autsch...

Nimm das Geld! Danach hast du nur ein Unfallauto, dass dir kaum jemand zu einem vernünftigen Preis kauft. Ich rede aus eigener Erfahrung ;)
 
Je nach dem, wieviel Herzblut du ins Auto gesteckt hast, würd ich auch ernsthaft über was "neues" nachdenken. Die Möglichkeit bleibt Dir ja offen.
 
Ich hab bisher noch nicht gelesen ob das Gutachten auch den merkantilen Minderwert berücksichtigt. Auch wenn Du jetzt sagst du wirst dein Fahrzeug nie verkaufen wollen, wer weiß was in 1-2 Jahren ist - und als "Unfaller" ist das Ding einfach nicht mehr zu gleichen Margen zu veräußern wie ein "Nicht-Verunfaller"... Diese Differenz gehört ins Gutachten mit einberechnet, darauf würde ich bestehen.
 
Ich hab bisher noch nicht gelesen ob das Gutachten auch den merkantilen Minderwert berücksichtigt. Auch wenn Du jetzt sagst du wirst dein Fahrzeug nie verkaufen wollen, wer weiß was in 1-2 Jahren ist - und als "Unfaller" ist das Ding einfach nicht mehr zu gleichen Margen zu veräußern wie ein "Nicht-Verunfaller"... Diese Differenz gehört ins Gutachten mit einberechnet, darauf würde ich bestehen.

Ich denke kaum, dass es in Deutschland viel anders ist als bei uns. In der Schweiz bekommst du nur den Wertverlust erstattet, wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt.
 
Bei einem 9 Jahre alen Auto mit 140.000km auf dem Tacho muss man sich um den merkantilen Wertverlust keine Gedanken mehr machen. Wenn man überlegt, den Wagen später einmal ehrlich verkaufen zu wollen, um eine fachgerechte und auch durch potenzielle Käufer anerkannte Reparatur umso mehr (z.B. eine mit Zertifikat der BMW-Werkstatt). Auch wenn dabei dann kein Sportauspuff abfällt. Bei so einem relativ alten Auto (bitte nicht persönlich nehmen) kann man froh sein, wenn die Reparatur mit Neuteilen erfolgt und allein dadurch eine technische Verbesserung erfolgt. Wenn ich das richtig verfolgt habe, gehen die Versicherungen zunehmend dazu über, auf Basis zeitwertgerechter Reparaturen unter Verwendung von Gebrauchtteilen zu regulieren.
 
In Deutschland gilt als Grenzbedingung hoechstens 100.000km und einen Hoechstalter von 5 Jahren. Diese Grenze ist allerdings weich, der BGH hat hier schon die selbst festgelegte Grenze in einigen Faellen umgangen. Nachdem es ums Geld geht wuerde ich es zumindest Probieren. Durch einen erhoehten Brutto steht nach Steuerabzug noch immer mehr netto unterm Strich - ob das Fahrzeug nun wirklch verkauft werden soll ist doch garnicht die Fragestellung und unerheblich. Sollte nur ein Tipp sein, kann doch jeder verfahren wie er will ;)
 
Bei so einem relativ alten Auto (bitte nicht persönlich nehmen) kann man froh sein, wenn die Reparatur mit Neuteilen erfolgt und allein dadurch eine technische Verbesserung erfolgt.

Deine Aussage trifft nur auf Verschleissteile zu. Was nützen mir angeschweisste Blechteile, wenn die vorher einwandfrei waren? Mir wollten sie nach der Reparatur dies tatsächlich auch als Wertsteigerung verkaufen! Ich sehe nun die "Wertsteigerung" jedesmal, wenn ich den Kofferraum aufmache...
 
Bei einem 9 Jahre alen Auto mit 140.000km auf dem Tacho muss man sich um den merkantilen Wertverlust keine Gedanken mehr machen. Wenn man überlegt, den Wagen später einmal ehrlich verkaufen zu wollen, um eine fachgerechte und auch durch potenzielle Käufer anerkannte Reparatur umso mehr (z.B. eine mit Zertifikat der BMW-Werkstatt). Auch wenn dabei dann kein Sportauspuff abfällt. Bei so einem relativ alten Auto (bitte nicht persönlich nehmen) kann man froh sein, wenn die Reparatur mit Neuteilen erfolgt und allein dadurch eine technische Verbesserung erfolgt. Wenn ich das richtig verfolgt habe, gehen die Versicherungen zunehmend dazu über, auf Basis zeitwertgerechter Reparaturen unter Verwendung von Gebrauchtteilen zu regulieren.

du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Wie ich ja schon geschrieben habe, hatte das Auto vorher schon den ein oder anderen Schaden, das Auto war schon ein Unfallauto, welches NICHT in der Vertragswerkstatt vom Vorbesitzer repariert wurde.
Bei den beiden Scheinwerfer waren die Halterungen gebrochen, die Stoßstange war ca. 1cm weiter Richtung Fahrzeug "gedrückt"..... So ist das Auto nach der Reparatur im Vergleich zu vorher wie neu :X und mit den neuen Felgen und Reifen, neuer Scheinwerfer, etc. deutlich besser. Es wird übrigens nichts geschweisst, nur geschraubt.

Gruß Wensi
 
Nimm das Geld! Danach hast du nur ein Unfallauto, dass dir kaum jemand zu einem vernünftigen Preis kauft. Ich rede aus eigener Erfahrung ;)

neeeeee...das Auto wird wirklich ernsthaft nicht mehr verkauft, wieso auch?
Es sei denn, meine :K schenkt mir nen 911er..... und das kann noch dauern :d
Der Zetti ist schon Nahe am Optimum, mit LPG ist das das herrlichste Alltagsauto. Da kann nicht mal ein Z4M mithalten :X.
(zu teuer und zu schade für den täglichen Weg zur Arbeit). Da die Stoffdach-Roadster immer seltener werden, gibt es auch kein passendes neueres Modell. Blechdach :j NIIIEEEEMALS!!!

Gruß Wensi
 

seeehr interessant
:
Pkt7
Umbaukosten
Haben Sie sich nach dem Unfall ein neues Fahrzeug angeschafft, und Zubehörteile wie Radio, Anhängerkupplung u.ä. vom alten ins neue Fahrzeug umbauen lassen, dann müssen auch diese Kosten gegen Nachweis von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Heisst das, ich hätte mir einen neuen gebrauchten Zetti kaufen können und dann auf Kosten des Gegners mir meine Gas-Anlage umbauen lassen können????:s
Gruß Wensi
 
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