Ob es so zugelassen ist oder nicht ist mir persönlich egal. Nicht alles Zugelassene ist sinnvoll. Nur die Felgen und somit die Position in der Ebene auf dem Trailer zu sichern reicht für mich nicht aus. Das Aufschwingen, was ich meinte, hat auch nicht nur damit zu tun, dass sich das Fahrzeug auf dem Trailer hin und her bewegt. Wir leben in einer 3D-Welt.

Durch die Fahrbahnanregung wird der Trailer angeregt und bewegt sich je nach Feder-Dämpfersystem in gewissen Schwingungen. Dies ist die Anregung für das Fahrzeug, was oben auf dem Trailer draufsteht. Dieses gerät dann auch in Schwingungen. Die Wellenlänge hängt von der Feder-Dämpfereinheit ab. Durch ein Festsetzten der einen Feder (aufgeladenen Fahrzeug in die Federn spannen), wird die Wellelänge des Gesamtsystems geringer und somit das Aufschwingen bzw. Aufschaukeln des gesamten Zuges ebenfalls verringert. Da die Anregung auf den Straßen in den seltensten Fällen nur in eine Richtung, also zum Beispiel senkrecht zur Oberfläche des Trailers gerichtet ist, bewirkt die Fahrbahnanregung also auch eine seitliche Schwingung und somit das Aufschaukeln was ich meine und du bei einem "schlechten Anhänger". Hättest du bei dem Anhänger das Fahrzeug in die Federn gezogen, wäre er erst bei höheren Geschwindigkeiten ins Schlingern geraten.
Ich bin auch öfter mit dem Trailer unterwegs und habe diese Erfahrungen gemacht. Wenn mir das Gespann zu "labil" war, habe ich weiter in die Federn gezogen und damit die Grenzgeschwindigkeit anheben können.
Ein hoher oder auf dem Trailer unglücklich gewählter Schwerpunkt hat natürlich auch einen negativen Einfluss auf diese Grenzgeschwindigkeit.
Ein Gespann darf im Normalfall ja nur 80 km/h fahren. Bei dieser Geschwidigkeit ist bei mir bisher noch kein Schlingern aufgetreten. Auch nicht, wenn ich den Wagen schlecht beladen oder "schlecht" gesichert hatte. Aber es sind ja auch bei gewissen Gegebenheiten 100 km/h Zulassungen möglich. Bei dieser Geschwindigkeit ist mir das Aufschwingen allerdings schon manchmal untergekommen. Bei der Sicherung des Fahrzeuges, so wie ich es beschrieben habe, ist es auch problemlos möglich 140 km/h zu fahren. Das ist natürlich nicht erlaubt, daher reicht für den Gesetzgeber auch die Sicherung mit den Gurten über den Rädern bis 100 km/h.
MbG