Z4-Kid
Fahrer
- Registriert
- 12 Januar 2010
Hallo Gemeinde,
da ich mich gerade mit Einstiegsbeleuchtung , LED etc.. beschäftige , kamen mir einige Fragen auf.
Die LED Kennzeichenbeleuchtung vom 1er BMW (die ja viele hier verbaut haben, mich eingeschlossen) hat ein E-Prüfzeichen.
Inwieweit ist dies konform, es an einem anderen Fahrzeug, als den 1er BMW einzubauen.
Ist diese Leuchte nur bauartgenehmigt zum 1er BMW ?
Frage 1 führt dann zu Frage 2,
die Einstiegsbeleuchtung des 1ers.. Diese Lampe hat ebenfalls ein E-Zeichen, aber wie sieht es mit der Benutzung in einem anderen Fahrzeug (Z4) aus ? Diese Lampe würde natürlich dann mit der Fußraumbeleuchtung gekoppelt, und nur sichtbar sein, wenn die Türe geöffnet wird. Das Licht ist natürlich nicht von außen sichtbar, wenn während der Fahrt das Innenlicht eingeschaltet wird. Optional könnte natürlich auch noch ein Relais verbaut werden, damit es nur im Stand funktioniert, also während der Fahrt nicht.
Noch eine Frage beschäftigt mich.
Man darf ja lichttechnisch am Fahrzeug nichts verändern (außen). Meine Fußraumbeleuchtung scheint logischerweiße nach außen, sei es während der Fahrt bei geöffneter Türe oder im Stand. Im nicht sichtbaren Bereich darf ich ja meine Beleuchtung verändern, bsp. ein Radio, das Grün leuchtet. Im Extremfall ist das natürlich dann bei geöffneter Türe auch von außen sichtbar.
Ist es nun erlaubt, wenn die Fußraumlampe geändert wird, diese Lampe ein E-Zeichen hat, und nach außen scheint ? Ist es auch erlaubt, wenn es kein E-Zeichen hat, aber ja nur rausscheinen kann, wenn die Türe offen ist. Soviel ich mitgekriegt habe, darf im nichtsichtbaren Bereich, auch ein rotes,blaues Licht angebracht sein.
Ich hoffe, jeder konnte sich in etwa vorstellen, was ich meine.
Vielen Dank für eure qualifizierten Antworten
da ich mich gerade mit Einstiegsbeleuchtung , LED etc.. beschäftige , kamen mir einige Fragen auf.
Die LED Kennzeichenbeleuchtung vom 1er BMW (die ja viele hier verbaut haben, mich eingeschlossen) hat ein E-Prüfzeichen.
Inwieweit ist dies konform, es an einem anderen Fahrzeug, als den 1er BMW einzubauen.
Ist diese Leuchte nur bauartgenehmigt zum 1er BMW ?
Frage 1 führt dann zu Frage 2,
die Einstiegsbeleuchtung des 1ers.. Diese Lampe hat ebenfalls ein E-Zeichen, aber wie sieht es mit der Benutzung in einem anderen Fahrzeug (Z4) aus ? Diese Lampe würde natürlich dann mit der Fußraumbeleuchtung gekoppelt, und nur sichtbar sein, wenn die Türe geöffnet wird. Das Licht ist natürlich nicht von außen sichtbar, wenn während der Fahrt das Innenlicht eingeschaltet wird. Optional könnte natürlich auch noch ein Relais verbaut werden, damit es nur im Stand funktioniert, also während der Fahrt nicht.
Noch eine Frage beschäftigt mich.
Man darf ja lichttechnisch am Fahrzeug nichts verändern (außen). Meine Fußraumbeleuchtung scheint logischerweiße nach außen, sei es während der Fahrt bei geöffneter Türe oder im Stand. Im nicht sichtbaren Bereich darf ich ja meine Beleuchtung verändern, bsp. ein Radio, das Grün leuchtet. Im Extremfall ist das natürlich dann bei geöffneter Türe auch von außen sichtbar.
Ist es nun erlaubt, wenn die Fußraumlampe geändert wird, diese Lampe ein E-Zeichen hat, und nach außen scheint ? Ist es auch erlaubt, wenn es kein E-Zeichen hat, aber ja nur rausscheinen kann, wenn die Türe offen ist. Soviel ich mitgekriegt habe, darf im nichtsichtbaren Bereich, auch ein rotes,blaues Licht angebracht sein.
Ich hoffe, jeder konnte sich in etwa vorstellen, was ich meine.
Vielen Dank für eure qualifizierten Antworten