"Beschiss" bei VW?

Freiluftjunkie

Maritimer ...
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22 April 2009
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Dresden
hi - bin gerade etwas verunsichert und evtl. kann mir der ein oder andere (gibt ja auch ein paar juristen und viele die sich im recht gut auskennen...) hier helfen.

zum sachverhalt - ich habe im feb. 2008 (also vor 21 monaten) einen vw golf v beim :) vw-händler für meine :K gekauft. das fahrzeug wurde als neuwagen erworben (erstzulassung lt. fahrzeugschein 02/2008) und finanziert (der verkäufer machte mir ein angebot zu 0,1% eff. jahreszins über 48 mon. lz mit restrate und da wäre ich ja doof gewesen bar zu zahlen - rabatt gab es trotzdem) zzgl. eines "rundum-sorglos-paketes". dieses soll beinhalten 4 jahre garantie + durchsichten + teile (außer flüssigkeiten wie bremsflüssigkeit - öl ist aber z.b. inklusive beim ölwechsel). also dachte ich super - habe eh keine zeit mich um diese ganzen dinge zu kümmern -> kaufen.

so nun haben wir den 27.11.09 (21 monate später) und unser golf musste zur 2 durchsicht (erste bei 30000km) da die 60000 km geknackt sind.

und ab jetzt wird es lustig :j - zum einen haben wir vor 2 wochen festgestellt, dass unser cd-radio keine mp3 cds abspielt (meine :K hört sonst immer radio und wollte aber nun ein hörbuch hören - also die 6 cds auf eine drauf und rinn - nix geht). im kaufvertrag steht aber explizit radio xy mit mp3 funktion (das mp3-zeichen fehlt auch auf dem radio). in der werkstatt nachgefragt (ist allerdings nicht das ah wo wir gekauft haben - sind zwischenzeitlich umgezogen) - axelzucken als antwort. so - nun nach dem lustigen teil zu der geschichte, bei der mir allerdings das lachen im halse stecken bleibt :g - habe ich doch mal gefragt wie sich eine kündigung der versicherung (ja hatte damals auch gleich noch die kfz-vers. inkl. teil/vollk. bei vw gemacht) auf den "wartungsvertrag" auswirkt.darauf der servicemensch : gar nicht aber wir können ja mal in ihre daten schauen ... also programm angeworfen und mal versucht nen fiktiven schaden (also hier jetzt einen garantieschaden - keinen versicherungsschaden) einzugeben damit der pc mal die daten ausspuckt. als der servicem. dann den heutigen tag als schadentag eingab kam folgende meldung : versicherungsfall liegt vor versicherungsbeginn &: - hää wie geht dass denn? darauf sagte ich ihm, dass ich ja 4 jahre garantie hätte und bekam zur antwort: ja also - es gibt da erstmal die herstellergarantie von 2 jahren und dann eine neuwagenanschlussgarantie v. 2 jahren die so ähnlich ist. allerdings ist ihre herstellergarantie ja schon abgelaufen und von der anschlussgarantie sehe ich hier nix! :j ich als kühner rechner - 2 jahre herstellergarantie = 24 monate ez 02/2008 = 21 monate 21<24 - hui hab ja doch noch garantie. antwort: nein, die herstellergarantie bezieht sich auf das "hinstelldatum beim händler" (wie er es genau nannte weiss ich jetzt grad nicht) und ihr golf wurde 12/06 produziert und als zulassungsdatum vom händler habe er 27.07.2007 (im system hinterlegt) und wenn ich z.b. ein 10 jahre altes auto was noch "neu" beim händler steht habe ich ja auch keine herstellergarantie sondern allenfalls die gesetzl. gewährleistung. hinzu kommt, dass z.b. der bremsflüssigkeitswechsel nach 2 jahren dran ist - also lt. meiner rechnung im feb 2010 - lt. vw werkstatt im aug. 2009 weil 27.7.07 + 2 jahre? also irgendwie komme ich mir verarscht vor. dann darf man mir das auto doch nicht als neuwagen verkaufen? der hatte auch die nur die obligatorischen 10km bei kauf auf der uhr.

und wenn ich nen fernseher im laden kaufe und der hersteller gibt 2 jahre garantie dann interessiert mich doch auch nicht ob der schon ein halbes jahr im laden stand - mein garantieanspruch ggü. dem hersteller beginnt doch mit kauf ? - oder ?

so - hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend und ihr könnt mir ne auskunft geben ( puhh meine :K ist auf 180zig ....:#)
 
AW: "Beschiss" bei VW?

Möglichkeit A: 0800-VOLKSWAGEN anrufen und um Klärung bitten

Möglichkeit B: Im BMW-Forum Frust ablassen.

Ich find A irgendwie eleganter und zielführender ... je nachdem welches Dein Ziel ist ... logisch ... :X
 
AW: "Beschiss" bei VW?

Möglichkeit A: 0800-VOLKSWAGEN anrufen und um Klärung bitten

Möglichkeit B: Im BMW-Forum Frust ablassen.

Ich find A irgendwie eleganter und zielführender ... je nachdem welches Dein Ziel ist ... logisch ... :X


nee nee - wollte keinen frust ablassen sondern mir nur schon mal ein paar meinungen einholen - nicht dass ich komplett auf dem holzweg bin und mich dann zum "obst" mache. und da ich heute sicher eh keinen mehr bei vw erreiche und keine lust habe mich deswegen extra in nem vw - forum anzumelden dachte ich es passt bei t-car ganz gut rein (zumal diese garantiegeschichte ja für alle hersteller gelten dürfte/sollte) - oder?

also für ein paar kommentare wäre ich noch sehr dankbar (zum sachverhalt natürlich ;)) und wenn ich frust ablassen wöllte würde ich ganz anders schreiben und dann sicher nicht hier, da nicht zielführend.
 
AW: "Beschiss" bei VW?

Doch, doch .... ruf da jetzt mal an.

so, hab da jetzt mal angerufen und die sind um diese zeit noch erreichbar und auch sehr freundlich !! - soweit das positive ... die ausführungen des freundlichen hotlinemitarbeiters waren dagegen wenig hilfreich, da er mir nur nochmal das gleiche erzählte wie der servicemitarbeiter aus dem ah und unterschwellig immer durchkam, dass das autohaus da evtl. etwas nicht "richtig" gemacht habe und ich mich mit denen auseinander setzen muss ...


... so jetzt kriege ich doch so langsam einen hals, weil ich nix besseres zu tun habe als mich mit nem ah rumzuärgern und der hersteller sagt geht mich nix an (habe letztes jahr dort 2 neuwagen gekauft) ... nix von wir setzten uns mal mit dem händler in verbindung und klären das mal für sie ab ... nee nee mach mal alleine , selber schuld wenn du da kaufst - wir haben damit nix zu tun ... (ok jokin - jetzt kotz ich mich gerade ein bissl aus - ist aber auch schon spät ;):g)
 
AW: "Beschiss" bei VW?

... so jetzt kriege ich doch so langsam einen hals, weil ich nix besseres zu tun habe als mich mit nem ah rumzuärgern und der hersteller sagt geht mich nix an (habe letztes jahr dort 2 neuwagen gekauft) ... nix von wir setzten uns mal mit dem händler in verbindung und klären das mal für sie ab ... nee nee mach mal alleine , selber schuld wenn du da kaufst - wir haben damit nix zu tun ... (ok jokin - jetzt kotz ich mich gerade ein bissl aus - ist aber auch schon spät ;):g)

Sorry, wenn ich es so direkt sage, aber da bist Du selbst schuld, wenn Du so (im vollen Rechtsbewusstsein) mit Dir umgehen lässt ;).

Geh schlafen und denke Morgen nochmals in Ruhe drüber nach :).
 
AW: "Beschiss" bei VW?

Bearbeitungsnummer notieren, in zwei Tagen nochmal anrufen und fragen wie der Fall weitergeht. Nerv die an der Hotline voll ab (aber freundlich bleiben) und dann geht das schon seinen Gang.

... kostet ja nix. :M
 
AW: "Beschiss" bei VW?

Ich glaube ich steige um :b

Dazu: Wann kommt der erste Hinterradantrieb im VW?
 
AW: "Beschiss" bei VW?

Ein Auto muss geschoben, nicht gezogen werden :b
 
AW: "Beschiss" bei VW?

Nochmal zum Thema ...

... "Beschiss von VW" trifft es wohl nicht ganz.

... "Nicht-Information des Verkäufers" trifft es eher.

Hab mich mal mit 'ner Juristin zu dem Thema unterhalten.

Die Herstellergarantie beginnt sobald das Auto dem Hersteller abgekauft wurde.

Fahrzeuge, die erst schön konfiguriert werden und dann direkt ausgeliefert werden haben einen Garantiebeginn mit der Übergabe an den Kunden.

Fahrzeuge, die der Händler ordert um sie sich in den Verkaufsraum zu stellen haben einen Garantiebeginn mit der Übergabe an den Händler.

... absolut unabhängig von der Marke! Auch bei Porsche, Bentley, Renault UUUUND BMW !! (auch all anderen)

Und genau das scheint hier der Fall zu sein.

Das Fahrzeug wurde am 27.07.2007 vom Händler übernommen und damit beginnt die Herstellergarantie. Sollte am Fahrzeug im Showroom etwas auffallen, so muss ja irgendjemand dafür gerade stehen ... eben der Hersteller.

Wer das Auto nach 2 Jahren und einem Tag besitzt, ist dem Hersteller total egal, denn der Garantiebeginn lag bei der Übergabe des "Erstbesitzers" ... und das war das Autohaus.

... wie gesagt: Die Erstzulassung hat absolut gar keinen Einfluss auf den Garantiebeginn. Du bist ja nicht verpflichtet das Auto zuzulassen ... z.B. wenn Du es im reinen Rennsport einsetzt.

Was nun tun?
Sprich mit dem Händler. Setz Dich mit ihm zusammen, dass er nun entweder freiwillig die Chance hat die "zugesicherten Eigenschaften" des Autos nachzurüsten, also der MP3-Player oder mit anwaltlicher Überredungskunst.

Bitte vorher mit dem Anwalt abstimmen in wiefern Verjährungsfristen greifen und welche Eigenschaften wirklich vertraglich zugesichert wurden.

Generell muss bei Fahrzeugkäufen das Garantieendedatum erfragt werden, wenn es nicht eh schon genannt wurde.
Ebenfalls das Garantieendedatum der Zusatzgarantie und dessen Garantiebestimmungen.

Sorry, dass ich Dir nicht persönlich sooo viel helfen konnte, aber ich denke, es wird diverse E89-Showroomauto-Käufer geben ... denen konnte ich dann doch noch helfen :t

(dieses lässt sich nicht auf andere Waren übertragen, die im Kaufhaus liegen .. auch nicht Vorführgeräte aus Kaufhäusern)
 
AW: "Beschiss" bei VW?

Was n das für ein Schwachsinn hab ich ja noch nie gehört :inquisiti
Ich Verkaufe Motorräder und darunter sind auch Neufahrzeuge
und bei denen ist Garantiebeginn immer Zulassungs-Datum
Und sobald ein Fahrzeug 0km hat aber zugelassen ist gilt es als Tageszulassung (einmal zugelassen und wieder abgemeldet) um Boni oder Aktionen zur Verkaufsförderung zu starten (Für den Hersteller Verkaufszahlen steigern bei BMW übrigens sehr viel).
Wenn man eine Tageszulassung kauft ist klar das die Garantie vorüber zieht.
Dann darf im Vertrag aber nicht Neufahrzeug stehen sondern Tageszulassung :w

Und für Schäden beim Haendler hat dieser in der Regel eine Haftpflicht und Vollkaskoversicherung für den Fuhrpark
Da brauch man doch keine Herstellergarantie :j

Ich kann mir nicht Vorstellen bzw. auch noch nie gehört das es bei Autos derart anders ist.
Glaub ich nicht.
Also wenn es eine Tageszulassung war und im Kaufvertrag Neufahrzeug stand ist der Kaufvertrag nichtig
Hinzu kommt das es doch nicht angehen kann das die Fahrzeugversicherung verstreicht ohne Benachrichtigung
 
AW: "Beschiss" bei VW?

nein das nicht :P
Ich setzt mich schnell in die emotionale lage des Betroffenen und würde selber kochen :7

Der große Unterschied besteht hier aber zwischen Neufahrzeug und Tageszulassung :s
und wann beginnt Garantie :s
Denke das dies schon die Hauptpunkte sind
Wie gesagt wäre mir neu wenns anders ist
*ich erkundige mich mal* :w
 
AW: "Beschiss" bei VW?

Ich sehe es so (nun ohne juristische Rückversicherung):

Bei einem Fahrzeug, welches auf Kundenbestellung geordert wird, beginnt die Garantie mit der Auslieferung an den Kunden. Der Händler ist nur Vermittler.
... das Erstzulassungsdatum ist egal, denn die Garantie muss mit der Auslieferung an den Kunden beginnen. Der Kunde ist ja nicht dazu verpflichtet das Fahrzeug zuzulassen (z.B. Nutzung nur auf Privatgelände), hat aber dennoch einen Garantieanspruch.

Wenn nun der "Erstnutzer" das Autohaus ist, weil das Fahrzeug womöglich als Händlererstausstattung in den Showroom gerollt ist, muss der Händler einen Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller besitzen, falls im Showroom z.B. die Tür nicht mehr richtig schließt.
Es gibt dann einen Vertrag zwischen Händler und Hersteller, der den Garantiebeginn festlegt.
... auch ohne Zulassung des Fahrzeugs.

Das Datum der Erstzulassung ist somit egal. Daher ist mir der Titel "Beschiss bei VW" ein ziemlicher Dorn im Auge, denn es handelt sich dabei weder um "Beschiss" noch ist diese Vorgehensweise herstellerbespezifisch auf "VW" beschränkt. :#
 
AW: "Beschiss" bei VW?

Ich sehe es so (nun ohne juristische Rückversicherung):

Bei einem Fahrzeug, welches auf Kundenbestellung geordert wird, beginnt die Garantie mit der Auslieferung an den Kunden. Der Händler ist nur Vermittler.
... das Erstzulassungsdatum ist egal, denn die Garantie muss mit der Auslieferung an den Kunden beginnen. Der Kunde ist ja nicht dazu verpflichtet das Fahrzeug zuzulassen (z.B. Nutzung nur auf Privatgelände), hat aber dennoch einen Garantieanspruch.

Eine Garantie beginnt dann wenn das Fahrzeug als Verkauft gemeldet wird vom Haendler. Also egal ob es im Showroom steht oder sonst wo erst wenn der Händler eine bestätigung schickt das er das Fahrzeug verkauft hat geht die Garantie los, egal ob der Kunde es zulässt oder in die Garage stellt.
Wir haben 6 Fahrzeug-Marken im Haus und bei jeder ist es gleich. Hab auch schon meinen Chef gefragt und der sagt auch das es zu 100% immer so ist. Er sagt Haendler anrufen und zurück geben *genau meine Meinung*



Wenn nun der "Erstnutzer" das Autohaus ist, weil das Fahrzeug womöglich als Händlererstausstattung in den Showroom gerollt ist, muss der Händler einen Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller besitzen, falls im Showroom z.B. die Tür nicht mehr richtig schließt.

Sowas läuft für den Haendler über Kulanz oder halt später über Garantie ist aber kein Anlass extra die Garantie zu starten. (ist aber auch schon sehr unwarscheinlich dein Beispiel)
Für alles andere gibt es Versicherungen.

Es gibt dann einen Vertrag zwischen Händler und Hersteller, der den Garantiebeginn festlegt.
... auch ohne Zulassung des Fahrzeugs.

Ja Datum der Verkauftmeldung (an Endverbraucher) oder Zulassung bei Tageszulassungen (Aktion,...)
Wobei man immer daran denken muss das Garantie immer eine freiwillige Leistung des Herstellers ist.
Sie muss aber im Vertrag erläutert werden.
Da sie aber im Regelfall auch beworben wird kann ein Haendler sie auch nicht ausschliessen :w

Das Datum der Erstzulassung ist somit egal. Daher ist mir der Titel "Beschiss bei VW" ein ziemlicher Dorn im Auge, denn es handelt sich dabei weder um "Beschiss" noch ist diese Vorgehensweise herstellerbespezifisch auf "VW" beschränkt. :#

Der Beschiss liegt sowieso beim Haendler.
Wenn im Kaufvertrag: Neufahrzeug steht und die Garantie-Bedingungen drin enthalten sind ist der fall Klar.
Wenn es eine Tageszulassung gewesen wäre hätte es ja auffallen müssen auf grund der Zulassung des Wagens, die ja auch im Fahrzeugschein und Brief nachzulesen ist.

Alles in allem ist nur wichtig was im Kaufvertrag drin steht. ;)
 
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