Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

:t :t :t

Und genau deshalb fände ich es schön, wenn hier im Forum mit dem erhobenen Zeigefinger ebenso zurückhaltend umgegangen würde, wie mit der Beantwortung von Rechtsfragen. :w

Wobei ich die Anmerkungen zu Letzteren durchaus interessant und hilfreich fand. :)

Grüße
Jan

Du hast da prinzipiell vollkommen Recht, Jan, aber in diesem Falle hier hat der Thread-Ersteller ja nicht einmal versucht eine Unwahrheit oder Unklarheit der Anschuldigung herauszustellen, sondern hat sich ganz generell über den "Scheiß" (bei einer deutlichen Geschwindigkeitsübertretung geahndet zu werden) aufgeregt. Da wandert mein Zeigefinger klar nach oben, denn das finde ich nicht akzeptabel. Basta ;).

Grüße, Michael
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Puh, was hab ich hier denn wieder für ne Zeigefingerdiskussion gestartet? Lassen wirs mal gut sein, ich geb zu dass ich ein schlimmer Sünder bin, und damit hats sich.
Ich werde trotzdem Rechtsmittel einlegen, da die Sache wohl gute Aussicht auf Erfolg hat, zumindest laut meinem Anwalt/Onkel. Jetzt wird erstmal abgewartet bis Post kommt.

Vielleicht sollte man den Thread schließen, das kommt hier doch recht weit von der eigentlichen Fragestellung ab.

Viele Grüße,
Malteser.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Du hast da prinzipiell vollkommen Recht, Jan, aber in diesem Falle hier hat der Thread-Ersteller ja nicht einmal versucht eine Unwahrheit oder Unklarheit der Anschuldigung herauszustellen, sondern hat sich ganz generell über den "Scheiß" (bei einer deutlichen Geschwindigkeitsübertretung geahndet zu werden) aufgeregt. Da wandert mein Zeigefinger klar nach oben, denn das finde ich nicht akzeptabel. Basta ;).

Grüße, Michael

Deine Meinung sei dir herzlich gegönnt, Michael. :t

Meine Meinung dazu ist die, dass der Threadersteller weitgehend sachlich eine Frage gestellt hat. Er wollte sich offenkundig nicht "moralisch reinwaschen", sondern er hat sich darüber gewundert, dass ihm eine Geschwindigkeitsübertretung ohne jegliche Messung vorgeworfen wird. Nun wollte er wissen, inwieweit dieser Umstand hinzunehmen ist.

Hand auf's Herz: Das ist eine sicherlich in höchstem Maße praxisrelevante Frage, die hier so ziemlich jeden interessieren dürfte. :w

Dieserhalb finde ich jedenfalls die "Höhe" des hier zahlreich erheobenen Zeigefingers unangebracht. Anders wäre es, wenn hier ein "ich find' das Rasen richtig geil" dokumentiert wäre. So ist es aber, jedenfalls aus meiner Sicht, nicht.

Nebenbei: Es ist immer moralisch wünschenswert, Verfehlungen zuzugeben und die Konsequenzen zu akzeptieren. Es gibt aber auch Situationen, wo es schlicht dumm wäre, die rechtlichen Möglichkeiten nicht auszuschöpfen. :w

Das ist freilich nur mein Senf dazu. :X Sorry an den Threadersteller, dass ich noch etwas dazu geschrieben habe.

Allseits viele Grüße
Jan
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

bin auch der meinung, dass solchen leuten erstmal pauschal 3 monate der deckel abgenommen wird und für jedes "ja aber" gleich nochmal 1 monat.
viel lustiger ist ja, wie er die beiträge auswählt. welche mit viel "gesprächsstoff", so wie dieser, werden bei zroadster gepostet. die "braven" kommen nach drüben.
infos die er schnell haben will oder die kompliziert sind, erfragt er hier, alles andere, wo er vielleicht auch mal aus der sonne kommen kann, landet drüben.
dabei lesen doch eh alle hier wie drüben - also auf den ruf brauchst dabei echt nicht achten *lach*
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Ich mag diese Recht und Ordnung Diskussionen nicht so, ganz ehrlich.

Grundsätzlich, Grundlage einer Demokratie ist das Recht sich gegen Anschuldigungen wehren zu dürfen. Nur wenn eine Schuld einwandfrei beweisbar ist, darf sie geahndet werden. Mag sein, das der Eine oder Andere dies gerne anders hätte, aber ich glaube das es so gut ist!

Insofern kann ich mich nicht gesetzeswidrig gegen Anschuldigungen wehren, sondern es ist mein gesetzliches Recht mich dagegen zu wehren.

Im Übrigen, mir wurden bereits zweimal (in einem zugegebenermaßen langen Autofahrerleben) definitiv falsche Anschuldigungen zur Last gelegt, in beiden Fällen waren die Polizisten wohl durch vorhergehende Geschichten anderer Verkehrsteilnehmer arg angefressen. In beiden Fällen waren die Tatsachen zu meinem Glück vor Gericht einwandfrei zu klären, beide Fälle eingestellt. Und nein, ich bin überzeugt, das die Polizei in den weit überwiegenden Fällen einen einwandfreien Job macht, aber in Einzelfällen passieren hier, wie in jedem anderen Beruf, Fehler.

Vom Grundsatz stimme ich vollkommen zu, allerdings - so finde ich - begehst du hier einen kapitalen Denkfehler:

Der Beschuldigte hat im Gegensatz zu dir, der du zu Unrecht beschuldigt wurdest, die Tat auch wirklich begangen und gibt dies sogar noch zu. Insofern ist es nun die Aufgabe des Rechtsstaates, dem Geschädigten Gehör zu verschaffen, ihm die Möglichkeit zu geben, seine Version der Dinge darzulegen und ihm einen fairen Prozess - sollte es dazu kommen - zu garantieren, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Wer (und das ist jetzt nicht auf dich oder andere bezogen) solche Äußerungen direkt als oberlehrerhaft abtut "da kommt der schon wieder mit dem erhobenen Zeigefinger, wer im Glashaus sitzt..." etc.pp., der sollte mal tief in sich gehen und sich fragen, ob jemand, der vorsätzlich die Geschwindigkeitsbegrenzung derart extrem überschreitet und dies auch noch öffentlich zugibt, ungeschoren davonkommen sollte. Ich sehe das jedenfalls nicht so.

Meine Aussage gilt natürlich nur für den Fall, dass solche "Messungen" legal und vor Gericht verwendbar sind.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Heieiei...

Der Threadersteller hat sich schlicht und einfach nach der Reichweite hoheitlicher Befugnisse erkundigt. Nicht mehr und nicht weniger. Da kann man sich schon überlegen, ob es nicht einfach unangebracht ist, mit der "du böser Bube hast etwas Böses getan und musst nun auch bestraft werden"-Keule zu antworten. :s

Wer freilich meint, dass ein solches kollektives Draufhauen einen Mehrwert für das Forum darstellt, mag sich auch weiterhin so verhalten.

Als keine Anregung zum freien Denken mag noch die nachfolgende provokante Behauptung dienen: Auch ein Verhalten wider dem Rechtsstaat darf nur mit vom Rechtsstaat anerkannten Mitteln verfolgt und geahndet werden, andernfalls der Rechtsstaat keiner ist. :w

Viele Grüße
Jan
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Ja ich denke schon. Wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen, dann sollten die auch ungefähr eingehalten werden.

Mit der "Einschränkung" hälst Du Dich nur an Dein Verständnis für Recht - wie so viele Andere, die Du hier beklagst. Somit stellst Du ja die allgemeine Gültigkeit von Verkehrsschildern mehr als in Frage. Sie haben für Andere zu gelten, für Dich jedoch nicht?!

Solange so von allen gedacht wird, wundert es mich nicht, dass in BAB-Baustellen mit 60km/h sich niemand an diese Richtlinien hält.... und somit immer wieder verheerende Unfälle geschehen.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Heieiei...
Der Threadersteller hat sich schlicht und einfach nach der Reichweite hoheitlicher Befugnisse erkundigt.

Auch "Heieiei":
die Überschrift sagt doch schon alles: wer in einem öffentlichen
Forum so titelt, verrät doch schon, wes Geistes Kind er ist. Sorry,
wer Menschen, die nebenbei auch immer wieder mal ihren Kopf für
andere hinhalten (müssen) in solch abfälliger Weise öffentlich
"geringschätzt", verdient es auch nicht, dass gekuschelt wird.

Auch ein Verhalten wider dem Rechtsstaat darf nur mit vom Rechtsstaat anerkannten Mitteln verfolgt und geahndet werden, andernfalls der Rechtsstaat keiner ist. :w

Grundsätzlich :t - aber (:s): es gibt auch den übergesetzlichen Notstand,
der dieses außer Kraft setzen kann. Kommt aber im Rechtsgebiet der StVO
eher selten vor :d:d:d.

Gruß

Hagen
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

... er hat sich darüber gewundert, dass ihm eine Geschwindigkeitsübertretung ohne jegliche Messung vorgeworfen wird.



Ohne jegliche Messung? Wer sagt das denn?
Da saßen zwei Beamte in einem Wagen mit geeichtem Tacho.
Es wundert mich überhaupt nicht, dass sich diese vielleicht sogar durch das hohe Tempo provoziert fühlten und - völlig zu Recht - gegen ihn Anzeige erstatteten. Vor allem sollte er sich aber im Vorfeld einer juristischen Auseinandersetzung besser überlegen, was er hier zum Besten gibt.
Meine Meinung!

Frage an die Juristen:
Wäre es nicht besser, dass Vergehen zuzugeben und um eine höhere Geldstrafe und dafür um Verzicht auf ein Fahrverbot zu bitten.
Bei unbelastetem Punktekonto dürfte das doch möglich sein?
Sollte sich ein Geständnis nicht immer strafmildernd auswirken?
Dies´ müßte aus meiner Sicht auch die Empfehlung eines guten Anwaltes sein, oder?

Andreas
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Ohne jegliche Messung? Wer sagt das denn?
Da saßen zwei Beamte in einem Wagen mit geeichtem Tacho.
Es wundert mich überhaupt nicht, dass sich diese vielleicht sogar durch das hohe Tempo provoziert fühlten und - völlig zu Recht - gegen ihn Anzeige erstatteten. ...
Meine Meinung!
...

Bist du also uneingeschränkt damit einverstanden, dass als rechtsverbindlicher Nachweis für eine Geschwindigkeitsübertretung die mündliche Aussage zweier Polizisten ausreichend ist, die
- für einen nicht näher definierten Moment
- unter nicht näher definierten Sicht- und sonstigen Verhältnissen
- mit einem nicht näher definierten Abstand
hinter deinem Fahrzeug hergefahren sind und auf dieser Grundlage eine Schätzung abgeben, aus der je nach geschätzter Höhe der Übertretung entsprechende Konsequenzen nach sich zieht? :w

Das ist eine völlig vertretbare Meinung, keine Frage. Immerhin bist du damit weitgehend im Einklang mit der Rechtsprechung.

Ich persönlich fühle mich damit allerdings eher unwohl und meine, dass man behördliche Willkür möglichst weitgehend zugunsten objektiv überprüfbarer Messverfahren zurückdrängen sollte. ;)

Grüße
Jan
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Mit der "Einschränkung" hälst Du Dich nur an Dein Verständnis für Recht - wie so viele Andere, die Du hier beklagst. Somit stellst Du ja die allgemeine Gültigkeit von Verkehrsschildern mehr als in Frage. Sie haben für Andere zu gelten, für Dich jedoch nicht?!

Solange so von allen gedacht wird, wundert es mich nicht, dass in BAB-Baustellen mit 60km/h sich niemand an diese Richtlinien hält.... und somit immer wieder verheerende Unfälle geschehen.

Ich halte geringfügige Überschreitungen für vertretbar. Jedenfalls so im Bereich Verwarnung. Keine Punkte und kein Füherscheinentzug. Auch nicht bei Wiederholungstätern. Darum ungefähr. Meinereiner hält sich ziemlich genau an die Beschränkungen. Allerdigs habe ich hier und da sicher auch schon mal ein Schild übersehen.

Oder wie Flensburg sagt: Der Kandidat hat 0 (in Worten Null) Punkte. :P
Mein Verständnis für Recht ergibt sich auch aus dem Rest des Beitrages aus dem Du zitierst hast. Da war von erlaubten 120 die Rede. Schneller fahre ich da nicht. Wenn es doch so ist, dann habe ich mich wirklich geirrt.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Eins muß ich doch noch loswerden - ja, was langweiliges:

Schön, daß Jan und ich auch einmal unterschiedlicher Meinung sind. :)

Ich sehe es nämlich absolut nicht als sachliche Frage an, die eingangs gestellt wurde. "Was soll der Scheiß? Sind wir hier in Österreich?" klingt für mich nach einer sehr subjektiven Unmutsbekundung darüber, daß man für eine Tat gestraft wird. Sowohl andere hilfreiche als auch seine eigenen Antworten beziehen sich weniger auf den Punkt, ob die Polizei das denn darf, sondern wie er möglichst sauber aus der Sache herauskommt - einzige astreine Ausnahme fundriver. Kurzum: Handlungsempfehlungen wurden abgegeben. Insofern ist die grundsätzliche Frage, ob die Polizei das denn darf, zwar aufgekommen, aber war nur Teil des Gesamtpakets. Zudem sollte man bei solchen Rechtsfragen schon auch ein wenig über den Tellerrand blicken - Wenn jemand fragt, wo er im Z4 günstigstenfalls ein paar Kilo Heroin verstecken könnte, läßt man sich schon ziemlich einfach instrumentalisieren, wenn man sich nur rein auf die korrekte Beantwortung dieser Frage konzentriert.

Darüber hilft dann auch nicht hinweg, daß man in einem Rechtsstaat das Mittel hat, dagegen Einspruch zu erheben und dieses auch ihm zusteht. Das ist gut und richtig so. Denn dieses Mittel ist dafür geschaffen, um dem zu Unrecht Beschuldigten zum Recht zu verhelfen, wie schon angeschnitten wurde. Das trifft hier aber nicht zu. Die Strafe existiert wiederum als Mittel, um Reue und Besserungswillen zu schaffen, und sei es nur deshalb, um weitere Strafen zu vermeiden. Insofern wäre sie hier auch absolut angebracht, denn andere Reue existiert offenbar nicht. Hiervon hängt sicherlich auch ab, wieso die Zeigefingerfraktion (der ich wohl auch angehöre) sich an der Darstellung stößt. Wäre sein Verhalten nur halb so ignorant (bspw auch das Bedauern auf infantilem Ironieniveau im vorletzten Beitrag) oder wäre er einsichtig, würde die Strafe auch schon wieder weniger Sinn machen und man wäre eher geneigt, Verständnis entgegenzubringen. Bzw die Strafe würde auch aus Rechtssicht weniger Sinn machen. Aus diesem Grund wird ja glaubhaft Einsichtigen das Strafmaß gemildert.

Der Kernpunkt ist also, daß die dem mutmaßlichen Täter zur Verfügung stehenden Instrumente idF mißbraucht werden, um einer unliebsamen Konsequenz seines Handelns zu entgehen. Das Rechtssystem wird durch die Gleichberechtigung aller in solchen Einzelfällen mißbraucht. Das wird sich alleine dadurch ergeben, daß er sich selbst vor Gericht als Opfer darstellen muß, um dem von ihm gewünschten Ergebnis nahezukommen. Würde er den Fall vor einem Verwaltungssenat (weiß nicht, wie die entsprechende Instanz in DE aussieht) ähnlich vortragen wie in diesem Thread, hätte er keine Chance auf ein ihm billiges Urteil. Es geht unterm Strich darum, daß gelogen wird, um einem Menschen ohne jedes Bewußtsein oder Reue für seine Tat (klingt nun hochdramatisch, ich weiß) zu dem von ihm subjektiv gewünschten Ergebnis zu verhelfen.
Und worauf ich die ganze Zeit hinauswill: Unwahrheiten oder etwas eleganter ausgedrückt "Rollentausch" vom Täter zum Opfer sind nicht das Ausschöpfen aller ihm rechtlich zustehenden Mittel, deren nicht-ausnutzen dumm wäre. Sie sind mehr.
Und darin sehe ich persönlich nicht den Zweck eines Rechtssystems, jetzt ganz abseits von moralischem Gutmenschenblaba. Darunter fiele dann eher das Schicksal der offenbar freundlichen Polizisten, deren Arbeitseinstellung und Idealismus durch solche Fälle leidet, nachdem sie unverschuldet weitere Stellungnahmen tippen müssen oder zum Verwaltungssenat kommen, um sich nervigen Diskussionen zu stellen.

Sollte er jedenfalls für einen wie hier im Thread geschilderten Einspruch keine Strafe bekommen, hätte ich damit zB kein Problem. Zumindest nicht mit dem Einzelfall, eher dann mit dem System. Hoffe, das macht den Standpunkt nochmal klarer. Ich hätte zur Frage, ob Polizisten so etwas dürfen sollten, noch eine wunderbare Erzählung, aber der Beitrag ist jetzt schon viel zu lang..

Gruß,
Marius
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Heieiei...

Der Threadersteller hat sich schlicht und einfach nach der Reichweite hoheitlicher Befugnisse erkundigt. Nicht mehr und nicht weniger. Da kann man sich schon überlegen, ob es nicht einfach unangebracht ist, mit der "du böser Bube hast etwas Böses getan und musst nun auch bestraft werden"-Keule zu antworten. :s

Wer freilich meint, dass ein solches kollektives Draufhauen einen Mehrwert für das Forum darstellt, mag sich auch weiterhin so verhalten.

Als keine Anregung zum freien Denken mag noch die nachfolgende provokante Behauptung dienen: Auch ein Verhalten wider dem Rechtsstaat darf nur mit vom Rechtsstaat anerkannten Mitteln verfolgt und geahndet werden, andernfalls der Rechtsstaat keiner ist. :w

Viele Grüße
Jan

Schön zu wissen, dass du hier die Interpretationshoheit genießt, aber bitte gestatte doch auch den andersdenkenden Usern, ihre Meinung zu posten :w

Ich persönlich lese die Beiträge "zwischen den Zeilen" etwas anders als du und störe mich vor allem daran, dass kein einziges ehrliches Wort der Selbstkritik auftaucht. Deshalb nehme ich es mir heraus - obwohl es sicherlich nicht im Sinne des TE ist - etwas zum Sachverhalt ansich zu schreiben.

Und da halte ich es für mehr als legitim darauf hinzuweisen, dass man die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in diesem Maße überschreiten sollte. Vielleicht stößt das den TE ja zur Selbstreflexion an und er merkt anhand der vielen Kommentare, die in diese Richtung gehen, auch selbst, dass es eigentlich viel wichtiger ist, sich hierüber mal Gedanken zu machen.

Das Forum ist immer ein Spiegelbild der Gesellschaft - auch der Meinungen, die vertreten sind. Alle Beiträge hier sind allein Reaktionen auf seinen Beitrag, insofern halte ich für falsch, jetzt andere abzuqualifizieren, der Ball liegt beim TE. :M
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Eines hatte ich noch vergessen zu schreiben :
Es soll in diesem unseren Lande noch Staatsanwälte geben,
die sich in solch einem Fall (wenn, wie hier mehrfach geraten, gegen
einen möglichen Bußgeldbescheid oder auch Strafbefehl angegangen
wird), richtig ins Zeug legen.
Das sieht dann in etwa so aus, dass zunächst die Messmethode
hinterfragt wird (an der nichts auszusetzen ist, da die hier anzuwendenden
Toleranzen berücksichtigt werden, die Messtrecke lang genug gewesen
sein dürfte), anschließend wird festgestellt, dass die 2 Polizisten
absolut nichts persönlich gegen den Angeklagten haben (=ihre Aussage
nicht von irgendwelchen subjektiven Elementen beeinflusst wird / jeden-
falls soweit wie möglich), somit der Aussage Glauben zu schenken ist.

Und dann ?

Kann es noch erheblich teurer werden :X.

Fazit: Ich würde -so sich die Sache wie geschildert zugetragen hat-
ganz kleine Brötchen backen. Zahlen und daraus lernen - einen Rechtsstreit
zu riskieren, kann hier ganz böse nach hinten losgehen...
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Bist du also uneingeschränkt damit einverstanden, dass als rechtsverbindlicher Nachweis für eine Geschwindigkeitsübertretung die mündliche Aussage zweier Polizisten ausreichend ist, die
- für einen nicht näher definierten Moment
- unter nicht näher definierten Sicht- und sonstigen Verhältnissen
- mit einem nicht näher definierten Abstand
hinter deinem Fahrzeug hergefahren sind und auf dieser Grundlage eine Schätzung abgeben, aus der je nach geschätzter Höhe der Übertretung entsprechende Konsequenzen nach sich zieht? :w

Das ist eine völlig vertretbare Meinung, keine Frage. Immerhin bist du damit weitgehend im Einklang mit der Rechtsprechung.

Ich persönlich fühle mich damit allerdings eher unwohl und meine, dass man behördliche Willkür möglichst weitgehend zugunsten objektiv überprüfbarer Messverfahren zurückdrängen sollte. ;)

Grüße
Jan


Lieber Jan!
Wir unterhalten uns hier über 210 km/h bei erlaubten 120km/h und nicht über 20 oder 25 km/h zuviel.
Man hat ihm wohl schon zu seinen Gunsten angeboten, von 190 km/h auszugehen.
Wieviel Toleranz soll man ihm denn noch zubilligen?
Ja, unter gewissen Bedingungen - wie z.B. hier: erhebliche Tempo-Überschreitung - akzeptiere ich auch solche Meßergebnisse, die zudem juristisch offensichtlich auch nicht zu beanstanden sind. Dies´ als behördliche Willkür zu bezeichnen, geht da doch wohl ein bischen zu weit.
Von "Schätzung" kann wohl keine Rede sein, meines Wissens sind in den Polizeifahrzeugen geeichte Tachos eingebaut.
Also irgendwie gehen da unsere Meinungen weit auseinander...

Andreas
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

... meines Wissens sind in den Polizeifahrzeugen geeichte Tachos eingebaut.

Das ist definitiv nicht so. Normalerweise wird diese Methode
(Hinterherfahren) wegen der hier herauszurechnenden
großen Toleranzen nicht angewandt.
Ausnahme: wirklich krasse Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitung.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Das ist definitiv nicht so. Normalerweise wird diese Methode
(Hinterherfahren) wegen der hier herauszurechnenden
großen Toleranzen nicht angewandt.
Ausnahme: wirklich krasse Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitung.


Das habe ich jetzt nicht gewusst, aber dennoch, 90km/h zuviel sind wohl ein "krasser Fall von Geschwindigkeitsübertretung" und 20km/h Abzug als Toleranz dürften wohl mehr als angemessen sein!?

Andreas
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Wieso ist es so verwunderlich, daß Polizisten so etwas dürfen?
Ich finde, es ist nicht "so ein Scheiß" wenn Polizisten fahrlässiges Fahrverhalten anzeigen dürfen. Dürften das nur solche mit einer Kamera / Meßgerät, wären gefährliche Manöver ja oft gar nicht zu belangen. 210 bei 120 sind schwer fahrlässig, denn für die Beschränkung gibt es wohl irgendeinen Grund. Zudem werden die - wie Du selbst sagst - netten Polizisten das nicht beanstandet haben, wenn Du irrtümlich mit 210 über eine 120er Tafel hinausgeschossen bist und danach ohnehin brav gebremst hast. Du wirst dafür schon verhaltensauffällig gewesen sein und sie werden sich das ein Weilchen angesehen haben, nicht?

Daher frage ich mich eher, was der Scheiß soll, daß Du ziemlich offensichtlich 210 bei 120 gefahren bist, und kein bißchen Reue dafür zeigst. Wärst Du unter 210 gefahren, hättest Du darauf hingewiesen, daß die Polizisten mit einer erfundenen Geschwindigkeit angetanzt sind und Dir was anhängen wollen. Ich setze also einmal voraus, daß es die 210 tatsächlich waren. Da Dir der Wagenschein als pässliches Argument erst später gedämmert ist, nehm ich auch einmal an, daß der Wagen (falls Diesel) gechipt ist oder aus sonstigem Grund einfach besser ging als seine eingetragene VMax.
Wieso also versuchst du nicht in erster Linie einmal, etwas daraus zu lernen oder wenigstens den Fehler einzugestehen, bevor Du Dich nach einer Möglichkeit umsiehst, Dich da rauszuwinden, oder Dich gar darüber zu mokieren, daß Polizisten Dich für Dein gesetzeswidriges Verhalten belangen dürfen?

Meine Meinung,
Marius

Uiui... ein Heiliger:b ein Moralapostel der immer alles genau richtig macht ... und wenn nicht .. dann zeigt er sich wahrscheinlich selber an!!:t:t:t

Solche Leute braucht das Land!!:t:b:b:b:b
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Man kann sich als doch schon 22-jähriger unmöglich alles bieten lassen.
Wie kommen die denn nur dazu, IHN bestrafen zu wollen?

Meine Meinung: 3 Monate Fahrverbot und noch mal 3 dazu, für Verarschung (Missachtung) von Justiz und Polizeibehörden!
Er will hier tatsächlich Ratschläge haben, wie er sich - möglicherweise gesetzeswideig - aus einer für ihn unangenehmen Situation herauswinden kann und einige springen auch wieder auf den Zug auf. Geht´s eigentlich noch?
Wie wär´s mit einer praktikablen, einfachen und legalen Lösung: Strafe annehmen und in Zukunft vernünftig fahren!

Im Übrigen ist mir in 25 Jahren Führerscheinbesitz nicht ein einziger unfreundlicher Polizist begegnet.
Vielleicht hängt das aber auch unmittelbar damit zusammen, dass ich Fehler, die ich gemacht habe, an Ort und Stelle
eingesehen habe - mit allen Konsequenzen!

Andreas

:t:t:t Und noch ein HEILIGER!!! JAAAA!!! EUCH BRAUCHEN WIR!!:t:t

:b:b:b:b
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Vom Grundsatz stimme ich vollkommen zu, allerdings - so finde ich - begehst du hier einen kapitalen Denkfehler:

Der Beschuldigte hat im Gegensatz zu dir, der du zu Unrecht beschuldigt wurdest, die Tat auch wirklich begangen und gibt dies sogar noch zu. Insofern ist es nun die Aufgabe des Rechtsstaates, dem Geschädigten Gehör zu verschaffen, ihm die Möglichkeit zu geben, seine Version der Dinge darzulegen und ihm einen fairen Prozess - sollte es dazu kommen - zu garantieren, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Wer (und das ist jetzt nicht auf dich oder andere bezogen) solche Äußerungen direkt als oberlehrerhaft abtut "da kommt der schon wieder mit dem erhobenen Zeigefinger, wer im Glashaus sitzt..." etc.pp., der sollte mal tief in sich gehen und sich fragen, ob jemand, der vorsätzlich die Geschwindigkeitsbegrenzung derart extrem überschreitet und dies auch noch öffentlich zugibt, ungeschoren davonkommen sollte. Ich sehe das jedenfalls nicht so.

Meine Aussage gilt natürlich nur für den Fall, dass solche "Messungen" legal und vor Gericht verwendbar sind.


Frage: Hast du schonmal die zulässige Geschwindigkeit überschritten?
Ja oder Nein?
Hast du dich angezeigt?


2 Möglichkeiten der Antwort:
1. Ja - Dann hast du öffentlich zugegeben die Geschwindigkeit überschritten zu haben. Das gehört geandet! Zeige dich an!

2. Nein (Entweder lügst du oder du hast keinen Führerschein wovon ich in diesem Forum nicht ausgehe)

Nur mal so zum NACHDENKEN!!
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Ich finde Heilige cool. Augustinus, Hieronymus und so, bei denen ging noch richtig was ab. :t

Das lustige ist ja, dass selbst die Heiligen manchen Moralvorstellungen einiger Forumsteilnehmer wohl nicht gerecht geworden wären...:g:g:g

Welch Verbrechen gegen die Menschheit der TE sich nur schuldig machte ---AUF DEN SCHEITERHAUFEN MIT IHM!! :d:d:d

Sorry Leute! Ich kann das nicht ernstnehmen. Es kehre jeder vor seiner eigenen Türe! (Schon Jesus wusste, dass keiner so heilig ist, dass er sich ein Urteil über den Nächsten erlauben kann)
 
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