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Leider muss ich euch als Threadersteller mitteilen, dass hier bald zugemacht werden könnte..
Begründung siehe anbei![]()
Leider muss ich euch als Threadersteller mitteilen, dass hier bald zugemacht werden könnte..
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Richtig, und daher kann ich das auch nicht als ernstgemeint wahrnehmen.Nun rufe man sich ins Gedächtnis, dass es nach aktueller Berichterstattung nicht nur einen, sondern (mindestens) drei Anrufe gab. Hinzu kommen im Fall der Welt am Sonntag mindestens ein weiterer Anruf sowie das höchstpersönliche Herbeizitieren eines Journalisten.
All das waren doch wohl Versuche der Einflussnahme auf die mediale Berichterstattung. Haben wir also einen Bundespräsidenten, der sich zunächst konsequent falsch verhält, bevor er mit steiler Lernkurve zu einer eigentlich offenkundigen Erkenntnis gelangt?![]()
Leider muss ich euch als Threadersteller mitteilen, dass hier bald zugemacht werden könnte..
Begründung siehe anbei![]()
Strafgesetzbuch:
§ 90
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt
Strafgesetzbuch:
§ 90
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,807150,00.html
Auszüge hieraus:
"Wulff bezeichnet den umstrittenen Anruf bei der "Bild"-Zeitung selbst als "unwürdig" für einen Bundespräsidenten. Der Anruf sei ein "schwerer Fehler" gewesen, der ihm sehr leidtue und für den er sich entschuldige. ... Er halte Anrufe mit dem Ziel, Einfluss auf kritische Berichterstattung zu nehmen, mit seinem Verständnis von Amtsführung eines Bundespräsidenten für nicht vereinbar. ..."
Nein, das Interview sollte schon um 19 Uhr komplett online gezeigt werden, aber hier die Erklärung:das war doch nur ein rumgeschnipsel :)
das ganze kommt doch erst um 20.15
aber ehrlich gesagt, härter wirds wahrscheinlich wirklich nicht.
Er soll mir auf die Mailbox sprechen ...
kannste löschen, zu spät, antwort #152
Abgeordnete des Bundestags erhalten Altersbezüge, wenn sie mindestens 2 volle Legislaturperioden im Bundestag waren, anderenfalls werden sie in der Rentenversicherung nachversichert - wie jeder normale Arbeitnehmer auch. Nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag bekommen sie ein Übergangsgeld, und zwar für so viele Monate, wie sie Jahre im Bundestag waren.
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Korrektur: Das mit den 2 Legislaturperioden stimmt nicht mehr, Ansprüche bestehen seit kurzem auch schon nach einem Jahr, allerdings fallen die Steigerungen im Gegenzug moderater aus. Kleiner Nachtrag.
Die Bezüge nach dem Ausscheiden aus dem Amt regelt das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG). Danach werden die Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder auf Lebenszeit als Ehrensold weitergezahlt.[18] Der Altpräsident behält weiterhin ein Büro/Sekretariat im Bundespräsidialamt.
Wäre jetzt nicht der geeignete Augenblick, darüber abzustimmen - bestenfalls noch per Volksabstimmung, ob man überhaupt einen Bundespräsidenten braucht, bzw. will?
Repräsentanten des deutschen Volkes sitzen doch in Berlin genug rum und was anderes sollte ein BP doch auch nicht machen.