Gerry
macht Rennlizenz
- Registriert
- 25 April 2005
Hallo Forumsuser,
hab hier mal einen saublöden Fall.
Mein Z4QP - Kollege wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit ca. 50 Parteien und einer eigenen Tiefgarage mit Duplex - Parkern (Wippdingens wo 2 Autos über/untereinander Parken).
Die Stellplätze sind auf die Wohnungen verteilt bzw. teilweise weitervermietet.
Nun das Problem:
Er parkt im unten gelegnen Parkplatz. Der oben gelegene Parkplatz ist das ganze Jahr über nie/selten belegt.
Am gestrigen Morgen geht er in die Tiefgarage um sein QP zu holen. Auf dem oberen Parker steht eine A-Klasse mit unbekanntem Kennzeichen. Er fährt diese hoch um an sein QP zu kommen.
Pustekuchen
Er kann den Duplexparker nicht nach oben fahren, da die A-Klasse zu hoch ist und sonst an die Decke anstößt. Es fehlen ungefähr 15 cm (bei abgeschraubter Antenne).
Der Fahrer der A-Klasse ist nicht auffindbar (vermutlich im Urlaub) und beim Stellplatzeigentümer niemand zu erreichen (wohl mit dem Fahrer im Urlaub).
Die zuzlässige Fahrzeughöhe ist 1,50 m. Die A-Klasse ist 1,60 m hoch. Durch die Entspannung der Federn (Handbremse) sind wohl nochmal 5 cm dazugekommen.
Was soll man tun bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten hat man?
Danke für eure Antworten.
PS: Selbst werden wir das Auto nicht anfassen, damit es nicht heißt wir hätten was beschädigt.
hab hier mal einen saublöden Fall.
Mein Z4QP - Kollege wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit ca. 50 Parteien und einer eigenen Tiefgarage mit Duplex - Parkern (Wippdingens wo 2 Autos über/untereinander Parken).
Die Stellplätze sind auf die Wohnungen verteilt bzw. teilweise weitervermietet.
Nun das Problem:
Er parkt im unten gelegnen Parkplatz. Der oben gelegene Parkplatz ist das ganze Jahr über nie/selten belegt.
Am gestrigen Morgen geht er in die Tiefgarage um sein QP zu holen. Auf dem oberen Parker steht eine A-Klasse mit unbekanntem Kennzeichen. Er fährt diese hoch um an sein QP zu kommen.
Pustekuchen

Er kann den Duplexparker nicht nach oben fahren, da die A-Klasse zu hoch ist und sonst an die Decke anstößt. Es fehlen ungefähr 15 cm (bei abgeschraubter Antenne).
Der Fahrer der A-Klasse ist nicht auffindbar (vermutlich im Urlaub) und beim Stellplatzeigentümer niemand zu erreichen (wohl mit dem Fahrer im Urlaub).
Die zuzlässige Fahrzeughöhe ist 1,50 m. Die A-Klasse ist 1,60 m hoch. Durch die Entspannung der Federn (Handbremse) sind wohl nochmal 5 cm dazugekommen.
Was soll man tun bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten hat man?
Danke für eure Antworten.
PS: Selbst werden wir das Auto nicht anfassen, damit es nicht heißt wir hätten was beschädigt.






Der paßt da so geraaade drauf und stand immer etwas schräg, damit er noch irgendwie aus dem Ding rauskommt. Letztens hatte er ein schönes Muster von der Betonkante im Kofferraum. Ist wohl nicht bis ganz vorne gefahren und einer der "Unten-Parker" hat das Ding hochgefahren und es zu spät gemerkt. Gerry hat´s ja wenigstens noch VORHER gemerkt...
