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Wie teuer ist nach zweiten Jahr.
Finde nirgendswo einträge auf BMW seite.
Kann man beim neuwagen kauf erwerben.![]()
ich denke mal da wirst du nie fündig werden weil BMW offiziell GARKEINE garantie gibt! wie willst du also etwas verlängern daß nicht existiert?
sie halten sich an die gesetzliche gewährleistung.

Mein Händler hat mir bei der Übergabe die Garantieverlängerung angeboten, meinte aber man müsse sie nicht gleich abschliessen sondern kann auch bis kurz vor Ablauf der normalen warten.
Er sagte aber auch, auch ohne die Verlängerung besteht nach Ablauf der normalen (Händler)Garantie die Möglichkeit, für typische Garantiefälle bei BMW einen Kulanzantrag zu stellen und BMW wäre dabei relativ Kulant in der Abwicklung ... Verschleißteile und selbstverschultetes natürlich ausgeschlossen.
Kenne selbst nen Fall wo nachträglich auf Kulanz gewährt wurde. Meinem Vater ist bei nen 3er (E36) mal beim Schließen der Fahrertür die Heckscheibe aufgrund von Spannung total zerbrochen ... wurde auch nach Ablauf der Garantie auf Kulanz ersetzt.
...... man muß unterscheiden zwischen garantie (nachweißpflicht des händlers/herstellers - und auch dort nur 6 monate lang) oder einer gewährleistung (nachweißpflicht beim käufer). landläuftig wird das aber auch fälschlicherweise (auch von mir wenn fehler beseitigt wurden bei meinem zetti) als garantie betitelt.
Stimmt schon. Darum einen soliden und solventen Händler nehmen. Denn in der Regel verzichtet der Händler auf die Nachweispflicht des Käufers für den gesamten Gewährleistungszeitraum.



das ist so gut wie die launch control die man nicht benutzen sollte..premium ingo!
Garantie = Nachweißpflicht beim Händler, weil er garantiert ja für die Mängelfreiheit, und dass über DEN GESAMTEN Garantiezeitraum...
Ges. Gewährleistung = in den ersten 6 Monaten, Nachweißpflicht beim Händler, danach bis zum Ablauf des zweiten Jahres erst beim Käufer....in der Praxis wird aber BMW, Fehler anstandslos beheben, soweit sie sich in den ersten zwei Jahren realisieren sollten!
LG
Daniel
Mein Händler hat mir bei der Übergabe die Garantieverlängerung angeboten, meinte aber man müsse sie nicht gleich abschliessen sondern kann auch bis kurz vor Ablauf der normalen warten.
Er sagte aber auch, auch ohne die Verlängerung besteht nach Ablauf der normalen (Händler)Garantie die Möglichkeit, für typische Garantiefälle bei BMW einen Kulanzantrag zu stellen und BMW wäre dabei relativ Kulant in der Abwicklung ... Verschleißteile und selbstverschultetes natürlich ausgeschlossen.
Kenne selbst nen Fall wo nachträglich auf Kulanz gewährt wurde. Meinem Vater ist bei nen 3er (E36) mal beim Schließen der Fahrertür die Heckscheibe aufgrund von Spannung total zerbrochen ... wurde auch nach Ablauf der Garantie auf Kulanz ersetzt.
und im anhang eine übersicht vom ADAC die mich allerdings wundert...
BMW gibt keine garantie die man allerdings um 12 monate verlängern kann
Ganz einfach: BMW gewährt in den ersten zwei Jahren keine Garantie, aber eine sog. erweiterte Sachmängelhaftung....Nach Ablauf der gesetzlichen (und von BMW erweiterten) Sachmängelhaftung gewährt BMW die 12 Monatige "Anschlußgarantie"
1. BMW höchstselbst garantiert gar nichts. Nicht einmal die 12 Jahre gegen Durchrosten. Alleine der Händler ist der Gewährleistungsgeber - einfach mal in den Kaufvertrag reinschauen.
Grundsätzlich richtig, siehe Qualitätsbrief unten im Anhang!...das ist im Übrigen immer so!
2. Es gibt auch keine Anschlussgarantie von 12 Monaten, weder vom Händler noch vom Hersteller. Evtl. gemeint - aber falsch ausgedrückt - ist die Ausdehnung der Beweislastumkehr - aber nur bei Ansprüchen auf Mängelbeseitigung! - auf weitere 12 Monate über die ersten 12 Monate hinaus. Nur leider bleibt es dann immer noch bei insgesamt 2 Jahren...
..Beweislastumkehr in den ersten 24 Monaten (anstatt sechs), und natürlich nur bei Ansprüchen aus Mängelbeseitigung...Was sonst? ...auch hierbei gibt der "Qualitätsbrief" entsprechende Aufklärung!
Gruß
Mick
Vielleicht sagt mal jemand was, der diese Anschlussgarantie hat? Evtl. über eine Versicherung?
Hier ein Beispiel: http://www.realgarant.de/1023.aspx
Und Garantiegeber ist dann wieder nicht BMW und auch nicht der Händler, sondern eben die Versicherung?
..Beweislastumkehr in den ersten 24 Monaten (anstatt sechs), und natürlich nur bei Ansprüchen aus Mängelbeseitigung...Was sonst? ...auch hierbei gibt der "Qualitätsbrief" entsprechende Aufklärung!
(s. Link in Post 7). Dass der Hersteller alle Ansprüche im Mangelfall ablehnt und nur auf den (uU insolventen) Händler verweist? Nein, sicher nicht. Die meisten Hersteller bieten eben zusätzlich zur Händlergewährleistung eine eigene Garantie an. BMW nicht.Das ist im Übrigen immer so!
OK, die war mir nichtmal angeboten worden..und natürlich besteht im weiteren die Möglichkeit einer sich anschließenden Garantie (Anschlußgarantie) für weitere 12 Monate!
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Dann muss ich mich Zisback's Fragen anschließen:
- Gibt es tatsächlich in D eine "BMW-Anschlussgarantie", wie auch in der ADAC-Tabelle aufgeführt (das ist m.E. unzutreffend)?
- Wenn ja, wer gewährt die Anschlußgarantie? Der Händler, der Hersteller oder eine separate Versicherung?
- Was ist der genaue Inhalt der Anschlussgarantie? In welchem Umfang gibt es eine Beweislastumkehr? Welche Ansprüche bestehen im Mangelfall?
)...habe mir die Bedingungen im KV noch nicht mal angeschaut, daher war mir gar nicht bewußt, dass diese wesentlich "besser" sind als der "QB"....Bin immer von "normalen" Gewährleistungsrechten ausgegangen, und das der QB sozusagen ne kleine Draufgabe darstellt....Wie auch immer, wer lesen kann und dies auch tut,ist klar im Vorteil!EuroPlus!
? Die Ausnahme aus § 34 Abs.9 Nr.1 GewO dürfte zumindest an lit. d scheitern, da die Versicherung erst nachträglich und nicht zusammen mit einem Kaufvertrag eingeräumt wird... BaFin, ick hör Dir trapsen!das muß man sich mal reinziehen (Ich)...habe mir die Bedingungen im KV noch nicht mal angeschaut, daher war mir gar nicht bewußt, dass diese wesentlich "besser" sind als der "QB"
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.1. BMW höchstselbst garantiert gar nichts. Nicht einmal die 12 Jahre gegen Durchrosten. Alleine der Händler ist der Gewährleistungsgeber - einfach mal in den Kaufvertrag reinschauen......
Gruß
Mick

ich habe Deinen Rat befolgt, in meine Bestellung geschaut und festgestellt, dass ich höchstselbst in einer Werksniederlassung gekauft und einen Vertrag mit Bayrische Motoren Werke Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand: Norbert Reithofer (Vorsitzender) usw...... habe![]()
