tja mein lieber - wie so oft irrst du dich

weil:
vom blossen kopieren war auch nicht die rede. es geht darum, mit ner kopie etwas vorzutäuschen, was eben nichtmehr möglich ist.
was aus der Kopie aber keine "falsche" Urkunde macht.
die originalität der gutachten ist durch stempel und unterschrift (bei den älteren) bzw. duch nen farbigen balken (bei den neueren) zu erkennen. desweiteren steht bei jedem gutachten extra der hinweis darauf, dass jenes gutachten NUR mit den besagten stempeln bzw. balken gültig ist und eine vervielfältigung ausdrücklich verboten ist. soviel zur theorie
Vervielfältigung ist nicht verboten. Nicht umsonst bieten Hersteller ihre
Teilegutachten zum download an. Und farbig sind die dann auch nicht alle.
kommen wir zur praxis:
hat nun jemand ein kopiertes gutachten und lässt das teil damit eintragen (manche tüvler lassen sich ja drauf ein), lässt sich dann von der rennleitung aufhalten, welche die papiere kontrolliert, kommt folgendes szenario zustande. anhand des datums der eintragung lässt sich erkennen, dass eine eintragung zu diesem zeitpunkt nimmer möglich war. wedelt man dann mit seiner gutachtenkopie, stossen sie auf den hinweis, dass die originalität nicht gegeben ist. praktischer rückschluss daraus -> das gutachten ist nicht original,
was dann eben ner urkundenfälchung gleich kommt
das ist definitiv falsch.
Du führst nur nicht die Dokumente mit, die erforderlich sind. Das kann eine Ordnungswidrig-
keit darstellen, mehr nicht. Ist das Gleiche, wenn Du nur eine Kopie des Fahrzeugscheines mitführst. (weil im original ists ja ein dokument). daraus ergibt sich, dass du einmal eine aufn sack bekommst, weil mit nem wagen fährst, der nicht der stvo entspricht
dem widerspreche ich nicht, zum anderen kannst (ist kein muss) eben wegen besagter fälschung noch belangt werden.
nein
aus meinem persönlichen umfeld kenn ich einige, denen es genau so ergangen ist (sind auch 2 von zroadster dabei

) und vor paar jahren waren verschiedene foren mit den gleichen berichten voll. also laber nicht