Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

...Bei einem unangemeldeten Radrennen haben sie allerdings die Pflicht sich an die StVo zu halten. d.h. wenn ein Radweg ausgeschildert ist, dann ist der auch zu benutzen.
...

Auf die Gefahr hin dass ich es falsch in Erinnerung habe: Die Benutzung von Radwegen ist seit einiger Zeit nicht mehr vorgeschrieben (außer es wird durch ein Schild ausdrücklich bestimmt), und es darf auch freier als früher nebeneinander gefahren werden. Es kann also durchaus sein, dass sich die hier Ärger erregenden Radfahrer StVO-konform verhalten.

Mir fehlt leider die Zeit, das zu verifizieren...
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

Wenn das Zeichen 237, 240 oder 241 angebracht ist, d.h. der Radweg ist auch als dieser ausgeschildert, gilt nach wie vor die Pflicht den Radweg zu benutzen. Der Radweg auf der linken Seite ist grundsätzlich nicht zu benutzen. In dem Fall, es gäbe nur einen links, muss der Radfahrer sogar die Strasse nutzen. So jedenfalls mein letzter Stand vom Sommer 2009. Da hatten wir das recherchiert weil dieser Kollege diese Radrennen organisiert.

Ob sich beim "nebeneinander fahren" etwas geändert hat, kann ich nicht sagen. Abgesehen davon halte ich es jedoch für eine Gefahrenquelle wenn zwei Radfahrer nebeneinander fahren und quatschen und nicht auf den Verkehr achten.

...und bevor es jetzt wieder kommt... ja auch der Roadsterfahrer könnte mit seinem Beifahrer quatschen und nicht auf den Verkehr achten. Aber man kann ja nicht ein Fehlverhalten gegen ein anderes aufrechnen.

Ich habe kein Problem mit Radfahrern auf der Strasse. Jedoch sollte man dann evtl. über eine Art Mini-Fahrerlaubnis für Radfahrer nachdenken.
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

Die Benutzung von Radwegen ist seit einiger Zeit nicht mehr vorgeschrieben (außer es wird durch ein Schild ausdrücklich bestimmt), und es darf auch freier als früher nebeneinander gefahren werden. Es kann also durchaus sein, dass sich die hier Ärger erregenden Radfahrer StVO-konform verhalten.
Jein ... der Weg muss baulich nach dem Stand der Technik gestaltet und unterhalten sein, wenn dies nicht der Fall ist, darf die Straße benutzt werden.

Zitat:
Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahre 1997 hat der Gesetzgeber den Straßenverkehrsbehörden ausdrücklich einen Riegel vorgeschoben, beliebige Schrottwege mit blauen Schildern auszuweisen. Zusätzlich zur Erfordernis der Benutzungspflicht aus Sicherheitsgründen (siehe oben) muss der Radweg etliche bauliche Voraussetzungen erfüllen:

  • er muss breit genug sein.
  • die Linienführung muss eindeutig und stetig (also nicht unterbrochen) sein.
  • die Führung an Kreuzungen muss sicher sein, insbesondere muss die Sichtbeziehung zwischen einbiegenden/abbiegenden Kfz-Fahrern und den Radfahrern gut sein.
  • der Weg muss baulich nach dem Stand der Technik gestaltet und unterhalten sein.

Abgesehen davon halte ich es jedoch für eine Gefahrenquelle wenn zwei Radfahrer nebeneinander fahren und quatschen und nicht auf den Verkehr achten.
Zustimmung :P
 
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Ich glaube es gibt noch neuere Regelungen, die erst wenige Jahre alt sind. Sorry, bei Gelegenheit schaue ich einmal nach.
 
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@Jan
Jo, mach mal. Auch wenn es bei gegenseitiger Rücksichtnahme auch ohne geht, ist es immer gut zu wissen was das Gesetz sagt.

@Fips
Das hatte ich vergessen. Wenn der Radweg baulich nicht ok ist, entfällt die Pflicht auch wenn die Schilder angebracht sind.
 
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@Fips
Das hatte ich vergessen. Wenn der Radweg baulich nicht ok ist, entfällt die Pflicht auch wenn die Schilder angebracht sind.
ich benutze auf meinen Strecken ca. 50% Radwege und 50% werden gemieden (Schlaglöcher, Pflanzenwuchs, Glasscherben). Ich meide auch Kolonnenfahrten und würde nie mit einem Autofahrer meinerseits in Konflikt kommen, hab aber schon unzählige Rambo-Autofahrer erlebt und kann über die und einige Kommentare hier, nur den Kopf schütteln.
:Tq:
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

Seit dem 30.9. letzten Jahres gibt es keine Benutzungspflicht für Radwege mehr. Auch vorher war diese schon insofern eingeschränkt, daß der Radweg auch tatsächlich geeignet sein mußte (Beschaffenheit, Winterdienst, Glassplitter u.ä.).

Als leidenschaftlicher Autofahrer und insbesondere auch als leidenschaftlicher Radsportler habe ich gegenseitige Rücksichthahme schätzen und Vollidioten fürchten gelernt - in beiden Lagern. Allerdings mit der Tendenz, daß Autofahrer eher zur Rücksichtlosigkeit neigen.

Die Straße gehört allen, egal ob und wie stark motorisiert. Wenn man sich austoben will ist ein Rad - jedenfalls jenseits der Rennstrecke - übirgens alle Male besser geeignet als ein Roadster - falls es die körperliche Leistungsfähigkeit hergibt.

Grüße Jörg
 
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Seit dem 30.9. letzten Jahres gibt es keine Benutzungspflicht für Radwege mehr.
und wo hast Du dies her? Wo steht das? :sq:

StVO § 2 - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) ...
(2) ...
(3) ...
(4) ... Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht ... außer ...
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

Ich habe über die Gesetzesänderung vom letzten Jahr zunächst in der Financial Times Deutschland gelesen, später auch auf Spiegel Online und in einigen anderen Medien. Zu der Einschränkung, daß ein Radweg geeignet sein muß gab es vor zwei oder drei jahren ein Urteil, ging damals auch durch die Presse.

Grüße Jörg
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

Zu der Einschränkung, daß ein Radweg geeignet sein muß
so isses ... aber den §2 Abs. 4 gibt es immer noch ... und wie schon hier geschrieben mit vielen Einschränkungen. Ein Polizist hatte mir mal gesagt, dass sie davon ausgehen, dass sie noch nicht mal 25% der Radwege für Racebikes als benutzbar ansehen.
q:
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

... aber den §2 Abs. 4 gibt es immer noch ...

Ich habe das ganze damals ausgedruckt und abgeheftet um für künftige Diskussionen gewappnet zu sein. Mal sehen, was Brumms Recherchen ergeben. Sonst muß ich mal bei mir zuhause im Büro wühlen.

und wie schon hier geschrieben mit vielen Einschränkungen. Ein Polizist hatte mir mal gesagt, dass sie davon ausgehen, dass sie noch nicht mal 25% der Radwege für Racebikes als benutzbar ansehen.
q:

Jedenfalls ist eine ganze Menge Schrott dabei. Die wenigen guten Radwege benutze ich gerne, allein schon weil es sicherer für mich ist. Vielbefahrene Straßen meide ich schon auf Grund meines Selbsterhaltungtriebes. Manchmal ist man aber eben halt in ungewohnter Umgebung unterwegs und kennt die Staßen halt nicht oder hat schlicht Lust eine Stecke zu fahren auf der eben auch ein paar Autos verkehren. Dann ist gegenseitige Rücksichtnahme einfach eine feine Sache - besonders für den Radfahrer, der im Zweifelsfalle der Schwächere ist. Unnötig zu erwähnen, daß meine Hochachtung für Leute, die ein Auto brauchen um Radfahrern zu beweisen, daß sie der Stärkere sind, keine Grenzen kennt.

Grüße Jörg
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

Seit dem 30.9. letzten Jahres gibt es keine Benutzungspflicht für Radwege mehr. ...

Das passt zu meiner Erinnerung. Ich denke man muss das nicht weiter hinterfragen, ich bin mir jedenfalls sicher, dass es stimmt.
 
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Das passt zu meiner Erinnerung. Ich denke man muss das nicht weiter hinterfragen, ich bin mir jedenfalls sicher, dass es stimmt.
Dann ist mein Wissen aus dem Sommer 2009 veraltet. Kannst du noch mal wegen dem nebeneinander fahren schauen ?
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

Das passt zu meiner Erinnerung. Ich denke man muss das nicht weiter hinterfragen, ich bin mir jedenfalls sicher, dass es stimmt.
aber ... :O

Zitat:
Die zum 01.09.2009 durchgeführte Novellierung der StVO wurde durch das Bundesministerium überprüft und für nichtig (unwirksam) erklärt. Damit gab es nach Ansicht des Verkehrsministers keine 46. Änderungsverordnung und die Fassung der StVO vor dem 01.09.2009 gilt weiter.


Dies ist die offizielle Ansicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Ob diese Rechtsansicht Bestand hat, wird sich erst noch zeigen. Da verschiedene Landesministerien die "alte" StVO wieder verwenden lassen, habe ich diese Seiten wieder auf die StVO vor dem 01. September 2009 umgestellt.


Man findet deshalb auch auf der Seite des BVM nur die StVO mit Stand vom April 2009!!! q:


Kannst du noch mal wegen dem nebeneinander fahren schauen ?
nebeneinander fahren ist erlaubt, wenn man den Verkehr nicht gefährdet (also "Gummi-§"). :P

edit: behindert
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

Interessant, Fips, danke! :t
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

... Es sollte doch nun wirklich kein Beinbruch sein, z.B. den Radweg zu benutzen, hintereinander zu fahren und wenigstens die grundlegenden Vorfahrtregeln zu kennen ...

100% Zustimmung! :t

Ich denke, dass gegenseitige Rücksichtnahme eigentlich selbstverständlich sein sollte (und zwar nicht nur im Verkehr ;)), weil die Straße nunmal allen gehört. Dabei kommt den motorisierten Verkehrsteilnehmern eine besondere Verantwortung zu, weil sie einen Führerschein besitzen und sich daher - zumindest theoretisch - mit Verkehrsregeln und -gefährdungen auskennen sollten, was man bei den übrigen Personen ja nicht voraussetzen kann.

Und genau hier gibt es IMHO einen Aspekt, der noch nicht erwähnt wurde: "Einfache" Radfahrer sind nach meiner Erfahrung durchaus in der Lage, Radwege zu benutzen, nicht nebeneinander zu fahren etc., aber ihre Kollegen mit den Rennrädern scheinen damit generell ein Problem zu haben. Bei diesen handelt es sich fast ausschließlich um volljährige Männer, bei denen der Besitz eines Führerscheins zu vermuten ist. Ich habe aber oft den Eindruck, dass das einmal erworbene Wissen vergessen wird, sobald sich diese Spezies ihre Alienhelme aufgesetzt und die bunten Strampelanzüge angezogen hat.

Ich finde es in Ordnung, wenn trotz vorhandenen Radwegs auf der Straße gefahren wird, weil der Radweg ungeeignet ist, aber wenn diese Spezialisten auf unübersichtlichen Straßen mit viel Verkehr im Pulk unterwegs sind, dann fehlt mir jedes Verständnis dafür, allein schon wegen der Selbstgefährdung, der sie sich aussetzen.

Just my two cents

Kai
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

aber ... :O

Zitat:
Die zum 01.09.2009 durchgeführte Novellierung der StVO wurde durch das Bundesministerium überprüft und für nichtig (unwirksam) erklärt. Damit gab es nach Ansicht des Verkehrsministers keine 46. Änderungsverordnung und die Fassung der StVO vor dem 01.09.2009 gilt weiter.




Oh, das wußte ich nicht, Danke!:t
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

aber wenn diese Spezialisten auf unübersichtlichen Straßen mit viel Verkehr im Pulk unterwegs sind, dann fehlt mir jedes Verständnis dafür, allein schon wegen der Selbstgefährdung, der sie sich aussetzen.
man kann sich auch im Pulk ordnugnsgemäß verhalten (max. 2 nebeneinander). Es kommt auf deine Einstellung an wie Du Radler auf der Straße begegnest. Wenn Du mit 10 oder gar 20 Zettis unterwegs bist, verlangst Du auch Verständnis und Rücksichtsnahme von den restlichen Verkehrsteilnehmern. :s

Es gibt ein tatsächliches Erlebnis von mir, als ich jemanden beobachte der innerhalb von 30 Minuten als Fußgänger, dann als Autofahrer und dann als Radler andere Verkehrsteilnehmer behinderte.
So ist nun mal unsere menschliche Art ...
spiegel.gif
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

... Es kommt auf deine Einstellung an wie Du Radler auf der Straße begegnest ...

Ich habe den Eindruck, wir reden gelegentlich aneinander vorbei. Dass es immer auf die Einstellung Anderen gegenüber ankommt, sehe ich genauso.

man kann sich auch im Pulk ordnugnsgemäß verhalten (max. 2 nebeneinander) ...

Sicher kann man das; ich meinte jedoch die Fälle, in denen das nicht passiert bzw. nicht angebracht ist.

Beispiel:

Dicht befahrene Landstraße, nicht einsehbare Kurven, über ca. 2 km ansteigend; trotz neuen (!) Radwegs (weil Strecke unfallträchtig!) kämpfen sich 4 - 5 Radfahrer auf der Straße den Hügel hinauf, jeweils zu zweit nebeneinander; kein offizielles Rennen (dafür hätte ich natürlich Verständnis); hinter den Radlern mehrere Kfz, die z.T. seit Minuten zu überholen versuchen; waghalsige Überholmanöver mit Beinaheunfällen wegen des Gegenverkehrs.

Natürlich sollte man als Autofahrer nur überholen, wenn dies risikolos möglich ist - völlig klar. Aber auch ohne Zeitdruck und als eher gelassener Fahrer kann einem da schon der Kragen platzen, weil so ein Verhalten nun wirklich nicht sein muss.

Zugegeben, ein extremes Beispiel, aber eine Situation, die ich schon mehrfach so oder ähnlich erlebt habe. Ich will auch nicht pauschalisieren; es verhalten sich ja nicht alle Radfahrer so, aber es gibt sie.

Wenn man bei solchen Vorfällen die Scheibenwaschanlage "nutzt", dann ist das natürlich rüpelhaft und letztendlich nicht zielführend, da es keine Verhaltensänderung bewirkt und die Fronten eher verhärtet, aber das Bedürfnis danach kann ich gut verstehen.

Gruß

Kai
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

Was den Schwächeren jedoch nicht entlastet sich selbst an die Regeln zu halten.

stimmt. Meiner Erfahrung nach halten sich allerdings die allermeisten (Renn-)Radfahrer
an die Regeln. Auch ich benutze übrigens viel lieber den Radweg, sofern vorhanden und
halbwegs befahrbar.

Als leidenschaftlicher Autofahrer und insbesondere auch als leidenschaftlicher Radsportler habe ich gegenseitige Rücksichthahme schätzen und Vollidioten fürchten gelernt - in beiden Lagern. Allerdings mit der Tendenz, daß Autofahrer eher zur Rücksichtlosigkeit neigen.

so sehe ich das auch.

Wenn man sich austoben will ist ein Rad - jedenfalls jenseits der Rennstrecke - übirgens alle Male besser geeignet als ein Roadster - falls es die körperliche Leistungsfähigkeit hergibt.

:b:t:w


Unnötig zu erwähnen, daß meine Hochachtung für Leute, die ein Auto brauchen um Radfahrern zu beweisen, daß sie der Stärkere sind, keine Grenzen kennt.

:w
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

Ich habe den Eindruck, wir reden gelegentlich aneinander vorbei. Dass es immer auf die Einstellung Anderen gegenüber ankommt, sehe ich genauso.
wir reden nicht aneinander vorbei ... hier sind genug Spezialisten, die die Straße als Spielwiese für ihren Roadster ansehen und schon einen dicken Hals bekommen wenn sie einen Biker sehen; der hat natürlich dort nichts zu suchen. Speziell wenn sie keine Biker sind. Irgendwie scheint es auch ein deutsche Eigenart zu sein nur sich selbst zu sehen und zu respektieren, weil ich es im Ausland anders erlebe, auch wenn man sich mal nicht "autokonform" benimmt. Ich hab noch nie einen Franzosen, Luxemburger oder Belgier erlebt, der mir zeigen will wo der Fahrradweg ist. Nur deutsche Oberlehrer und Sportwagenfahrer (die gehören aus Selbsterfahrung sehr oft zu den Rambos und fahren mit 10cm Abstand an einem vorbei). :w
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

wir reden nicht aneinander vorbei ... hier sind genug Spezialisten ...

Ok, hatte Dich nur so verstanden, dass Du mich auch zu dieser Art von "Spezialisten" zählst - und da fühle ich mich nicht so richtig zugehörig ... ;)

Gruß

Kai
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

... hier sind genug Spezialisten, die die Straße als Spielwiese für ihren Roadster ansehen und schon einen dicken Hals bekommen wenn sie einen Biker sehen; der hat natürlich dort nichts zu suchen.
Es kommt halt darauf an, wie man Spielwiese definiert. Im Rahmen der StVO mit der Beschleunigung spielen ist ja ok. Beim driften oder ausbrechenden Heck hört der Spaß hingegen auf. Von riskanten Überholmanövern will ich gar nicht reden.

Idioten gibt es auf beiden Seiten. Und wenn man den Radfahrer nicht überholen kann, dann geht es halt nicht. Im Gegenzug muss sich der Radfahrer auch nicht breiter machen als er ist. Es wäre so einfach wenn das Verständnis auf beiden Seiten vorhanden wäre.
 
AW: Sch.... Radfahrer!!! (auf der Fahrbahn)

Wird sich wohl nie aendern, weil einfach die Situiation unmoeglich ist: Der Radfahrer hat eingeschraenkte Rechte als nicht vollwertiger Verkehrsteilnehmer, ist aber daher am Rand der Strasse, wo er diese noch zusaetzlich verengt, nachdem sie es zT schon vorher viel zu sehr war, da Autos heute breiter sind usw........ wie soll sich da jemals was aendern? :) Autos sind psychologisch zudem eine recht spezielle Situation. Irgendjemand hat das mal als "Rollende Wohnzimmer" beschrieben, dh ein von Menschen als persoenlicher Raum wahrgenommen, in den andere nicht eindringen duerfen, aber das im Stau/Auffahren usw dauernd passiert.

Anyway, der Thread ist IMHO irgendwie muessig geworden, es ist nicht perfekt loesbar, man kann nur Ruecksicht nehmen, beidseitig. Und auch das wurde schon mehrmals gesagt, wohin will man jetzt noch weiterdiskutieren?
 
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