Freiluftjunkie
Maritimer ...
- Registriert
- 22 April 2009
- Ort
- Dresden
hi - bin gerade etwas verunsichert und evtl. kann mir der ein oder andere (gibt ja auch ein paar juristen und viele die sich im recht gut auskennen...) hier helfen.
zum sachverhalt - ich habe im feb. 2008 (also vor 21 monaten) einen vw golf v beim :) vw-händler für meine
gekauft. das fahrzeug wurde als neuwagen erworben (erstzulassung lt. fahrzeugschein 02/2008) und finanziert (der verkäufer machte mir ein angebot zu 0,1% eff. jahreszins über 48 mon. lz mit restrate und da wäre ich ja doof gewesen bar zu zahlen - rabatt gab es trotzdem) zzgl. eines "rundum-sorglos-paketes". dieses soll beinhalten 4 jahre garantie + durchsichten + teile (außer flüssigkeiten wie bremsflüssigkeit - öl ist aber z.b. inklusive beim ölwechsel). also dachte ich super - habe eh keine zeit mich um diese ganzen dinge zu kümmern -> kaufen.
so nun haben wir den 27.11.09 (21 monate später) und unser golf musste zur 2 durchsicht (erste bei 30000km) da die 60000 km geknackt sind.
und ab jetzt wird es lustig
- zum einen haben wir vor 2 wochen festgestellt, dass unser cd-radio keine mp3 cds abspielt (meine
hört sonst immer radio und wollte aber nun ein hörbuch hören - also die 6 cds auf eine drauf und rinn - nix geht). im kaufvertrag steht aber explizit radio xy mit mp3 funktion (das mp3-zeichen fehlt auch auf dem radio). in der werkstatt nachgefragt (ist allerdings nicht das ah wo wir gekauft haben - sind zwischenzeitlich umgezogen) - axelzucken als antwort. so - nun nach dem lustigen teil zu der geschichte, bei der mir allerdings das lachen im halse stecken bleibt
- habe ich doch mal gefragt wie sich eine kündigung der versicherung (ja hatte damals auch gleich noch die kfz-vers. inkl. teil/vollk. bei vw gemacht) auf den "wartungsvertrag" auswirkt.darauf der servicemensch : gar nicht aber wir können ja mal in ihre daten schauen ... also programm angeworfen und mal versucht nen fiktiven schaden (also hier jetzt einen garantieschaden - keinen versicherungsschaden) einzugeben damit der pc mal die daten ausspuckt. als der servicem. dann den heutigen tag als schadentag eingab kam folgende meldung : versicherungsfall liegt vor versicherungsbeginn
- hää wie geht dass denn? darauf sagte ich ihm, dass ich ja 4 jahre garantie hätte und bekam zur antwort: ja also - es gibt da erstmal die herstellergarantie von 2 jahren und dann eine neuwagenanschlussgarantie v. 2 jahren die so ähnlich ist. allerdings ist ihre herstellergarantie ja schon abgelaufen und von der anschlussgarantie sehe ich hier nix!
ich als kühner rechner - 2 jahre herstellergarantie = 24 monate ez 02/2008 = 21 monate 21<24 - hui hab ja doch noch garantie. antwort: nein, die herstellergarantie bezieht sich auf das "hinstelldatum beim händler" (wie er es genau nannte weiss ich jetzt grad nicht) und ihr golf wurde 12/06 produziert und als zulassungsdatum vom händler habe er 27.07.2007 (im system hinterlegt) und wenn ich z.b. ein 10 jahre altes auto was noch "neu" beim händler steht habe ich ja auch keine herstellergarantie sondern allenfalls die gesetzl. gewährleistung. hinzu kommt, dass z.b. der bremsflüssigkeitswechsel nach 2 jahren dran ist - also lt. meiner rechnung im feb 2010 - lt. vw werkstatt im aug. 2009 weil 27.7.07 + 2 jahre? also irgendwie komme ich mir verarscht vor. dann darf man mir das auto doch nicht als neuwagen verkaufen? der hatte auch die nur die obligatorischen 10km bei kauf auf der uhr.
und wenn ich nen fernseher im laden kaufe und der hersteller gibt 2 jahre garantie dann interessiert mich doch auch nicht ob der schon ein halbes jahr im laden stand - mein garantieanspruch ggü. dem hersteller beginnt doch mit kauf ? - oder ?
so - hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend und ihr könnt mir ne auskunft geben ( puhh meine
ist auf 180zig ....
)
zum sachverhalt - ich habe im feb. 2008 (also vor 21 monaten) einen vw golf v beim :) vw-händler für meine
gekauft. das fahrzeug wurde als neuwagen erworben (erstzulassung lt. fahrzeugschein 02/2008) und finanziert (der verkäufer machte mir ein angebot zu 0,1% eff. jahreszins über 48 mon. lz mit restrate und da wäre ich ja doof gewesen bar zu zahlen - rabatt gab es trotzdem) zzgl. eines "rundum-sorglos-paketes". dieses soll beinhalten 4 jahre garantie + durchsichten + teile (außer flüssigkeiten wie bremsflüssigkeit - öl ist aber z.b. inklusive beim ölwechsel). also dachte ich super - habe eh keine zeit mich um diese ganzen dinge zu kümmern -> kaufen.so nun haben wir den 27.11.09 (21 monate später) und unser golf musste zur 2 durchsicht (erste bei 30000km) da die 60000 km geknackt sind.
und ab jetzt wird es lustig
- zum einen haben wir vor 2 wochen festgestellt, dass unser cd-radio keine mp3 cds abspielt (meine
hört sonst immer radio und wollte aber nun ein hörbuch hören - also die 6 cds auf eine drauf und rinn - nix geht). im kaufvertrag steht aber explizit radio xy mit mp3 funktion (das mp3-zeichen fehlt auch auf dem radio). in der werkstatt nachgefragt (ist allerdings nicht das ah wo wir gekauft haben - sind zwischenzeitlich umgezogen) - axelzucken als antwort. so - nun nach dem lustigen teil zu der geschichte, bei der mir allerdings das lachen im halse stecken bleibt
- habe ich doch mal gefragt wie sich eine kündigung der versicherung (ja hatte damals auch gleich noch die kfz-vers. inkl. teil/vollk. bei vw gemacht) auf den "wartungsvertrag" auswirkt.darauf der servicemensch : gar nicht aber wir können ja mal in ihre daten schauen ... also programm angeworfen und mal versucht nen fiktiven schaden (also hier jetzt einen garantieschaden - keinen versicherungsschaden) einzugeben damit der pc mal die daten ausspuckt. als der servicem. dann den heutigen tag als schadentag eingab kam folgende meldung : versicherungsfall liegt vor versicherungsbeginn
- hää wie geht dass denn? darauf sagte ich ihm, dass ich ja 4 jahre garantie hätte und bekam zur antwort: ja also - es gibt da erstmal die herstellergarantie von 2 jahren und dann eine neuwagenanschlussgarantie v. 2 jahren die so ähnlich ist. allerdings ist ihre herstellergarantie ja schon abgelaufen und von der anschlussgarantie sehe ich hier nix!
ich als kühner rechner - 2 jahre herstellergarantie = 24 monate ez 02/2008 = 21 monate 21<24 - hui hab ja doch noch garantie. antwort: nein, die herstellergarantie bezieht sich auf das "hinstelldatum beim händler" (wie er es genau nannte weiss ich jetzt grad nicht) und ihr golf wurde 12/06 produziert und als zulassungsdatum vom händler habe er 27.07.2007 (im system hinterlegt) und wenn ich z.b. ein 10 jahre altes auto was noch "neu" beim händler steht habe ich ja auch keine herstellergarantie sondern allenfalls die gesetzl. gewährleistung. hinzu kommt, dass z.b. der bremsflüssigkeitswechsel nach 2 jahren dran ist - also lt. meiner rechnung im feb 2010 - lt. vw werkstatt im aug. 2009 weil 27.7.07 + 2 jahre? also irgendwie komme ich mir verarscht vor. dann darf man mir das auto doch nicht als neuwagen verkaufen? der hatte auch die nur die obligatorischen 10km bei kauf auf der uhr.und wenn ich nen fernseher im laden kaufe und der hersteller gibt 2 jahre garantie dann interessiert mich doch auch nicht ob der schon ein halbes jahr im laden stand - mein garantieanspruch ggü. dem hersteller beginnt doch mit kauf ? - oder ?
so - hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend und ihr könnt mir ne auskunft geben ( puhh meine
ist auf 180zig ....
)

) und wenn ich frust ablassen wöllte würde ich ganz anders schreiben und dann sicher nicht hier, da nicht zielführend.





