Guten Abend zusammen,
zuerst möchte ich mich kurz vorstellen: Mein Name ist Matze, ich komme aus dem Großraum Bremen. Im August habe ich mir meinen ersten Z4, BJ 2005 2,5i gekauft.
Nach langem und hilfreichen mitlesen hier im Forum hab ich nun auch gleich mal meine erste Frage, bzw. ich erhoffe mir hier etwas Hilfestellung.
Anfang August habe ich mir den Z4 mit ca. 62.000 KM auf der Uhr bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Das Fahrzeug machte bis auf die Bremsen einen passablen Eindruck, zumindest soweit ich das als Laie beurteilen kann. Nach den üblichen Verhandlungen mit dem Verkäufer einigten wir uns auf den Kaufpreis. Teil des Deals war, dass ich die Bremsen selber instandsetzen lasse, er aber den Tüv neu machen lässt. Nach knapp 2.000 KM leuchtete auch erwartungsgemäß die Anzeige auf und ich hab den Flitzer gestern zu meiner BMW Niederlassung gebracht. Nachmittags riefen die :) mich an und erklärten mir erst einmal das der Wagen so gar nicht durch den Tüv hätte kommen dürfen. Einer der Querlenker ist komplett ausgeschlagen und die Bremsscheiben sind deutlich unter Maß.
Der :) riet mir mich mit dem Händler in Verbindung zu setzen, da die TÜV Prüfung wohl grob Fahrlässig verlief.
Ich habe vom Verkäufer natürlich die obligatorische 300 EUR Versicherung bekommen, die die Querlenker aber nicht abdeckt.
Was kann ich nun tun?
Der Wagen hätte so wohl nie durch den TÜV gehen dürfen, ohne voreilige Beschuldigungen aussprechen zu wollen, kann man vielleicht annehmen das der TÜV-Prüfer bestechlich war und den Wagen so durchgewunken hat? LT. TÜV Bericht waren keinen Mängel zu erkennen. Der :) erklärte mir, dass innerhalb von 1 1/2 Monaten und 2.000 gefahrenen KM der Querlenker nicht so dermassen ausschlagen kann. Auch hätten die untermassigen Bremsscheiben nicht genehmigt werden dürfen.
Was würdet Ihr machen? Kontakt mit dem Händler aufnehmen? Tüv direkt anschreiben? Rechtsbeistand einholen? Rechtsschutz versichert bin ich allerdings nicht.
Es gibt ja noch die Gewährleistung, da die Beweislast bei mir liegt, muss ich dafür aber wohl ein Gutachten erstellen lassen... wahrscheinlich habe ich dafür auch die Kosten zu tragen, selbst wenn der Händler die Reparaturkosten zu übernehmen hat.
Ich habe mich natürlich bei zwiki schon über die Querlenkerproblematik schlau gemacht, was mich nur wurmt ist das der Wagen so nicht hätte durch den TÜV kommen dürfen. Ich gehe doch davon aus, dass ein Fahrzeug mit neuem Tüv auch für annährend 2 Jahr verkehrssicher ist. Ich möchte mir gar nicht ausmalen was passiert wäre wenn ich mit Volldampf auf der Autobahn unterwegs bin und das Rad auf einmal "abfällt".
Hoffe Ihr könnt mir ein paar gute Tips geben
zuerst möchte ich mich kurz vorstellen: Mein Name ist Matze, ich komme aus dem Großraum Bremen. Im August habe ich mir meinen ersten Z4, BJ 2005 2,5i gekauft.
Nach langem und hilfreichen mitlesen hier im Forum hab ich nun auch gleich mal meine erste Frage, bzw. ich erhoffe mir hier etwas Hilfestellung.
Anfang August habe ich mir den Z4 mit ca. 62.000 KM auf der Uhr bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Das Fahrzeug machte bis auf die Bremsen einen passablen Eindruck, zumindest soweit ich das als Laie beurteilen kann. Nach den üblichen Verhandlungen mit dem Verkäufer einigten wir uns auf den Kaufpreis. Teil des Deals war, dass ich die Bremsen selber instandsetzen lasse, er aber den Tüv neu machen lässt. Nach knapp 2.000 KM leuchtete auch erwartungsgemäß die Anzeige auf und ich hab den Flitzer gestern zu meiner BMW Niederlassung gebracht. Nachmittags riefen die :) mich an und erklärten mir erst einmal das der Wagen so gar nicht durch den Tüv hätte kommen dürfen. Einer der Querlenker ist komplett ausgeschlagen und die Bremsscheiben sind deutlich unter Maß.
Der :) riet mir mich mit dem Händler in Verbindung zu setzen, da die TÜV Prüfung wohl grob Fahrlässig verlief.
Ich habe vom Verkäufer natürlich die obligatorische 300 EUR Versicherung bekommen, die die Querlenker aber nicht abdeckt.
Was kann ich nun tun?
Der Wagen hätte so wohl nie durch den TÜV gehen dürfen, ohne voreilige Beschuldigungen aussprechen zu wollen, kann man vielleicht annehmen das der TÜV-Prüfer bestechlich war und den Wagen so durchgewunken hat? LT. TÜV Bericht waren keinen Mängel zu erkennen. Der :) erklärte mir, dass innerhalb von 1 1/2 Monaten und 2.000 gefahrenen KM der Querlenker nicht so dermassen ausschlagen kann. Auch hätten die untermassigen Bremsscheiben nicht genehmigt werden dürfen.
Was würdet Ihr machen? Kontakt mit dem Händler aufnehmen? Tüv direkt anschreiben? Rechtsbeistand einholen? Rechtsschutz versichert bin ich allerdings nicht.
Es gibt ja noch die Gewährleistung, da die Beweislast bei mir liegt, muss ich dafür aber wohl ein Gutachten erstellen lassen... wahrscheinlich habe ich dafür auch die Kosten zu tragen, selbst wenn der Händler die Reparaturkosten zu übernehmen hat.
Ich habe mich natürlich bei zwiki schon über die Querlenkerproblematik schlau gemacht, was mich nur wurmt ist das der Wagen so nicht hätte durch den TÜV kommen dürfen. Ich gehe doch davon aus, dass ein Fahrzeug mit neuem Tüv auch für annährend 2 Jahr verkehrssicher ist. Ich möchte mir gar nicht ausmalen was passiert wäre wenn ich mit Volldampf auf der Autobahn unterwegs bin und das Rad auf einmal "abfällt".
Hoffe Ihr könnt mir ein paar gute Tips geben