Kachelmann Prozess

crake

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17 Juli 2009
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Was immer schon eindeutig war: der Nachweis, dass eine Vergewaltigung vorliegt, ist verdammt schwierig zu führen, und ist in jedem Fall mit enormem Stress verbunden für die Klägerin. Was sogar soweit führt, dass ein bekannter Ex-Staatsanwalt (Karge) "seiner Tochter von einer Anzeige abraten würde" (das hat er so sinngemäß bei Anne Will ausgesagt). :X

Was mir nun allerdings bei dem ganzen Trubel um Kachelmann zusätzlich klar geworden ist:
Eine Vergewaltigung in einer langjährigen Beziehung nachzuweisen, grenzt nahezu an ein Ding der Unmöglichkeit. Zu viele unterschiedliche Motive können hier eine Rolle spielen, und auch die subjektive (!) Quantität der "Gewalt" verschwimmt meines Erachtens und ist kaum mehr zu "ermessen", wenn sich die Partner gut kennen und vorher zigmal in gegenseitigem Einvernehmen miteinander geschlafen haben.

Ein Freischein wie vor 1997 kann es sicher auch nicht sein (zeigt aber wie prekär dieses Thema ist), aber in einer langjährigen Beziehung/Affäre dieselben Maßstäbe anzusetzen wie bei einer Vergewaltigung durch einen Fremden - damit kann ich mich auch nicht richtig anfreunden.
Damit meine ich vor allem "Nötigung" zum Sex in der Beziehung und dessen schwierig zu definierendem Umfang.
 
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....
Ein Freischein wie vor 1997 kann es sicher auch nicht sein (zeigt aber wie prekär dieses Thema ist), aber in einer langjährigen Beziehung/Affäre dieselben Maßstäbe anzusetzen wie bei einer Vergewaltigung durch einen Fremden - damit kann ich mich auch nicht richtig anfreunden.

Hi Michael,
Was den konkreten Nachweis betrifft, gebe ich dir Recht! Diene oben zitierte Aussage will ich so allerdings nicht stehen lassen: Denn es darf keinen Unterschied machen, ob eine "Vergewaltigung" durch einen Fremden oder Bekannten oder langjährigen Partner ausgeübt wird! Allein ausschlaggebend ist das Vorliegen des Tatbestandes:

"Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung),......"

Die Maßstäbe dieses Straftatbestandes gelten für alle und haben aus meiner Sicht auch für alle zu gelten, allein dessen Erfüllung durch den konkreten Täter ist relevant, nicht die Beziehung zum Opfer!

LG
 
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Ein Freischein wie vor 1997 kann es sicher auch nicht sein (zeigt aber wie prekär dieses Thema ist), aber in einer langjährigen Beziehung/Affäre dieselben Maßstäbe anzusetzen wie bei einer Vergewaltigung durch einen Fremden - damit kann ich mich auch nicht richtig anfreunden.

Aber was ist der Unterschied? Meines Erachtens ist Gewalt gleich Gewalt...egal durch wen. Gewalt durch einen Fremden: Schmerz und Hass. Gewalt durch den eigenen Partner: Schmerz, Entsetzen, Wut, Vertrauensbruch, Hass, immer noch Liebe??,sich niemanden anvertrauen trauen (weil es ist ja der eigene Partner), also ich finde es durch den Partner fast noch schlimmer als durch einen Fremden. Von daher finde ich es positiv, daß kein Unterschied gemacht wird.
Merke gerade wie ich mich innerlich aufrege...sehr emotionales Thema!
Schwierig ist natürlich wirklich der Nachweis. "Einfacher" wahrscheinlich bei Vergewaltigung durch einen Fremden (Verletzungen, Spuren eines Fremden etc.), schwieriger, wenn nicht gar unmöglich, bei dem eigenen Partner. Aber ich glaube die Entscheidung Anzeige ja oder nein kann man nur treffen, wenn man sich in so einer Situation befindet. Also ich (als Frau) kann es jetzt nicht sagen... Schwierig, schwierig!!

Zu diesem Thema gibt es einen sensationellen Film mit Til Schweiger "One Way", anschauen!!!
 
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Aber was ist der Unterschied? Meines Erachtens ist Gewalt gleich Gewalt...egal durch wen. Gewalt durch einen Fremden: Schmerz und Hass. Gewalt durch den eigenen Partner: Schmerz, Entsetzen, Wut, Vertrauensbruch, Hass, immer noch Liebe??,sich niemanden anvertrauen trauen (weil es ist ja der eigene Partner), also ich finde es durch den Partner fast noch schlimmer als durch einen Fremden. Von daher finde ich es positiv, daß kein Unterschied gemacht wird.
Merke gerade wie ich mich innerlich aufrege...sehr emotionales Thema!
Schwierig ist natürlich wirklich der Nachweis. "Einfacher" wahrscheinlich bei Vergewaltigung durch einen Fremden (Verletzungen, Spuren eines Fremden etc.), schwieriger, wenn nicht gar unmöglich, bei dem eigenen Partner. Aber ich glaube die Entscheidung Anzeige ja oder nein kann man nur treffen, wenn man sich in so einer Situation befindet. Also ich (als Frau) kann es jetzt nicht sagen... Schwierig, schwierig!!

Soweit und auch zu Daniels Beitrag erst mal volle Zustimmung.

Allerdings denke ich, dass man das "Machtpotential" nicht vergessen sollte, was dem einen Partner (m/w) dadurch gegeben wird. Schlimm, das es überhaupt so ist, dass mit falschen Anschuldigungen ein einst geliebter Mensch aus Rache zerstört werden kann (ich will diesen Fall hier damit aber nicht werten).
Leider ist es noch immer so, dass man einer Frau eine angetane sexuelle Gewalt eher glaubt, als einem Mann (Mal salopp gesagt, der wird von der Polizei doch ausgelacht, wenn er sagt, dass seine Frau ihn "vergewaltigt" hat; Da kommen die Klischeebilder von der Frau mit dem Nudelholz in den Sinn....).

Und gerade der Kachelmann-"Fall" zeigt mal wieder, dass wenn die Beschuldigungen erst mal im Raume stehen, der Schaden nicht wieder zu bereinigen ist (Siehe auch Türck). Man wird immer denken: "Naja irgendwas wird schon drangewesen sein".

Leider haben die Medien da völlig versagt (Kachelmann, das Sch****, hat mehrere Frauen, die nix voneinander wissen und dann noch vergewaltigt werden - so ist das Bild, was gezeichnet wurde)...
...es jetzt wird wohl keinen mehr geben, der nicht voreingenommen (auf die eine oder andere Weise) an den Fall rangehen kann. Schade für die beiden "Beteiligten".

PS: Ich erinnere mich dabei an den Fall "Marco".... Was wurde hier auf die Türkei geschimpft..... Ists hier denn soviel besser?
 
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Hi Michael,
Was den konkreten Nachweis betrifft, gebe ich dir Recht! Diene oben zitierte Aussage will ich so allerdings nicht stehen lassen: Denn es darf keinen Unterschied machen, ob eine "Vergewaltigung" durch einen Fremden oder Bekannten oder langjährigen Partner ausgeübt wird! Allein ausschlaggebend ist das Vorliegen des Tatbestandes:

3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Huhu Daniel, genau hier sehe ich allerdings auch das Problem - sonderlich konkret hört sich gerade dieser 3. Tatbestand in einer Beziehung nicht an. Ist eine Frau oft nicht von vornherein "schutzlos" ausgeliefert? Wann findet diese "Nötigung" statt? Manchmal hat der Partner in der Beziehung keine Lust auf Sex - und zwar auf beiden Seiten. Ist mir auch schon passiert - was macht man normalerweise? Dem Partner zuliebe trotzdem mit. Es ist ja nicht so, dass man in einer Beziehung gefangen ist. Wenn zu viele Punkte nicht stimmen, trennt man sich vom Partner. Nun sind Männer in diesem Punkt stets die Angreifbaren - mische Unmut zum Sex mit einer Wut wegen z.B. Fremdgehen, und schon entstehen Fälle, in denen eine Frau den Mann wegen Vergewaltigung anzeigen kann (vielleicht glaubt sie selbst auch vollkommen daran). Tut mir leid, wenn ich mich etwas provokativ stelle - aber überall im Gesetz wird abgewogen, und die Umstände erfasst, und gemildert; aber der Tatbestand der Vergewaltigung wird gleichgezogen, egal ob nun ein Fremder eine Frau mit Gewalt nachts ins Gebüsch zieht, oder ob der Partner in der eigenen Wohnung zum Sex nötigt? Bin ich nicht einverstanden.
Und damit das klar ist: ich finde Vergewaltiger gehören hart bestraft. Allein Nötigung in der Beziehung finde ich zu schwammig und Frauen wird hier zu leicht ein Instrumentarium in die Hand gelegt.
 
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Aber was ist der Unterschied? Meines Erachtens ist Gewalt gleich Gewalt...egal durch wen. Gewalt durch einen Fremden: Schmerz und Hass. Gewalt durch den eigenen Partner: Schmerz, Entsetzen, Wut, Vertrauensbruch, Hass, immer noch Liebe??,sich niemanden anvertrauen trauen (weil es ist ja der eigene Partner), also ich finde es durch den Partner fast noch schlimmer als durch einen Fremden. Von daher finde ich es positiv, daß kein Unterschied gemacht wird.
Merke gerade wie ich mich innerlich aufrege...sehr emotionales Thema!

Das ist auch sehr emotional... Es gibt auch in Beziehungen VerGEWALTigungen, keine Frage. Wenn ein Mann seine Partnerin mit körperlicher Gewalt oder einem Messer zwingt, gegen ihren Willen Sex zu haben, ist das für mich ein klarer Fall von schwerer Vergewaltigung, und gehört dementsprechend hart bestraft. Aber die Graufälle sind nunmal UNGLEICH häufiger. Wann beginnt eine Nötigung, und ab wann wird der Tatbestand "Vergewaltigung" von der Frau instrumentalisiert, um sich am Mann zu rächen. Ich hänge mich jetzt hier nicht an Definitionen auf. Das Problem ist meiner Ansicht nach, dass es in Beziehungen zu häufig zu Motivkonflikten kommt, und es oft extrem schwierig ist, die psychischen Wirkungen korrekt abzuschätzen.

Einfach ausgedrückt: bei einer Vergewaltigung durch einen Fremden, kann man prinzipiell davon ausgehen, dass die Frau dies nicht wollte, es also gewaltsam herbeigeführt wurde. Bei einer Vergewaltigung durch den Partner ist die nicht möglich.
 
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Im Prinzip läuft es doch darauf hinaus : Kann man den Nachweis führen ? Und da fangen die Probleme an. Dazu kommt, allein mit einer entsprechenden Anzeige kann man unabhängig vom Wahrheitsgehalt das Leben des Anderen zerstören. Im Fall Kachelmann ist die Staatsanwaltschaft ja auch schon heftig zurück gerudert. Der Schaden ist dennoch bereits angerichtet. Was den Schaden betrifft, muss ich crake und Brummbrumm zustimmen. Auf Grund der aktuellen Rechtslage ist immer der Mann der Angreifbare und zieht den Kürzeren. Hier müsste ebenso gesetzlich nachgebessert werden wie im Bereich des Sorgerecht bzw. der Scheidung. Auch in diesen Bereichen ist man als Mann benachteiligt.
 
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.... Allein Nötigung in der Beziehung finde ich zu schwammig und Frauen wird hier zu leicht ein Instrumentarium in die Hand gelegt.

Ich will das mal gar nicht weiter werten/kommentieren, weil dies den Rahmen hier sprengen würde. Allerdings: Allein die "Nötigung" ist es nicht - es ist die "Nötigung" unter Ausnutzung einer "Zwangs-/Hilflosigkeitslage" - darauf kommt es an....

Auch in diesen Bereichen ist man als Mann benachteiligt.

Man ist als Mann vom Gesetz her NICHT benachteiligt, weil das Gesetz nicht unterscheidet - es heißt: "Wer einen anderen....." - "Wer" kann Frau wie Mann sein!

Ich stell nochmal ein Zitat in den Raum (Wiki):

" Entgegen der weit verbreiteten Wahrnehmung finden die meisten Vergewaltigungen im Bekannten- oder Verwandtenkreis statt, eine Vergewaltigung durch einen völlig Fremden („der Mann hinter dem Baum“) kommt äußerst selten vor. So kannten sich z.B. nach einer US-amerikanischen Studie von 2004 lediglich in zwei Prozent aller Fälle Opfer und Täter vor der Tat nicht.[11] Wenn man davon ausgeht, dass Vergewaltigungen unter Lebenspartnern oder nahen Freunden oft gar nicht angezeigt werden, so dürfte der tatsächliche Anteil von Vergewaltigungen durch völlig Fremde sogar noch geringer sein."
 
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Man ist als Mann vom Gesetz her NICHT benachteiligt, weil das Gesetz nicht unterscheidet - es heißt: "Wer einen anderen....." - "Wer" kann Frau wie Mann sein!
Ob das Gesetz jemanden benachteiligt, oder der der es auslegt, ist doch für den Betroffenen zweitrangig. Fakt ist jedoch, völlig unabhängig davon wie es im Gesetzestext stehen mag, bei Scheidungen und im Sorgerecht als auch bei solchen Prozessen wie dem angesprochenen Kachelmann Prozess, zieht der Mann so gut wie immer den Kürzeren.
 
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Ob das Gesetz jemanden benachteiligt, oder der der es auslegt, ist doch für den Betroffenen zweitrangig. Fakt ist jedoch, völlig unabhängig davon wie es im Gesetzestext stehen mag, bei Scheidungen und im Sorgerecht als auch bei solchen Prozessen wie dem angesprochenen Kachelmann Prozess, zieht der Mann so gut wie immer den Kürzeren.

...das sollte man nicht Verallgemeinern, Axel. Fakt ist, das weit über 90 % aller angezeigten "Vergewaltigungen" von Männern begangen werden, insoweit fällt eine Aussage - wie deine obige - natürlich leicht. Fakt ist aber auch, dass "Vergewaltigungen" durch Frauen in der Regel mit der gleichen Intensität verfolgt und auch geahndet werden, wie die durch Männer - und das ist eine Praxis, welche ich aus eigener beruflicher Erfahrung bestätigen kann....;)
 
AW: Kachelmann Prozess

...das sollte man nicht Verallgemeinern, Axel. Fakt ist, das weit über 90 % aller angezeigten "Vergewaltigungen" von Männern begangen werden, insoweit fällt eine Aussage - wie deine obige - natürlich leicht. Fakt ist aber auch, dass "Vergewaltigungen" durch Frauen in der Regel mit der gleichen Intensität verfolgt und auch geahndet werden, wie die durch Männer - und das ist eine Praxis, welche ich aus eigener beruflicher Erfahrung bestätigen kann....;)
Fakt ist aber auch, in Scheidungs- und Sorgerechtprozessen zieht der Mann im Normalfall den Kürzeren. Da muss man nicht verallgemeinern, da muss man sich nur die Statistik anschauen. z.B. Soweit mir bekannt, du kennst die Rechtlage besser, im Falle einer Lebensgemeinschaft wird das Sorgerecht immer der Mutter zugeschrieben insofern sie darauf besteht. Der Vater ist in dem Fall machtlos. Bezahlen darf der Vater natürlich weiterhin. ;) Auch im Falle das die Vaterschaft anerkannt wurde, sich später jedoch ergibt es ist nicht das eigene Kind, hat der Mann weiter zu zahlen. So war jedenfalls die Rechtslage noch vor einigen Jahren. Evtl. wurde da nachgebessert.
 
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Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung),......"
Ich finde diese Formulierung diskriminierend, da hier explizit und "insbesondere" das männliche Eindringen als Vergewaltigung definiert wird. :)
 
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.... So war jedenfalls die Rechtslage noch vor einigen Jahren. Evtl. wurde da nachgebessert.

Mal abgesehen davon, das Du gerade die hier besprochenen strafrechtlichen Aspekte mit zivilrechtlichen Angelegenheiten vergleichst - was man nicht kann, ist Sorgerecht etc. in diesem Thread nicht wirklich das Thema.....insoweit möchte ich deine Aussage mal einfach so stehen lassen ;)
 
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Mal abgesehen davon, das Du gerade die hier besprochenen strafrechtlichen Aspekte mit zivilrechtlichen Angelegenheiten vergleichst - was man nicht kann, ist Sorgerecht etc. in diesem Thread nicht wirklich das Thema.....insoweit möchte ich deine Aussage mal einfach so stehen lassen ;)
Ich vergleiche nicht strafrechtlichen Aspekte mit zivilrechtlichen Aspekten, sondern ich habe allgemein die rechtliche Situation den Mannes in den von mir angesprochenen Situationen betrachtet. Auch wenn du dir dies jetzt anders zurecht rückst. :w
 
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Ich finde diese Formulierung diskriminierend, da hier explizit und "insbesondere" das männliche Eindringen als Vergewaltigung definiert wird. :)

...es soll ja auch Dildos und Ähnliches geben;)

Zitat (Gesetzeskommentierung):

Eindringen:

"Das Eindringen umfasst nicht nur die Einführung des Geschlechtsgliedes, sondern auch anderer Körperglieder sowie von Gegenständen....

...ist davon auszugehen, dass das durch eine der natürlichen Körperöffnungen geschehen muss, gleichgültig ist, welche Körperöffnungen betroffen sind..."
 
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Ob das Gesetz jemanden benachteiligt, oder der der es auslegt, ist doch für den Betroffenen zweitrangig. Fakt ist jedoch, völlig unabhängig davon wie es im Gesetzestext stehen mag, bei Scheidungen und im Sorgerecht als auch bei solchen Prozessen wie dem angesprochenen Kachelmann Prozess, zieht der Mann so gut wie immer den Kürzeren.

Ich vergleiche nicht strafrechtlichen Aspekte mit zivilrechtlichen Aspekten, sondern ich habe allgemein die rechtliche Situation den Mannes in den von mir angesprochenen Situationen betrachtet. Auch wenn du dir dies jetzt anders zurecht rückst. :w

Doch, du vergleichst - siehe erstes Zitat! Und du vermischt hier eine zivilrechtliche Angelegenheit mit der hier besprochenen strafrechtlichen - das ist nicht nur falsch, sondern auch nicht zielführend, weil es keinen Zusammenhang gibt!

Und was bitte ist die "allgemeine rechtliche Situation" des Mannes - die gibt es im Strafrecht (bei der Vergewaltigung) nicht. Das Gesetz unterscheidet gerade nicht zwischen Mann und Frau, und die Praxis ebenso wenig!
 
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...insoweit möchte ich deine Aussage mal einfach so stehen lassen ;)
Damit du meine Aussage nicht einfach so stehen lassen musst, möchte ich diese mal mit Fakten unterlegen. Leider sind die Zahlen 5 Jahre alt, aber ich sagte ja bereits, vor 2-3 Jahren war die Situation keine Andere.

Das Sorgerecht wurde vom Gericht übertragen :
auf beide Elternteile gemeinsam 15%
auf die Mutter 74%
auf den Vater 6%

Und um deine Aussage mit dem Vergleich noch einmal zu korrigieren, du hast es ja korrekt zitiert :
karatekid schrieb:
...völlig unabhängig davon wie es im Gesetzestext stehen mag, bei Scheidungen und im Sorgerecht als auch bei solchen Prozessen wie dem angesprochenen Kachelmann Prozess, zieht der Mann so gut wie immer den Kürzeren.
Ich habe also nicht strafrechtlichen Aspekte mit zivilrechtlichen Aspekten verglichen, sondern deren Auswirkung die völlig unabhängig davon ist. Da geht es schlicht und einfach um den angerichteten Schaden. Egal ob dieser vom Gesetz, von den Ausführenden, von den Medien oder wem auch immer angerichtet wurde.
Evtl. solltest du bei einer solchen Betrachtung weniger durch die Juristenbrille schauen und mehr die Fakten betrachten. Juristisch mag das ja alles ok sein.
 
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.... Auf Grund der aktuellen Rechtslage ist immer der Mann der Angreifbare und zieht den Kürzeren. Hier müsste ebenso gesetzlich nachgebessert werden wie im Bereich des Sorgerecht bzw. der Scheidung.

Ich brauche keine "Juristenbrille", um sehen zu können, das dies eine gänzlich unhaltbare und durch nichts hinterlegte Behauptung ist! Hier geht es um die evtl. Erfüllung eines Straftatbestandes durch einen Täter - egal ob Mann oder Frau - eine Benachteiligung des Mannes "auf Grund der aktuellen Rechtslage" vermag ich beim besten Willen nicht zu erkennen..............aber vlt weißt du ja mehr!

Was das Ganze mit Sorgerechtsfragen zu tut hat, vermag ich ebenso wenig zu erkennen!


Und um deine Aussage mit dem Vergleich noch einmal zu korrigieren, du hast es ja korrekt zitiert :

Ich habe also nicht strafrechtlichen Aspekte mit zivilrechtlichen Aspekten verglichen, sondern deren Auswirkung die völlig unabhängig davon ist.

.....doch, du hast hier zwei völlig verschiedene Angelegenheiten verglichen und in einen Zusammenhang gestellt! Einen Sinn kann ich darin im Übrigen nicht erkennen.

Evtl. solltest du bei einer solchen Betrachtung weniger durch die Juristenbrille schauen und mehr die Fakten betrachten. Juristisch mag das ja alles ok sein.

Ja, ja, die Juristen kennen nur Ihre Brille und stellen sich gegen sämtliche Fakten! Sie leben außerhalb der Gesellschaft und führen ein Schattendasein......
 
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Ja, ja, die Juristen kennen nur Ihre Brille und stellen sich gegen sämtliche Fakten! Sie leben außerhalb der Gesellschaft und führen ein Schattendasein......


Ach was; Etwa so.... ? :b
Die Robe und der Ausdruck kommen ja schon mal nahe *duckundweg*
Drakula.jpg



Aber mal zum Thema; Kann mir mal einer hier einen (prominenten) Fall nennen, bei dem M von W "vergewaltigt" wurde und es auch einen Prozess gab?
Mit fällt da nur ein einziger Fall von vor einigen Jahren in FFM ein, wo ein Geschäftsmann von zwei vorher kennengelernten Damen mit blauen Pillen befüllt, dann am Hotelbett gefesselt mehrere Stunden was über sich ergehen lassen musste. Er wurde dann vom Hotelpersonal in der peinlichen Lage gefunden.....
 
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Um vielleicht noch mal den Bogen zum aktuellen Prozess zu spannen:

zZ. sehe ich zumindest eine der Parteien erheblich beschädigt noch bevor die Verhandlung überhaupt begonnen hat. Völlig Unabhängig von Schuld/Unschuld wird weder der Ruf wieder herzustellen sein noch die mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eintretenden monetären Schäden.

Ohne auf die juristischen Aspekte einzugehen (zu können) entsteht für mich ein sehr unangenehmes Bild der einseitigen Vorverurteilung. Selbst wenn der Prozess vom juristischen Standpunkt tadelos ablaufen würde, darf man doch die realen Auswirkungen (nach dem Prozess) nicht außer acht lassen.

Gerade bei solchen Verfahren hat man in der Öffentlichkeit mittlerweile den Eindruck als wenn es bei uns eine Beweislastumkehr gäbe.

Wie beweist man das etwas 'nicht passiert' ist?
 
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Ich brauche keine "Juristenbrille", um sehen zu können, das dies eine gänzlich unhaltbare und durch nichts hinterlegte Behauptung ist!
Im Gegenteil. Ich habe Zahlen des statistischen Bundesamtes genannt.

.....doch, du hast hier zwei völlig verschiedene Angelegenheiten verglichen und in einen Zusammenhang gestellt! Einen Sinn kann ich darin im Übrigen nicht erkennen.
Nun was soll ich darauf sagen ? Betrachtet wurden verschiedene, jedoch in der Auswirkung gleich gelagerte Situationen, die im Ergebnis die nachteilige Auswirkung auf den Mann beschreiben. Ich glaube nicht das man Informatiker sein muss um den Zusammenhang zu erkennen.

Ja, ja, die Juristen kennen nur Ihre Brille und stellen sich gegen sämtliche Fakten! Sie leben außerhalb der Gesellschaft und führen ein Schattendasein......
Das sicher nicht. Du wirst jedoch zugeben müssen, dass der Mann in dem genannten strafrechlichen Prozess, als auch in den von mir genannten zivilgerichtlichen Bereichen, Nachteile erfährt. Im genannten Strafprozess ist es nicht durch das Gesetz geschehen, jedoch wie bereits von Brummbrumm gesagt durch die Gesellschaft, durch die ausführenden Organe und die Medien. In den von mir genannten Bereichen ist es sogar die Gesetzeslage die den Nachteil des Mannes herbeiführt.

Auch als Jurist sollte man diese Tatsachen nicht als Behauptung abtun.
 
AW: Kachelmann Prozess

Ich glaube geradezu, dass die intensive Berichterstattung -insbesondere auch über die "anderen" Frauen- nur dazu geführt hat, dass neben Kachelmann (Als mutmaßlichem Täter) auch das mutmaßliche Opfer schwer beschädigt wurden Eine Glaubwürdigkeit wird auf beiden Seiten ja fast nicht mehr gesehen.

Und wenn man als Zeugen zum Fall gesehen Unbeteiligte (eben die "Anderen") hören will, um die Person des mutmaßlichen Täters zu beleuchten, finde ich das schon etwas -nunja- fragwürdig.
 
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Hi Michael,
Was den konkreten Nachweis betrifft, gebe ich dir Recht! Diene oben zitierte Aussage will ich so allerdings nicht stehen lassen: Denn es darf keinen Unterschied machen, ob eine "Vergewaltigung" durch einen Fremden oder Bekannten oder langjährigen Partner ausgeübt wird! Allein ausschlaggebend ist das Vorliegen des Tatbestandes:
...

Man kommt der von "crake" angesprochenen Thematik nicht auf die Spur, indem man einfach nur den Tatbestand zitiert. :s

Vielmehr muss man sich fragen, warum der Gesetzgeber bei der Festlegung des strafrechtlich relevanten Tatbestandes keine Unterscheidung zwischen der Tatbestandserfüllung durch eine "fremde" bzw. durch eine "vertraute" Person vorgenommen hat. Hätte er das nicht einfach tun können? :w

Nun bin ich weder Strafrechtler, noch Rechtshistoriker. Man kann sich aber wohl vorstellen, dass eine solche Unterscheidung kaum sinnvoll und gerecht machbar wäre. Wann ist ein Fremder kein Fremder mehr? Wie sieht es mit einem entfernten Bekannten aus? Wann ist es eine Vergewaltigung in einer Beziehung? Wann ist es ein Partner, wann "nur" ein Liebhaber? Wann ist die Person vertraut, wann - ggf. trotz längerer Bekanntschaft - doch eher fremd? :s

Und vor allem: Warum sollte sich eine Vergewaltigung in einer Beziehung für das Opfer denn überhaupt weniger dramatisch darstellen, als durch einen Fremden? Beide Szenarien werden durch zahlreiche Aspekte geprägt und können für das Opfer furchtbar, grauenhaft, demütigend, erniedrigend, lebens- bzw. gesundheitsgefährlich sein.

Bereits nach diesen einfachsten Überlegungen will mir eine solche Unterscheidung in keiner Weise als sinnig erscheinen. M. E. kann es daher keinen Unterschied machen, ob der Täter mit dem Opfern in einer - ggf. gar langjährigen - Beziehung steht, oder ein gänzlich Fremder ist.

Allseits viele Grüße
Jan
 
AW: Kachelmann Prozess

... Fakt ist jedoch, völlig unabhängig davon wie es im Gesetzestext stehen mag, bei Scheidungen und im Sorgerecht als auch bei solchen Prozessen wie dem angesprochenen Kachelmann Prozess, zieht der Mann so gut wie immer den Kürzeren.

Du wirfst recht viele Dinge in einen Topf, die man eigentlich auseinanderhalten müsste. ;)

Vielleicht sollten wir uns hier auf das eigentliche Thema beschränken. Dazu lässt sich sagen, dass dem Mann als möglichem Täter durchaus zugute kommt, dass für eine Verurteilung die Schuld zweifelsfrei bewiesen sein muss. Ich war in meiner Zeit bei Gericht - leider - bei einer Kammer, die laufend mit Sexualdelikten zu tun hatte. Mein damaliger Eindruck war - und den halte ich für verallgemeinerungsfähig - dass sich die Gerichte durchaus bemühen, der Sache auf den Grund zu gehen, und nicht den Mann von vornherein zu "benachteiligen". Es reicht nicht, sich als Frau hinzustellen und auszusagen, man sei vergewaltigt, missbraucht etc. worden. Ohne Beweise wird der Mann nicht verurteilt werden.

Ein besondere Fall ist es, wenn der potentielle Täter prominent ist. Da freut sich nicht nur die Presse, sondern ggf. auch der (über-?)eifrige Staatsanwalt. :s
 
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