Okeydoky
Fahrer
- Registriert
- 9 September 2010
AW: E89 Winterbereifung 17 oder 18 Zoll
Hallo 6inline,
ich war nochmal bei meinem Reifenhändler und fragte nochmal genauer nach: er meinte, dass die ABE langt und ich nicht den Z4 beim Gutachter vorführen müsste.
Trotzdem war ich heute bei einen Sachverständigen. Der hat kurz geschaut, ob die richtige Reifengröße moniert ist und hat ein paar Minuten am PC verbracht. Augenblicke später hat er mir das Papier § 19 ausgehändigt. Ich war baff, dass das alles in ein paar Minuten über die Bühne ging.
Hätte er da nicht mehr kontrollieren müssen? Ich meine, mir ist es Recht so, dass keine Veränderungen vorgenommen werden müssen, sonst hätte der Reifenhändler wieder die Reifen zurückgenommen. Wäre dann alles ziemlicher Aufwand für nothing....
Jetzt:
muss ich überhaupt zum Sachverständigen, wenn in der ABE der E89 mit der im Schein vorgeschriebenen Reifengröße freigegeben ist? Die Reifenkombination ist doch schon einmal vom Felgenhersteller getestet worden, sonst gäb es ja keine ABE, oder lieg ich da jetzt falsch?
O.K, in der ABE steht nun, dass das Fahrzeug vorgeführt werden muss. Wenn ich das jetzt nicht gemacht hätte (das was der Ing. heute für 45 € gemacht hat, hätte ich auch gekonnt....
), was könnte passieren?
Bei einer Polizeikontrolle wissen die doch nicht, dass ich noch zusätzlich ein Gutachten vorweisen muss. Ich zeig denen die ABE und vielleicht kontrollieren die noch die Reifengröße und das wars, oder?
Droht einen bei einem Unfall der Verlust der Versicherung, weil die BE erloschen ist, trotz ABE aber fehlendes Gutachten?
Wer kann sich fachmännischen dazu äußern???
Gruß Roger
Da hat er Reifenhändler wohl nicht ganz die Wahrheit gesagt. Ein paar Modifikationen an den Radabdeckungen werden schon verlangt (K1a/b K2b) und das Ganze ist dann vom TÜV abzunehmen (A01), wenn auch nicht in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Auch bei einer ABE sind die damit verbundenen fahrzeugspezifischen Auflagen zu beachten.
Hallo 6inline,
ich war nochmal bei meinem Reifenhändler und fragte nochmal genauer nach: er meinte, dass die ABE langt und ich nicht den Z4 beim Gutachter vorführen müsste.
Trotzdem war ich heute bei einen Sachverständigen. Der hat kurz geschaut, ob die richtige Reifengröße moniert ist und hat ein paar Minuten am PC verbracht. Augenblicke später hat er mir das Papier § 19 ausgehändigt. Ich war baff, dass das alles in ein paar Minuten über die Bühne ging.
Hätte er da nicht mehr kontrollieren müssen? Ich meine, mir ist es Recht so, dass keine Veränderungen vorgenommen werden müssen, sonst hätte der Reifenhändler wieder die Reifen zurückgenommen. Wäre dann alles ziemlicher Aufwand für nothing....
Jetzt:
muss ich überhaupt zum Sachverständigen, wenn in der ABE der E89 mit der im Schein vorgeschriebenen Reifengröße freigegeben ist? Die Reifenkombination ist doch schon einmal vom Felgenhersteller getestet worden, sonst gäb es ja keine ABE, oder lieg ich da jetzt falsch?
O.K, in der ABE steht nun, dass das Fahrzeug vorgeführt werden muss. Wenn ich das jetzt nicht gemacht hätte (das was der Ing. heute für 45 € gemacht hat, hätte ich auch gekonnt....
), was könnte passieren? Bei einer Polizeikontrolle wissen die doch nicht, dass ich noch zusätzlich ein Gutachten vorweisen muss. Ich zeig denen die ABE und vielleicht kontrollieren die noch die Reifengröße und das wars, oder?
Droht einen bei einem Unfall der Verlust der Versicherung, weil die BE erloschen ist, trotz ABE aber fehlendes Gutachten?
Wer kann sich fachmännischen dazu äußern???
Gruß Roger

16" sind doch für den E89 gar nicht zugelassen, oder?
).
