voon
macht Rennlizenz
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- 10 Juni 2008
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Der ERSTE in einer Schlange hinter einem langsamen Fzg hat als ERSTES das Recht zu überholen
Das erinnert mich an Autobahneinfahrten, wo man schon waehrend der Einfahrtskurven irgendeinen Nervoesen hinter sich hat und der wegen einem Laster auf der rechten AB Spur nach Einfahrt sofort nach Enden der Sicherheitslinie der Einfahrt quer ueber beide Spuren der Autobahn rast und dem vor ihm Einfahrenden nicht die geringste Moeglichkeit gab, den Laster nach sicherem Einfahren auf die rechte AB Spur erstmal selbst zu ueberholen.
. Alles schon zu genüge hier draußen bei mir erlebt. Und je länger diese Schlange wird, desto gefährlicher kann jede Überholaktion werden. Sollte etwas passieren, würde der Erste und somit Mitverursacher, keinerlei Mitschuld tragen müssen. Auch schon deshalb, weil er vermutlich unerkannt vondannen käme.
obwohl sie dazu verpflichtet wären.
Öl nachfüllen is noch drin , mehr net, Mann, mann



Darf man mal erfahren, wo Du Dich mit Deinem Motorrad so bewegst?