Vorfahrt missachtet? auch wenn man steht?

fundriver

macht Rennlizenz
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10 Juli 2005
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hi
nun mal eine "Streitfrage" an der sich vl. manche Geister scheiden werden....
ich bin heute an einem AB Übergang (eine zweispurige mündet in eine vierspurige) im Stop and Go Verkehr (Stau) vom linken zweispurugen Fahrstreifen übergewechselt in Schrittgeschwindigkeit in die rechte Fahrspur der vierspurigen weiterführenden AB. Genau schräg zwischen 2 LKWs (was dann mein Pech war) . Beide LKWs standen und haben eine Lücke gelassen.. Musste dann anhalten weil ja alles stand, stand so halb schräg teilweise auf der neuen Spur und ein Teil des Heckes noch auf der alten Spur (aber man konnte daran vorbei fahren ohne auszuweichen). Da stand ich dann so ca 20 sekunden.....knirsch......knirsch....der LKW hinter mir ist losgefahren und mir seitlich in die hintere Türe rein und den Holm und Radlauf hinten eingedrückt hinter der Türe,

Mist...dachte ich...und der Fahrer des LKWs hatte mich anscheinend, da es so hoch sass, nicht gesehen (Nacht war es auch noch und mein Auto schwarz), Nu ja ich hab wegen Datenaustausch mal die Polizei gerufen....sollen sich doch dann die Versicherungen auseinandersetzen....nun kommts....ich bekomme von der Polizei anschliessend die Aussage dass ich Unfallverursacher sei, Vorfahrt missachtet und nun eine Anzeige folgt.

Mein Wagen stand schon länger als mir der LKW reinfuhr....ich musste im Stop and Go Verkehr Spurwechsel machen ....auf die Frage was denn daran falsch gewesen sei....Antwort "grössere Lücke abwarten"....bitteschön wenn Rush hour ist und wenn ca 1000 Autos gefühlt zusammenkommen...wie soll man da Lücke abwarten...da bekommt man ja dann Anzeige als Verkehrshindernis...verstehe die Polizei da nicht mehr...egal muss ich auch nicht...das ganze geht nun eh zum Anwalt...aber was meint Ihr?
 

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Zuletzt bearbeitet:
Ab zum Anwalt, am beisten einen für Verkehrsrecht nehmen. Von meinem Verständnis her zahlt immer der der fährt, wenns mit Schrittgeschwindigkeit vorran ging.

Mit ner kleinen Skitze kann man deine Ausführungen bestimmt besser beurteilen, die würde ich für den Anwahlt eh machen.

Wichtig ist: der Polizei am besten gleich wieder sprechen oder zumindest nix zugeben und auch das Busgeld nicht bezahlen. Da soll sich der Anwalt drum kümmern.
 
Hallo fundriver!

Zunächst mal gut, dass Dir nichts passiert ist. Was die Polizeibeamten so als erste Einschätzung loslassen ist völlig irrelevant, da sie das Unfallgeschehen nicht beobachtet haben und auch nicht dazu berufen sind, Unfallverursacher verbindlich festzustellen. Da es kein regulärer Auffahrunfall war hilft Dir die von der Rechtsprechung begründete Vermutung nicht, wonach der Auffahrende Schuld hat. Die rechtliche Auseinandersetzung wird letztlich an der Beweislast entschieden werden. Solltest Du in der Lage sein, den von Dir geschilderten Sachverhalt zu beweisen, wird der überwiegende Anteil an der Schuld beim LKW- Fahrer liegen. Sollte Dir der Beweis nicht gelingen sieht es offen gestanden düster aus!

Viel Glück

Tom
 
Also mal grundsätzlich: Wie soll die Polizei anders entscheiden, als nach dem ersten Anschein?
Die waren doch nicht dabei!
Nur - und das habe ich im vergangenen Jahr auch einem arroganten und überheblichen Ordnungshüter ins Gesicht gesagt - interessiert es absolut niemanden, was er da als angebliches Fachwissen zum Besten gibt.
Ich wiederhole in diesem Zusammenhang nochmals meine damalige Aussage - passt hier auch ganz gut:
"Mich interessiert das überhaupt nicht im Geringsten, wie sie diese Sache einschätzen oder beurteilen, wenn wir hier unterschiedlicher Meinung sind, entscheiden das letztlich fachkompetentere Menschen als Sie!"
Nach einer doofen Bemerkung über Beamtenbeleidigung nahm er seinen Quittungsblock und zog von dannen, nicht ohne die vorherige Bemerkung loszulassen, ich würde ja dann sehen, was ich davon hätte!

Habe ich!
Ergebnis: Verfahren eingestellt, jeder zahlte seinen Schaden selbst (ich: 24.90 Euro für ein kaputtes Blinkerglas im Spiegel, Gegner: verschrammten Spiegel und 15,- Euro wegen Falschparkens) und ich auch nicht die mehrfach angebotenen ("Das ist für Sie die einfachste und unkomplizierteste Variante") und zusätzlich angemahnten 35,- Verwarnungsgeld. Den Rechtsanwalt meines Gegners sollte meine Rechtschutzversicherung zahlen, keine Ahnung wie das ausgegangen ist, nachfragen war mir einfach zu doof!
Die Gerichtskosten, wohl ein Vielfaches des gesamten Schadens (traurig, aber wahr!) gingen zu Lasten der Staatskasse.
Leider musste ich für diese ganze lächerliche Aktion auch noch einen Tag Urlaub opfern.
 
Hallo fundriver!

Zunächst mal gut, dass Dir nichts passiert ist. Was die Polizeibeamten so als erste Einschätzung loslassen ist völlig irrelevant, da sie das Unfallgeschehen nicht beobachtet haben und auch nicht dazu berufen sind, Unfallverursacher verbindlich festzustellen. Da es kein regulärer Auffahrunfall war hilft Dir die von der Rechtsprechung begründete Vermutung nicht, wonach der Auffahrende Schuld hat. Die rechtliche Auseinandersetzung wird letztlich an der Beweislast entschieden werden. Solltest Du in der Lage sein, den von Dir geschilderten Sachverhalt zu beweisen, wird der überwiegende Anteil an der Schuld beim LKW- Fahrer liegen. Sollte Dir der Beweis nicht gelingen sieht es offen gestanden düster aus!

Viel Glück

Tom

Danke...

final sollen es die Ras und Versicherungen klären (was den Sachschaden betrifft)...was mir aber total gegen den Strich geht :
..ich rufe die Grünen mit der Bitte zu kommen da ich ein Leasingfahrzeug habe und Polizeibericht brauche und auch keine Schuld meinerseits sehe da ich ja nur in eine Lücke eingefahren bin und stand und auch die LKWs standen als ich in die Lücke einfuhr.......erste Antwort am telefon...."muss das sein? wir tauschen auch nur Personalien aus und machen keine Schuldfeststellung"
...dann kommen sie....kein Foto zunächst (habe erst sie auffordern müssen) sondern sofort Räumung der Fahrbahn angeordnet...
...dann personalien...
...und dann sozusagen der Hammer für mich dass ich schuld sei....auf die Frage wie ich hier einfädeln soll bekomme ich eine Belehrung "dass es egal sei dass ich gestanden bin, ich dürfte einfach nicht so in eine Lücke fahren....müsse warten"...ahaa....denke ich mir..frage nach...wenn ich warte behindere ich doch 500 nachfolgende Fahrzeuge zur rush hour....ddarauf nur die banale Antwort....behindern dürfen sie auch nicht...aber man kann mir auch nicht sagen wie ich es richtig machen sollte.... das ärgert mich kolossal....Anzeige schreiben aber mir final nicht erklären wie man es richtig machen sollte und einfach sagen dass ich da nicht so reinfahren darf da ich wissen hätte müssen dass der LKW Fahrer mich nicht sieht.....

hab mal gegoogelt.... eine Teilschuld könnte mich treffen was den Schaden betrifft.(denn ich war beim einfädeln nicht auf der vorrangigen Spur)...aber auch der auf der vorrangingen Spur befindliche Fahrer (in meinem Fall der LKW) hätte sich vergewissern müssen dass bei Weiterfahrt nichts vor Ihm ist...dürfte so 60/40 ausgehen.....aber Vorfahrt habe ich imho im wirklich nicht genommen....also dieser Strafbestand dürfte nicht gegeben sein....

ok..ich rege mich jetzt ab und lass es auch den Rechtsanwalt richten....Nerven sollte man für das nicht verschwenden...
 
Zuletzt bearbeitet:
.......erste Antwort am telefon...."muss das sein? wir tauschen auch nur Personalien aus und machen keine Schuldfeststellung"
...dann kommen sie....kein Foto zunächst (habe erst sie auffordern müssen) sondern sofort Räumung der Fahrbahn angeordnet...
...dann personalien...
Richtig so, wegen den kleinsten Remplern etc. werden immer die Grünen (teilweise auch blauen oder schwarzen :D ) gerufen und stundenlang die Straßen blockiert. Das muss nicht wirklich sein!
 
Richtig so, wegen den kleinsten Remplern etc. werden immer die Grünen (teilweise auch blauen oder schwarzen :D ) gerufen und stundenlang die Straßen blockiert. Das muss nicht wirklich sein!

bei Mietfahrzeugen und Leasingfahrzeugen bzw Firmenwägen (wenn im Vertrag so festgehalten) ist Polizei vor Ort notwendig....
 
Mal meine Sicht, anhand der Schilderung und des Zustandes, wie die Fahrzeuge anschließend standen. Nicht hauen. Ist nur mal eine andere Sichtweise.

Stop and Go. Dunkel, schlechte Sicht. Lkw lässt kleinen Abstand, sagen wir mal 1-2 Fahrzeuglängen.. Ein anderes Fahrzeug will von rechts rüber. Sieht eine Lücke. Könnte passen. Schnell rein. Dann rumms.

So könnte es -unabhängig von deiner Schilderung, die ich mal glauben will- auch passiert sein. Was soll da die Polizei anderes sagen.
Aus meiner Erfahrung auf den BABs ist das Kursive wahrscheinlicher. Ich hab das schon x-mal erlebt, dass mitten im Stau rübergezogen wird, ohne Blinken, ohne Platz. Leider ist das eher der Normalzustand.
Insofern ab zum kompetenten juristischen Hilfe. Und viel Glück.

PS: mein Dad hat jetzt so eine Carcam. Wäre vllt. nützlich, sowas.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Motorsport würde man das wohl als "Rennunfall" ohne klare Schuldzuweisung abhaken. Du bist in eine Lücke eingefahren, die ja offenbar zu klein für dein Auto war und hast darauf vertraut, dass der LKW-Fahrer das schon mitbekommen wird. Der LKW-Fahrer hat darauf vertraut, dass in eine so kleine Lücke niemand einfährt. Du jast ja auch schon selbst vermutet, dass der dich vielleicht schlicht übersehen hat. Ich hatte mal das Vergnügen, den LKW-Führerschein zu machen und kann deine Vermutung nur stützen. Vermutlich werden die Versicherungen das ähnlich sehen und den Schaden brüderlich zu Ungunsten der SF-Einstufung teilen.
Was die Anzeige angeht, kann wirklich nur ein Anwalt helfen, wenn die denn vorliegt und klar ist, ob es um eine Verwarnung oder einen punktebehafteten Bußgeldbescheid geht. Es bleibt, dass du auf die vorfahrtberechtigte Spur gefahren bist, obwohl die Verkehrslage einen kompletten Spurwechsel nicht zuließ und es auch keine erkennbare Verständigung mit dem LKW-Fahrer gegeben hat. Eine böse Sicht wäre dir vorzuwerfen, du hättest um deines Vorteils willen die Weiterfahrt des LKW blockiert.:) :-) Das sind natürlich alles Überlegungen vom Schreibtisch aus und dein Verhalten ist sicher nicht unüblich gewesen. Aber was viele (oder fast alle) machen, findet nicht automatisch Gefallen vor dem Auge des Gesetzes. Ob sich da ein Einspruchsverfahren gegen eine Ordnungswidrigkeitenverwarnung lohnt?
 
Genau so einen Unfall hatte ich im Jahre 2003! Genau wie Du, war ich seinerzeit der Auffassung, im Recht gewesen zu sein und habe der polizeilichen Einschätzung über einen Anwalt widersprechen lassen. Das Ende vom Lied war, dass vom Gericht die Meinung vertreten wurde, dass ich als derjenige, der einen Fahrspurwechsel vollzieht, eine erhöhte Wachsamkeit walten lassen muss und dem Verkehr auf der anderen Spur den Vorrang gewähren muss. Vollschuld wurde mir zugesprochen!

Ob das in Deinem Fall (u. U. ganz andere Parameter, die relevant sein könnten) auch so ablaufen wird, kann ich nicht sagen. Aber Du hast den Fred eröffnet und wolltest Meinungen und ggf. sogar Erfahrungen lesen. Leider ist meine gemachte Erfahrung nicht positiv :# und hat für mich den ersten, selbst verschuldeten, Unfall bedeutet. Ich drücke Dir jedoch alle Daumen, dass es für Dich gut ausgeht :t und kann mich der Meinung der Vorposter nur anschließen, dass der Gang zu einem Rechtsanwalt durchaus Sinn macht.
 
Ich finde es schade, daß sich die österreichische "Blaulichtgebühr" (Gebühr für das Rufen der Polizei an einen Unfallort, bei dem es ohne Personenschäden oder weitere Gefahr mit dem Austausch der Halterdaten getan wäre) in DE nicht durchgesetzt hat.
Wobei auch unsere 35€ dafür je nach Unfallort mE viel zu niedrig bemessen sind, was schon dadurch zu erkennen ist, daß die Polizei trotz Wissens um die Gebühr und das folgende Prozedere gerufen wird.

Wenn ich daran denke, wie vor ein paar Wochen 2 Autos auf der 3. Spur AB (Limit 130km/h) gestanden sind, Warnblinkanlage, Pannendreieck eine halbe Wagenlänge hinter dem hinteren Fahrzeug, beide Fahrer mit verschränkten Armen, versteinerter Miene wartend vor dem anderen Fahrzeug, Blechschaden zumindest bei meinem Passiertempo von 50km/h gerade so erkennbar, sollten ohnehin zumindest zwei Nullen mehr fällig sein, inkl. sofortigem Führerscheinentzug.

Das mit dem Leasing war mir bislang nicht bewußt:
So eine saftige Blaulichtgebühr hätte dann auch ihr Gutes für Leasingverträge, denn das gehörte im Zuge dessen auch rechtlich geregelt: Für vertragliche Regelungen, die dem Leasingnehmer aus einer derartigen Situation zum Aufwand werden, hat das Leasingunternehmen zu entschädigen.
Es kann wohl nicht iSd der Allgemeinheit sein, daß Leasingverträge Fahrer dazu anhalten, der Polizei zu unnötiger Beschäftigung zu verhelfen.

Der schlimmere Punkt ist das sinnlose Blockieren der Straße bis zum Eintreffen der Polizei. Oder steht explizit im Vertrag, die Unfallstelle dürfe nicht vor Eintreffen geräumt werden? Es geht dem Leasingunternehmen ja schließlich nur um eine Sicherung gg. Betrug, indem die Personalien und Fahrzeuge vor Ort von neutraler Stelle festgestellt werden.
 
Der schlimmere Punkt ist das sinnlose Blockieren der Straße bis zum Eintreffen der Polizei. Oder steht explizit im Vertrag, die Unfallstelle dürfe nicht vor Eintreffen geräumt werden? Es geht dem Leasingunternehmen ja schließlich nur um eine Sicherung gg. Betrug, indem die Personalien und Fahrzeuge vor Ort von neutraler Stelle festgestellt werden.

Ich finde das auch nicht gut!
Heute hat eigentlich jeder eine Digi-Cam im Auto/Handy, ausreichend Fotos gemacht - dauert großzügig gerechnet wie lang? 5 Min? - und dann weg mit den Autos an die Seite.
Gerade auf der Autobahn blieben so den Nachfolgenden viele gefährliche Situationen erspart.
Und für die Stau verursachenden Gaffer auf der gegenüberliegenden Seite mindestens 14 Tage Führerscheinentzug, für die fotografierenden Idioten 3 Monate....

Aber wir sollten auch nicht vergessen, dass viele Staus erst entstehen, sowie die Polizei zur Unfallaufnahme da ist. :y
Vorher läuft vieles vlt. nicht problemlos, aber weitaus besser!
 
Richtig so, wegen den kleinsten Remplern etc. werden immer die Grünen (teilweise auch blauen oder schwarzen :D ) gerufen und stundenlang die Straßen blockiert. Das muss nicht wirklich sein!

Richtig, wenn jedoch, wie oben beschrieben, ein Leasingvertrag das Eingreifen der Polizei mehr oder weniger zur Bedingung macht, ist das schon wirklich bescheu.... Machst Du es nicht, hast Du vielleicht schlechte Karten...
BTW zwei Anekdoten: Unfall/Rempler in Spanien, unverschuldet, Guardia Civil eingeschaltet, Unfall aufgenommen, elende zusätzliche Fahrerei und Stress im Urlaub um die Sache zu klären, letztendlich aus eigener Vollkasko bezahlt und in der Prämie gestiegen.
Unfall/Rempler in Holland, unverschuldet, Europäischen Unfallbericht gegenseitig ausgefüllt, schnell Fotos gemacht, keine Polizei, das Kästchen "Fahrzeug hielt an" angekreuzt, Unfallgegener "Fahrzeug fuhr an" angekreuzt und die Sache war incl.

Leihwagen (Mercedes GLK :roflmao:) und für mich mit null Euro komplett geregelt.:thumbsup:


Aber wir sollten auch nicht vergessen, dass viele Staus erst entstehen, sowie die Polizei zur Unfallaufnahme da ist. :y
Vorher läuft vieles vlt. nicht problemlos, aber weitaus besser!

Wenn irgendwo blaues Licht blitzt, setzt leider bei vielen oft der Verstand aus.:j


BTT: Ich denke eher 50/50. Drücke Dir jedenfalls die Daumen.
 
Zuletzt bearbeitet:
...dass ich als derjenige, der einen Fahrspurwechsel vollzieht, eine erhöhte Wachsamkeit walten lassen muss und dem Verkehr auf der anderen Spur den Vorrang gewähren muss.

So sieht´s wohl aus. Allerdings dürfte Eifelbubs 50/50-Vermutung wohl ein realistisches Ergebnis sein...
 
Ich finde es schade, daß sich die österreichische "Blaulichtgebühr" (Gebühr für das Rufen der Polizei an einen Unfallort, bei dem es ohne Personenschäden oder weitere Gefahr mit dem Austausch der Halterdaten getan wäre) in DE nicht durchgesetzt hat. ...

Ich bin nicht sicher, meine aber, dass es in manchen hiesigen Bundeländern eine vergleichbare Regelung zur Kostentragung des Polizeieinsatzes gibt.

Ob eine solche Regelung gut oder schlecht ist, mag man diskutieren. Auf der einen Seite bin ich in sofern bei dir, als dass die chronisch unterbesetzte Polizei ihre Zeit nicht mit Lappalien verschwenden sollte. Auf der anderen Seite ist die Feststellung der Personalien und eine gewisse Dokumentation des Tathergangs bzw. des Unfallbildes für die Wahrung der eigenen Rechte häufig hilfreich, bisweilen gar unverzichtbar. Mindestens die Feststellung der Personalien kann aber nunmal nur die Polizei übernehmen bzw. durchsetzen.

Man kann es auch anders formulieren: Ohne Polizei wird so manch einer auf seinem Sachschaden sitzenbleiben. Spätestens bei Unfallschäden im deutlich vier- oder gar fünfstelligen Bereich ist das dann wohl eher keine Lappalie mehr.
 
Hatte ebenfalls identischen Unfall (nicht mit dem QP).
Nach der (für mich absolut nachvollziehbaren) Argumentation
der Schutzpolizeibeamten, "Sie hatten
keine Vorfahrt, er hätte aber auch
nicht einfach losfahren dürfen", überließen wir die Sache den Versicherungen. Ergebnis: jeder
stand für seinen Schaden ein,
Bußgeld gabs für keinen, mündliche
Verwarnungen :D für beide.
 
Hatte ebenfalls identischen Unfall (nicht mit dem QP).
Nach der (für mich absolut nachvollziehbaren) Argumentation
der Schutzpolizeibeamten, "Sie hatten
keine Vorfahrt, er hätte aber auch
nicht einfach losfahren dürfen", überließen wir die Sache den Versicherungen. Ergebnis: jeder
stand für seinen Schaden ein,
Bußgeld gabs für keinen, mündliche
Verwarnungen :D für beide.


Danke für eure Meinungen...bzgl Schaden denke ich auch dass es die Verischerungen regeln werden....der LKW hatte Lackkratzer an der Stosstange, mein T car ca 5-7 T €.....(Eigenschätzung)---wie die VS dies aufteilt ist mir egal.....mir geht es eigentlich aktuell nur um die OWI...ae da warte ich ja ebenfalls mal ab und wenn es Bussgeld mit Punkten wird gehts zum Anwalt....ansonsten ist es Lapalie für mich....
 
Ist das auf dem ersten Bild unter Dir eine dicke breite durchgezogene Linie?
Du stehst mittig auf der Linie?
Die Lücke war so eng, dass Du dort nicht in einen Schwung rüber fahren konntest und stehen bleiben musstest?

Oh, ich muss weiter arbeiten, wie schade - ich hätte sooo gerne noch meine Meinung zu diesem "Eindruck anhand der Bilder" geschrieben .. schade.
 
Ist das auf dem ersten Bild unter Dir eine dicke breite durchgezogene Linie?
Du stehst mittig auf der Linie?
Die Lücke war so eng, dass Du dort nicht in einen Schwung rüber fahren konntest und stehen bleiben musstest?

Oh, ich muss weiter arbeiten, wie schade - ich hätte sooo gerne noch meine Meinung zu diesem "Eindruck anhand der Bilder" geschrieben .. schade.

:s:w:d:d:d:d:t
 
Ist das auf dem ersten Bild unter Dir eine dicke breite durchgezogene Linie?
Du stehst mittig auf der Linie?
Die Lücke war so eng, dass Du dort nicht in einen Schwung rüber fahren konntest und stehen bleiben musstest?

Oh, ich muss weiter arbeiten, wie schade - ich hätte sooo gerne noch meine Meinung zu diesem "Eindruck anhand der Bilder" geschrieben .. schade.


Hi Frank...nein keine durchgezogene Linie....und das es rush hour war und stau und stop and go war es überhaupt nicht möglich in einem durchzufahren.....fahre die Strecke seit mehr als 10 Jahre....da ist immer das gleiche....wenn rush hour dann braucht man dort für 2 km ca 30 -45 Minuten...da treffen 2 Autobahnen aufeinander....und es ist so gut wie unmöglich dort abends flüssig zu fahren....teilweise geht es nur cm-weise weiter.
es war ja eine Lücke zum Einscheren als ich es machte...dachte der LKW lässt diese für mich als ich den Blinker setzte und der vordere LKW sich nach vone bewegte und sich der hintere LKW nicht bewegte...dann fuhr ich rüber...und weitere 20 Sekunden passierte ja nichts....ich stand und er auch....ich glaube eher dass der LKW Fahrer gar nicht registrierte dass sich eine Lücke auftat, dass er auch nicht registrierte dass der LKW vor Ihm wegfuhr und dass er auch nicht sah dass ich einscherte...passiet ja im Stau öfters dass sich die Schlange in Bewegung setzt und andere Fahrzeuge gar nicht fahren (weil entweder abgelenkt oder schon eingeschlafen).....irgendwann merkte er wohl dass die Lücke da war und er begann im Kriechgang in mich reinzufahren...gab keinen rumms...sondern wie in Zeitlupe gings in mein Fahrzeug rein....
 
Mir ist mal Ähnliches passiert ... auf dem Parkplatz einer Raststätte!
Der LKW-Fahrer muss gerade aus seiner Schlafkoje gefallen sein, genau auf den Fahrersitz, losstarten mit dem weiten Blick nach vorne ... und KRACH. Ich stand mit dem Rücken zur Szene vor dem Rasthaus und denke mir noch, welche Idioten da wieder zusammengefahren sind!! Mein Auto war dort schon eine Viertelstunde geparkt.
Unfallbericht ausfüllen im Schneetreiben mit einem Rumänen. Und sein Riesen-LKW war mehr kaputt als mein Alfa Kombi.

Ohne den Versicherungen oder einem Gericht vorzugreifen vermute ich in Deinem Fall Teilschuld.
Ich kann Deinen Ärger über die Situation und auch über den Polizisten voll und ganz verstehen.

Allgemein:
Vom Fahrersitz eines SchwerLKWs aus ist es sehr leicht möglich etwas oder jemanden zu übersehen. Schon mal selbst da oben gesessen? Diverse Spiegel helfen und doch passiert ständig etwas. Mit diesem Wissen versuche ich bestmöglich solchen Szenen aus dem Weg zu gehen, egal ob in der Stadt oder auf der Autobahn. Aus Rücksicht und aus Selbstschutz.
Apropos Selbstschutz: Der Fahrer eines MuldenLKWs hat beim Umspuren das Auto meiner Schwester übersehen, worauf sich ihr Auto nach der Berührung eingedreht hat. Stadtautobahn, im Tunnel, starker Verkehr. Und ihr ist zum Glück nix passiert.

Polizei rufen oder nicht?
Interessant, wenn das in manchen Verträgen drinsteht. Da wird oft von Unwissenden, die eine Vereinbarung aufsetzen sollen, übertrieben. Grundsätzlich ist es für die Versicherung - und die ist ja entscheidend, nicht die Leasingfirma und nicht der Arbeitgeber beim Firmenwagen - meiner Erfahrung nach nur in gewissen Fällen notwendig ein Polizeiprotokoll zu haben. In folgenden Fällen sollte jedenfalls die Polizei gerufen werden:
- Unfallgegner kann sich nicht ausweisen.
- Unfall mit einem Ausländer.
- Wildschaden!!!
- strittige Szene
- Parkschaden mit unbekanntem Verursacher & Schaden höher als Selbstbehalt

Die Blaulichtgebühr von € 36 in Österreich zahlt vor Ort mal derjenige, der die Polizei alarmiert hat - unabhängig vom Verschulden.
Bei Fremdverschulden kann der Betrag bei der gegnerischen Versicherung eingereicht werden.
Empfehlung: Lieber mal € 36 aus der eigenen Tasche riskieren als durch eine strittige Szene vielleicht noch länger mit dem Vorfall belastet sein.
 
"Teilschuld" wird von den Versicherungen immer gerne aufgegriffen, weil dann alle Beteiligten heraufgestuft werden können und Selbstbeiteiligungen fliessen..

So lange die Polizei den Sachverhalt richtig verstanden haben (und das scheint hier ja der Fall zu sein) können die schon sehr gut eine (Teil-)Schuldfrage einschätzen. So blöd das für Dich auch ist. Einzig ein Anwalt könnte da nich die Lücke im Gesetz finden. Aber ist es das wert?

Manche Sachen laufen halt blöde.

"Schuld" heißt manchmal am falschem Ort zur falschen Zeit zu sein. Würde ich nicht zu persönlich nehmen.

Im Sommer hatte ich einen ähnlichen Fall, wo ich allerdings keine Schuld zugesprochen bekommen habe:

Ich habe auf einer Strasse halb gewendet und stand quer hinter einem an einer roten Ampel wartenden AMG SL. Dem fiel plötzlich ein, dass er etwas vergessen hatte und wollte mal eben rückwärts zurück in die Strasse. Dabei hat er nicht in den Rückspiegel geschaut und mir die Front abrasiert. Laut Polizei war er voll Schuld, weil er Rückwärts ohne zu schauen nicht fahren sollte ;). Ob ich nun gerade oder quer hinter ihm stand war laut Polizei völlig unerheblich. Vielleicht hilft Dir das...

Hauptargument der Polizei: hätte ja auch ein Fussgänger dahinter sein können. Da sehe ich Parallelen: wenn statt Deiner ein Motorrad (aus welchem Grund auch immer) da gestanden hätte wäre das böse ausgegangen. Die Pflicht zu schauen hat der LKW. Das er das vor sich nicht sehen konnte ist eine blöde Ausrede. Soll er sich halt Spiegel, Kamera oder wer weiß was anschaffen. Fällt in seine Verantwortung und nicht in Deine...

LKW's sind in dieser Beziehung tickende Bomben. Es gab mal einen Versuch, wo eine komplette Schulklasse in den toten Winkel eines LKW's passte. Deshalb nehmen die in der Stadt gerne Fahrräder mit und die Unfälle gehen oft schlimm aus. Die Fahrer tun mir eher leid. Gefordert ist da der Hersteller, die Politik oder die Spedition.
 
so nun habe ich mal die Antwort des ADACs zum Fall...final dürfte es 35.--€ geben (also "peanuts")....keine Punkte und dann muss man klären ob ein Mitverschulden den LKW Fahrert trifft...hier gibts Urteile die den LKW Fahrer in die Pflicht nehmen dass er mehr Sorgfalt walten lassen muss (er müsste damit rechnen dass jemand einschert und sich vor jeder Weiterfahrt vergewissern dass nichts vor Ihm ist).....ich sprech hier mall für meinen Unfallgegner...wie bitteschön soll er das machen? immer aussteigen?----final ist das wirklich ein Fall der unglücklich gelaufen ist....für mich da ich der Meinung war dass der LKW eine Lücke zum wechseln gelassen hat....und für den LKW Fahrer der mich im Dunkeln anscheinend nicht wahrgenommen hat....blöd gelaufen einfach....und wenn es nur die 35 € OWI sind ist final auch für mich kein ärger mehr vorprogrammiert...(wäre nur bei Punkten dann stinkig gewesen....mal sehen was die Polizei mir schreiben lässt)....
 
Gibt es (leider) nicht.
Na ja, die heißt nur anders. :D Klar, es ist keine Gebühr für das Rufen. Bei mir damals, obwohl kein Fremdschaden verursacht wurde, sagten mir die Freundlichen in Grün, es tut ihnen Leid aber sie müssten ein Verwarngeld erheben. Irgendwas mit Gefährdung des Strassenverkehrs oder ähnlich. Das war irgendwas mit 35,- Euro. Wie oft dies so gemacht wird, weiß ich natürlich nicht.
 
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