Beleuchtung Umrüsten (LED)

Z4-Kid

Fahrer
Registriert
12 Januar 2010
Hallo Gemeinde,

da ich mich gerade mit Einstiegsbeleuchtung , LED etc.. beschäftige , kamen mir einige Fragen auf.

Die LED Kennzeichenbeleuchtung vom 1er BMW (die ja viele hier verbaut haben, mich eingeschlossen) hat ein E-Prüfzeichen.
Inwieweit ist dies konform, es an einem anderen Fahrzeug, als den 1er BMW einzubauen.
Ist diese Leuchte nur bauartgenehmigt zum 1er BMW ?

Frage 1 führt dann zu Frage 2,
die Einstiegsbeleuchtung des 1ers.. Diese Lampe hat ebenfalls ein E-Zeichen, aber wie sieht es mit der Benutzung in einem anderen Fahrzeug (Z4) aus ? Diese Lampe würde natürlich dann mit der Fußraumbeleuchtung gekoppelt, und nur sichtbar sein, wenn die Türe geöffnet wird. Das Licht ist natürlich nicht von außen sichtbar, wenn während der Fahrt das Innenlicht eingeschaltet wird. Optional könnte natürlich auch noch ein Relais verbaut werden, damit es nur im Stand funktioniert, also während der Fahrt nicht.

Noch eine Frage beschäftigt mich.
Man darf ja lichttechnisch am Fahrzeug nichts verändern (außen). Meine Fußraumbeleuchtung scheint logischerweiße nach außen, sei es während der Fahrt bei geöffneter Türe oder im Stand. Im nicht sichtbaren Bereich darf ich ja meine Beleuchtung verändern, bsp. ein Radio, das Grün leuchtet. Im Extremfall ist das natürlich dann bei geöffneter Türe auch von außen sichtbar.
Ist es nun erlaubt, wenn die Fußraumlampe geändert wird, diese Lampe ein E-Zeichen hat, und nach außen scheint ? Ist es auch erlaubt, wenn es kein E-Zeichen hat, aber ja nur rausscheinen kann, wenn die Türe offen ist. Soviel ich mitgekriegt habe, darf im nichtsichtbaren Bereich, auch ein rotes,blaues Licht angebracht sein.

Ich hoffe, jeder konnte sich in etwa vorstellen, was ich meine.

Vielen Dank für eure qualifizierten Antworten
 
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Du solltest dir weniger Gedanken über derartige Dinge machen. Alles was niemanden negativ beeinträchtigt kann wohl auch kaum großartige rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn dir die Karre abbrennt weil die irgendwelche China Lampen im Auto verbaut hattest stellt sich vielleicht die Versicherung quer ... aber sonstige Veränderungen die keine großartigen Dinge ändern müssen egal sein, ansonsten würde man ja die ABE verlieren wenn ein Kind mit ner Taschenlampe im Auto spielt?

Wie gesagt - es kommt auch wenn was passiert ja immer auf die Kausalität an ... wenn du eine andere Bodenbeleuchtung hast, wird wohl kaum jemand argumentieren können diese hätte ihn geblendet ... außer natürlich sie tat es wirklich, weil du flutlichter verbaust oder so ;)
 
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Solange es keinen gewerblichen Hintergrund hat (dass Du z.B. solche Dinge aufgrund von Kundenfragen etc. wissen musst) - ich kenne wirklich keinen TÜV, den es interessiert, was für Innenraumlampen Du verbaut hast, solange kein Licht während der fahrt nach außen dringt...

Gruß Greg
 
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Danke für eure Infos,
eine andere Bodenlampe geht nicht.
Ich hab einen Z4, und der hat ja im Gegensatz zu anderen Autos serienmäßig noch gar keine Lampe.
Es würde also nachträglich eine Lampe hinzugerüstet werden.

China Schrott wäre es ja nicht, sondern die LED die für den Außenbereich von BMW konzipiert wurde, natürlich mit E-Prüfzeichen.

Die Innenraumlampe, ist in dem Fall unter der Tür, während der Fahrt dringt kein Licht nach außen. Eben nur wenn die Tür offen ist.

foto2.JPG

foto3.JPG



Ob es den TÜV interessiert oder nicht, es geht mir nur generell um die Legalität, damit ich weiß, ob ich ohne ABE unterwegs bin.
 
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Ich habe diese Thema gerade an meiner BMW Cruiser durch. Das Rücklicht habe ich auf LED umgerüstet,
mit dem Orginal Rücklichtglas hat es den TÜv gar nicht gejuckt.
Die haben mich sogar ernsthaft gefragt warum ich das überhaupt eingetragen haben will.

Hansi
 
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ja gut, den tüv kann ich aber auch mit nem gefälschten felgengutachten verarschen, und trotzdem ist es dann nicht legal. und ob es sie juckt is ja die andere sache.
 
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Fahr doch mit Deinem Pfützenlicht einfach mal zum Tüv hin und frag ihn.

Die Idee finde ich gut und sieht auch gut umgesetzt aus, wenn sie wirklich nur zusammen mit der Fußraumbeleuchtung leuchtet :t

... hab ich mit meiner Bremsbelüftung auch gemacht - und die ist ja nunmal außen und verringert auch die Bodenfreiheit, da wollte ich sicher gehen. Ich bekam das "ok", aber eben keine Eintragung, weil es dafür keine Papiere gibt. Aber dank dieser Aussage lasse ich die auch zurHauptuntersuchung am Auto und es gab bisher keinerlei Probleme.
 
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Werd ich machen.
Ja, sie leuchtet nur mit der Fußraumbeleuchtung, und ist von außen auch bei eingeschaltetem Licht nicht sichtbar.
Eben nur wenn die Türe auf geht. Man sieht auch keine nervigen Kabel, alles sauber verlegt.

Kann ich zum TÜV einfach so hinfahren ? ohne Termin ?
 
Aber dank dieser Aussage lasse ich die auch zurHauptuntersuchung am Auto und es gab bisher keinerlei Probleme.

Bis mal ein tüvler kommt dems nicht gefällt. 10 sachverständige geben 15 meinungen und ne reine aussage ist ohne eintragung nunmal nix wert. klar bei solchen sachen juckts nicht aber wenn der falsche kommt kanns schnell zum problem werden.

zum thema: lies mal in der stvzo nach da steht genau drin wie das mit einstiegs oder innenraumlampen ist. wenn dich an diese vorgaben hälst bist auf der sicheren seite.
 
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einen paragraphen hast du mir nicht ?
EInstiegsleisten, hmmm ich glaube die kennt der Gesetzgeber gar nicht...
 
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Ja, fahr da einfach ohne Termin zu einer Zeit hin, wenn die da gerade nix zu tun haben und frag mal nach.

... und ja, die Meinungen sind durchaus unterschiedlich - aber da kommt es immer auf die Argumente an und wie man sie vorbringt. Ich hab selbst mit meinen extrem durcgeschliffenen Radhäusern kein Problem bei der HU :b ... und ich fahre nicht zu besonderen Prüfern, nicht zur Dekra und ich besteche niemanden. :d
 
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Z4-Kid:
Kannst Du bitte mal beschreiben, welche Lampe Du an der Tür eingebaut hast? Ist das Bild mit der LED vom 1er, von der Du im Anfangsthread gesprochen hast? Sieht gut aus und reitzt zum Nachbau.
 
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Nein, diese LED Lampe vom 1er, wollte ich im Spiegel verbauen. Aber das ist was anderes. Es wäre natürlich auch möglich diese LED in der Tür zu verbauen. Wollte sie mir die Tage mal kaufen und anschauen. Entweder kleben, oder halt verschrauben. Auf diesem Bild, ist ein LED Leuchtschlauch angeklebt.
Ja, ist etwas zuu hell.. muss ein paar LEDs weniger nehmen.
 
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einen paragraphen hast du mir nicht ?
EInstiegsleisten, hmmm ich glaube die kennt der Gesetzgeber gar nicht...

na du willst ja auch keine einstigsleisten sondern ne "einstiegsbeleuchtung" bzw. "umfeldbeleuchtung" verbauen.
ich hab meine stvzo gerade nicht zur hand, aber licht und so müsste §49a und die folgenden sein wenn ichs recht im kopf hab.
 
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Ich habe mal nachgeschaut, ob ich die "einstiegsbeleuchtung" bzw. "umfeldbeleuchtung" beim 1er finde (Link)
Leider erfolglos.
Hat jemand mal ein Bild, wie die besagte LED-Lösung im Original von BMW aussieht?
 
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Ich habe mal nachgeschaut, ob ich die "einstiegsbeleuchtung" bzw. "umfeldbeleuchtung" beim 1er finde (Link)
Leider erfolglos.

hast auch an der falschen stelle geschaut und mitm falschen begriff (meine begriffe bezogen sich auf die stvzo) im etk musst wenn dann unter beleuchtungsanlage schauen und wenn ich nicht irre laufen die teile dann als innenleuchte oder griffbeleuchtung.
 
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ja in diesem § steht nix konkretes zu diesen umfeldleuchten..
theoretisch könnte es ja auch eine Innenraumbeleuchtung sein, da sie ja an der Türe ist, und nicht am Unterboden.


Klick 1

Klick 2
 
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ja in diesem § steht nix konkretes zu diesen umfeldleuchten..

doch das muss da schon irgendwo stehn (musst auch mal den ganzen querverweisen folgen, hab da auch tage gebraucht um mich durch zu kämpfen) - zumindest hab ich das mal schwarz auf weiss gehabt, als ich meine ubb eintragen lassen wollte. da war auf jeden fall klar geregelt, dass so ne beleuchtung weiss sein muss, nach unten strahlen und auch der bereich ums auto war angegeben, den so ne beleuchtung ausleuchten darf und dann eben noch wann so ne lampe leuchten darf.
 
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das ist ja genau dass, was ich wissen will.
ich schau mal nach, danke!

Edit:

Konnte nachlesen, dass rotes Licht nach hinten wohl erlaubt ist.
 
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@ Z On Speed,

hab nur was für die Türrückleuchten gefunden, aber nichts explizites zu den Pfützenlichtern.
Wärst du so gut, und suchst mir das heraus ?
danke schonmal!


An die TÜVLER und DEKRAmitarbeiter hier, könnt ihr mir hier weiterhelfen ?
 
AW: Beleuchtung Umrüsten (LED)

@ Z On Speed,

hab nur was für die Türrückleuchten gefunden, aber nichts explizites zu den Pfützenlichtern.
Wärst du so gut, und suchst mir das heraus ?
danke schonmal!

sorry aber die alten unterlagen hab ich gerade nicht zur hand und ich les mich jetzt deswegen jetzt auch nichtmehr tagelang durch die ganzen vorschriften. was hindert dich eigentlich daran schnell beim tüv vorbei zu fahren oder nen anruf zu tätigen?
 
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mich hindert die zeit, der tüv wird ja nicht gerade auf mich warten.

ein anruf hindert mich, dass am telefon gerne mal gesagt wird, "nein" , einfach weil man keine wirkliche lust hat.

aber , ich werde wohl hinfahren MÜSSEN
wenn du was gefunden hast durch tagelanges suchen, dann werde ich nochmals nachschauen und hoffentlich auch etwas finden!
 
AW: Beleuchtung Umrüsten (LED)

mich hindert die zeit, der tüv wird ja nicht gerade auf mich warten.

ein anruf hindert mich, dass am telefon gerne mal gesagt wird, "nein" , einfach weil man keine wirkliche lust hat.

aber , ich werde wohl hinfahren MÜSSEN
wenn du was gefunden hast durch tagelanges suchen, dann werde ich nochmals nachschauen und hoffentlich auch etwas finden!

bedenke auch, dass jeder sachverständie die vorschriften anders auslegt - gerade bei solchen sachen, die eben nur durch hintertüren zu erreichen sind.

edit:

oder frag mal bei hella oder foliatec an. die bieten mittlerweile ja auch pfützenlichter zum nachrüsten mit abe bzw. zulassung an. wenn man freundlich fragt, schicken die einem normal so ne abe zu und aus der kannst dann rauslesen, auf welche grundlagen sich das ganze stützt.
 
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okay, danke für den tipp, werd ich machen.

naja was heißt hintertür, wenn es so ne verordnung gibt,
wie du sagst,
zumindest hab ich das mal schwarz auf weiss gehabt
dann kann ich ja mein licht so anpassen..dass es stimmt


und muss auf keine auslegung des prüfers hoffen
 
AW: Beleuchtung Umrüsten (LED)

Mach Dir da nicht zu viele Gedanken, da wirste beim Tüv keine Sorgen haben.
 
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