Schadens die Versicherung oft teurer kommt, als den Schaden zu bezahlen (wegen Gutachter, Anwalt usw., sie muss ja beweisen, dass der Anspruch unberechtigt ist) Und so eine Versicherung ist nunmal geneigt, die günstigste Lösung zu nehmen. Ich kann daher nur raten, dass sich jeder eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zulegt! Die kostet ~50€ im Jahr (zumindest bei uns) und wenn ihr so einen Mist habt, dann könnt ihr euch die Kosten leisten, die die Haftpflicht sich nicht leisten möchte.
 
...Wenn die Versicherung dann nix hört, wie: "Ich war das nicht" dann geht sie davon aus, dass der Anspruchsteller die Wahrheit sagt und zahlt den Schaden. Und dann hinterher zu schreien, ist in meinen Augen sehr sehr schwierig! Ohne Anwalt wird das eher nix. ...

Spätestens mit Anwalt aber eher schon, denn Schweigen bedeutet im deutschen Recht keine Zustimmung. ;) Nun weiß ich nicht, ob es in den herkömmlichen Versicherungsbedingungen wirksame Klauseln gibt, die zur Antwort verpflichtet. Auch dann dürfte der Nachweis des Zugangs des besagten Schreibens der Versicherung aber eher schwer fallen. :X Ohnehin liegt es seitens der Versicherung nahe, nochmal nachzufragen, wenn man auf ein wichtiges Schreiben hin vom Kunden keine Antwort erhält.

Du magst aber gleichwohl durchaus damit recht haben, dass sich manche Versicherungen erst einmal ein wenig sträuben werden.
 
Auszug aus unseren versicherungsbedingungen:


E.1.4 Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadenereignisses
dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie unsere
Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses wahrheitsgemäß und
vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen,
ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.

Schadenminderungspflicht
E.1.5 Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach
Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zumutbar, zu befolgen
 
Ach so und ja die Klauseln sind wirksam. Denn nur so ist auch der Versicherer zur Leistung verpflichtet. Bei "Nichtbefolgung" könnte er Dich sogar in Regress nehmen (macht aber keiner). Zweitens ist es auch im eigenen Interesse, denn der Unfallgegner kann sogar an Dich herantreten und bei Dir persönlich Schadenersatz fordern, auch wenn Du eine Versicherung hast. Wenn die nicht zahlen will, kann er sich das Geld von Dir holen.
 
Ohne das Thema zu weit in diese Richtung führen zu wollen: Beide Klauseln wären im vorliegenden Fall mit größter Wahrscheinlichkeit gar nicht anwendbar. Dies schon deshalb, weil sie auf ein konkretes Schadensereignis abstellen, das vorliegend ja gar nicht passiert ist und das vor allem den Versicherungsnehmer gar nicht betrifft. :w Etwas anderes lässt sich auch nicht im Wege der Auslegung herleiten, weil vom Vertragspartner vorgegebene Klauseln im Zweifel eng auszulegen sind.

So kommt man seitens der Versicherung also nicht weiter. Man könnte höchstens auf die allgemeine vertragliche Mitwirkungspflicht abstellen. Dem gegenüber steht aber die Sorgfaltspflicht der Versicherung, die eben im Zweifel bei dem Fehlen wichtiger Informationen nochmal wird nachfragen müssen.

Damit will ich es zu diesem Thema aber bewenden lassen. :)
 
ROMANPULLLLLLL woooooooo. Bist du ?
Wo ist deine ANTI BRUMM Spray????? ( Insekten Killer)
 
ich fand die Ausführungen von Brumm eigentlich sehr interessant. Und ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass eine Versicherung so einfach einen Schaden zahlt, insbesondere, ohne einen vorher darüber zu informieren. Meine Versicherung zahlt z.B. nur, wenn ich der einen Code mitteile, den nur ich kenne..

Aber auf speziellen Wunsch kommt es hier trotzdem nochmals :D

antibrumm.jpg
 
Ohne das Thema zu weit in diese Richtung führen zu wollen: Beide Klauseln wären im vorliegenden Fall mit größter Wahrscheinlichkeit gar nicht anwendbar. Dies schon deshalb, weil sie auf ein konkretes Schadensereignis abstellen, das vorliegend ja gar nicht passiert ist und das vor allem den Versicherungsnehmer gar nicht betrifft. :w

So kommt man seitens der Versicherung also nicht weiter. Man könnte höchstens auf die allgemeine vertragliche Mitwirkungspflicht abstellen. Dem gegenüber steht aber die Sorgfaltspflicht der Versicherung, die eben im Zweifel bei dem Fehlen wichtiger Informationen nochmal wird nachfragen müssen.

Damit will ich es zu diesem Thema aber bewenden lassen. :)

Das der Schaden nicht passiert ist, kann die Versicherung aber erst wissen, wenn der VN es ihr sagt. Der Anspruchsteller hat ja Angaben zu einem Schadenereignis gemacht.Das Gegenteil kann sich die versicherung nicht aus den Rippen schneiden. ;)

Um auch von meiner Seite das Thema zu beenden:

Im Großen und Ganzen ist sowas immer recht verzwickt. Die Versicherungen sitzen zwischen den Stühlen, einer sagt hü einer sagt hott. Beide zeigen mit dem Finger auf uns und wollen die für sich beste Lösung haben. Ohne ein Zutun der jeweiligen Partei ist das aber nunmal nicht möglich. Ich kann dem Geschädigten ja nicht sagen, wir zahlen nicht, weil unser Kunde keine Angaben gemacht hat. (Es gibt nämlich eine Menge Menschen, die sich weigern, einen Schaden bei ihrer Versicherung anzuzeigen, obwohl sie ihn verursacht haben, oft aus Angst vor den Konsequenzen. Leider alles schon mehrfach erlebt!) Ohne Hilfe durch den VN wird die Versicherung am Ende die Lösung wählen, die am einfachsten und günstigsten ist: Den Schaden bezahlen.

Und das ist ökonomisch gesehen auch am besten. (Wenn auch für die Einzelperson total sch...) Denn der Gleiche Kunde, der will, dass wir den Schaden mit allen verfügbaren Mitteln und Kosten anfechten, will am Ende des Jahres keine Beitragserhöhung ins Haus geflattert bekommen, weil die Ausgaben der Versicherung so stark gestiegen sind.

Ihr seht, es ist eigentlich alles ganz einfach (aber auch wieder nicht) Ich sitze nunmal an der Quelle und kenne die Kundenseite und die Versichererseite. Ich bilde mir also keine Meinung, sondern ich spreche (oft leider) aus Erfahrung.

Wer also einen Rabattschutz in der Haftpflicht hat und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, dem kann nicht mehr sooo viel passieren! (Keine Panik, ich will hier keine Verkaufgespräche führen, ich meine das wirklich ernst ;))

So jetzt bin ich aber ruhig :X
 
Das der Schaden nicht passiert ist, kann die Versicherung aber erst wissen, wenn der VN es ihr sagt. Der Anspruchsteller hat ja Angaben zu einem Schadenereignis gemacht.Das Gegenteil kann sich die versicherung nicht aus den Rippen schneiden. ;)
...

Dieser Umstand, d. h. der unrichtige Informationsstand, geht aber zu Lasten der Versicherung. Die von dir zitierten Klauseln helfen da wie gesagt nichts. :w
 
Dieser Umstand, d. h. der unrichtige Informationsstand, geht aber zu Lasten der Versicherung, die von dir zitierten Klauseln helfen da wie gesagt nichts. :w
Glaubst Du oder weißt Du? ;) Lies Dir mal die Bedingungen Deiner Versicherungen und die Paraghaphen im BGB durch, Du wirst staunen.

Glaub mir, es geht nicht zu Lasten der Versicherung :)

Jetz is aba Ruhe!!!! :d
 
Glaubst Du oder weißt Du? ;) Lies Dir mal die Bedingungen Deiner Versicherungen und die Paraghaphen im BGB durch, Du wirst staunen.
...

Würde ich dir jetzt meinen beruflichen Hintergrund erläutern, würdest du deine Argumentation aufgeben. Dann würde ich hier aber sicherlich der Angeberei oder Ähnlichem bezichtigt, weshalb ich es einfach sein lasse. ;)
 
Glaubst Du oder weißt Du? ;) Lies Dir mal die Bedingungen Deiner Versicherungen und die Paraghaphen im BGB durch, Du wirst staunen.

Glaub mir, es geht nicht zu Lasten der Versicherung :)

Jetz is aba Ruhe!!!! :d

ich glaube nicht, dass du IHM was über Gesetze erzählen musst ;)
 
ich glaube nicht, dass du IHM was über Gesetze erzählen musst ;)

Gesetze oder Rechtssprechungen? Wenn er die kennt, dann kennt er den Paragraphen, der auf Schadensersatzansprüche eingeht.

Leute wir können uns tot dikutieren, echt! Lasst uns bitte aufhören, die kleinen Männchen in meinem Hirn graben gerade die ganzen Kartons aus der Ausbildung wieder aus :rolleyes5
 
Würde ich dir jetzt meinen beruflichen Hintergrund erläutern, würdest du deine Argumentation aufgeben. Dann würde ich hier aber sicherlich der Angeberei oder Ähnlichem bezichtigt, weshalb ich es einfach sein lasse. ;)

Das musst Du gar nicht. Du hast mit allen Deinen Argumentationen recht. Nur wir sind einfach gezwungen zu zahlen, wenn jemand Ansprüche an uns stellt, die nicht widerlegbar sind. Also sind wir auf den VN angewiesen. Oder wir weigern uns! Das geht! Klaro. Aber dann klingelt der Anspruchssteller an der Tür des VN und will eben von dem Geld. Der ruft uns an und macht uns die Hölle heiß!

Wenn ganz klar nachgewiesen wird (wie in dem vorliegenden Fall), dass die Ansprüche zu unrecht gemacht wurden, dann wird das Forumsmitglied die alte Einstufung bekommen und der Anspruchsteller muss die Kohle an die Versicherung zurückzahlen. Ganz klar, hast Du vollkommen Recht! Aber dafür muss der VN einfach Angaben machen. Wir als Versicherung können nicht einfach behaupten, das der Anspruchsteller lügt.
 
Zurück
Oben Unten