Gebrauchter Z4 hätte keine Tüv bekommen dürfen

Makiboba

Testfahrer
Registriert
6 August 2011
Guten Abend zusammen,

zuerst möchte ich mich kurz vorstellen: Mein Name ist Matze, ich komme aus dem Großraum Bremen. Im August habe ich mir meinen ersten Z4, BJ 2005 2,5i gekauft.

Nach langem und hilfreichen mitlesen hier im Forum hab ich nun auch gleich mal meine erste Frage, bzw. ich erhoffe mir hier etwas Hilfestellung.

Anfang August habe ich mir den Z4 mit ca. 62.000 KM auf der Uhr bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Das Fahrzeug machte bis auf die Bremsen einen passablen Eindruck, zumindest soweit ich das als Laie beurteilen kann. Nach den üblichen Verhandlungen mit dem Verkäufer einigten wir uns auf den Kaufpreis. Teil des Deals war, dass ich die Bremsen selber instandsetzen lasse, er aber den Tüv neu machen lässt. Nach knapp 2.000 KM leuchtete auch erwartungsgemäß die Anzeige auf und ich hab den Flitzer gestern zu meiner BMW Niederlassung gebracht. Nachmittags riefen die :) mich an und erklärten mir erst einmal das der Wagen so gar nicht durch den Tüv hätte kommen dürfen. Einer der Querlenker ist komplett ausgeschlagen und die Bremsscheiben sind deutlich unter Maß.

Der :) riet mir mich mit dem Händler in Verbindung zu setzen, da die TÜV Prüfung wohl grob Fahrlässig verlief.

Ich habe vom Verkäufer natürlich die obligatorische 300 EUR Versicherung bekommen, die die Querlenker aber nicht abdeckt.

Was kann ich nun tun?

Der Wagen hätte so wohl nie durch den TÜV gehen dürfen, ohne voreilige Beschuldigungen aussprechen zu wollen, kann man vielleicht annehmen das der TÜV-Prüfer bestechlich war und den Wagen so durchgewunken hat? LT. TÜV Bericht waren keinen Mängel zu erkennen. Der :) erklärte mir, dass innerhalb von 1 1/2 Monaten und 2.000 gefahrenen KM der Querlenker nicht so dermassen ausschlagen kann. Auch hätten die untermassigen Bremsscheiben nicht genehmigt werden dürfen.

Was würdet Ihr machen? Kontakt mit dem Händler aufnehmen? Tüv direkt anschreiben? Rechtsbeistand einholen? Rechtsschutz versichert bin ich allerdings nicht.

Es gibt ja noch die Gewährleistung, da die Beweislast bei mir liegt, muss ich dafür aber wohl ein Gutachten erstellen lassen... wahrscheinlich habe ich dafür auch die Kosten zu tragen, selbst wenn der Händler die Reparaturkosten zu übernehmen hat.

Ich habe mich natürlich bei zwiki schon über die Querlenkerproblematik schlau gemacht, was mich nur wurmt ist das der Wagen so nicht hätte durch den TÜV kommen dürfen. Ich gehe doch davon aus, dass ein Fahrzeug mit neuem Tüv auch für annährend 2 Jahr verkehrssicher ist. Ich möchte mir gar nicht ausmalen was passiert wäre wenn ich mit Volldampf auf der Autobahn unterwegs bin und das Rad auf einmal "abfällt".

Hoffe Ihr könnt mir ein paar gute Tips geben
 
alte Problematik..... TÜV ist keine "Gebrauchtwagengarantie"..... wenn dann könntest Du allenfalls dem TÜV Fälligkeitsbegutachtung unterstellen.
Würde an der Technik-Situation aber nichts ändern. Allenfalls würde der Prüfen seitens des TÜV einen zwischen die Augen bekommen. Davon hast Du jedoch nichts.

Mangelhaftung wäre natürlich ein Diskussionspunkt mit dem Händler. Aber das Ganze klingt ein wenig sehr nach "Fähnchen"-Händler?
 
Es gibt ja noch die Gewährleistung, da die Beweislast bei mir liegt, muss ich dafür aber wohl ein Gutachten erstellen lassen... wahrscheinlich habe ich dafür auch die Kosten zu tragen, selbst wenn der Händler die Reparaturkosten zu übernehmen hat.
Wieso liegt die Beweislast bei dir? Im ersten halben Jahr liegt die beim Händler.

Anders als Fantomasio würde ich schon mal andeuten das da beim TÜV etwas daneben gelaufen ist bzw. den TÜV direkt ansprechen. Ändert natürlich tatsächlich nichts an der Technik-Situation, aber nachher - sollte es soweit kommen - ists vor Gericht besser du hast von Anfang an gesagt, dass da was nicht in Ordnung war. Und letztendlich: Wenn der Prüfer häufiger solche Gefälligkeiten macht, kann man vielleicht verhindern das der in Zukunft weiterhin Leute über den Tisch zieht (also der Händler, nicht der Prüfer).

btw. das Gutachten wird i.d.R. vom Gericht veranlasst, falls es später soweit kommt :-). Ich hab häufiger davon gehört, dass "Privatgutachten" (trotz neutralem Prüfer) nicht anerkannt wurden.

Just my 2 cent.

Jens
 
Dass ein Tüv-Prüfer ausgeschlagene Querlenkerlager übersehen kann, halte ich durchaus für denkbar.

... wenn's denn nur die hinteren Hydrolager sind, dann sind die für unter 60 Euro schnell ersetzt - dafür würde ich nun keine Welle machen.

Und was die Bremsscheiben betrifft, so ist im TIS ganz klar beschrieben, dass die Bremsscheiben montiert bleiben solange beim Belagwechsel das Verschleißmaß nicht unterschritten ist. Es wird dann ein Belagsatz komplett aufgebraucht. Das ist also kein Grund eine Tüv-Prüfung nicht zu bestehen.
Dass BMW dem Kunden aufgrund von "Sicherheitsbedenken" lieber mal den Bremsscheibenwechsel empfiehlt obwohl das nciht nötig ist, kommt immer wieder vor.
Aber richtig ist das natürlich nicht.

Bleibt also der Querlenker. Dazu kannst Du nun zu dem Händler fahren bei dem Du das Auto gekauft hast und die Teile dort aufgrund der Sachmängelhaftung ersetzen lassen - das hat mit einer 300-Euro-Zusatzgarantie überhaupt nichts zu tun.

... aber wie gesagt, bei unter 60 Euro würde ich mich selber unters Auto legen.

Ich kann Dir anbieten nach Hannover zu kommen und die Teile mitzubringen, dann zeig ich Dir wie's geht.
 
Das Fahrzeug wurde vom Tüv abgenommen. Ich habe mir grade nochmal das Tüv Dokument angeschaut, sehr seltsam... habe das Auto in Celle gekauft, abgenommen wurde es beim Tüv in Gifhorn????
Wie gesagt die Bremsen waren für mich von Anfang an klar, ich ärgert hauptsächlich über den Querlenker....

Werd am Wochenende dann mal beim Händler vorstellig werden.

@ Jokin: Es war der vordere Querlenker, habs auch schon machen lassen, trotzdem vielen Dank für dein Angebot.
 
Was ich damit sagen wollte: Es wundert mich das der Händler so weit fährt um den zum TÜV zu bringen....

Aber wie dem auch sei...., vielen Dank für eure Meinungen.
 
Wenn du von nem Hinterhofhändler gekauft hast dann kann es sein dass das mit dem TÜV, Dekra etc. so abgelaufen sein kann:

Da werden Autos nur mit dem Fahrzeugschein durch den TÜV gebracht. Das Auto kommt nicht mal in die Nähe der Prüfstelle.
Mir wurde das auch schon ein paar mal angeboten.
Ich hätte für den Opel Astra welcher in Griechenland steht Tüv bekommen. Hätte mich nur 220 Euro gekostet. inkl. AU versteht sich.
Je nach Alter des Fahrzeuges werden die Preise teurer oder günstiger.

Muss jetzt nicht unbedingt bei dir so gewesen sein...ist aber leider hier in Stuttgart sehr verbreitet.
Deswegen kaufe ich von nem Händler hier keine Autos mit "neuem" Tüv.

Die Gehälter von den Prüfern sind so mies dass viele sich eben verkaufen.

LG
 
Das wichtigste, von Havoc gepostete, wurde scheinbar überlesen:

die ersten 6 Monate ist die Beweislast beim Händler. Also ab zum Händler, erkläre ihm die Sachlage und mach klar, dass du dich mit Sachmängelhaftung auskennst. Normalerweise sollte er daraufhin anstandslos das Auto in Stand sezten.
 
Das wichtigste, von Havoc gepostete, wurde scheinbar überlesen:

die ersten 6 Monate ist die Beweislast beim Händler. Also ab zum Händler, erkläre ihm die Sachlage und mach klar, dass du dich mit Sachmängelhaftung auskennst. Normalerweise sollte er daraufhin anstandslos das Auto in Stand sezten.

Hmmm.... nicht nur ich alleine hatten schon darauf hingewiesen. &:
 
Der Mangel hätte aber zunächst beim Verkäufer reklamiert werden und Nachbesserung verlangt werden müssen. Wenn man die Reparatur woanders durchführt,gibt es keinen Ersatz der Kosten.
Außerdem stellt sich die Frage, ob dieser "Defekt" auch ein "Mangel" im Sinne der Gewährleistung ist. Nicht jeder Defekt ist auch ein Mangel. Gegen einen Mangel sprechen Alter und Laufleistung. Ich halte es für Verschleiß, daher bereits aus diesem Grund keine Gewährleistung!
 
Das Teil ist kein Verschleißteil und somit besteht definitiv ein Mangel am Fahrzeug. Was jedoch richtig ist: Der Mangel muss dem betreffenden Händler direkt mitgeteilt werden und eine Nachbesserung von DIESEM gefordert werden. Wenn es jetzt schon repariert wurde ist das echt ungünstig! Über solche Sachen sollte man sich aber vor dem Kauf informieren.. es ist allgemein immer gut die Rechtslage beim Gebrauchtküterkauf zu kennen..
 
ich würd an deiner Stelle versuchen die Vorbesitzer auszumachen, ich bin mir ziemlich sicher das die Km Angabe nicht stimmt bei dem Auto
 
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