Luftfilter k&n Performance Kit

z3qpkassel

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4 Februar 2010
Ich habe in einer geistigen Umnachtung :g oben genannten Luftfilter gekauft und eingebaut.
Klingt ganz nett. Leider lag dem guten Stück kein Gutachten bei.

Was sagt denn jetzt der Tüv bzw. hat jemand ein Gutachten als Orientierung?

Früher gabe es die Dinger ja wohl immer dabei ...

Gruss und schon einmal Danke, Carsten
 
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wenn du nen sportauspuff hast bekommst du einen luftfilter eh nicht eingetragen. egal ob mit oder ohne gutachten. mach einfach den austauschfilter von k&n rein und gut ists

da es für den zzz seit 2005 eh kein gültiges gutachten mehr gibt:

k&n schrieb:
Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese Teilegutachten zurückgezogen werden.

Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen.

Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG.

Hiervon sind leider auch ältere TÜV Teilegutachten von uns betroffen:

Alfa Romeo 156
Fiat alle
MG alle
Peugeot alle
Subaru alle
BMW alle
Honda alle
MINI alle
Renault alle
Suzuki alle
Chrysler/Jeep alle
Lancia alle
Mitsubishi alle
Rover alle
Toyota alle
Citroen alle
Mercedes alle
Nissan alle
Smart alle
Volvo alle

Da wir erst vor einigen Tagen über die Problematik informiert worden sind, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen Nachweis bis zum 31.12.05 zu erbringen.

Daher werden für die oben aufgelisteten Fahrzeuge die Teilegutachten zum 31.12.05 ihre Gültigkeit verlieren.

Neuere Teilegutachten der Marken Audi, Ford, Opel, Seat, Skoda und VW bleiben vorerst bestehen.

Bei allen Fahrzeugen, in denen die Luftfilter bereits eingetragen sind, bleiben die Eintragungen erhalten und auch gültig. Eine Austragung erfolgt nicht.

Quelle: Kundenanschreiben Racimex vom 21.12.05

hast so oder so ein problem. selbst mit nem kopierten gutachten wird die sache nicht leicht und wenns dumm läuft, kommt deswegen dann noch ne urkundenfälschung dazu - klingt komisch, is aber so und auch schon oft genug passiert.

hab carsten heut schon den gleichen auszug geschickt, incl. ner kopie des gutachtens - bin gespannt was rauskommt....
 
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selbst mit nem kopierten gutachten wird die sache nicht leicht und wenns dumm läuft, kommt deswegen dann noch ne urkundenfälschung dazu - klingt komisch, is aber so und auch schon oft genug passiert.

Das bloße Kopieren eines Dokumentes stellt nie eine Urkundenfälschung gemäß Strafgesetzbuch dar.
Anders verhält es sich allerdings bei Banknoten :w, diese sind so spezielle Dokumente, dass
das speziell geregelt werden mußte. :d Heißt deshalb auch nicht Urkundenfälschung...
 
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Mal kurz was anderes, hat jemand schon mal Erfahrungen mit Green Filter gemacht? Wollte meinen demnächst tauschen, vielleicht jemand das hier schon mal ausprobiert und kann mir was erzählen über Sachen wie angeblichen Leistungsverlust und wie das mit der Abwärmeansaugung läuft?

Gruß Andi
 
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Da ich keinen Sportendtopf habe, sollte das kein Problem sein. Hab mich mal an Racimex gewendet. Ja, da kam jetzt nicht so viel bei rum. Habe jetzt ne Grundlage (das alte Gutachten) das hatte ich ja schon von Manu bekommen (@Manu Vielen Dank)
Tip von Racimex: Ich soll mit meinem Tüv-Prüfer sprechen :t gute Idee.
Na dann werde ich das wohl mal machen.
Wenn ich mit dem Ding zum Tüv fahre und der Gute sagt "ne ist nicht", legt der
mir das Fahrzeug dann still? Oder habe ich dann erst einmal die Möglichkeit
die alte Box wieder einzubauen?
Gruss Carsten
 
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Mal kurz was anderes, hat jemand schon mal Erfahrungen mit Green Filter gemacht? Wollte meinen demnächst tauschen, vielleicht jemand das hier schon mal ausprobiert und kann mir was erzählen über Sachen wie angeblichen Leistungsverlust und wie das mit der Abwärmeansaugung läuft?

Gruß Andi

schau mal hier: ab beitrag nummer 78; klick

Mfg
Phil
 
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Das bloße Kopieren eines Dokumentes stellt nie eine Urkundenfälschung gemäß Strafgesetzbuch dar.
Anders verhält es sich allerdings bei Banknoten :w, diese sind so spezielle Dokumente, dass
das speziell geregelt werden mußte. :d Heißt deshalb auch nicht Urkundenfälschung...

tja mein lieber - wie so oft irrst du dich ;) weil:
vom blossen kopieren war auch nicht die rede. es geht darum, mit ner kopie etwas vorzutäuschen, was eben nichtmehr möglich ist.
die originalität der gutachten ist durch stempel und unterschrift (bei den älteren) bzw. duch nen farbigen balken (bei den neueren) zu erkennen. desweiteren steht bei jedem gutachten extra der hinweis darauf, dass jenes gutachten NUR mit den besagten stempeln bzw. balken gültig ist und eine vervielfältigung ausdrücklich verboten ist. soviel zur theorie ;)
kommen wir zur praxis:
hat nun jemand ein kopiertes gutachten und lässt das teil damit eintragen (manche tüvler lassen sich ja drauf ein), lässt sich dann von der rennleitung aufhalten, welche die papiere kontrolliert, kommt folgendes szenario zustande. anhand des datums der eintragung lässt sich erkennen, dass eine eintragung zu diesem zeitpunkt nimmer möglich war. wedelt man dann mit seiner gutachtenkopie, stossen sie auf den hinweis, dass die originalität nicht gegeben ist. praktischer rückschluss daraus -> das gutachten ist nicht original, was dann eben ner urkundenfälchung gleich kommt (weil im original ists ja ein dokument). daraus ergibt sich, dass du einmal eine aufn sack bekommst, weil mit nem wagen fährst, der nicht der stvo entspricht, zum anderen kannst (ist kein muss) eben wegen besagter fälschung noch belangt werden.

aus meinem persönlichen umfeld kenn ich einige, denen es genau so ergangen ist (sind auch 2 von zroadster dabei ;) ) und vor paar jahren waren verschiedene foren mit den gleichen berichten voll. also laber nicht :D
 
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Wollte damals den gebrauchten von Leisetreter abkaufen. Nachdem er mir abgeraten hat, unter anderem hatte er riesen Probleme mit dem Steurgerät hab ichs dann gelassen. Dann noch die ganze Eintragungkacke... Hab mir jetzt lieber nen ESD mit ABE geholt. Hab ich persönlich mehr davon.
Grüße.
 
AW: Luftfilter k&n Performance Kit

Wollte damals den gebrauchten von Leisetreter abkaufen. Nachdem er mir abgeraten hat, unter anderem hatte er riesen Probleme mit dem Steurgerät hab ichs dann gelassen. Dann noch die ganze Eintragungkacke... Hab mir jetzt lieber nen ESD mit ABE geholt. Hab ich persönlich mehr davon.
Grüße.
 
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tja mein lieber - wie so oft irrst du dich ;) weil:
vom blossen kopieren war auch nicht die rede. es geht darum, mit ner kopie etwas vorzutäuschen, was eben nichtmehr möglich ist.
was aus der Kopie aber keine "falsche" Urkunde macht.
die originalität der gutachten ist durch stempel und unterschrift (bei den älteren) bzw. duch nen farbigen balken (bei den neueren) zu erkennen. desweiteren steht bei jedem gutachten extra der hinweis darauf, dass jenes gutachten NUR mit den besagten stempeln bzw. balken gültig ist und eine vervielfältigung ausdrücklich verboten ist. soviel zur theorie ;)
Vervielfältigung ist nicht verboten. Nicht umsonst bieten Hersteller ihre
Teilegutachten zum download an. Und farbig sind die dann auch nicht alle.

kommen wir zur praxis:
hat nun jemand ein kopiertes gutachten und lässt das teil damit eintragen (manche tüvler lassen sich ja drauf ein), lässt sich dann von der rennleitung aufhalten, welche die papiere kontrolliert, kommt folgendes szenario zustande. anhand des datums der eintragung lässt sich erkennen, dass eine eintragung zu diesem zeitpunkt nimmer möglich war. wedelt man dann mit seiner gutachtenkopie, stossen sie auf den hinweis, dass die originalität nicht gegeben ist. praktischer rückschluss daraus -> das gutachten ist nicht original,
was dann eben ner urkundenfälchung gleich kommt das ist definitiv falsch.
Du führst nur nicht die Dokumente mit, die erforderlich sind. Das kann eine Ordnungswidrig-
keit darstellen, mehr nicht. Ist das Gleiche, wenn Du nur eine Kopie des Fahrzeugscheines mitführst.
(weil im original ists ja ein dokument). daraus ergibt sich, dass du einmal eine aufn sack bekommst, weil mit nem wagen fährst, der nicht der stvo entspricht dem widerspreche ich nicht, zum anderen kannst (ist kein muss) eben wegen besagter fälschung noch belangt werden. nein

aus meinem persönlichen umfeld kenn ich einige, denen es genau so ergangen ist (sind auch 2 von zroadster dabei ;) ) und vor paar jahren waren verschiedene foren mit den gleichen berichten voll. also laber nicht :D

Ich kenne diese Fälle nicht. Die einzigen Möglichkeiten, in diesem Bereich Urkundenfälschungen
zu begehen, die mir auf die Schnelle einfallen, sind:
Plagiate mit Originalgutachten eintragen zu lassen oder Originalgutachten so zu verfälschen,
dass sie zum eigenen Fahrzeug "passen".
So, und jetzt kannst Du mich weiter beschimpfen, wenns Dir Spaß macht...:T
 
AW: Luftfilter k&n Performance Kit

eine kopie des fahrzeugsscheins mitzuführen kann als urkundenfälschung eingestuft werden, erst vor kurzem gab's doch einen fall, bei dem eine frau wegen 2-fachen diebstahls nur noch kopien ihres fahrzeugsscheins mitgeführt hat. wenn ich mich recht entsinne wurde die klage des polizisten zwar zugunsten der frau entschieden, da sie die originale sofort nachgeliefert hat, dennoch sieht man, dass es hier keine ordnungswiedrigkeit ist, sondern eine straftat. vielleicht kann sich noch jemand daran erinnern und den sachverhalt ggf. präzisieren.

nebenbei: wo hat er dich beschimpft? "wie so oft irrst du dich" und "also laber nicht" ist doch nun wirklich harmlos...:)

Mfg
Phil
 
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was aus der Kopie aber keine "falsche" Urkunde macht.

liest du eigentlich postings, bevor darauf antwortest? ich hab doch selbst geschrieben, dass die kopie allein keine fälschung ist. versuchst du allerdings mit dieser kopie was einzutragen, kommt das dann der urkundenfälschung gleich weil: das gutachten zum einen nicht ohne genehmigung vervielfältigt werden darf und zum anderen ja ungültig ist (wir reden hier rein vom k&n gutachten - gültige gutachten sind davon ausgenommen, weil dort ne ganz andere grundlage herrscht). das wäre in etwa so wie wenn mit ner kopie eines fahrzeugbriefs, von nem auto welches nimmer in deinem besitz ist, versuchst dieses abzumelden.

Vervielfältigung ist nicht verboten. Nicht umsonst bieten Hersteller ihre
Teilegutachten zum download an. Und farbig sind die dann auch nicht alle.

stimmt du hast recht, es gibt papiere die man sich downloaden kann - sind aber meist abes und keine gutachten, was dann doch nen kleinen unterschied macht. auch gutachten gibts teilweise zum download - da widersprech ich dir nichtmal, aber es gibt bei vielen originalgutachten nunmal den hinweis vom hersteller, dass eine vervielfältigung ausdrücklich untersagt ist - beim k&n gutachten ist das der fall und darum gehts hier nunmal.
für dich extra der auszug ausm gutachten, damit es schwarz auf weiss sehn kannst...(bei bedarf kann ich dir noch das gutachten mit dem blauen balken posten, welches den gleichen hinweis enthält) :T

gutachten.jpg

das ist definitiv falsch.
Du führst nur nicht die Dokumente mit, die erforderlich sind. Das kann eine Ordnungswidrig-
keit darstellen, mehr nicht. Ist das Gleiche, wenn Du nur eine Kopie des Fahrzeugscheines mitführst.

siehe oben - würdest du mal lesen, und aufhören dinge ausm zusammenhang zu reissen, würdest es vielleicht auch mal verstehn. es geht hier nicht darum, dass du ne kopie dabei hast, weil das original daheim ist, sondern es geht darum, dass du ne kopie zum einen widerrechtlich erstellt hast und diese kopie auch noch von einem nicht gültigen gutachten stammt. das macht zu deiner ausführung schon nen kleinen unterschied.

Ich kenne diese Fälle nicht.

aha... und nur weil du sie nicht kennst und du es dir nicht vorstellen kannst ist es nicht möglich - im gegenzug haben aber leute, die erfahrung mit haben unrecht? ja genau :g

So, und jetzt kannst Du mich weiter beschimpfen, wenns Dir Spaß macht...:T

soso ich beschimpf dich also - ok, wenn du schon so ne haltlose behauptung aufstellst, dann zitier doch diese angebliche beschimpfung mal. würd mich und andere brennend interessieren. ansonsten bedarf es deinen ausführungen keinem weiteren kommentar weil wissen, das auf vermutungen gestützt ist nicht wirklich ernst zu nehmen ist. :t
 
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Mal abgesehen vom Kopieren des Gutachtens. Selbst wenn ich mit einem inzwischen ungültigen Gutachten (so wie das von K&N) zum TÜV (in den fünf Neuen Ländern zur DEKRA) fahre und dieses vorlege, dann ist der Ingenieur (und nur ein solcher bei beiden Organisationen darf eine Eintragung vornehmen) gefordert zu entscheiden, ob eine Eintragung vorgenommen wird. Er hat den Handlungsspielraum zu entscheiden und er hat anhand seiner umfangreichen Datenbank auch die Möglichkeit, die Gültigkeit zu überprüfen. Sollte er seinen Handlungsspielraum nutzen und die Überprüfung der Gültigkeit (und das ist eigentlich seine Pflicht) nicht vornehmen und daraus resultierend eintragen, so ist dem "Delinquenten" (also der, der seine Karre zur Eintragung vorstellt) kein Vorwurf zu machen. Das ist genauso der Fall, wenn ein kopiertes, nicht mehr gültiges Gutachten vorgelegt wird. Bei einer Verkehrskontrolle braucht, so weit ich informiert bin, bei einem eingetragenen Teil zusätzlich kein Gutachten darüber mitgeführt werden (ich hätte bei einem meiner Motorräder dann immer einen ELBA-Ordner dabei....), weil es ja eingetragen ist.

Der, ich nenne ihn weiterhin "Delinquent", könnte ja auch den Luftfilter sonstwo gekauft haben, das kopierte Gutachten dazubekommen haben und "guten Gewissens" beim TÜV/DEKRA vorgesprochen haben. Die Verantwortung liegt einzig beim TÜV-Ingenieur!

Gruß
Thorsten
 
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Er hat den Handlungsspielraum zu entscheiden und er hat anhand seiner umfangreichen Datenbank auch die Möglichkeit, die Gültigkeit zu überprüfen. Sollte er seinen Handlungsspielraum nutzen und die Überprüfung der Gültigkeit (und das ist eigentlich seine Pflicht) nicht vornehmen und daraus resultierend eintragen, so ist dem "Delinquenten" (also der, der seine Karre zur Eintragung vorstellt) kein Vorwurf zu machen. Das ist genauso der Fall, wenn ein kopiertes, nicht mehr gültiges Gutachten vorgelegt wird.

wunschdenken..... für den ordnungsgemässen zustand des wagens ist allein der halter zuständig - natürlich kann auch der tüvler belangt werden, als erstes bekommt aber immer der halter eine aufn sack. frag mal den touri320 - der hat erfahrung mit und weiss wie es ist, wenn einem die rennleitung einfach mal die karre still legt. da helfen auch gutachten und eintragungen nichts. in seinem fall war auch etwas eingetragen, was so nicht eingetragen werden darf - nicht exakt der gleiche fall, aber ähnlich kanns mit nem k&n laufen.
hier der link:
http://www.zroadster.com/forum/caf/55060-dreh_emily_macht_winterschlaf_unfreiwillig.html

Bei einer Verkehrskontrolle braucht, so weit ich informiert bin, bei einem eingetragenen Teil zusätzlich kein Gutachten darüber mitgeführt werden (ich hätte bei einem meiner Motorräder dann immer einen ELBA-Ordner dabei....), weil es ja eingetragen ist.

je nach eintragung werden gutachten auch vom tüvler komplett einbehalten - d.h. es steht nur in deinen papieren. oft bekommst vom tüv aber auch "nur" ne einbaubestätigung (war bei meinem k&n so der fall), die in den papieren mit zu führen ist. diese ist allerdings wieder nur gültig, wenn das passende gutachten vorhanden ist - wo wir wieder beim geschilderten fall wären. auch diese einbaubestätigung kann ich gerne posten :D
 
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So, nächste Woche werden meine Federn eingebaut dann muß ich wohl auch zum Tüv. Werde dann mal berichten was der gute Prüfer so gesagt hat.
 
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Bei oben besagtem Motorrad ist die Liste der vom TÜV eingetragenen Änderungen so lang, dass der Fahrzeugschein (die alte Version) noch einen großen Anhang hat, weil der Platz auf dem Schein nicht ausreichend ist. Da sind Dinge eingetragen, die sogar "ohne entsprechendes Gutachten" vom TÜV-Onkel nach sachkundiger Prüfung genehmigt worden sind und somit legal sind. Auch die Herren der "Rennleitung" haben sich das Fahrzeug schon das ein oder andere Mal "vorgenommen" und alles akzeptiert, weil im Kfz-Schein dokumentiert. Der Fahrzeugschein ist ein Dokument und auch für die Herren der Obrigkeit maßgebend.

Ein andere Fall ist es, wenn z.B. eine Auspuffanlage eingetragen ist und die Geräuschwerte aber nicht den geltenden Vorschriften entsprechen, dann schreiten die grünen (bald schwarzen) Jungs schon ein. Nichtsdestotrotz will ich es schon glauben, dass der Ein oder Andere (Polizist) seine Kompetenzen überschreitet. Für fehlerhafte Eintragungen in den KFZ-Brief ist der Halter NICHT verantwortlich. Für den technischen Zustand schon. Das heißt, es muss unterschieden werden zwischen "technischem Mangel" und "einer Eintragung in den Brief". Fahre ich mit frischem 2-Jahres-TÜV vom Hof der Untersuchungsstelle und mir bricht nach 100m die Karre auseinander, dann ist der TÜV (obwohl völlig unverständlich) nicht verantwortlich, das ist richtig. Aber eine Eintragung einer technischen Änderung ist eine Eintragung und wenn der Ingenieur vom TÜV diese vorgenommen hat, ist der Halter/Fahrer nicht verantwortlich. Der KFZ-Brief ist ein Dokument, erstellt durch Untersuchung eines "Sachvertändigen", ausgestellt durch die Straßenverkehrsbehörde. Der Halter ist nur Laie.
 
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Davon ab ist ein offener Luftfilter eh unnütz.
Ausser man braucht wirklich mehr Luft für Kompressor oder Turboumbauten und baut sich eine thermische Abschirmung.
 
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@ Manuel:
Ich schätze sehr Deinen technischen Sachverstand, aber bei der Beurteilung strafrechtlicher Sachverhalte mangelt es Dir dann doch an der entsprechenden Kenntnis.
Jetzt noch mal ganz langsam: das Fertigen einer Kopie einer echten Urkunde
und der Gebrauch derselben im Rechtsverkehr (selbstverständlich zusammen
mit dem dazugehörigen Teil, bezogen auf diesen Fall) stellt keine Urkundenfälschung
im strafrechtlichen Sinne dar. Ob da der Hinweis, dass Vervielfältigung nicht gestattet ist,
draufsteht, ist in diesem Kontext völlig irrelevant (es könnte evtl. ein Verstoß gegen das
Urheberrecht in Betracht kommen). Ob die Kopie von amtlichen Stellen anerkannt
wird oder nicht, ist ebenso egal für die Betrachtung.
Und selbst wenn ich mit der Kopie eines nicht mehr gültigen Gutachtens versuche eine
Eintragung zu bekommen, kann man mich zwar wieder nach Hause schicken, aber mich nicht
wegen Urkundenfälschung belangen. Im Übrigen ist es in der Rechtsprechung selbst umstritten,
ob der Gebrauch von Kopien falscher oder verfälschter Urkunden überhaupt strafbar ist,
da Kopien eben keine Urkunden im eigentlichen Sinne sein können.
Zu Deinen "Fällen": Da möchte ich doch gern wissen, ob es zu einer Verurteilung gekommen
ist :B. , idealerweise mit Datum und Aktenzeichen.
Zum Abschluß: beleidigend finde ich die Bezeichnung "Rumlabern" für einen sachlichen
Beitrag.
Gruß
Hagen
 
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klar magst du recht haben hagen - meine kenntnis, was das strafrecht angeht, ist wohl sehr dürftig. das streite ich nicht ab und gebs auch zu. man muss und kann sich nunmal nicht überall auskennen. in dem fall bin ich mir nun aber halt zu 100% sicher, da ich gänge zum anwalt, post von behörden und gleiche erlebnise von bekannten (zum teil live dabei) nunmal selten träume. ich hab also nen praxisbezug und deswegen bleib ich bei meiner meinung.
zeiträume waren zwischen 2006 und 2008, es kam zu verurteilungen und in meinem fall (zwar nicht wegen lufi, aber auch kopiertes gutachten, das so nimmer gültig war, also der gleiche fall) kannst ein aktenzeichen haben, wenn ichs in meinem chaos nicht finde, klingel ich meinen man in black an - die bunkern sowas ja. meine bekannten kann ich gerne fragen ob sie betreffende aktenzeichen auch rausrücken.

zum thema rumlabern. sorry aber "also laber nicht" ist das gleiche wie "erzähl hier nichts" (nur halt auf bayrisch) und wenn du das nun als beschimpfung auffasst tuts mir leid. war nicht meine absicht...


@tk1710
klar und deswegen hab ich als halter bzw. fahrer schon wegen ner eingetragenen spiegelfolie bussgeld und punkte bekommen. komisch wa? da den fall damals auch ein richter entschieden hat, lags auch nicht an kompetenzüberschreitungen seitens der rennleitung...
 
AW: Luftfilter k&n Performance Kit

@tk1710
klar und deswegen hab ich als halter bzw. fahrer schon wegen ner eingetragenen spiegelfolie bussgeld und punkte bekommen. komisch wa? da den fall damals auch ein richter entschieden hat, lags auch nicht an kompetenzüberschreitungen seitens der rennleitung...

....und ja, Du hast sicher Recht......
 
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