Christian Wulff vs. Bildzeitung..

Keine Panik,

er hat mir eben eine SMS geschickt...
Er - als Opfer- bereut diesen Fehler.
Aber das ist natürlich kein Grund zurück zu treten q:
 
Nun rufe man sich ins Gedächtnis, dass es nach aktueller Berichterstattung nicht nur einen, sondern (mindestens) drei Anrufe gab. Hinzu kommen im Fall der Welt am Sonntag mindestens ein weiterer Anruf sowie das höchstpersönliche Herbeizitieren eines Journalisten.
All das waren doch wohl Versuche der Einflussnahme auf die mediale Berichterstattung. Haben wir also einen Bundespräsidenten, der sich zunächst konsequent falsch verhält, bevor er mit steiler Lernkurve zu einer eigentlich offenkundigen Erkenntnis gelangt? :#
Richtig, und daher kann ich das auch nicht als ernstgemeint wahrnehmen.

http://www.tagesschau.de/inland/wulff680.html
 
Leider muss ich euch als Threadersteller mitteilen, dass hier bald zugemacht werden könnte..

Begründung siehe anbei :b
:D

Strafgesetzbuch:
§ 90
Verunglimpfung des Bundespräsidenten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt
 
:D

Strafgesetzbuch:
§ 90
Verunglimpfung des Bundespräsidenten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt

:d:d:d
 
:D

Strafgesetzbuch:
§ 90
Verunglimpfung des Bundespräsidenten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt
:D

Ich glaub der hat gerade andere Sorgen :X
 
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,807150,00.html

Auszüge hieraus:

"Wulff bezeichnet den umstrittenen Anruf bei der "Bild"-Zeitung selbst als "unwürdig" für einen Bundespräsidenten. Der Anruf sei ein "schwerer Fehler" gewesen, der ihm sehr leidtue und für den er sich entschuldige. ... Er halte Anrufe mit dem Ziel, Einfluss auf kritische Berichterstattung zu nehmen, mit seinem Verständnis von Amtsführung eines Bundespräsidenten für nicht vereinbar. ..."



Er fühlte sich immer als das politische Gewissen, wenn´s um Andere ging, und jetzt?
 
398097_10150444696701831_733391830_8773932_1457899910_n.jpg


:D ;):b Er soll mir auf die Mailbox sprechen ... :p :P:p :P
 
Abgeordnete des Bundestags erhalten Altersbezüge, wenn sie mindestens 2 volle Legislaturperioden im Bundestag waren, anderenfalls werden sie in der Rentenversicherung nachversichert - wie jeder normale Arbeitnehmer auch. Nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag bekommen sie ein Übergangsgeld, und zwar für so viele Monate, wie sie Jahre im Bundestag waren.
.

Korrektur: Das mit den 2 Legislaturperioden stimmt nicht mehr, Ansprüche bestehen seit kurzem auch schon nach einem Jahr, allerdings fallen die Steigerungen im Gegenzug moderater aus. Kleiner Nachtrag.

es stimmt auch nicht, daß das Geld nur "für so viele Monate, wie sie Jahre im Bundestag waren" fließt :s

Die Bezüge nach dem Ausscheiden aus dem Amt regelt das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG). Danach werden die Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder auf Lebenszeit als Ehrensold weitergezahlt.[18] Der Altpräsident behält weiterhin ein Büro/Sekretariat im Bundespräsidialamt.
 
neid, missgunst und zynismus...die antriebe dieser und der öffentlichen diskussion.:@
 
Wäre jetzt nicht der geeignete Augenblick, darüber abzustimmen - bestenfalls noch per Volksabstimmung, ob man überhaupt einen Bundespräsidenten braucht, bzw. will?
Repräsentanten des deutschen Volkes sitzen doch in Berlin genug rum und was anderes sollte ein BP doch auch nicht machen.
Ich bleibe nach wie vor dabei, entweder ist der/die Bundeskanzler/in überflüssig oder der Bundespräsident. (Vlt. sogar beide? :D )
 
Hallo,
also ich empfand das ganze Interview eher beschämend, aber für alle beteiligten.
Leider hat sich Herr Wulff als Opfer gesehen und nun erwartet er Mitleid von uns oder wie??
Sorry, aber meiner Meinung nach muss er zurücktreten.
Wäre jetzt nicht der geeignete Augenblick, darüber abzustimmen - bestenfalls noch per Volksabstimmung, ob man überhaupt einen Bundespräsidenten braucht, bzw. will?
Repräsentanten des deutschen Volkes sitzen doch in Berlin genug rum und was anderes sollte ein BP doch auch nicht machen.

Na der BP hat auch schon andere Aufgaben. Die Position des BP wurde geschaffen um eine Wiederholung von 1933 zu verhindern, denn kein Gesetzt ist ohne seine Unterschrift gültig. Es sollen dadurch sowas wie das Ermächtigungsgesetzt und die Rassengesetze von damals verhindert werden.
Ich glaube der Köhler hat einem Gesetzt von der Merkel in seiner Amtszeit sogar mal die Unterschrift verweigert da er das nicht für Verfassungskonform hielt.
Die Machtverteilung ist also gar nicht so schlecht, und die ist ja Sinn und Zweck des Bundespräsidenten, das ist schon mehr als nur ein Repräsentant zu sein.
 
Ich finde, dass es für einen Bundespräsidenten immer gute Gelegenheiten geben kann -überparteilich , losgelöst vom Tagesgeschäft der Politik , zu Themen die das Land bewegen Stellung zu beziehen.

Für den interessierten Bürger waren bisher diese - von oben stehenden Dingen autarken- Vorgänge wichtig und oft aussagekräftig.
Z b die Debatten zwischen der Regierung und Horst köhler

Ich finde die Daseinsberechtigung dieses Amtes ist nicht zu trennen von der geeigneten Person die es besetzt
 
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.



1) Kraft dem Wohle des deutschen Volkes -> wohl eher dem eigenen

2) Schaden von ihm wenden -> ja, die Häme aus dem Ausland ist nicht existent, und das zu Zeiten der Eurokrise...

3) die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen -> Pressefreiheit? Vorteilname im Amt? ... ?

3) meine Pflichten gewissenhaft erfüllen -> s. 1)

4) und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde -> aber nicht gegen sich selbst...

Na, wenn da mal kein Meineid dazu gekommen ist. Aber wie meinte der österreichische Standard: Jedes Volk hat den Präsidenten, den es verdient. Man muss ein Zyniker sein um zu sagen, dass das auch für die Deutschen zutreffe.
 
Zurück
Oben Unten