Anzeige wegen ausbremsen, drängeln etc. ?

metoo

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15 März 2008
Hallo,

hatte gestern eine Diskussion mit einem Bekannten. Diese ging darum ob es möglich ist, wenn man z.B. bedrängelt wird oder ausgebremst wird, denjenigen (anhand des Kennzeichens) bei der Polizei anzuzeigen.

OK, möglich wird es sicherlich sein, aber wie sinnvoll ist das Ganze?

Fall1: Man hat einen Zeugen für den Vorfall auf dem Beifahrersitz
Fall2: Kein Zeuge, man sitzt allein im Auto

Vielen Dank schon mal, bin gespannt! :)
 
AW: Anzeige wegen ausbremsen, drängeln etc. ?

Ich darf an dieser Stelle sicher mal auf meinen Beitrag "Begegnung der dritten Art..." verweisen.
Da gab´s auch einige sachliche und gute Kommentare und irgendwie ist die Sache ja ähnlich gelagert.

Andreas
 
AW: Anzeige wegen ausbremsen, drängeln etc. ?

Zu Fall 2 kann ich dir schon mal sagen, das wird nix.
Ohne Zeugen hat man so gut wie keine Chance - Zumindest in Österreich nicht.
Mir ist mal am Parkplatz jemand reingefahren und abgehauen. Ein Passant hat mir einen Zettel hinterlassen, auf dem er die Autonummer des Fahrerflüchtigen notiert hatte. Hätte er sich sparen können, lt. Polizei war das wertlos ohne diesen Zeugen befragen zu können. Es wurde zwar dann verfolgt, aber ohne Beweis dann fallengelassen.

Ausserdem ohne Zeugen kann das ja jeder behaupten - Da fährt jemand einen Porsche, Neid bricht aus, den zeigen wir jetzt mal lustig an...
 
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Dritte newtonsche Axiom besagt, dass jede Aktion (Kraft) gleichzeitig eine gleich große Reaktion (Gegenkraft) erzeugt, die auf den Verursacher der Aktion (Kraft) zurückwirkt
(http://de.wikipedia.org/wiki/Actio_und_reactio)

Bevor vorschnell geurteilt wird, dass der Drängler die "Kraft" ist und der Ausgebremste die "Gegenkraft" sollte noch ein Schritt weiter gedacht werden.

Ist vielleicht der Drängler die "Gegenkraft" und der Gedrängelte selber die "Kraft"? ... das wäre möglich, wenn der Gedrängelte aus Sicht des Dränglers unnötig lange auf der linken Spur herumfährt und der Drängler damit gerechnet hatte, dass der Vorausfahrende "mal kurz" Platz macht.

Was danach kommt ist ein Wechselwirkungsspiel, was dann durch beiderseitigem kindischen Verhalten in Ausbremsen und anderem Kram gipfelt.

Mit Verlaub ... wer in so eine Situation gerät ... nun gut, kommt mal vor. Wer diese Situation auch noch Stunden später nicht vergessen hat und nach Rache (= Anzeige) sinnt, der hat da irgendwas nicht verstanden :X
 
AW: Anzeige wegen ausbremsen, drängeln etc. ?

Diese ging darum ob es möglich ist, wenn man z.B. bedrängelt wird oder ausgebremst wird, denjenigen (anhand des Kennzeichens) bei der Polizei anzuzeigen.
Ja, es ist möglich.

aber wie sinnvoll ist das Ganze?
Unabhängig vom Zeugen wird es verfolgt und der Beschuldigte muss dazu Stellung nehmen. Die Auswirkungen sind recht überschaubar. Kann die Person ermittelt werden, kann von einer Einstellung bis zu einer Strafe alles drin sein. Ist es (wie es in meinem Fall war) ein Firmenfahrzeug und die Firma stellt sich stur und will den Fahrer schützen, wird die Firma beauftragt ab sofort ein Fahrtenbuch zu führen. Zumindest ist auch das eine kleine Strafe. ;)

Allerdings ging es mir in meinem Fall eher darum dem Fahrer sein gefährliches Verhalten deutlich zu machen.
 
AW: Anzeige wegen ausbremsen, drängeln etc. ?

Allerdings ging es mir in meinem Fall eher darum dem Fahrer sein gefährliches Verhalten deutlich zu machen.

Gefährlich wird's nur, wenn der Vordermann schlagartig eine Vollbremsung hinlegt.

Wenn hinter mir jemand dicht auffährt, fahre ich absichtlich weiter rechts auf meiner Fahrspur und sorge dafür, dass es eben nicht zu einer gefährlichen Situation kommen kann, bzw. ich senke das Risiko drastisch, denn so kann mein Hintermann an mir vorbei schauen.

Aber naja ... mit einer Anzeige geht das natürlich auch :w
 
AW: Anzeige wegen ausbremsen, drängeln etc. ?

Mit Verlaub ... wer in so eine Situation gerät ... nun gut, kommt mal vor. Wer diese Situation auch noch Stunden später nicht vergessen hat und nach Rache (= Anzeige) sinnt, der hat da irgendwas nicht verstanden :X

Das hängt leider sehr stark vom individuellen Horizont ab. Wenn dieser nur bis zur Gartentür des Reihenhauses reicht, so kann der Weg zur nächsten Polizei oder Staatsanwaltschaft noch so weit weg sein, er wird zurückgelegt werden. :#
 
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"individueller Horizont" ... wie geil :d :d

... aber stimmt schon, ich habe eh das Gefühl, dass viele, die als "Raser und Drängler" bezeichnet werden duetlich mehr für andere Verkehrsteilnehmer mitdenken.

Das fällt mir immer wieder auf, wenn ich mit 200 km/h unterwegs bin und ich von Schnelleren überholt werden hinter denen ich herfahre damit sie mir die Arbeit des "Spur freimachens" abnehmen :M

Gefährliche Situationen sehe ich häufiger bei den Schnarchern auf der rechten und mittleren Spur.
 
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Gefährlich wird's nur, wenn der Vordermann schlagartig eine Vollbremsung hinlegt.
Bei dir Frank habe ich immer den Verdacht, du kannst dir nicht vorstellen das es auch noch andere Dinge gibt. Bei mir war es der Fall das der Andere bei Tempo 250 1m vor mir die Spur wechselte. Also noch mal ganz langsam : Beide Spuren waren frei. Ich fuhr auf der linken Spur, er auf der rechten. Ich war im Überholvorgang und er zog ohne Grund rüber. Seine Spur war frei. Natürlich ging ich in die Eisen. Daraufhin wechselte er wieder auf die rechte Spur. Beim nächsten Überholvorgang das Gleiche.

Ich denke das ist Nötigung. :w Du siehst, es gibt auch andere Situationen als die, die du dir vorstellst. Aber ich denke du hast auch für diese Situation wieder eine einfache Erklärung.
 
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Ich denke schon dass anzeigen zumindest nervig ist, und auch bei Aussage gegen Aussage kann ein Richter, der ja immer noch mit gesundem Menschenverstand und einer Einschätzung der Glaubwürdigkeit arbeitet, für dich entscheiden, sonst würde es ja garnicht zur Verhandlung kommen sondern das ganze könnte auch von Robotern abgearbeitet werden. Natürlich nur, wenn man an einen motivierten Richter/Staatsanwalt gerät.

Ich glaube, viel mehr Menschen als man denkt knicken ein, wenn sie von erfahrenen Anwälten befragt werden und ihnen mit einer Vereidigung droht. Ein eisenhartes Durchziehen einer Lüge vor Gericht, vor allen Dingen wenn man das erste Mal vor Gericht steht (was wohl auf 99% der Leute in einem solchen Fall zutrifft) ist sicher nicht so einfach wie im Film. Und sobald sich der Angeklagte bei einer Fangfrage verplappert ist das nicht mehr nur noch "Aussage gegen Aussage".

Allerdings würde ich bei Dränglern trotzdem nicht vor Gericht ziehen:

Entweder ich kann das Drängeln durch rechts rüberfahren ohne zu bremsen vermeiden, in dem Fall war es sogar gerechtfertigt und ich entschuldige mich noch per Handzeichen dafür. Kommt zwar nicht oft vor, aber manchmal bin ich halt unkonzentriert.

Oder es ist „echtes“ Drängeln, das ist der Fall wenn jemand mich bedrängt, obwohl ich selber hinterm Vordermann festhänge. In diesem Fall blende ich entweder den Innenspiegel ab und ignoriere den Hintermann völlig, was kann der mir auch?, oder, ganz selten, wenn ich Lust auf Oberlehrer habe, lasse ich ihn vorbei, setze mich hinter ihn und drängel meinerseits. Einfach um zu zeigen wie bescheuert das ist. Aber meistens ärgere ich mich danach über mich selber dass ich mich auf so ein Kindergartenverhalten einlasse.
 
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Aber ich denke du hast auch für diese Situation wieder eine einfache Erklärung.

Aber sicher doch :w

Bei mir war es der Fall das der Andere bei Tempo 250 1m vor mir die Spur wechselte.

Na übertreib mal nicht :s

Warum hast Du nicht auf die frei gewordene rechte Spur gewechselt? Mache ich grundsätzlich, wenn mir jemand unerwartet vor die Nase zieht.
 
AW: Anzeige wegen ausbremsen, drängeln etc. ?

Na übertreib mal nicht :s
Warum hast Du nicht auf die frei gewordene rechte Spur gewechselt? Mache ich grundsätzlich, wenn mir jemand unerwartet vor die Nase zieht.
Na jetzt machst du dich vollends lächerlich. Sorry, sonst sind deine Beiträge ja fundiert. Aber das ist Quark. Du hast dir die beschriebene Situation durchgelesen ? :s Wohl nicht wirklich. Der wollte nicht überholt werden. Jetzt verstanden. :t

Nachtrag : Im Übrigen habe ich mit dem einen Meter nicht übertrieben. Der Typ hat immer gewartet bevor er rüber zog. Aber du weißt das sicher besser weil du ja dabei warst. ;)
 
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Zu Fall 2 kann ich dir schon mal sagen, das wird nix.
Ohne Zeugen hat man so gut wie keine Chance - Zumindest in Österreich nicht.
...

Das stimmt so nicht ganz - zumindest für die BRD nicht. ;)

Ob und was nach einer Strafanzeige passiert, hängt von diversen Faktoren ab, z. B.:
- Qualität der Strafanzeige
- Motivation und Arbeitsbelastung der bearbeitetenden Staatsanwaltschaft
- Vorverhalten des Anzeigenden und des Angezeigten im Straßenverkehr (z. B. Punktekonto, etwaige vorherige Anzeigen, Verfahren und/oder gar Verurteilungen)
- Faktor X. :+

Wer also eine reine Weste hat, kann mit einer Strafanzeige womöglich auch ohne Zeugen zu einem "Erfolg" kommen - z. B. wenn der Angezeigte schon mehrfach wegen ähnlicher Vergehen angezeigt oder gar belangt wurde. Umgekehrt kann es nach hinten losgehen, wenn der eigene Leumund nicht gut ist, jedoch der des Angezeigten.

Prognosen lassen sich also nur schwer abgeben. Im Ergebnis muss wohl Jeder selbst wissen, ob er eine Anzeige für angebracht, riskierbar, erfolgversprechend, angemessen etc. hält. ;)

Grüße
Jan
 
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Wie ich die Drämgler liebe. Als ich letzte Woche mit meinem T-Car ( kleiner Renault Kangoo mit wahnwitzigen 58PS ) aus dem Urlaub kam und ich dabei war einen Zug von LKW´s zu überholen, sehe ich im Heckfenster nur noch aufleuchtende Scheinwerfer von einem Vertreter Audi A4. Zu dieser Zeit fahre ich etwa 150-155km/H, was so ziemlich der Höchgeschwindigkeit meines Autos entspricht. Ich habe mich auch nicht beirren lassen und weiter überholt ( kann ja sowieso nicht rechts, da LKW´s ). Ich hätten den Typen erleben sollen wie der sich aufgeregt hat...( Lichthupe, Blinker,Hupe,.....).In solchen Situationen würde ich mir auch gerne das Kennzeichen aufschreiben und gleichzeitig mein Kamerahandy laufen lassen. Ich kanns verstehen wenn ich schlagartig rausgezogen wäre etc. aber ich war schon lange am überholen und der Typ kam von hinten angeflogen und schneller kann mein Wagen nunmal nicht. Darf ich deshalb keine LKW´s mehr überholen?

MFG
 
AW: Anzeige wegen ausbremsen, drängeln etc. ?

... und schneller kann mein Wagen nunmal nicht. Darf ich deshalb keine LKW´s mehr überholen?
...

Doch, darfst du. :) Und genau deshalb erfüllt solches Drängeln des Hintermannes recht schnell den Straftatbestand der Nötigung. Was sich Jeder hier im Forum bewusst machen sollte. Denn häufig sind wir es, die das schnellere Auto fahren und von hinten auf langsamere Autos aufschließen. :w
 
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Nachtrag : Im Übrigen habe ich mit dem einen Meter nicht übertrieben. Der Typ hat immer gewartet bevor er rüber zog. Aber du weißt das sicher besser weil du ja dabei warst. ;)

Dann ist er ja nicht langsamer als Du gefahren und es bestand nicht wirklich die Notwendigkeit ihn zu überholen.

Das kann man drehen und wenden wie man will, zu jeder Nötigungssituation gehren zwei - einer, der nötigt und einer der sich "nötigen lässt".

Bleibt auch nur einer von beiden (in der Regel der Klügere) cool genug sich geschickt aus so einer Situation zurückzuziehen, gibt's keine gefährlichen Situationen.

... sorry, das soll kein persönlicher Angriff werden - und ich muss auhc nicht dabei gewesen sein um logisch schlusszufolgern, dass Dir bei 250 km/h niemand einen Meter vor's Auto ziehen kann, der nicht annähernd gleichschnell gewesen ist.
 
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Wie ich die Drämgler liebe. Als ich letzte Woche mit meinem T-Car ( kleiner Renault Kangoo mit wahnwitzigen 58PS ) aus dem Urlaub kam und ich dabei war einen Zug von LKW´s zu überholen, sehe ich im Heckfenster nur noch aufleuchtende Scheinwerfer von einem Vertreter Audi A4. Zu dieser Zeit fahre ich etwa 150-155km/H, was so ziemlich der Höchgeschwindigkeit meines Autos entspricht. Ich habe mich auch nicht beirren lassen und weiter überholt ( kann ja sowieso nicht rechts, da LKW´s ). Ich hätten den Typen erleben sollen wie der sich aufgeregt hat...( Lichthupe, Blinker,Hupe,.....).In solchen Situationen würde ich mir auch gerne das Kennzeichen aufschreiben und gleichzeitig mein Kamerahandy laufen lassen. Ich kanns verstehen wenn ich schlagartig rausgezogen wäre etc. aber ich war schon lange am überholen und der Typ kam von hinten angeflogen und schneller kann mein Wagen nunmal nicht. Darf ich deshalb keine LKW´s mehr überholen?

MFG

LKWs haben auf der Autobahn einen Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten.

In diesem Abstand kann ein PKW locker "kurzzeitig" einscheren um sich überholen zu lassen. Da Du keine Möglichkeit zum Einscheren hattest, kannst Du hier die LKW-Kennzeichen aufschreiben und gegen sie Anzeige erstatten, denn die sind der Auslöser für Deine Situation. :w
 
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Naja, ich find die Reaktion irgendwie menschlich .... das Anzeigenwollen. Kommt ein bisschen auf die eigene Duennhaeutigkeit, den momentanen Frustrationsgrad und die Anzahl solcher Erlebnisse an, aber wenn man mal kocht vor lauter Ohnmacht solchen Menschen gegenueber, find ich das nachvollziehbar? Und auch die Herren Kuehl & Gefasst hier sind selbst im Forum an manchen Stellen auch schonmal ausgerastet, da nehm ich euch auch nicht ab, dass ihr auf der Strasse nie gereizt seid. Anzeigen ist immer noch besser, als gleich zur Selbstjustiz zu greifen? Das verlangen nach Genugtuung ist ein extrem menschliches Verhalten. Leider ist es ja gerade bei solchen "Delikten" fast nie so, das man durch Darueberstehen und Polizei informieren etc doch noch irgendwie zu seinem Recht kommt - in der Regel verliert man gegen skrupellose Egoisten. Es gibt dafuer einfach viel zuwenige Ueberwachungsmoeglichkeiten, ohne das der Staat zum unangenehmen Polizeistaat mutiert, und das wird immer mehr ausgenutzt. Ich persoenlich kann an meinem Wohnort bzw den Gefilden, in denen ich bewege, eine sehr deutliche Zunahme von Aggression und Fehlverhalten feststellen, was auch mir langsam zu bunt wird. Nur tun kann ich irgendwie auch nix dagegen.
 
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Dann ist er ja nicht langsamer als Du gefahren und es bestand nicht wirklich die Notwendigkeit ihn zu überholen.
Dann habe ich wohl ein anderes logisches Verständnis. Wenn ich links schneller fahre als er rechts, dann darf ich doch überholen :w Zudem wie bereits erwähnt beide Spuren frei waren.

Bleibt auch nur einer von beiden (in der Regel der Klügere) cool genug sich geschickt aus so einer Situation zurückzuziehen, gibt's keine gefährlichen Situationen.
Woher weißt du das ich das nicht gemacht habe. Nachdem ich gemerkt habe das er mich nicht überholen lassen will, bin ich ihm schön 150km gefolgt. :M Die Zeit reichte um das Kennzeichen zu notieren und die Polizei zu informieren. ;)

..und ich muss auhc nicht dabei gewesen sein um logisch schlusszufolgern, dass Dir bei 250 km/h niemand einen Meter vor's Auto ziehen kann, der nicht annähernd gleichschnell gewesen ist.
Das er annähernd gleich schnell gewesen sein soll, ist eine Erfindung deinerseits. Ich habe das nicht gesagt. Insofern schlussfolgere doch bitte auf den Tatsachen und nicht auf dem, was du dir zurecht baust. Seine Vmax lag bei ca. 255, meine bei 290. Natürlich benötigt man bei der Geschwindigkeit 'ne Sekunde um vorbei zu ziehen. Aber was soll ich dir erzählen, du weißt das natürlich alles. Aber aus irgendeinem Grund willst du über etwas diskutieren und mir erklären was du selbst nicht erlebt hast.
 
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Fall2: Kein Zeuge, man sitzt allein im Auto

Dies hatte ich vor Jahren mal "gehört":

Bei einer Anzeige ist es so, daß die Polizei praktisch anzeigt und der "Anzeiger" dann der Zeuge ist,
während der "Angezeigte" dann keinen Zeugen hat.

Kann das jemand bestätigen bzw. widerlegen?
 
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och menno - nu verdreh doch nicht meine Aussagen!

Bei mir war es der Fall das der Andere bei Tempo 250 1m vor mir die Spur wechselte. Also noch mal ganz langsam : Beide Spuren waren frei. Ich fuhr auf der linken Spur, er auf der rechten. Ich war im Überholvorgang und er zog ohne Grund rüber. Seine Spur war frei. Natürlich ging ich in die Eisen. Daraufhin wechselte er wieder auf die rechte Spur. Beim nächsten Überholvorgang das Gleiche.

... das war Deine erste Aussage.

Du bist mit 250 km/h gefahren und Dir zog jemand einen Meter vors Auto auf Deine Fahrspur.

Mir stellt sich die Frage mit welchem Tempo der andere gefahren ist und wie plötzlich er die Spur wechselte, dass er 1m vor Dir keinen Unfall verursachte.

Ich hab's häufiger gehabt, dass knapp vor mir oder direkt neben mir jemand die Spur wechselte - Vollbremsung hilft nicht - voll auf die Hupe knallen damit er vor Schreck das Lenkrad zurück reißt ... passiert dann, wenn man Träumer auf der Autobahn hat.

Wenn jemand vorsätzlich vor Dir auf die linke Spur zieht, tut er das natürlich möglichst knapp und - aber bei einem "nennenswerten" Geschwindigkeitsunterschied gibt's bei einem Meter direkt 'nen Crash.

Diesen einen Meter legst Du bei 250 km/h in einem Bruchteil einer Sekunde zurück - so schnell reagierst Du noch nichtmal.

Da niemand bei 250 km/h "plötzlich" die Spur wechselt, kann es also auch nicht sein, dass die Situation kritisch war, denn der andere konnte ja maximal 255 km/h, schreibst Du.

Naja, abbremsen und gut ist.

... tja, und das ist sowieso der Beweis, dass Du maßlos übertreibst: Du bist unverletzt, es gab keinen Unfall. Du hast nicht geschrieben, dass das Fahrzeug im instabilen Zustand war.

Also alles bestens - einen Meter? ... naja, hat er Dich vielleicht etwas nach links gedrängt während Du abgebremst hast ... jaoh, aber was soll's - kommt vor.

Ich hatte das mit 'nem vollbesetzten VW-Bulli auf einer zweispurigen Autobahn als ich auf Höhe des Führerhauses neben einem LKW war. Der LKW setzte den Blinker links und zog langsam rüber. Ich brauchte den Mittelgrünstreifen für meine Vollbremsung und danach einen Parkplatz für's Fahrerwechsel. Da war ich feddich mit den Nerven.
 
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Dies hatte ich vor Jahren mal "gehört":

Bei einer Anzeige ist es so, daß die Polizei praktisch anzeigt und der "Anzeiger" dann der Zeuge ist,
während der "Angezeigte" dann keinen Zeugen hat.

Kann das jemand bestätigen bzw. widerlegen?

Das kann ich bestätigen. Bei Straftaten ist der Staat der Kläger, alle anderen die Zeugen. Die Gerichtskosten trägt in so einem Fall übrigens der Staat oder, falls er verliert, der Angeklagte.

Naja, ich find die Reaktion irgendwie menschlich .... das Anzeigenwollen. Kommt ein bisschen auf die eigene Duennhaeutigkeit, den momentanen Frustrationsgrad und die Anzahl solcher Erlebnisse an, aber wenn man mal kocht vor lauter Ohnmacht solchen Menschen gegenueber, find ich das nachvollziehbar? Und auch die Herren Kuehl & Gefasst hier sind selbst im Forum an manchen Stellen auch schonmal ausgerastet, da nehm ich euch auch nicht ab, dass ihr auf der Strasse nie gereizt seid. Anzeigen ist immer noch besser, als gleich zur Selbstjustiz zu greifen? Das verlangen nach Genugtuung ist ein extrem menschliches Verhalten. Leider ist es ja gerade bei solchen "Delikten" fast nie so, das man durch Darueberstehen und Polizei informieren etc doch noch irgendwie zu seinem Recht kommt - in der Regel verliert man gegen skrupellose Egoisten. Es gibt dafuer einfach viel zuwenige Ueberwachungsmoeglichkeiten, ohne das der Staat zum unangenehmen Polizeistaat mutiert, und das wird immer mehr ausgenutzt. Ich persoenlich kann an meinem Wohnort bzw den Gefilden, in denen ich bewege, eine sehr deutliche Zunahme von Aggression und Fehlverhalten feststellen, was auch mir langsam zu bunt wird. Nur tun kann ich irgendwie auch nix dagegen.

Du hast absolut recht!

Wegen der Nützlichkeit der Anzeige: Siehe die Beiträge von Brumm und mir. Ich denke, man kann schon gewinnen, je nachdem wie abgezockt der andere ist und ob er schonmal wegen sowas angezeigt wurde wird er sich mit garnicht so geringer Warhscheinlichkeit verplappern.

Nen Kollege von mir ist mal einem draufgefahren, der direkt vor ihm mit ca. 40-60 km/h weniger Geschwindigkeit rausgezogen ist. Die Vollbremsung konnte den Unfall nicht mehr verhindern. Jetzt könnte man sagen: der Schuldige ist immer derjenige, der hinten drauffährt, weil er nix beweisen kann. Aber weit gefehlt: der Andere hat sich verplappert und musste 100% des Schadens zahlen.

@Karatekid:
Woher weißt du das ich das nicht gemacht habe. Nachdem ich gemerkt habe das er mich nicht überholen lassen will, bin ich ihm schön 150km gefolgt. Die Zeit reichte um das Kennzeichen zu notieren und die Polizei zu informieren.
Was ist draus geworden? Hattest Du Erfolg? Nur so interessehalber.
 
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... tja, und das ist sowieso der Beweis, dass Du maßlos übertreibst
Ist doch schön wenn man sich seine seine Welt nach seinen Gedanken zusammenbaut und die Fakten einfach ignoriert. Aber es ist ok. Du weißt mehr als ich ohne dabei gewesen zu sein. Und damit soll es auch gut sein. Ich hoffe du kommst nicht an einen solchen Idioten der dich ohne Grund nicht vorbei lassen will und dich absichtlich ausbremst. :M
 
AW: Anzeige wegen ausbremsen, drängeln etc. ?

Was ist draus geworden? Hattest Du erfolg? Nur so interessehalber.
Es wurde verfolgt. Es war ein Firmenwagen. Die Firma gab keine Auskunft. Daraufhin wurde die Firma verpfichtet das bei allen Fahrzeugen der Firma ein Fartenbuch zu führen ist.
 
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