spuddel05
Fahrer
- Registriert
- 15 Juli 2007
Hallo,
gestern Abend fiel mein Xenon-Licht vorn links aus. Da ich mich gerade in Polen befinde, bin ich heute zum Vertragshändler (Szczecin) und habe die Birne ersetzen lassen, um zumindest nicht der polnischen Polizei zum Opfer zu fallen. Nun leuchtet die neue Birne aber mit einem gelblicheren Licht, die alte weißlich. Ok, rein optisch fällt es schon auf, aber wie schaut es rechtlich aus: Ist es gestattet oder verboten mit 2 unterschiedlichen Lichtfarben unterwegs zu sein?
Die Tauschlampe war Original-BMW-Zubehör, habe Verpackung und Alt-Teil wieder mitbekommen...
Danke für die Antworten,
ciaoi
gestern Abend fiel mein Xenon-Licht vorn links aus. Da ich mich gerade in Polen befinde, bin ich heute zum Vertragshändler (Szczecin) und habe die Birne ersetzen lassen, um zumindest nicht der polnischen Polizei zum Opfer zu fallen. Nun leuchtet die neue Birne aber mit einem gelblicheren Licht, die alte weißlich. Ok, rein optisch fällt es schon auf, aber wie schaut es rechtlich aus: Ist es gestattet oder verboten mit 2 unterschiedlichen Lichtfarben unterwegs zu sein?
Die Tauschlampe war Original-BMW-Zubehör, habe Verpackung und Alt-Teil wieder mitbekommen...
Danke für die Antworten,
ciaoi