champagnero
macht Rennlizenz
- Registriert
- 13 Dezember 2006
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Gibt es das Verfahren mit der Deckungskarte denn noch? Bekommt man nicht nur noch diese EVB Nummer?
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Ich darf dich noch einmal korrigieren. Ich hatte soeben ein Gespräch mit meiner Versicherung. Bei der Gelegenheit fragte ich nach. Ergebnis : Wenn ein Antrag inkl. VK bestätigt wurde, besteht 4 Wochen kompletter Versicherungsschutz. Wird zudem eine Einzugsermächtigung gegeben, gilt ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Der erlischt erst wenn nicht abgebucht werden kann bzw. nach dem dann anlaufenden Mahnverfahren. Auf meine Nachfrage hin wurde gesagt, dies ist keine Sonderregelung sondern allgemein üblich.Doch, es ist definitiv eine Sonderregelung, wenn Du den Versicherungsschutz vor Zahlung der Prämie erhältst ... aber egal.![]()
ich hatte am Tag vor der Zulassung ein Schreiben, auf dem klar der VK Schutz bestätigt wurde. Dies war übrigens nicht nur bei meinem Zweitwagen so. Auch beim Cayenne und beim Boxster wurde so verfahren. Es wäre ja fahrlässig ohne VK Schutz zu fahren.
Leider kann man die Teile nicht in Darmstadt (Reichelsheim) abholen. Der Wagen wurde dort hin geschleppt, ohne mein wissen. Die Werkstatt macht mir von Anfang an Probleme, am Donnerstag musste ich meine Kennzeichen zur Abmeldung abholen und man hat sich geweigert sie raus zu geben da die Versicherung die Standgebühr noch nicht beglichen hat (ist für die Versicherung auch noch nicht erledigt). Musste also eine herausgabe durch die Polizei erzwingen.


Kein rechtzeitiger, rechtsgültiger Antrag = kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen, daher auch keine Police oder Sonstiges (wie Erstprämie eingezogen, woher soll die Versicherung auch wissen, wo die Prämie "geholt" werden konnte also wäre auch die Erstpämie eine Bringschuld gewesen) erhalten.
Ergo: Besteht nur Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und das heißt, nur Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen "Mindestsummen"..... keinerlei Kaskoschutz.
"Deckungszusage" gilt in der Regel nur rückwirkend, wenn ein "ordnungsgemäßer" Antrag bei der selben Gesellschaft der Deckungszusage gestellt wurde. Das liegt hier definitiv nicht vor. Und wenn die Versicherung nicht dumm ist, wird sie sich auf den fehlenden Antrag berufen (ganz sicher mit Erfolg). Warum sollten sie in diesem Fall "gutes Geld", "Schlechtem" hinterherwerfen? Wie hier schon jemand richtig erwähnte, ist ein Antrag eine "Bringschuld" des vermeintlichen Versicherungsnehmers (genau genommen eine Obliegenheit für den VN).
Ich finde es auch zu müssig, dass wir uns in dem Fall hier weiter den Kopf zerbrechen. Er kann uns garnicht alle detaillierten (wichtigen und unverzichtbaren) Einzelheiten schildern. Das wäre schnell mit einer DIN A4 Seite noch nicht abgehandelt. Hier sind einfach zu viele Fristen unerwähnt, von einzelnen Sachverhalten, Zusammenhängen ganz zu schweigen.
Eine Verrechnung mit einem anderen Vertrag ist in der Regel nicht vorgesehen, da es sich um zwei unterschiedliche, selbstständige Verträge handeln würde. Daher wäre eine Zahlung der Erstprämie an sich schon gescheitert.
Ich kann euch allen nur ans Herz legen, haltet euch am besten aus diesem Fall jetzt raus. Ich werde es so handhaben, wollte aber nur noch kurz erläutern, wie es zur Zeit sich verhält. Und Schuster bleib bei Deinen Leisten. Bankkaufleute haben sicherlich keinerlei - notwendig fundiertes - Wissen, was das Versicherungsvertragsgesetz, Allgemeine Versicherungsbedingungen und überhaupt was Versicherungen angeht, sonst wären sie anstelle Bankkaufleute eben Versicherungskaufleute
Die Ausführungen sind meine persönliche Meinung, jedoch mit dem Hintergrundwissen eines gelernten Versicherungskaufmann - auch wenn ich seit 2005 das nicht mehr ausübe.
Und Tschüß........
Damit wäre dann ja wohl zum Fall an sich ja auch alles gesagt, aber eine Frage habe ich noch an Dich:
Wenn unser TE auf den Rat seines RA hören würde (sofern das auch tatsächlich so gesagt worden ist) und die Geschichte an die Öffentlichkeit bringt, so würde die Versicherung das doch sicher als "üble Nachrede" auslegen und sich das wohl kaum gefallen lassen oder sehe ich das falsch?
"Üble Nachrede" ist aber nun meines Wissens doch sogar eine Straftat?

). Dann das Nichthandeln des Betroffenen selbst und und und.
. Habe gerade wieder schmerzlich bei einen Telkommunikationsunternehmen, das dem Privatkundengeschäft wohl nur marginale Bedeutung zumißt, den Ersatz der Serviceberater durch Call-Center-Agents auf 400€-Basis zu schätzen gelernt.
Ich darf dich noch einmal korrigieren. Ich hatte soeben ein Gespräch mit meiner Versicherung. Bei der Gelegenheit fragte ich nach. Ergebnis : Wenn ein Antrag inkl. VK bestätigt wurde, besteht 4 Wochen kompletter Versicherungsschutz. Wird zudem eine Einzugsermächtigung gegeben, gilt ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Der erlischt erst wenn nicht abgebucht werden kann bzw. nach dem dann anlaufenden Mahnverfahren. Auf meine Nachfrage hin wurde gesagt, dies ist keine Sonderregelung sondern allgemein üblich.
Richtige Berater, die den Kunden sogar bei den Formularen helfen, sind leider selten geworden. Habe gerade wieder schmerzlich bei einen Telkommunikationsunternehmen, das dem Privatkundengeschäft wohl nur marginale Bedeutung zumißt, den Ersatz der Serviceberater durch Call-Center-Agents auf 400€-Basis zu schätzen gelernt.![]()
Btw. mit meinem neuen bin ich bei der Ergo und da lief es wie es sich gehört, angerufen und evb nr bekommen, 3 tage später den Antrag im Briefkasten und eine Woche später nach dem der Antrag wieder bei diesen war habe ich die Rechnung bekommen. So sollte es sein.
Mag ja sein das ich eine Bringschuld habe, bin ich dieser aber nicht nachgekommen durch ständiges nachhaken und bitten mir einen Antrag zu schicken? Ein Online Abschluss ist bei meiner Versicherung im KFZ Bereich nicht möglich und in der örtlichen Agentur fühlte man sich nicht zuständig und verwies mich an Wiesbaden. Welche möglichkeiten habe/hätte ich den noch?!
Ich wollte ja keine hilfe bei einem ausfüllen eines Forumaleres, ich wollte nur ein Formular ! ! !
Richtige Berater, die den Kunden sogar bei den Formularen helfen, sind leider selten geworden. Na ja, du hast dich ja einer anderen Beschäftigung gewidmet. Habe gerade wieder schmerzlich bei einen Telkommunikationsunternehmen, das dem Privatkundengeschäft wohl nur marginale Bedeutung zumißt, den Ersatz der Serviceberater durch Call-Center-Agents auf 400€-Basis zu schätzen gelernt.
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.... frag bitte mal so einen "Call-Center-Agent auf 400€-Basis", der für eine Versicherung tätig ist, nach seiner Qualifikation und Ausbildung. Du wirst dich bei vielen gewaltig wundern.
So einen habe ich jetzt als Kollegen, allerdings ist er nicht für Versicherungen tätig gewesen, sondern verkaufte Internet-Anschlüsse an 90jährige Omas.
Dieser intrigante Schleimer hat sich gleich für die Filialleitung beworben, obwohl gar kein Bedarf in der Firma bestand, Intuitiv-Bewerbung nennt er das, einfach ekelhaft!


....als Motorradfahrer bin ich sensibel gegenüber Leuten, die in der Kurve in anderer Leute Radkasten "hängenbleiben", sprich diese rammen,..
