Liebe Foristi :)
Mich bewegt seit geraumer Zeit eine Sache, bei der ich nicht weiß ob ich auf dem Holzweg bin.
Folgendes Szenario:
Bei eurem Auto steht der Service an und ihr bringt es zum Fachhändler. Da der Winter vor der Tür steht und es im letzten Jahr bei kalten Temperaturen schon schlecht angesprungen ist lasst ihr gleich mal die Glühkerzen mit wechseln. Öl und Glühkerzen wurden gestellt und im Kofferraum mit abgegeben.
Einen Tag bevor ihr das Auto wieder abholen könnt bekommt ihr einen Anruf- vom Autohaus. "Beim Einbau der neuen Glühkerzen ist eine abgebrochen. Wir schaffen den Wagen in eine Spezialwerkstatt. Die schneiden das abgebrochene Teil wieder raus." (Anm.: Irgendwie können die das wohl.)
Folglich konnte das Autohaus/ Fachhändler nicht rechtzeitig leisten. Also musste ein Mietwagen her mit dem man auch ins Ausland kann (beruflich im Ausland wohnend).
Eine Woche später, wieder in Deutschland, wieder in der Stadt wo man seinen Wagen dem Fachhändler überlassen hat, kann man den reparierten Wagen abholen. Eine Generierung der Rechnung ist nicht möglich. Zum einen weil die Rechnung der Spezialwerkstatt noch nicht da ist und es gerade eben Verbindungsprobleme zum Zentralserver gibt. Heißt, den Wagen wieder in Empfang genommen, aber noch nicht bezahlt.
Jetzt der O-Ton des Händlers:
Es wäre nicht die Schuld des Händlers das die Kerze beim Einbau abgebrochen. Man werde, weil man so kulant ist, die Hälfte der Kosten der Spezialwerkstatt übernehmen. Gleichzeitig soll das kein Schuldeingeständnis sein.
Für die Kosten des Service (logisch), die Hälfte der Kosten der Spezialwerkstatt, die Verbringung des Fahrzeugs zur Spezialwerkstatt und den Mietwagen solle man selber aufkommen.
Eine Rechnung habe ich bis heute nicht. Dennoch beschäftigt es mich sehr.
Der Händler meint: Beim Ausbau wäre angeblich das Gewinde im Zylinderkopf beschädigt worden. Deshalb die neue Kerze abgebrochen. Gleichzeitig wurden die alten Kerzen aber auch nicht aufgehoben. Der Händler argumentiert man hätte bei der Auftragsannahme "das Aufheben der Altteile" nicht mit angekreuzt. Vielleicht wäre es für so einen eklatanten Fall dennoch gut gewesen wenn der Händler die Altteile aufhebt, wenn er behauptet beim Ausbau wäre etwas beschädigt worden.
Mir stellt sich die Frage: Warum bringe ich den Wagen extra in eine Fachwerkstatt und nicht zu Ali/ Dieter auf den Hinterhof drei Straßenkreuzungen weiter, wenn die das Autohaus die fachgerechte Reparatur nicht gewährleisten kann und sich dann auch noch so quer stellt? Ich hafte doch nicht für deren verursachte Schäden, oder sehe ich dass falsch?
Was ist eure Meinung? Was würdet ihr machen, wenn dann mal die Rechung da ist (Anm.: Klar, erstmal Widerspruch einlegen.)?
Zum Schluss: Es hat seine Gründe warum ich Euch frage und nicht z.B. in einem anderen, betreffenden Markenforum.
Schon einmal vielen Dank für Kommentare :)
Robert
Mich bewegt seit geraumer Zeit eine Sache, bei der ich nicht weiß ob ich auf dem Holzweg bin.
Folgendes Szenario:
Bei eurem Auto steht der Service an und ihr bringt es zum Fachhändler. Da der Winter vor der Tür steht und es im letzten Jahr bei kalten Temperaturen schon schlecht angesprungen ist lasst ihr gleich mal die Glühkerzen mit wechseln. Öl und Glühkerzen wurden gestellt und im Kofferraum mit abgegeben.
Einen Tag bevor ihr das Auto wieder abholen könnt bekommt ihr einen Anruf- vom Autohaus. "Beim Einbau der neuen Glühkerzen ist eine abgebrochen. Wir schaffen den Wagen in eine Spezialwerkstatt. Die schneiden das abgebrochene Teil wieder raus." (Anm.: Irgendwie können die das wohl.)
Folglich konnte das Autohaus/ Fachhändler nicht rechtzeitig leisten. Also musste ein Mietwagen her mit dem man auch ins Ausland kann (beruflich im Ausland wohnend).
Eine Woche später, wieder in Deutschland, wieder in der Stadt wo man seinen Wagen dem Fachhändler überlassen hat, kann man den reparierten Wagen abholen. Eine Generierung der Rechnung ist nicht möglich. Zum einen weil die Rechnung der Spezialwerkstatt noch nicht da ist und es gerade eben Verbindungsprobleme zum Zentralserver gibt. Heißt, den Wagen wieder in Empfang genommen, aber noch nicht bezahlt.
Jetzt der O-Ton des Händlers:
Es wäre nicht die Schuld des Händlers das die Kerze beim Einbau abgebrochen. Man werde, weil man so kulant ist, die Hälfte der Kosten der Spezialwerkstatt übernehmen. Gleichzeitig soll das kein Schuldeingeständnis sein.
Für die Kosten des Service (logisch), die Hälfte der Kosten der Spezialwerkstatt, die Verbringung des Fahrzeugs zur Spezialwerkstatt und den Mietwagen solle man selber aufkommen.
Eine Rechnung habe ich bis heute nicht. Dennoch beschäftigt es mich sehr.
Der Händler meint: Beim Ausbau wäre angeblich das Gewinde im Zylinderkopf beschädigt worden. Deshalb die neue Kerze abgebrochen. Gleichzeitig wurden die alten Kerzen aber auch nicht aufgehoben. Der Händler argumentiert man hätte bei der Auftragsannahme "das Aufheben der Altteile" nicht mit angekreuzt. Vielleicht wäre es für so einen eklatanten Fall dennoch gut gewesen wenn der Händler die Altteile aufhebt, wenn er behauptet beim Ausbau wäre etwas beschädigt worden.
Mir stellt sich die Frage: Warum bringe ich den Wagen extra in eine Fachwerkstatt und nicht zu Ali/ Dieter auf den Hinterhof drei Straßenkreuzungen weiter, wenn die das Autohaus die fachgerechte Reparatur nicht gewährleisten kann und sich dann auch noch so quer stellt? Ich hafte doch nicht für deren verursachte Schäden, oder sehe ich dass falsch?
Was ist eure Meinung? Was würdet ihr machen, wenn dann mal die Rechung da ist (Anm.: Klar, erstmal Widerspruch einlegen.)?
Zum Schluss: Es hat seine Gründe warum ich Euch frage und nicht z.B. in einem anderen, betreffenden Markenforum.

Schon einmal vielen Dank für Kommentare :)
Robert


