Hallo Argmon,
nimm den Behindertenrabatt zu deinem Vorteil mit, mehr an Rabatt wirst Du aktuell sonst kaum erreichen. Keine Ahnung, was diese "negativen" Kritiken hier zu deiner Frage nun bewirken sollen. Solange es sich um ein direktes Familienmitglied handelt sehe ich nun absolut keinen Anlass diese Möglichkeit "moralisch" zu ächten. Ich hätte, wenn ich wollte dieselbe Möglichket und würde diese genauso nutzen....mit Schwindel hat das recht wenig zu tun, der Wagen wäre dann eben auf den Bruder zugelassen, und? Fahren kann und darf dann eigentlich auch ein anderer Fahrzeugführer oder will mir hier jemand weis machen, daß dann nur der Halter das "Vergnügen" haben sollte?
Nichts für ungut, ist aber meine Meinung zu diesem angesprochenen Thema. An all die Kritiker hier.....ihr solltet froh sein, daß eure Familienmitglieder alle wohlauf sind!
Gruß
Jürgen
PS: die Autobauer scheffeln so oder so ihre Milliardengewinne....dank weit überteuerter Listenpreise!