Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Malteser

macht Rennlizenz
Registriert
9 Januar 2008
Ort
München
Wagen
BMW Z3 roadster 2,8i
Hi,
bin gerade mit meinem T-Car angehalten worden. Vorwurf: Ich sei 210 bei 120 erlaubt gewesen.
Videogerät hatten sie nicht drin. Die haben ne Anzeige geschrieben und wie gesagt behauptet dass ich 210 gefahren sei. Hab denen dann klargemacht dass die Mühle nicht mal 200 packt (naja...) Dann haben sie als Vorschlag zur Güte gemeint dass wir ja 190 machen können. Dem hab ich nicht zugestimmt.
Abzüglich Polizei-Nachfahrt Toleranz kommen 38km/h zu viel dabei raus. Wär ja nicht so wild. Gibt ja nur Punkte und Geld, kein Fahrverbot...

Jetzt meine Frage: Was soll der Scheiß? Sind wir hier in Österreich, dass die das machen dürfen? Ohne richtigen Beweis (Radarmessung, Videobeweis etc.) können die mich doch nicht dermaßenverknacken?

Es wird wohl am besten sein, da nen Anwalt einzuschalten wenn die Post kommt, oder?

Schade eigentlich, das waren seit langem die ersten netten grünen die ich getroffen hab.

Grüße.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

wie schnell warst Du, Deiner Meinung nach?
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

wie schnell warst Du, Deiner Meinung nach?

Ich denke nicht, dass es klug wäre wenn ich hier die echte Geschwindigkeit reinschreiben würde. Wieso fragst du? Was, wenn die echte Gechwindigkeit 220km/h gewesen wären?
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Hm, danke schonmal. Gerade gemerkt, ich glaub die Mühle ist mit 190 VMAX eingetragen...

Hat jemand Tips? Bin ein wenig baff, dass die das scheinbar dürfen...
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

ich hatte das auch schonmal, bei mir wurden dann 20% abgezogen, da kein videogerät und nur die aussage von 2 polizisten gegen meine aussage stand...

evtl. anwalt fragen oder sonst was... aber hey, bist du zu schnell gewesen? wenn du rauskommst gut, aber wenn nicht, beschwere dich nicht ;)
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

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Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren Verfasser:
Stand: 01.06.2009
Frederick Pitz, Schwetzingen</B>

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Eine Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren ist grundsätzlich auch mit Fahrzeugen mit nicht geeichten bzw. justierten Tachometern möglich und gerichtsverwertbar.
Zu der Verwertbarkeit dieser Verfahren führt das Gericht in den Urteilsgründen ausdrücklich aus:
„(…) in der Rechtsprechung, der der Senat ausdrücklich beitritt, ist anerkannt, dass die Feststellung der Geschwindigkeit eines KfZ durch Vergleich mit der Geschwindigkeit eines nachfolgenden Polizeifahrzeugs grundsätzlich eine genügende Beweisgrundlage für die Annahme einer Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit sein kann. Ob dies im Einzelfall möglich ist und welcher Abzug bejahendenfalls zur Ausscheidung in Betracht kommender Fehlerquellen von der im Polizeifahrzeug angezeigten Geschwindigkeit zu machen ist, hängt insbesondere davon ab, welche Länge die Messstrecke aufwies, welcher Abstand eingehalten wurde und in welchem Maße sich dieser auf der Messstrecke höchstens verringert haben kann"

Das Gericht normiert die Voraussetzungen wie folgt:
Die Messung ist verwertbar, wenn sie bei guten Sichtverhältnissen und durch einen geübten Beamten vorgenommen wird, der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug etwa den halben bis ganzen Tachowert (in Metern) nicht übersteigt, der Abstand etwa gleich bleibt und die Nachfahrstrecke wenigstens rund das Fünffache des Abstandes beträgt sowie der Tachometer in kurzen Abständen abgelesen wird.

Von dem so ermittelten Messergebnis ist zugunsten des Betroffenen 20% Toleranzabzug vorzunehmen.

OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2007, Az.: 2 Ss (OWi) 311/06 I 171/06

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Der Verfasser empfiehlt zu diesem Thema auch folgende weiterführende Webseite.

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Erstellt am: 20.04.2008, zuletzt überprüft: 01.06.2009
Verfasser: Frederick Pitz
Falls Sie weitere Fragen zu dem Artikel haben, können Sie sich gerne mit der Verfasserin/ dem Verfasser in Verbindung setzen.


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Dies ist Artikel Nr. 1769.
(585/1769)
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Die veröffentlichten Beiträge geben die Auffassung des jeweiligen Verfassers wieder. Die Redaktion von Rechtpraktisch.de überprüft ihre Inhalte weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht und übernimmt keine Verantwortung hierfür.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

ich hatte das auch schonmal, bei mir wurden dann 20% abgezogen, da kein videogerät und nur die aussage von 2 polizisten gegen meine aussage stand...

evtl. anwalt fragen oder sonst was... aber hey, bist du zu schnell gewesen? wenn du rauskommst gut, aber wenn nicht, beschwere dich nicht ;)


Sicher, war das so :s Nimm es wie ein Mann, oder auch Frau, hatte ich auch schon, wenn Zero Points in Flensburg, dann doppelte Strafe, ansonsten mußte mal Schusters Rappen benutzen, oder die öffentlichen Verkehrsmittel :t

Grüße vom AD
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Fehler Nr. 1: Diskussion vor Ort ...

Der Rest ergibt sich dann.

Besser: Gar nix vor Ort sagen, Du hättest ein Schreiben bekommen mit dem Vorwurf "210" und hättest lediglich eine Kopie Deines Fahrzeugscheins hinschicken müssen mit der Bitte um Prüfung auf Richtigkeit der Messung.

Du hättest nix mehr gehört.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Fehler Nr. 1: Diskussion vor Ort ...

Der Rest ergibt sich dann.

Besser: Gar nix vor Ort sagen, Du hättest ein Schreiben bekommen mit dem Vorwurf "210" und hättest lediglich eine Kopie Deines Fahrzeugscheins hinschicken müssen mit der Bitte um Prüfung auf Richtigkeit der Messung.

Du hättest nix mehr gehört.


Wegen Nr.: 1 vor Ort...nix ..., mein Rat ...:s vorher, da aber allle sabbeln wollen, tja in die Falle getappt:M und für den REST muß eh jeder gerade stehen, näääääääh :w :s :d


De Tusse :w
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Unterschrieben hab ich natürlich nix. Wollten sie zwar, hab ich aber dankend abgelehnt.

Mein Onkel wird sich drum kümmern. Jetzt werd ich mal auf den Brief warten und dann soll ich das an ihn weiterleiten.
Eigentlich ist es nicht so tragisch, gibt ja kein Fahrverbot. Im schlimmsten Fall zahl ich eben und gut ist. Naja. Mal sehen was man da nich machen kann.

Nun gut. Hatte sowas schonmal jemand hier, und ist irgendwie rausgekommen?

Grüße.

Interessant ist, dass nicht wie im Post 9 geschrieben, ein korrekter Abstand eingehalten wurde, und dass die "Meßstrecke" auch zu kurz war. Gute Sichtverhältnisse waren ja auch nicht. 18.45 Sonnenuntergang, "Messung" 21.30.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Wieso ist es so verwunderlich, daß Polizisten so etwas dürfen?
Ich finde, es ist nicht "so ein Scheiß" wenn Polizisten fahrlässiges Fahrverhalten anzeigen dürfen. Dürften das nur solche mit einer Kamera / Meßgerät, wären gefährliche Manöver ja oft gar nicht zu belangen. 210 bei 120 sind schwer fahrlässig, denn für die Beschränkung gibt es wohl irgendeinen Grund. Zudem werden die - wie Du selbst sagst - netten Polizisten das nicht beanstandet haben, wenn Du irrtümlich mit 210 über eine 120er Tafel hinausgeschossen bist und danach ohnehin brav gebremst hast. Du wirst dafür schon verhaltensauffällig gewesen sein und sie werden sich das ein Weilchen angesehen haben, nicht?

Daher frage ich mich eher, was der Scheiß soll, daß Du ziemlich offensichtlich 210 bei 120 gefahren bist, und kein bißchen Reue dafür zeigst. Wärst Du unter 210 gefahren, hättest Du darauf hingewiesen, daß die Polizisten mit einer erfundenen Geschwindigkeit angetanzt sind und Dir was anhängen wollen. Ich setze also einmal voraus, daß es die 210 tatsächlich waren. Da Dir der Wagenschein als pässliches Argument erst später gedämmert ist, nehm ich auch einmal an, daß der Wagen (falls Diesel) gechipt ist oder aus sonstigem Grund einfach besser ging als seine eingetragene VMax.
Wieso also versuchst du nicht in erster Linie einmal, etwas daraus zu lernen oder wenigstens den Fehler einzugestehen, bevor Du Dich nach einer Möglichkeit umsiehst, Dich da rauszuwinden, oder Dich gar darüber zu mokieren, daß Polizisten Dich für Dein gesetzeswidriges Verhalten belangen dürfen?

Meine Meinung,
Marius
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

In Österreich geht das auch nur für Strafen bis maximal 50€... oder sinds 100€ - also "richtige" Überschreitungen dürfens net auf Augenmaß strafen.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Wieso ist es so verwunderlich, daß Polizisten so etwas dürfen?
... 210 bei 120 sind schwer fahrlässig, denn für die Beschränkung gibt es wohl irgendeinen Grund.
...
Daher frage ich mich eher, was der Scheiß soll, daß Du ziemlich offensichtlich 210 bei 120 gefahren bist, ... Ich setze also einmal voraus, daß es die 210 tatsächlich waren. ...
Wieso also versuchst du nicht in erster Linie einmal, etwas daraus zu lernen oder wenigstens den Fehler einzugestehen, bevor Du Dich nach einer Möglichkeit umsiehst, Dich da rauszuwinden, oder Dich gar darüber zu mokieren, daß Polizisten Dich für Dein gesetzeswidriges Verhalten belangen dürfen?


Man kann sich als doch schon 22-jähriger unmöglich alles bieten lassen.
Wie kommen die denn nur dazu, IHN bestrafen zu wollen?

Meine Meinung: 3 Monate Fahrverbot und noch mal 3 dazu, für Verarschung (Missachtung) von Justiz und Polizeibehörden!
Er will hier tatsächlich Ratschläge haben, wie er sich - möglicherweise gesetzeswideig - aus einer für ihn unangenehmen Situation herauswinden kann und einige springen auch wieder auf den Zug auf. Geht´s eigentlich noch?
Wie wär´s mit einer praktikablen, einfachen und legalen Lösung: Strafe annehmen und in Zukunft vernünftig fahren!

Im Übrigen ist mir in 25 Jahren Führerscheinbesitz nicht ein einziger unfreundlicher Polizist begegnet.
Vielleicht hängt das aber auch unmittelbar damit zusammen, dass ich Fehler, die ich gemacht habe, an Ort und Stelle
eingesehen habe - mit allen Konsequenzen!

Andreas
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Hi,
bin gerade mit meinem T-Car angehalten worden. Vorwurf: Ich sei 210 bei 120 erlaubt gewesen.
Videogerät hatten sie nicht drin. Die haben ne Anzeige geschrieben und wie gesagt behauptet dass ich 210 gefahren sei. Hab denen dann klargemacht dass die Mühle nicht mal 200 packt (naja...) Dann haben sie als Vorschlag zur Güte gemeint dass wir ja 190 machen können. Dem hab ich nicht zugestimmt.
Abzüglich Polizei-Nachfahrt Toleranz kommen 38km/h zu viel dabei raus. Wär ja nicht so wild. Gibt ja nur Punkte und Geld, kein Fahrverbot...

Jetzt meine Frage: Was soll der Scheiß? Sind wir hier in Österreich, dass die das machen dürfen? Ohne richtigen Beweis (Radarmessung, Videobeweis etc.) können die mich doch nicht dermaßenverknacken?

Es wird wohl am besten sein, da nen Anwalt einzuschalten wenn die Post kommt, oder?

Schade eigentlich, das waren seit langem die ersten netten grünen die ich getroffen hab.

Grüße.

Wenn du Scheisse gebaut hast, dann steh dazu!
Und ganz wichtig: Lern daraus, sonst hats wirklich nix gebracht.
Gruß,
Thomas
P.S.: Sei froh, dass du niemanden Schaden zugefügt hast.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

....auf jeden Fall zum Anwalt, denn nur der kann in deinem Bußgeldverfahren Akteneinsicht nehmen! Aus dem Akteninhalt wird und muß sich dann zum Beispiel die gefahrene Meßstrecke und alle weiteren Kriterien ergeben! Nur durch die Einsichtnahme in die Akte kann dann "der Anwalt" feststellen, ob und inwieweit diese Messung und der darauf beruhende Bescheid angegriffen werden kann!

Könnte sich in deinem Fall lohnen!

Liebe Grüsse
Daniel
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Ich denke nicht, dass es klug wäre wenn ich hier die echte Geschwindigkeit reinschreiben würde. Wieso fragst du? Was, wenn die echte Gechwindigkeit 220km/h gewesen wären?


Diese Aussage finde ich so schon MEHR als bedenklich.

Alles andere haben die letzten beiden Poster vor mir schon erwähnt.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Mindestens 90 km/h zu schnell und alleiniger Kommentar "was soll der Scheiß"? Du solltest sehr froh sein, nur auf 38 km/h zu schnell gekommen zu sein. Gerade Fahranfänger wie Du mit Deiner Einstellung gefährden die anderen Verkehrsteilnehmer in hohem Maße.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Ja ich denke schon. Wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen, dann sollten die auch ungefähr eingehalten werden.

Mich persönlich ärgert es immer wieder, wenn bei einer solchen Begrenzung anere Verkehrsteilnehmer mit deutlich höherer Geschwindigkeit heranbrausen und am beste noch mit Fernlicht oder Lichthupe darauf aufmerksm machen "Hoppla, hier bin ich". Auch immer wieder toll sind Experten, die auf einer solchen Strecke von der linken Spur mal eben bremsend in die Ausfahrt rüberziehen.

Kommt es zum Elefantenrennen und man überholt mit angemessenen und erlaubten 120 diese Fahrzeuge ist es unheimlich toll, wenn im Rückspiegel einer angerauscht kommt, der eigentlich gar nicht so schnell näher kommen könnte, wenn er sich auch nur halbwegs an die Regeln hält.

Vielleicht sollte die Autobahnpolizei mal eine Raserhotline einrichten ?
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

.... für Verarschung (Missachtung) von Justiz und Polizeibehörden!
Er will hier tatsächlich Ratschläge haben, wie er sich - möglicherweise gesetzeswideig - aus einer für ihn unangenehmen Situation herauswinden kann und einige springen auch wieder auf den Zug auf. Geht´s eigentlich noch?
....
Im Übrigen ist mir in 25 Jahren Führerscheinbesitz nicht ein einziger unfreundlicher Polizist begegnet.
....

Ich mag diese Recht und Ordnung Diskussionen nicht so, ganz ehrlich.

Grundsätzlich, Grundlage einer Demokratie ist das Recht sich gegen Anschuldigungen wehren zu dürfen. Nur wenn eine Schuld einwandfrei beweisbar ist, darf sie geahndet werden. Mag sein, das der Eine oder Andere dies gerne anders hätte, aber ich glaube das es so gut ist!

Insofern kann ich mich nicht gesetzeswidrig gegen Anschuldigungen wehren, sondern es ist mein gesetzliches Recht mich dagegen zu wehren.

Im Übrigen, mir wurden bereits zweimal (in einem zugegebenermaßen langen Autofahrerleben) definitiv falsche Anschuldigungen zur Last gelegt, in beiden Fällen waren die Polizisten wohl durch vorhergehende Geschichten anderer Verkehrsteilnehmer arg angefressen. In beiden Fällen waren die Tatsachen zu meinem Glück vor Gericht einwandfrei zu klären, beide Fälle eingestellt. Und nein, ich bin überzeugt, das die Polizei in den weit überwiegenden Fällen einen einwandfreien Job macht, aber in Einzelfällen passieren hier, wie in jedem anderen Beruf, Fehler.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Ich mag diese Recht und Ordnung Diskussionen nicht so, ganz ehrlich.

Grundsätzlich, Grundlage einer Demokratie ist das Recht sich gegen Anschuldigungen wehren zu dürfen. Nur wenn eine Schuld einwandfrei beweisbar ist, darf sie geahndet werden. Mag sein, das der Eine oder Andere dies gerne anders hätte, aber ich glaube das es so gut ist!

Insofern kann ich mich nicht gesetzeswidrig gegen Anschuldigungen wehren, sondern es ist mein gesetzliches Recht mich dagegen zu wehren.
...

:t :t :t

Und genau deshalb fände ich es schön, wenn hier im Forum mit dem erhobenen Zeigefinger ebenso zurückhaltend umgegangen würde, wie mit der Beantwortung von Rechtsfragen. :w

Wobei ich die Anmerkungen zu Letzteren durchaus interessant und hilfreich fand. :)

Grüße
Jan
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Ich bin ja ein bekennener Freund der "Freien Fahrt für freie Bürger." Aber damit es so bleibt, darf den Politikern kein Futter für angeblich notwendige Änderungen gegeben werden.

Wäre schade drum, wenn die wenigen freien Strecken künftig nicht mehr frei sind, weil alle für ein paar unbelehrbare Raser bluten müssen. Man kann auch (noch) ganz legal genügend Spazzzzz auf deutschen Autobahnen haben. Auf die Rennstrecke möchte ich mich nicht verbannen lassen, auch wenn die Nordschleife nicht so weit ist.


Rechtsmittel sind, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben, natürlich dazu da sie zu nutzen.
 
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