Garantie verlängerung

erwin

Fahrer
Registriert
27 Juni 2009
Wie teuer ist nach zweiten Jahr.
Finde nirgendswo einträge auf BMW seite.
Kann man beim neuwagen kauf erwerben.&:
 
AW: Garantie verlängerung

ich denke mal da wirst du nie fündig werden weil BMW offiziell GARKEINE garantie gibt! wie willst du also etwas verlängern daß nicht existiert? :s:s:s
sie halten sich an die gesetzliche gewährleistung.
garantie wird nur für benelux-fahrzeuge gewährt:
http://www.bmw.com/lu/de/owners/service/warranty.html

Wie teuer ist nach zweiten Jahr.
Finde nirgendswo einträge auf BMW seite.
Kann man beim neuwagen kauf erwerben.&:
 
AW: Garantie verlängerung

ich denke mal da wirst du nie fündig werden weil BMW offiziell GARKEINE garantie gibt! wie willst du also etwas verlängern daß nicht existiert? :s:s:s
sie halten sich an die gesetzliche gewährleistung.

Mein Händler hat mir bei der Übergabe die Garantieverlängerung angeboten, meinte aber man müsse sie nicht gleich abschliessen sondern kann auch bis kurz vor Ablauf der normalen warten.
Er sagte aber auch, auch ohne die Verlängerung besteht nach Ablauf der normalen (Händler)Garantie die Möglichkeit, für typische Garantiefälle bei BMW einen Kulanzantrag zu stellen und BMW wäre dabei relativ Kulant in der Abwicklung ... Verschleißteile und selbstverschultetes natürlich ausgeschlossen.

Kenne selbst nen Fall wo nachträglich auf Kulanz gewährt wurde. Meinem Vater ist bei nen 3er (E36) mal beim Schließen der Fahrertür die Heckscheibe aufgrund von Spannung total zerbrochen ... wurde auch nach Ablauf der Garantie auf Kulanz ersetzt.
 
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interessant daß der händler dir sowas anbietet :s
nochmal - in deutschland gibt BMW keine garantie auf NEUFAHRZEUGE und du wirst auch nie irgendwo auf einer dt. webseite von BMW garantiebedingungen oder ähnliches finden - außer eben die euro-plus garantie für gebrauchtfahrzeuge. BMW wird seit jahren immer und immer wieder von ADAC und verbraucherschützern dahingehend angegangen daß sie so kundenunfreundlich wären.
daß BMW mit seinen kunden kulant umgeht und auch nach den 2 jahren gesetzlicher gewährleistung noch das eine oder andere regelt hat nichts mit einer GARANTIE zu tun. man muß unterscheiden zwischen garantie (nachweißpflicht des händlers/herstellers - und auch dort nur 6 monate lang) oder einer gewährleistung (nachweißpflicht beim käufer). landläuftig wird das aber auch fälschlicherweise (auch von mir wenn fehler beseitigt wurden bei meinem zetti) als garantie betitelt.



Mein Händler hat mir bei der Übergabe die Garantieverlängerung angeboten, meinte aber man müsse sie nicht gleich abschliessen sondern kann auch bis kurz vor Ablauf der normalen warten.
Er sagte aber auch, auch ohne die Verlängerung besteht nach Ablauf der normalen (Händler)Garantie die Möglichkeit, für typische Garantiefälle bei BMW einen Kulanzantrag zu stellen und BMW wäre dabei relativ Kulant in der Abwicklung ... Verschleißteile und selbstverschultetes natürlich ausgeschlossen.

Kenne selbst nen Fall wo nachträglich auf Kulanz gewährt wurde. Meinem Vater ist bei nen 3er (E36) mal beim Schließen der Fahrertür die Heckscheibe aufgrund von Spannung total zerbrochen ... wurde auch nach Ablauf der Garantie auf Kulanz ersetzt.
 
AW: Garantie verlängerung

...... man muß unterscheiden zwischen garantie (nachweißpflicht des händlers/herstellers - und auch dort nur 6 monate lang) oder einer gewährleistung (nachweißpflicht beim käufer). landläuftig wird das aber auch fälschlicherweise (auch von mir wenn fehler beseitigt wurden bei meinem zetti) als garantie betitelt.

premium ingo!

Garantie = Nachweißpflicht beim Händler, weil er garantiert ja für die Mängelfreiheit, und dass über DEN GESAMTEN Garantiezeitraum...

Ges. Gewährleistung = in den ersten 6 Monaten, Nachweißpflicht beim Händler, danach bis zum Ablauf des zweiten Jahres erst beim Käufer....in der Praxis wird aber BMW, Fehler anstandslos beheben, soweit sie sich in den ersten zwei Jahren realisieren sollten!

LG
Daniel
 
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Stimmt schon. Darum einen soliden und solventen Händler nehmen. Denn in der Regel verzichtet der Händler auf die Nachweispflicht des Käufers für den gesamten Gewährleistungszeitraum.
 
AW: Garantie verlängerung

Stimmt schon. Darum einen soliden und solventen Händler nehmen. Denn in der Regel verzichtet der Händler auf die Nachweispflicht des Käufers für den gesamten Gewährleistungszeitraum.

Stimmt, solide und solvent sollte er sein, da der Händler alleine die Mangelhaftung gegenüber dem Kunden übernimmt.

Allerdings sieht mein Endkundenvertrag eine Beweislastumkehr nur innerhalb der ersten 12 Monate vor - die 24 Monate gibt es nur nur hinsichtlich der "Mängelbeseitigung", nicht aber hinsichtlich der sonstigen Rechtsbehelfe im Mangelfall, nämlich Herabsetzung des Kaufpreises, Rücktritt und Schadensersatz. Auch der "BMW Qualitätsbrief" sieht das so vor, den übrigens ausnahmslos jeder Händler seinen Endkunden übergeben muss.
 
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gesetzlich sind hersteller nur an 2 jährige gewährleistungspflicht gebunden - alles darüber hinausgehend in form einer garantie ist freiwillig - allerdings hab ich mit den 6 monaten einen wurm rein gebracht....
und im anhang eine übersicht vom ADAC die mich allerdings wundert...
BMW gibt keine garantie die man allerdings um 12 monate verlängern kann :b:d:d:d das ist so gut wie die launch control die man nicht benutzen sollte..


was in der praxis BMW macht ist ja nicht zu diskutieren weil das wohl von fall zu fall unterschiedlich ist
premium ingo!

Garantie = Nachweißpflicht beim Händler, weil er garantiert ja für die Mängelfreiheit, und dass über DEN GESAMTEN Garantiezeitraum...

Ges. Gewährleistung = in den ersten 6 Monaten, Nachweißpflicht beim Händler, danach bis zum Ablauf des zweiten Jahres erst beim Käufer....in der Praxis wird aber BMW, Fehler anstandslos beheben, soweit sie sich in den ersten zwei Jahren realisieren sollten!

LG
Daniel
 
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Mein Händler hat mir bei der Übergabe die Garantieverlängerung angeboten, meinte aber man müsse sie nicht gleich abschliessen sondern kann auch bis kurz vor Ablauf der normalen warten.
Er sagte aber auch, auch ohne die Verlängerung besteht nach Ablauf der normalen (Händler)Garantie die Möglichkeit, für typische Garantiefälle bei BMW einen Kulanzantrag zu stellen und BMW wäre dabei relativ Kulant in der Abwicklung ... Verschleißteile und selbstverschultetes natürlich ausgeschlossen.

Kenne selbst nen Fall wo nachträglich auf Kulanz gewährt wurde. Meinem Vater ist bei nen 3er (E36) mal beim Schließen der Fahrertür die Heckscheibe aufgrund von Spannung total zerbrochen ... wurde auch nach Ablauf der Garantie auf Kulanz ersetzt.

Genau so hatte mein Händler auch gesagt der preis wurde aber nicht
genannt
 
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und im anhang eine übersicht vom ADAC die mich allerdings wundert...
BMW gibt keine garantie die man allerdings um 12 monate verlängern kann

Ganz einfach: BMW gewährt in den ersten zwei Jahren keine Garantie, aber eine sog. erweiterte Sachmängelhaftung....Nach Ablauf der gesetzlichen (und von BMW erweiterten) Sachmängelhaftung gewährt BMW die 12 Monatige "Anschlußgarantie"! Es kann sich dabei nur um eine "Garantie" im Rechtssinne handeln, da sie auf freiwilliger bzw. vertraglich vereinbarter Basis gewährt wird, dazu ist keineswegs Voraussetzung, das für den davorliegenden Zeitraum eine Garantie gewährt wird oder wurde.

Bei einer Garantie "garantiert" der Garantiegeber immer die Mängelfreiheit über den gesamten Zeitraum, wohingegen bei der gesetzlichen Gewährleistung der Mangel grundsätzlich schon bei Übergabe der Kaufsache vorgelegen haben muß und insoweit dem Käufer beim Verbrauchsgüterkauf lediglich eine Beweiserleichterung (die ersten sechs Monate) in Form einer sog. gesetzlichen Vermutung per Gesetz eingeräumt wird.....

LG
Daniel
 
AW: Garantie verlängerung

Ganz einfach: BMW gewährt in den ersten zwei Jahren keine Garantie, aber eine sog. erweiterte Sachmängelhaftung....Nach Ablauf der gesetzlichen (und von BMW erweiterten) Sachmängelhaftung gewährt BMW die 12 Monatige "Anschlußgarantie"


1. BMW höchstselbst garantiert gar nichts. Nicht einmal die 12 Jahre gegen Durchrosten. Alleine der Händler ist der Gewährleistungsgeber - einfach mal in den Kaufvertrag reinschauen.

2. Es gibt auch keine Anschlussgarantie von 12 Monaten, weder vom Händler noch vom Hersteller. Evtl. gemeint - aber falsch ausgedrückt - ist die Ausdehnung der Beweislastumkehr - aber nur bei Ansprüchen auf Mängelbeseitigung! - auf weitere 12 Monate über die ersten 12 Monate hinaus. Nur leider bleibt es dann immer noch bei insgesamt 2 Jahren...

Gruß

Mick
 
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1. BMW höchstselbst garantiert gar nichts. Nicht einmal die 12 Jahre gegen Durchrosten. Alleine der Händler ist der Gewährleistungsgeber - einfach mal in den Kaufvertrag reinschauen.

Grundsätzlich richtig, siehe Qualitätsbrief unten im Anhang!...das ist im Übrigen immer so!


2. Es gibt auch keine Anschlussgarantie von 12 Monaten, weder vom Händler noch vom Hersteller. Evtl. gemeint - aber falsch ausgedrückt - ist die Ausdehnung der Beweislastumkehr - aber nur bei Ansprüchen auf Mängelbeseitigung! - auf weitere 12 Monate über die ersten 12 Monate hinaus. Nur leider bleibt es dann immer noch bei insgesamt 2 Jahren...

..Beweislastumkehr in den ersten 24 Monaten (anstatt sechs), und natürlich nur bei Ansprüchen aus Mängelbeseitigung...Was sonst? ...auch hierbei gibt der "Qualitätsbrief" entsprechende Aufklärung!

Gruß

Mick

..und natürlich besteht im weiteren die Möglichkeit einer sich anschließenden Garantie (Anschlußgarantie) für weitere 12 Monate!...und darum ging es hier auch, weil der "Qualitätsbrief" so oder so gilt!

LG
Daniel
 
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Vielleicht sagt mal jemand was, der diese Anschlussgarantie hat? Evtl. über eine Versicherung?

Hier ein Beispiel: http://www.realgarant.de/1023.aspx

Aber die (oder CG Cargarantie) gibt's doch nur beim Gebrauchtwagenkauf (wodurch sich die Händler freilich nur um die gesetzlich nicht zu vermeidende, ohnehin geltende wenigstens 1-jährige Gewährleistung bei gebrauchten Sachen zu drücken versuchen)?

Und Garantiegeber ist dann wieder nicht BMW und auch nicht der Händler, sondern eben die Versicherung?
 
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Und Garantiegeber ist dann wieder nicht BMW und auch nicht der Händler, sondern eben die Versicherung?

Garantiegeber ist die Versicherung.
Gut möglich, daß der Händler eine Neuwagenanschlussgarantie (die diese Versicherer auch im Programm haben - siehe Link) auf diesem Wege anbietet.

Darum habe ich ja gefragt wer so etwas schon abgeschlossen / vereinbart hat.
 
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..Beweislastumkehr in den ersten 24 Monaten (anstatt sechs), und natürlich nur bei Ansprüchen aus Mängelbeseitigung...Was sonst? ...auch hierbei gibt der "Qualitätsbrief" entsprechende Aufklärung!

Denk' nur, den QB kenn ich schon ;) (s. Link in Post 7).

Der "echte" Kaufvertrag (nicht der QB) gibt aber eben doch noch mehr her: Danach gilt bei allen Mängelansprüchen (auch Ersatzlieferung, Herabsetzung des Kaufpreises, Rücktritt) bis auf Schadensersatz die Beweislastumkehr nicht nur während der ersten 6, sondern während der ersten 12 Monate. Und das ist was wert, wenn's um so Sachen wie Dachdefekt oder Tankdefekt geht, die evtl. nicht dauerhaft behoben werden können.

Das ist im Übrigen immer so!
Dass der Hersteller alle Ansprüche im Mangelfall ablehnt und nur auf den (uU insolventen) Händler verweist? Nein, sicher nicht. Die meisten Hersteller bieten eben zusätzlich zur Händlergewährleistung eine eigene Garantie an. BMW nicht.

..und natürlich besteht im weiteren die Möglichkeit einer sich anschließenden Garantie (Anschlußgarantie) für weitere 12 Monate!
OK, die war mir nichtmal angeboten worden :-(.

Gruß

Mick
 
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Dann muss ich mich Zisback's Fragen anschließen:

  • Gibt es tatsächlich in D eine "BMW-Anschlussgarantie", wie auch in der ADAC-Tabelle aufgeführt (das ist m.E. unzutreffend)?
  • Wenn ja, wer gewährt die Anschlußgarantie? Der Händler, der Hersteller oder eine separate Versicherung?
  • Was ist der genaue Inhalt der Anschlussgarantie? In welchem Umfang gibt es eine Beweislastumkehr? Welche Ansprüche bestehen im Mangelfall?
 
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Eigentlich würdeich so eine Garantie für ein Jahr nicht unbedingt machen. Jedenfalls ist BMW nicht dafür bekannt, daß sich erhebliche Mängel erst nach über zwei Jahren und bei einer gewissen Laufleistung zeigen.
Das Risiko ist also überschaubar. Jedenfalls beim Sauger.

Mit Turbos habe ich keine Erfahrung und bin auch kein überzeugter Anhänger dieser Technik. Wenn da was dran ist, wird es meist richtig teuer.

Ich meine keiner würde für einen E30 auch nur noch 10 Euro als T-Car geben, wenn nicht zu erwarten wäre, daß er sich noch einige Zeit nutzen lässt und auf dem Schrott besser aufgehoben wäre.

Die diversen Dachprobleme halte ich aber erst mal im Auge. :O
 
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Dann muss ich mich Zisback's Fragen anschließen:

  • Gibt es tatsächlich in D eine "BMW-Anschlussgarantie", wie auch in der ADAC-Tabelle aufgeführt (das ist m.E. unzutreffend)?
  • Wenn ja, wer gewährt die Anschlußgarantie? Der Händler, der Hersteller oder eine separate Versicherung?
  • Was ist der genaue Inhalt der Anschlussgarantie? In welchem Umfang gibt es eine Beweislastumkehr? Welche Ansprüche bestehen im Mangelfall?

EuroPlus!

http://www.bmw.de/de/de/usedvehicles/information/europlus_guarantee/newvehicles_guarantee.html

@Mick: das muß man sich mal reinziehen (Ich:j)...habe mir die Bedingungen im KV noch nicht mal angeschaut, daher war mir gar nicht bewußt, dass diese wesentlich "besser" sind als der "QB"....Bin immer von "normalen" Gewährleistungsrechten ausgegangen, und das der QB sozusagen ne kleine Draufgabe darstellt....Wie auch immer, wer lesen kann und dies auch tut,ist klar im Vorteil!

LG
Daniel
 
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Guten Morgen Daniel :)


Aber dann ist die BMW-Garantie lt. Link tatsächlich wohl nur für Gebrauchte. Und dann scheint die "Anschlussgarantie", die erwin angeboten bekommen hatte, wohl wirklich in der alleinigen Verantwortung seines Händlers zu liegen.

Ich kenne die CG ganz gut, die versichern praktisch alles, wofür ein Händler vorher sein OK gegeben hat - durch den Verkauf der Versicherung verdient der Händler dann wohl nach 2 Jahren gerade nochmal, nämlich durch einen ordentlichen Preisaufschlag - denn CG stellt im Regelfall keine Rechnung an den Kunden, sondern nur an den Händler aus (der Versicherungsschein lautet dagegen idR auf den Kunden und auf den jeweiligen "Inhaber" und ist daher rechtlich nur fahrzeugbezogen).

Ob der Händler hier wohl die Transparenzpflichten für Versicherungsvermittler nach der VersVermV einhält :s? Die Ausnahme aus § 34 Abs.9 Nr.1 GewO dürfte zumindest an lit. d scheitern, da die Versicherung erst nachträglich und nicht zusammen mit einem Kaufvertrag eingeräumt wird... BaFin, ick hör Dir trapsen!

das muß man sich mal reinziehen (Ich:j)...habe mir die Bedingungen im KV noch nicht mal angeschaut, daher war mir gar nicht bewußt, dass diese wesentlich "besser" sind als der "QB"

Das hätte ich ja normalerweise auch nicht gemacht, da zumindest b2c so strenge rechtliche Vorgaben bestehen, dass man als Verbraucher eigentlich jeden Vertrag bedenkenlos unterschreiben kann - was sich im Nachhinein als "merkwürdig" herausstellt, ist ja im Zweifel ohnehin unwirksam :b.

Da ich aber gerade kurz vor Vertragsschluss für einen anderen Autohersteller Händler-AGB entworfen hatte, haben mich die Regelungen der BMW-Händler natürlich besonders interessiert. Mein :) war durchaus ein wenig verwirrt, als ich alle vorformulierten Bedingungen durchgelesen (und auch noch - ohnehin unwirksame - Einwilligungserklärungen für Telefonwerbung gestrichen) habe... :M

Warum wohl die AGB günstiger als der QB sind? Dass Abnehmerrechte bewusst verschleiert werden sollten, kann ich mir nicht recht vorstellen. Ich kann nur mutmaßen, dass die AGB (aus kartellrechtlichen Gründen natürlich nur als "Empfehlung"...) schon vor dem QB da waren, dann aber jemand bemerkt hat, dass die Regelung zur Mängelbeseitigung bei Drittunternehmen eine unzulässige Vereinbarung zu Lasten Dritter darstellt. Dann kam zur Rettung ergänzend der QB, hinsichtlich der Drittunternehmen rechtssicher formuliert als Freistellungsverpflichtung, alles möglichst einfach und verständlich formuliert - dabei sind im Interesse der Klarheit dann aber wohl die Feinheiten der Mangelhaftung rausgeflogen...

Solche Nachbesserungen sind durchaus eine gänige Praxis - ob dadurch (jedenfalls seit dem 28.12.2008) evtl. eine wettbewerbswidrige Irreführung über die bestehenden Kundenrechte eintritt, möchte aber ich mal dahin gestellt lassen :d.

Gruß

Mick
 
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bei meinem 3.0si waren es ca. 240 €/Jahr und mussten vor Ablauf der ersten 2 Jahre abgeschlossen werden - dass kann man auch mehrfach verlängern
 
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Wie sieht es denn mit einer Verlängerung der EuroPlus aus? Beispiel: EZ April 2007/ BMW Gewährleistung bis April 2009/ dann EUROPLUS bis April 2010. Was ist danach? Gibt es die Möglichkeit wieder um ein Jahr bis April 2011 zu verlängern?
 
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1. BMW höchstselbst garantiert gar nichts. Nicht einmal die 12 Jahre gegen Durchrosten. Alleine der Händler ist der Gewährleistungsgeber - einfach mal in den Kaufvertrag reinschauen......
Gruß
Mick

ich habe Deinen Rat befolgt, in meine Bestellung geschaut und festgestellt, dass ich höchstselbst in einer Werksniederlassung gekauft und einen Vertrag mit Bayrische Motoren Werke Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand: Norbert Reithofer (Vorsitzender) usw...... habe :M
 
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ich habe Deinen Rat befolgt, in meine Bestellung geschaut und festgestellt, dass ich höchstselbst in einer Werksniederlassung gekauft und einen Vertrag mit Bayrische Motoren Werke Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand: Norbert Reithofer (Vorsitzender) usw...... habe :M

Das ist eine gute Lösung - leider sind hier die Werksniederlassungen nicht so dicht gesät, die nächste ist knapp 200km weg... :#

Gruß

Mick
 
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