Bitte dringend Antwort

Ja ,aber wie kann ich mein Verlust Wert ermitteln oder sollen sie mich ,zweiten mal mit ein paar hundert Euro abspeisen.

ich weiß nicht wie das geht .... Schwacke gibt da nicht viel her. Ich würde googlen .... evt. einen gleichwertigen Wagen im Inet suchen (mit 2-3 Vorbesitzern) und evt., einen Wert zusammenschustern, wenn es denn so dringend ist.

Allerdings würde ich DB auf den Fehler aufmerksam machen und fragen, wie der Verkäufer mich wieder DB gegenüber gewogen machen möchte, damit es zu keiner Auseinandersetzung kommt ....

das recht diplomatisch und etwas süffisant ;)

Die werden Dir dann schon etwas anbieten .... Der Fehler ist nunmal bei denen passiert, im übrigen schützt Dich als Endverbraucher auch das BGB bei Verträgen ....
 
W
Was willst du denn erreichen? Mehr Geld, weil der Anwalt droht? Das ist zwar in deinem Interesse, aber vermutlich nicht ganz fair. Du hast es doch vorher auch geschafft dich mit dem Verkäufer über den Preis zu einigen. Das geht jetzt also nur noch über den Anwalt? Was hättest du denn gemacht, wenn du von Anfang an wusstest, dass der Wagen zwei Besitzer hatte? Nen Gutachter bestellt?

Ich bin kein Freund davon, wenn jemand gleich zum Anwalt rennt, statt vorab zu versuchen das Thema so zu regeln.
Hier gehts ja nicht darum, dass du Recht bekommst. Das steht woh außer Frage. Hier gehts eher darum ob du den Preis noch stärker drücken kannst du den Anwalt - so sehe ich das.
Wie kann ich mit denen verhandeln ? , wenn ich überhaupt den Wert nicht weiß.
 
1-Die wissen was ihre Auto ein Gewinn bringt
2 die wissen wie viel die Schmerzen können
3 die haben alle Kalkulationen

Was habe ich für Wert Inder. Hand ?
Nähmlich garnicht!!!!!

Deshalb habe ich ja gesagt, geh zum Rechtsanwalt, wenn Du total verunsichert bist .... in der Hand hast Du die gesetzl. Gewährleistung, und das BGB bei Verträgen.

Ich würde da jetzt souverän reagieren, nicht panisch.
 
Nähmlich , nach der Einigung kann ich überhaupt keine Ansprüche mehr geltend machen, wenn sich hinterher heraus stellt das ich nicht korrekt entschädigt bin.
 
Deshalb habe ich ja gesagt, geh zum Rechtsanwalt, wenn Du total verunsichert bist .... in der Hand hast Du die gesetzl. Gewährleistung, und das BGB bei Verträgen.

Ich würde da jetzt souverän reagieren, nicht panisch.
Nein er meint mit Rechtsanwalt drohen , es ja nicht privat Person gegen ich angehen werde( meine Verlust ausgleichen) sondern ein Riesen Konzern . Er stellt es auf leichte Füße mit dem "satzt ein kleine Fehler von deren Seite ", ich will nur mehr mein recht ( auf korrekte Entschädigung ) , nicht mehr ,nicht weniger . Ich will mich nicht davon bereichern.
 
Nähmlich , nach der Einigung kann ich überhaupt keine Ansprüche mehr geltend machen, wenn sich hinterher heraus stellt das ich nicht korrekt entschädigt bin.

deshalb solltest Du es auch morgen bei denen ansprechen und ggfs. im Kaufvertrag zusätzlich vermerken lassen ....

Und natürlich das ganze vor Ort klären. Ich habe damit immer beste Erfahrung gemacht. Ich bin den Verkäufern natürlich nicht zippisch auf den Tisch gesprungen ...

Alle berechtigten Reklamationen habe ich so geregelt .... und hatte nicht einen Anwalt einschalten müssen.

Mag Glück sein oder aber diplomatisches Verhandlungsgeschick .... (evt. auch nur bestens geschult durch meinen Beruf .... ich weiß es nicht)

leben und leben lassen ....
 
Du willst mir doch nicht erzählen, dass du plötzlich keine Vorstellung mehr hast, was der Wagen wert ist, wenn er statt einem jetzt zwei Vorbesitzer hatte.

Fragen:
Ist es der erste Gebrauchtwagen den du kaufst?
Hast du dir vorher eine Marktübersicht geholt? (Was kosten andere SLK mit ähnlichen Daten)
War da keiner dabei mit 2 Vorbesitzern?

Das kann ich nicht ernst nehmen. Das sind für mich Ausreden.

"Schlimmsten Falls" ist es so, dass du nur wenig Nachlass angeboten bekommst, weil das Angebot bereits sehr günstig war. Auch das ist gerecht. Der Markt bestimmt die Preise.
 
Du willst mir doch nicht erzählen, dass du plötzlich keine Vorstellung mehr hast, was der Wagen wert ist, wenn er statt einem jetzt zwei Vorbesitzer hatte.

Fragen:
Ist es der erste Gebrauchtwagen den du kaufst?
Hast du dir vorher eine Marktübersicht geholt? (Was kosten andere SLK mit ähnlichen Daten)
War da keiner dabei mit 2 Vorbesitzern?

Das kann ich nicht ernst nehmen. Das sind für mich Ausreden.
Der eine gleiche Bau Jahr , fast gleiche Ausstattung und KM. 1. Besitzer , aber Autom. 7 Tonic sogar war um die1000 Euro billiger, Barsinghausen
 
Nein er meint mit Rechtsanwalt drohen , es ja nicht privat Person gegen ich angehen werde( meine Verlust ausgleichen) sondern ein Riesen Konzern . Er stellt es auf leichte Füße mit dem "satzt ein kleine Fehler von deren Seite ", ich will nur mehr mein recht ( auf korrekte Entschädigung ) , nicht mehr ,nicht weniger . Ich will mich nicht davon bereichern.

Auch kleine Fehler werden bestraft, so ist das nun mal. Und Du als Endverbraucher genießt einen besonderen Schutz ....

Ich stelle auch oft fest, wie wenig Personal dahingehend geschult ist, eine gute Beratung zu geben .... nur haftet des Unternehmen für Aussagen des Personals (Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Verkäufer z.B. aufgrund Ihrer Ausbildung wissen müssen, was sie da verzapfen)

Mir ist es egal, ob der Autofachverkäufer eigentlich nur eine Schmalspurwissen der für ihn wichtig gängigen Rechte hat.

Wenn ich z.B. ein Hansy kaufe, schließe ich den Vertrag z.B. mit Mediamarkt ab, nicht mit dem Verkäufer, der mich beraten hat.

Also ist mein Ansprechpartner bei Reklamationen Mediamarkt nicht Herr Schulze aus der xy Abteilung.
 
Aha. Dann nimm doch den günstigeren Wagen. Oder was willst du mir damit sagen?
Was heißt fast gleiche Ausstattung? Ist ja auch egal.

Du must wissen, was Dir der Wagen wert ist. Und ich denke das weißt du. ;)

Also sprich einfach mit dem Verkäufer. Wenn er merkt du bist fair, wird er dir auch entgegen kommen. Wenn du meinst 1.500 Euro weniger ist angemessen - dann sag das. Wenn du aber das Gefühl hast das ist eigentlich zu viel, dann nenne lieber einen Betrag (+ kleiner Verhandlungsspielraum) der dir vom Bauchgefühl her als Ausgleich für diesen "Makel" fair vorkommt. Ein wenig Handeln darf man ja noch. Dann klappts vermutlich auch mit der Einigung.

Ich finde deine Nachlasserwartungen recht hoch, aber das spielt ja keine Rolle.
 
Der eine gleiche Bau Jahr , fast gleiche Ausstattung und KM. 1. Besitzer , aber Autom. 7 Tonic sogar war um die1000 Euro billiger, Barsinghausen
Ich weiß selber nicht mein lieber ,wie so was gerechnet wird , es wird nächsten Tagen sich herausstellen .
 
Auch kleine Fehler werden bestraft, so ist das nun mal. Und Du als Endverbraucher genießt einen besonderen Schutz ....

Ich stelle auch oft fest, wie wenig Personal dahingehend geschult ist, eine gute Beratung zu geben .... nur haftet des Unternehmen für Aussagen des Personals (Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Verkäufer z.B. aufgrund Ihrer Ausbildung wissen müssen, was sie da verzapfen)

Mir ist es egal, ob der Autofachverkäufer eigentlich nur eine Schmalspurwissen der für ihn wichtig gängigen Rechte hat.

Wenn ich z.B. ein Hansy kaufe, schließe ich den Vertrag z.B. mit Mediamarkt ab, nicht mit dem Verkäufer, der mich beraten hat.

Also ist mein Ansprechpartner bei Reklamationen Mediamarkt nicht Herr Schulze aus der xy Abteilung.

Must du mal sehen wie viele schlampig gearbeitet haben
1- der das auto zum Verkauf kalkuliert hat
2 . der das Auto im Internet gestellt hat
3. der das Auto Verkauf hat
2
 
Klar ist mir ein Besitzer weniger lieber. Letztendlich kommt es aber bei einem "so alten" Auto auf den Pflegezustand, die Ausstattung etc. viel mehr an als auf einen weiteren Besitzer. Wenn es schon 3 oder 4 vor Dir waren ist eventuell schon wirklich nachteilig. Außerdem war es wohl eine Kurzzulassung aufs Autohaus. Die zählt auch anders als ein echter Zweitbesitzer - das muss man auch mal so sehen.

Mir ist der aktuelle Besitzer (sollte er es schon länger besitzen) viel wichtiger. Das andere sind nur Namen auf Papier.

und Umit: Vielleicht hat der Erste beim Aufnehmen der Daten des Wagens einen Fehler gemacht und die anderen haben diese Daten einfach übernommen. Du denkst immer so negativ über andere Menschen. Ist Dir das schonmal aufgefallen?
 
Nie
Klar ist mir ein Besitzer weniger lieber. Letztendlich kommt es aber bei einem "so alten" Auto auf den Pflegezustand, die Ausstattung etc. viel mehr an als auf einen weiteren Besitzer. Wenn es schon 3 oder 4 vor Dir waren ist eventuell schon wirklich nachteilig. Außerdem war es wohl eine Kurzzulassung aufs Autohaus. Die zählt auch anders als ein echter Zweitbesitzer - das muss man auch mal so sehen.

Mir ist der aktuelle Besitzer (sollte er es schon länger besitzen) viel wichtiger. Das andere sind nur Namen auf Papier.

und Umit: Vielleicht hat der Erste beim Aufnehmen der Daten des Wagens einen Fehler gemacht und die anderen haben diese Daten einfach übernommen. Du denkst immer so negativ über andere Menschen. Ist Dir das schonmal aufgefallen?
Nein ich denke nicht negativ , lese mal bitte das
Der Käufer eines Gebrauchtwagens muss genau über die Anzahl der Vorbesitzer informiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden (Az: VIII ZR 38/09). Einem Autokäufer aus Sachsen-Anhalt stehen damit mehr als 6.700 Euro Schadenersatz für einen 15 Jahre alten Audi A6 zu. Den Wagen hatte der Mann gekauft – allerdings ohne zu wissen, dass es einen "fliegenden Zwischenhändler" gab. Dieser war nicht im Kraftfahrzeugbrief eingetragen. Weil er auch nicht erwähnt wurde, wurde laut Urteil die vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt. Damit ist der Verkäufer zum Schadenersatz verpflichtet. Wird – wie im vorliegenden Fall – auch noch ein Vermittler hinzugezogen, gilt für diesen dasselbe. Ohne entsprechenden Hinweis gehe ein Käufer davon aus, dass er das Auto von dem letzten im Kfz-Brief aufgeführten Halter übernimmt, urteilten die Karlsruher Richter. Habe der Verkäufer den Wagen dagegen selbst erst wenige Wochen vor dem Verkauf erworben, liege der Verdacht nahe, dass es zur Zeit des unbekannten Besitzers zu Manipulationen gekommen sei. Dies gelte insbesondere für den Kilometerstand. Im vorliegenden Fall lag der Verdacht, dass das Geschäft nicht ganz seriös sein könnte, besonders nah: Der "fliegende Zwischenhändler" war auch dem Verkäufer und seinem Vermittler nur unter den Namen "Ali" bekannt. Hätte er dies gewusst, hätte er den Wagen nicht gekauft, argumentierte der Kläger – aus Sicht der Karlsruher Richter eine nachvollziehbare Haltung. "Tachoschrauber" am Werk Zumal der Käufer mit seinem Audi wenig Freude hatte und mehrere Reparaturen anfielen. Auch der Tachostand stellte sich als falsch heraus: Der Kläger war beim Kauf von 201.000 Kilometer ausgegangen, tatsächlich hatte das Auto bereits mehr als 340.000 Kilometer auf dem Buckel. (dpa)
 
Außerdem weiß du überhaupt , was die schlau Köpfe gedacht haben könnten ? Die haben weil erst Besitzer DB (drei Monate)
Sich selber als nicht 1. Besitzer zählen
 
@ Umit

solche Fehler sind menschlich und passieren nun mal, Du kannst von keinem verlangen, dass er zu 100% funktioniert .... dann wäre es ja eine Maschine.

Mir ist immer klar, dass mein Gegenüber auch mal einen Fehler macht, so wie ich auch! Wichtig ist nur, wie beide aus der Sache rauskommen.

Nobody is perfect .... und ich gehe immer davon aus, dass keiner einen Fehler vorsätzlich macht (hat er auch nichts davon), und solche Dinge nunmal menschlich sind.

Ich würde nie sagen "Ihnen ist da ein Fehler unterlaufen" sondern eher "mir ist aufgefallen, dass es hier eine unter Umständen eine Unstimmigkeit gibt, sind Sie so nett und prüfen das noch einmal"

In meinem ganzen Berufleben habe ich schon mal einen Bock geschossen, so wie andere Geschäftspartner auch .... Und? hat sich alles einvernehmlich und verständnisvoll lösen lassen. Und da ging es um mehr als nur 1.000 Euro ;) und hat mich nicht viel Arbeitszeit gekostet

Ich sehe keinen Sinn darin, gleich zu Anfang die Fronten zu verhärten. Das macht nur Magengeschwüre ....

100% gibt es nur in der Mathematik, das sollte jedem klar sein. :s
 
Nie
Nein ich denke nicht negativ , lese mal bitte das
Der Käufer eines Gebrauchtwagens muss genau über die Anzahl der Vorbesitzer informiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden (Az: VIII ZR 38/09). )


Meinst Du ein Verkäufer liest sich als Betthupferl BGH Urteile durch???? Das bekommt er höchsten in einer Schulung mit!

Wenn ein Verkäufer alles weiß, was wann in der Republik juristisch passieren möge, ist er ein unterbezahlter Jurist .... was verlangst Du alles von einem normalen Autoverkäufer?

Mensch, der hat einen Fehler gemacht ... so what? Das lässt sich alles ohne BHG-Urteile erledigen ....

Wirste sehen, mit Freundlichkeit und Diplomatie erhält man meist für beide Seiten einen Konsens
 
Außerdem weiß du überhaupt , was die schlau Köpfe gedacht haben könnten ? Die haben weil erst Besitzer DB (drei Monate)
Sich selber als nicht 1. Besitzer zählen


Du unterstellst denen jetzt irgendeinen Vorsatz um Dich, Umit, zu übervorteilen .... das kann es auch nicht sein :oops:

Du kommst langsam in das Fahrwasser von einem anderen User des Forums , den die ganze Welt anscheinend ungerecht behandelt ;) ...
 
Meinst Du ein Verkäufer liest sich als Betthupferl BGH Urteile durch???? Das bekommt er höchsten in einer Schulung mit!

Wenn ein Verkäufer alles weiß, was wann in der Republik juristisch passieren möge, ist er ein unterbezahlter Jurist .... was verlangst Du alles von einem normalen Autoverkäufer?

Mensch, der hat einen Fehler gemacht ... so what? Das lässt sich alles ohne BHG-Urteile erledigen ....

Wirste sehen, mit Freundlichkeit und Diplomatie erhält man meist für beide Seiten einen Konsens
Du hast vollkommen reeeeeeeecccchhhttt.
Aber ich Muss. Leider jetzt schlafen und morgen früh hole ich mir rechts Beratung , wie ich mich korrekt verhalten muss.
Das ist doch mein recht oder ??
Ich meine schlafen und euch auch gutenacht.
 
Du hast vollkommen reeeeeeeecccchhhttt.
Aber ich Muss. Leider jetzt schlafen und morgen früh hole ich mir rechts Beratung , wie ich mich korrekt verhalten muss.
Das ist doch mein recht oder ??
Ich meine schlafen und euch auch gutenacht.

GN8 ... und viel Erfolg
 
@Umit: Wer sich Rechtsberatung holt, bevor er das Problem überhaupt zur Sprache gebracht hat, der denkt definitiv schlecht von anderen Menschen. Du brauchst ja keine Rechtsberatung, wenn du keine Angst hast, dass der Verkäufer dich unfair behandelt.
 
@Umit: Wer sich Rechtsberatung holt, bevor er das Problem überhaupt zur Sprache gebracht hat, der denkt definitiv schlecht von anderen Menschen. Du brauchst ja keine Rechtsberatung, wenn du keine Angst hast, dass der Verkäufer dich unfair behandelt.
Ja ich habe heute beim Verkäufer angerufen und mein Anliegen erörtert , er meinte ja , dann ist der Vertrag hinfällig ( das hat mein Rechtsanwalt bestritten und meinte die sind verpflichtet das Auto raus zu geb. Sonst schadensklage.) und sie mehr als 1- 2 Prozent nicht mehr drin ist , habe %20 verlangt und er wird jetzt nach fragen .
Beim Anruf der gut Achter : es gibt kein konkrete Messwerte. Meinte % 90 Verhandlung Basis.
Habe selber sämtliche SLK s bei Auto scout durch geblättert es war nur ein einzige Wagen als Vergleich, auch ganze 200 er dergleichen es ist ganz wenige vergleiche da , so das man kein konkrete vergleiche erzielen kann.
 
Ja ich habe heute beim Verkäufer angerufen und mein Anliegen erörtert , er meinte ja , dann ist der Vertrag hinfällig ( das hat mein Rechtsanwalt bestritten und meinte die sind verpflichtet das Auto raus zu geb. Sonst schadensklage.) und sie mehr als 1- 2 Prozent nicht mehr drin ist , habe %20 verlangt und er wird jetzt nach fragen .
Beim Anruf der gut Achter : es gibt kein konkrete Messwerte. Meinte % 90 Verhandlung Basis.
Habe selber sämtliche SLK s bei Auto scout durch geblättert es war nur ein einzige Wagen als Vergleich, auch ganze 200 er dergleichen es ist ganz wenige vergleiche da , so das man kein konkrete vergleiche erzielen kann.
Abwarten Tee trinken .
 
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