Versicherungsbetrug mal andersrum

Gibt es das Verfahren mit der Deckungskarte denn noch? Bekommt man nicht nur noch diese EVB Nummer?
 
In der Regel haben die Versicherungen in ihren AGB festgelegt, dass ein Kaskoschutz erst nach Eingang der ersten Zahlung gewährt wird. Um diese zeitweilige Deckungslücke zu schließen, kann der Kaskoschutz ab Zulassung vereinbart werden. Um das in Anspruch zu nehem, muss dem Versicherungsnehmer eine entsprechende Bestätigung der Versicherung vorliegen (hat mit der EVB direkt nichts zu tun). Die HUK hat mir bislang diese Bestätigung immer mit der nachrichtlichen Übersendung der EVB-Nummer (die geht direkt an die Zulassungstelle, aber es schadet nicht, einen Ausdruck bei der Zulassung dabei zu haben) geschickt. Allerdings habe ich auch vorher einen Antrag ausgefüllt (früher Papier oder jetzt online) und in diesem Zusammenhang einem Blick in die AGB geworfen und nicht nur der Schalterhüpfmaus einer Sparkasse tief in die Augen geschaut. Die Sache mit der voläufigen Deckung steht auch nicht irgendwo versteckt im Kleingedruckten, sondern ganz am Anfang und kaum zu überlesen (bei der HUK jedenfalls). Das eine solche Bestätigung oder ein Versicherungsantrag nicht vorliegen und ein volljähriger Mensch, der mit einem schnellen Auto auf den Straßenverkehr losgeht, die nötige Sorgfalt nicht hat walten lassen (auch nicht beim Fahren), ändern weder Telefonterror, noch ein Heer von Anwälten. Letztere sollten anstatt zu öffentlichem Aufruhr allerdings zur Mäßigung angesichts der aussichtslosen Lage raten. Wobei ich nach meinen bisherigen Kontakten mit diesen Organen der Rechtspflege davon ausgehe, dass dies auch geschehen ist und die zweite Kanzlei nun wegen des unbefriedigenden Ergebnisses der Erstberatung einspringen soll.
 
Doch, es ist definitiv eine Sonderregelung, wenn Du den Versicherungsschutz vor Zahlung der Prämie erhältst ... aber egal. :X
Ich darf dich noch einmal korrigieren. Ich hatte soeben ein Gespräch mit meiner Versicherung. Bei der Gelegenheit fragte ich nach. Ergebnis : Wenn ein Antrag inkl. VK bestätigt wurde, besteht 4 Wochen kompletter Versicherungsschutz. Wird zudem eine Einzugsermächtigung gegeben, gilt ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Der erlischt erst wenn nicht abgebucht werden kann bzw. nach dem dann anlaufenden Mahnverfahren. Auf meine Nachfrage hin wurde gesagt, dies ist keine Sonderregelung sondern allgemein üblich.

Mag sein, dass du es besser weißt. Ich kann nur aus der Praxis berichten. Abgesehen davon, ich hatte am Tag vor der Zulassung ein Schreiben, auf dem klar der VK Schutz bestätigt wurde. Dies war übrigens nicht nur bei meinem Zweitwagen so. Auch beim Cayenne und beim Boxster wurde so verfahren. Es wäre ja fahrlässig ohne VK Schutz zu fahren.

Was die Bringschuld von Andi betrifft, sind wir uns einig. Es war fahrlässig den Versicherungsschutz zu schleifen zu lassen. Den Rest hast du ja bereits gesagt. Die "1" bestätigen lassen. Wenn dem so ist, dann wäre der VK Schutz gegeben. Wenn nicht, ist Ärger vorprogrammiert.
 
ich hatte am Tag vor der Zulassung ein Schreiben, auf dem klar der VK Schutz bestätigt wurde. Dies war übrigens nicht nur bei meinem Zweitwagen so. Auch beim Cayenne und beim Boxster wurde so verfahren. Es wäre ja fahrlässig ohne VK Schutz zu fahren.

... war das hier bei Firefly auch so? Das müsste er nun nochmal checken.
 
nochmal zum anfang der geschichte:

du hast ein VK-Schaden, hast das auto polizeilich sicherstellen lassen und jetzt verkaufst du die einzelteile.
und mit der versicherung ist noch nichts abgeklärt!

siehe dein ausschlachtthread.
Leider kann man die Teile nicht in Darmstadt (Reichelsheim) abholen. Der Wagen wurde dort hin geschleppt, ohne mein wissen. Die Werkstatt macht mir von Anfang an Probleme, am Donnerstag musste ich meine Kennzeichen zur Abmeldung abholen und man hat sich geweigert sie raus zu geben da die Versicherung die Standgebühr noch nicht beglichen hat (ist für die Versicherung auch noch nicht erledigt). Musste also eine herausgabe durch die Polizei erzwingen.

und mittlerweile hast du ja nicht nur das nummernschild, sondern auch das auto?
nicht das die käufer sich nun hehlerware aneignen?

.
 
Oh, die Herausgabe polizeilich erzwungen ...

... nu wird's spannend. Da scheint ein wenig mehr schief gelaufen zu sein, wenn selbst die Werkstatt schon "von Anfang an Probleme bereitet".

Na, dann mal viel Spaß mit der Regulierung. Je mehr Ärger Du verursachst, desto gernger die Chancen auf eine gute Regulierung.

Und den Wagen hätte ich garantiert nicht geschlachtet bevor die Versicherung gezahlt hat !!!
 
Kein rechtzeitiger, rechtsgültiger Antrag = kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen, daher auch keine Police oder Sonstiges (wie Erstprämie eingezogen, woher soll die Versicherung auch wissen, wo die Prämie "geholt" werden konnte also wäre auch die Erstpämie eine Bringschuld gewesen) erhalten.

Ergo: Besteht nur Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und das heißt, nur Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen "Mindestsummen"..... keinerlei Kaskoschutz.

"Deckungszusage" gilt in der Regel nur rückwirkend, wenn ein "ordnungsgemäßer" Antrag bei der selben Gesellschaft der Deckungszusage gestellt wurde. Das liegt hier definitiv nicht vor. Und wenn die Versicherung nicht dumm ist, wird sie sich auf den fehlenden Antrag berufen (ganz sicher mit Erfolg). Warum sollten sie in diesem Fall "gutes Geld", "Schlechtem" hinterherwerfen? Wie hier schon jemand richtig erwähnte, ist ein Antrag eine "Bringschuld" des vermeintlichen Versicherungsnehmers (genau genommen eine Obliegenheit für den VN).

Ich finde es auch zu müssig, dass wir uns in dem Fall hier weiter den Kopf zerbrechen. Er kann uns garnicht alle detaillierten (wichtigen und unverzichtbaren) Einzelheiten schildern. Das wäre schnell mit einer DIN A4 Seite noch nicht abgehandelt. Hier sind einfach zu viele Fristen unerwähnt, von einzelnen Sachverhalten, Zusammenhängen ganz zu schweigen.

Eine Verrechnung mit einem anderen Vertrag ist in der Regel nicht vorgesehen, da es sich um zwei unterschiedliche, selbstständige Verträge handeln würde. Daher wäre eine Zahlung der Erstprämie an sich schon gescheitert.

Ich kann euch allen nur ans Herz legen, haltet euch am besten aus diesem Fall jetzt raus. Ich werde es so handhaben, wollte aber nur noch kurz erläutern, wie es zur Zeit sich verhält. Und Schuster bleib bei Deinen Leisten. Bankkaufleute haben sicherlich keinerlei - notwendig fundiertes - Wissen, was das Versicherungsvertragsgesetz, Allgemeine Versicherungsbedingungen und überhaupt was Versicherungen angeht, sonst wären sie anstelle Bankkaufleute eben Versicherungskaufleute ;)

Die Ausführungen sind meine persönliche Meinung, jedoch mit dem Hintergrundwissen eines gelernten Versicherungskaufmann - auch wenn ich seit 2005 das nicht mehr ausübe.

Und Tschüß........
 
Dabei könnte das zusammen mit der Verwertungsgeschichte bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen so eine schöne Seifenoper werden. Wenn jetzt der Wagen noch fremdfinanziert ist, gibt es gleich eine Staffel mehr und die Rolle des Bankkaufmanns müsste doch noch besetzt werden.:eek: :o
 
Kein rechtzeitiger, rechtsgültiger Antrag = kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen, daher auch keine Police oder Sonstiges (wie Erstprämie eingezogen, woher soll die Versicherung auch wissen, wo die Prämie "geholt" werden konnte also wäre auch die Erstpämie eine Bringschuld gewesen) erhalten.

Ergo: Besteht nur Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und das heißt, nur Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen "Mindestsummen"..... keinerlei Kaskoschutz.

"Deckungszusage" gilt in der Regel nur rückwirkend, wenn ein "ordnungsgemäßer" Antrag bei der selben Gesellschaft der Deckungszusage gestellt wurde. Das liegt hier definitiv nicht vor. Und wenn die Versicherung nicht dumm ist, wird sie sich auf den fehlenden Antrag berufen (ganz sicher mit Erfolg). Warum sollten sie in diesem Fall "gutes Geld", "Schlechtem" hinterherwerfen? Wie hier schon jemand richtig erwähnte, ist ein Antrag eine "Bringschuld" des vermeintlichen Versicherungsnehmers (genau genommen eine Obliegenheit für den VN).

Ich finde es auch zu müssig, dass wir uns in dem Fall hier weiter den Kopf zerbrechen. Er kann uns garnicht alle detaillierten (wichtigen und unverzichtbaren) Einzelheiten schildern. Das wäre schnell mit einer DIN A4 Seite noch nicht abgehandelt. Hier sind einfach zu viele Fristen unerwähnt, von einzelnen Sachverhalten, Zusammenhängen ganz zu schweigen.

Eine Verrechnung mit einem anderen Vertrag ist in der Regel nicht vorgesehen, da es sich um zwei unterschiedliche, selbstständige Verträge handeln würde. Daher wäre eine Zahlung der Erstprämie an sich schon gescheitert.

Ich kann euch allen nur ans Herz legen, haltet euch am besten aus diesem Fall jetzt raus. Ich werde es so handhaben, wollte aber nur noch kurz erläutern, wie es zur Zeit sich verhält. Und Schuster bleib bei Deinen Leisten. Bankkaufleute haben sicherlich keinerlei - notwendig fundiertes - Wissen, was das Versicherungsvertragsgesetz, Allgemeine Versicherungsbedingungen und überhaupt was Versicherungen angeht, sonst wären sie anstelle Bankkaufleute eben Versicherungskaufleute ;)

Die Ausführungen sind meine persönliche Meinung, jedoch mit dem Hintergrundwissen eines gelernten Versicherungskaufmann - auch wenn ich seit 2005 das nicht mehr ausübe.

Und Tschüß........

Damit wäre dann ja wohl zum Fall an sich ja auch alles gesagt, aber eine Frage habe ich noch an Dich:

Wenn unser TE auf den Rat seines RA hören würde (sofern das auch tatsächlich so gesagt worden ist) und die Geschichte an die Öffentlichkeit bringt, so würde die Versicherung das doch sicher als "üble Nachrede" auslegen und sich das wohl kaum gefallen lassen oder sehe ich das falsch?
"Üble Nachrede" ist aber nun meines Wissens doch sogar eine Straftat?
 
Hi,
Also als ich meinen E89 vor fast 2 Jahren zugelassen habe gab es nur die EBV Nr.
4 Tage später hatte ich den neuen Vertrag inkl bzw Gutschrift in der Post da der Z3 teurer war in der Versicherung.
Für die EBV Nr reichte ein Anruf, dann wurde gleich noch geklärt wie das neue Auto versichert werden soll und alles ging seinen Weg. Ok, die LVM ist vielleicht nicht die günstigste, aber da hatte ich auch noch nie Probleme bei einer Schadensregulierung.
 
Damit wäre dann ja wohl zum Fall an sich ja auch alles gesagt, aber eine Frage habe ich noch an Dich:

Wenn unser TE auf den Rat seines RA hören würde (sofern das auch tatsächlich so gesagt worden ist) und die Geschichte an die Öffentlichkeit bringt, so würde die Versicherung das doch sicher als "üble Nachrede" auslegen und sich das wohl kaum gefallen lassen oder sehe ich das falsch?
"Üble Nachrede" ist aber nun meines Wissens doch sogar eine Straftat?

Ich bin gelernter Versicherungskaufmann und kein promovierter Rechtsanwalt ;) :b
Mich würde es nicht wundern, wenn zügig vorab erst einmal eine "Unterlassungsklage" anrollen würde. Dazu hat der "VN" einfach zu viele Fehlerquellen gegenüber der Gesellschaft, die m.E. kaum Fehler begangen haben dürfte. Da sei zu allererst die Beraterin einer Bank erwähnt, die einen Antrag hätte gleich aushändigen "müssen", immerhin vertrat sie die Funktion eines Versicherungsberaters. Und ich hatte meinen Kunden damals immer bei der Ausfüllung soweit möglich geholten gehabt, dass nur noch wenig ergänzt und vor allem nur noch unterschrieben werden musste (wofür sollte sonst ein Berater seine Provision erhalten? Für's Nichtstun? Ach ja, im hier vorliegenden Fall.... wohl schon ;) ). Dann das Nichthandeln des Betroffenen selbst und und und.

So, bin jetzt endgültig raus :s
 
Richtige Berater, die den Kunden sogar bei den Formularen helfen, sind leider selten geworden. Na ja, du hast dich ja einer anderen Beschäftigung gewidmet;). Habe gerade wieder schmerzlich bei einen Telkommunikationsunternehmen, das dem Privatkundengeschäft wohl nur marginale Bedeutung zumißt, den Ersatz der Serviceberater durch Call-Center-Agents auf 400€-Basis zu schätzen gelernt.:eek: :o
 
Ich darf dich noch einmal korrigieren. Ich hatte soeben ein Gespräch mit meiner Versicherung. Bei der Gelegenheit fragte ich nach. Ergebnis : Wenn ein Antrag inkl. VK bestätigt wurde, besteht 4 Wochen kompletter Versicherungsschutz. Wird zudem eine Einzugsermächtigung gegeben, gilt ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Der erlischt erst wenn nicht abgebucht werden kann bzw. nach dem dann anlaufenden Mahnverfahren. Auf meine Nachfrage hin wurde gesagt, dies ist keine Sonderregelung sondern allgemein üblich.

Noe, der Fall wie du ihn jetzt schilderst ist keine Sonderregelegung, sondern wie ja inzwischen von Anderen hier bestätigt gesetzlich so festgelegt. Liegt der Antrag bei der Versicherung vor und wurde sogar bestätigt (Annahmebestätigung) spricht man aber auch nicht mehr von vorläufiger Deckung, es handelt sich dann bereits um die endgültige (bedeutet V.schutz besteht wie beantragt und kann durch Versicherung nicht mehr geändert werden).

Die vorläufige Deckung, um das nochmal deutlich darzustellen, ist die Differenz zwischen Anmeldung des PKW und Eingang des Versicherungsantrages bei der Gesellschaft. In diesem Zeitraum leistet der Versicherer bereits ohne vertragliche Bindung und ohne Prämie erhalten zu haben. Und wenn hier Kaskoschutz gewährt wird dann IST das AUF JEDEN FALL eine Sonderregelegung.

Bezüglich dieses seltsamen Anwalt-Rates: ich vermute mal der TE hat sich da vertan. Es geht nicht darum in öffentlichen Foren den Vorgang breit zu treten (das kann nur als üble Nachrede zurückkommen), sondern durch eine Beschwerde beim Vorstand, BaFin und Verbraucherschutz Druck auszuüben und abseits der rechtlichen Ansprüche eine Zahlung zu erzwingen. Das kann in manchen Fällen auch klappen, aber nicht wenn die Rechtslage so eindeutig für die Versicherung spricht. Ich frage mich auch allen ernstes wo du einen Anwalt aufgabelst der dir dazu rät ....
 
Btw. mit meinem neuen bin ich bei der Ergo und da lief es wie es sich gehört, angerufen und evb nr bekommen, 3 tage später den Antrag im Briefkasten und eine Woche später nach dem der Antrag wieder bei diesen war habe ich die Rechnung bekommen. So sollte es sein.

Mag ja sein das ich eine Bringschuld habe, bin ich dieser aber nicht nachgekommen durch ständiges nachhaken und bitten mir einen Antrag zu schicken? Ein Online Abschluss ist bei meiner Versicherung im KFZ Bereich nicht möglich und in der örtlichen Agentur fühlte man sich nicht zuständig und verwies mich an Wiesbaden. Welche möglichkeiten habe/hätte ich den noch?!

Ich wollte ja keine hilfe bei einem ausfüllen eines Forumaleres, ich wollte nur ein Formular ! ! !
 
Richtige Berater, die den Kunden sogar bei den Formularen helfen, sind leider selten geworden. Habe gerade wieder schmerzlich bei einen Telkommunikationsunternehmen, das dem Privatkundengeschäft wohl nur marginale Bedeutung zumißt, den Ersatz der Serviceberater durch Call-Center-Agents auf 400€-Basis zu schätzen gelernt.:eek: :o

Wer ist das denn Schuld??

Viele Zeitgenossen laufen doch sofort den Billig-Versicherungen, Billig-Providern, Billig-Versandunternehmen, ect nach.

Wer erinnert sich noch an die "Übernahme" Mannesmann's von Vodafone...?
Wer an die ehemaligen Mitarbeiter von Noki. Bochum...?

Handys dieser Firma, könnte man mir nachwerfen, ich würde noch mit dem Absatz drauftreten.
 
Btw. mit meinem neuen bin ich bei der Ergo und da lief es wie es sich gehört, angerufen und evb nr bekommen, 3 tage später den Antrag im Briefkasten und eine Woche später nach dem der Antrag wieder bei diesen war habe ich die Rechnung bekommen. So sollte es sein.

Mag ja sein das ich eine Bringschuld habe, bin ich dieser aber nicht nachgekommen durch ständiges nachhaken und bitten mir einen Antrag zu schicken? Ein Online Abschluss ist bei meiner Versicherung im KFZ Bereich nicht möglich und in der örtlichen Agentur fühlte man sich nicht zuständig und verwies mich an Wiesbaden. Welche möglichkeiten habe/hätte ich den noch?!

Ich wollte ja keine hilfe bei einem ausfüllen eines Forumaleres, ich wollte nur ein Formular ! ! !

Auch wenn ich draußen bleiben wollte. Ich sah jedoch eine Antwort als Pflicht an. Weil auch hier Du es Dir wieder zu einfach machtest. Daher zeige ich Dir auf, was der übliche käufmännische Weg ist. Ein Rechtsanwalt würde ich - behaupte ich mal - auch zu diesem Vorgehen raten. Das ist natürlich jetzt nicht mehr möglich. Ist einfach zu fortgeschritten schiefgelaufen.

Nein, bist Du nicht. Gilt auch heute noch die alte Präambel, wer schreibt der bleibt. Telefonisches Nachhaken ist nicht ausreichend.... wird sich zu gerne darauf ausgeruht, weil es schnell sowie einfach geht, und jedesmal - nicht nur in Versicherungsangelegenheiten, sondern auch Behörden usw - gibt es ungläubigen, überraschenden Blick, dass man nichts belegen kann. Daher notfalls Einschreiben mit Rückschein (ggf. E-Mail, wäre mir aber auch nicht sicher genug) Einschreiben werden bei Versicherungen immer noch "besonders" behandelt. Da hättest Du was in der Hand und könntest somit eine Schuld von Dir weisen und Du hättest jetzt gute Karten.
 
Richtige Berater, die den Kunden sogar bei den Formularen helfen, sind leider selten geworden. Na ja, du hast dich ja einer anderen Beschäftigung gewidmet;). Habe gerade wieder schmerzlich bei einen Telkommunikationsunternehmen, das dem Privatkundengeschäft wohl nur marginale Bedeutung zumißt, den Ersatz der Serviceberater durch Call-Center-Agents auf 400€-Basis zu schätzen gelernt.:eek: :o

.... frag bitte mal so einen "Call-Center-Agent auf 400€-Basis", der für eine Versicherung tätig ist, nach seiner Qualifikation und Ausbildung. Du wirst dich bei vielen gewaltig wundern.
 
.... frag bitte mal so einen "Call-Center-Agent auf 400€-Basis", der für eine Versicherung tätig ist, nach seiner Qualifikation und Ausbildung. Du wirst dich bei vielen gewaltig wundern.

So einen habe ich jetzt als Kollegen, allerdings ist er nicht für Versicherungen tätig gewesen, sondern verkaufte Internet-Anschlüsse an 90jährige Omas.
Dieser intrigante Schleimer hat sich gleich für die Filialleitung beworben, obwohl gar kein Bedarf in der Firma bestand, Intuitiv-Bewerbung nennt er das, einfach ekelhaft!
 
So einen habe ich jetzt als Kollegen, allerdings ist er nicht für Versicherungen tätig gewesen, sondern verkaufte Internet-Anschlüsse an 90jährige Omas.
Dieser intrigante Schleimer hat sich gleich für die Filialleitung beworben, obwohl gar kein Bedarf in der Firma bestand, Intuitiv-Bewerbung nennt er das, einfach ekelhaft!
:b
Wenn er das wirklich "Intuitiv-Bewerbung" nennt, dann hat er nicht nur fachlich (nach Deiner Aussage) keine Ahnung, sondern auch sprachlich nicht. So einen Vorgang nennt man nämlich eigentlich "Initiativ-Bewerbung", weil sie auf eigene Initiative (nicht durch eine Annonce, d. h. vom Arbeitgeber initiiert) abgeschickt wird. :b
 
Manche der Bewerbungen, die bei mir auf dem Tisch landen, scheinen mir tatsächlich eher durch Intuition denn durch Initiative entstanden zu sein. :+
 
Hier herrscht seit einiger Zeit wirklich ein unangenehmer Ton, was man leider auch diesem Thread wieder anmerkt. Immerhin ist hier jemand mit einem immensen Schaden, den er vermutlich selbst begleichen muss. Unter diesem Licht finde ich hier einige Kommentare ziemlich harsch, auch wenn der TE hier wohl nachlässig war und auch die Angelegenheit nicht optimal angeht.
Im Bereich Versicherungen verlief bei mir bis jetzt zwar alles ohne Probleme (hauptsächlich HUK), aber in anderen Bereichen, wie z.B. Telefongesellschaften, erschließen sich Service-Abgründe, die mit gesundem Menschenverstand nicht zu fassen sind. Auch da mag sein, dass ich in 10 Telefongesprächen, emails, Faxschreiben und Einschreiben nicht die exakt richtigen Worte gefunden habe (wer erwartet aber von einem "Normal"bürger eine umfassende Paragraphenkenntniss??); dass ich aber nach 10 Jahren als Kunde mit meiner Rechtschutzversicherung drohen muss, und plötzlich funktioniert dann eine (für mich) Selbstverständlichkeit, ist einfach unverschämt. Wenn ich in meinem Job nur ANSATZWEISE derart wenig Kooperations- und Hilfsbereitschaft einbringen würde, ich wäre schon längst auf der Straße, und das zurecht.
Unter diesem Aspekt verstehe ich den TE durchaus. Ich wäre auch sehr enttäuscht, wenn ich umziehen würde, die HUK per email um ein Formular zur Anpassung bitten würde, irgendeine Frist verstreicht um ein paar Tage, es passiert ein Schadenfall in der Wohnung und die HUK zahlt nicht. Und im Falle des TE's gibt es nicht mal eine verantwortliche Person der Versicherung, die sich stellt und eine Erklärung gibt. Hier haben aber wohl einige Leute entweder reichlich Zeit, oder eine Sekretärin, die alles per Einschreiben verschickt, oder beschäftigen einen Anwalt bzw. sind selbst einer. Good for you ;).
 
Was ist das denn bitte für ein Ton des TE, der seiner Versicherung "Betrug" vorwirft (siehe Titel), einen üblen Unfall verursacht (als Motorradfahrer bin ich sensibel gegenüber Leuten, die in der Kurve in anderer Leute Radkasten "hängenbleiben", sprich diese rammen), allein auf seinen wirtschaftlichen Vorteil bedacht ist (s. Ausschlachten des Fahrzeugs) und sich dafür noch Unterstützung und Applaus des Publikums abholen wollen? Sorry, aber versicherungstechnisch erscheint es mir wichtiger, dass die Regulierung des Schadens des Unfallgegners nicht durch das blauäugige Handeln des TE beeinträchtigt wird.
 
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