Z4 Coupé aus 2.Hand

Cepheus

Fahrer
Registriert
17 November 2012
Ort
Eschborn
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Hallo Z-Freunde und solche, die es werden wollen,

mein Coupé steht nach über 3 Jahren in meinem Besitz zum Verkauf an. Unter http://suchen.mobile.de/auto-insera...=EXPORT&maxMileage=90000&categories=SportsCar findet Ihr die wichtigsten Features.

Folgende Punkte interessieren die meisten Interessenten bei mobile wahrscheinlich nicht, hier im Forum werden möchte ich sie dennoch ansprechen.

Der Wagen wurde von einem BMW-Mitarbeiter im Jahr 2006 vom Werk gekauft und 4 Jahre lang gefahren, bis ich ihn 2010 erstanden habe. Seitdem wurde der Zetti hauptsächlich als Langstreckenfahrzeug eingesetzt, 2 mal jährlich eingewachst, immer gepflegt, gestreichelt und verwöhnt. Natürlich bekam er bei Inspektionen (BMW Euler in FFM Eckenheim) immer lecker Mobil1 0W-40 und Originalteile. Selbst die Paar Dellen von Türeinschlägen (unvermeidbar in einer Großstadt) habe ich bei BMW smartreparieren lassen. Bei Pflegeprodukten habe ich Meguiars bevorzugt.

Erwähnt muss allerdings trotzdem die nach einem Parkplatzrempler ausgetausche Heckstoßstange und das nach einem Vandalismuskratzer neu lackierte Seitenteil. Alles reine Oberflächenschäden und bei BMW instandgesetzt. Demnächst werde ich konsequenterweise die Frontstoßstange lackieren lassen, die nach 90 tkm ein paar Steinschläge abbekommen hat.

Ich verkaufe den Wagen, weil ich einfach etwas Neues ausprobieren, mir aber keine 2 gute Autos leisten möchte. Was es schlussendlich werden wird, weiß ich noch nicht, wahrscheinlich einer der üblichen Verdächtigen (Z4M, Cayman, E89).

Für alle Fragen, Vorschläge und Anmerkungen stehe ich natürlich gern zur Verfügung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht ja da. Eine nachlackierte Heckstoßstange macht noch keinen Unfallwagen und das Seitenteil ebenso. Das sind alles Bagatellschäden und müssen/ sollten im KV zwar erwähnt werden, machen aber noch lange keinen UNFALLWAGEN daraus.

... es gibt eben einen Unterschied zwischen Unfallfrei und Unfallwagen,
hier geht es um Unfallfrei und dieser hier genannte Wagen ist nach dieser Definition nicht Unfallfrei!

Stossfänger mal Aussen vor gelassen, darüber kann man reden,
aber nach dem Lackierten Wandalismusschaden ist es vorbei mit Unfallfrei!

Zitat aus dem 2, Link:

Bei einem Auffahrunfall mit beschädigter Stoßstange wird es komplizierter. In der Regel kann man davon ausgehen, das ein Stoßfänger der sich ohne Probleme reparieren lässt, nicht ein Fahrzeug zu einem Unfallwagen machen. Sollte allerdings Stoßfänger, Motorhaube, Kotflügel getauscht werden, ist es juristisch gesehen ein Unfallwagen und muss somit im Kaufvertrag angegeben werden.
Als Unfallwagen muss auch ein Fahrzeug angegeben werden wenn große Kratzer (z.B. über die gesamte Fahrzeuglänge) durch Lackierarbeiten ausgebessert wurden.

Harryz
 
Zuletzt bearbeitet:
abenteuerlich was hier als unfallfrei durchgeht

wenn mir das einer so beiläufig als bagatellschaden unterjubeln wollen würde, würde ich mich direkt verabschieden :)
 
@Jirozaemon

... nur mal so:
Mir wurde der Spiegel an meinem T-Car abgefahren, Spiegel neu, Fahrertür neu (hatte eine mini Beule),
wurde von der gegnerischen Versicherung gezahlt.

Demnach ist der Wagen deiner Meinung nach Unfallfrei,
ob nun Stossfänger oder Tür getauscht ist ja egal.

Wieso wurden mir dann 250€ für die entstandene Wertminderung erstattet?

Harryz
 
du musst es ja wissen.

das thema habe ich in mehreren vorlesungen von ziemlich hohen richtern (dozenten) vorgekaut bekommen. sobald die karosserie verformt wird, gespachtelt etc. zählt das als unfall, punkt aus.

etwas lack über einen kratzer gilt natürlich nicht als unfall.

ist doch ziemlich einfach und logisch oder? :)
 
du musst es ja wissen.

das thema habe ich in mehreren vorlesungen von ziemlich hohen richtern (dozenten) vorgekaut bekommen. sobald die karosserie verformt wird, gespachtelt etc. zählt das als unfall, punkt aus.

etwas lack über einen kratzer gilt natürlich nicht als unfall.

ist doch ziemlich einfach und logisch oder? :)

Ich habe ja nicht geschrieben, dass der Wagen unfallfrei wäre, sondern dass die beschriebenen Schäden Bagatellen sind. Wenn man diese "bekannten Schäden" ordentlich im Kaufvertrag vermerkt wird auch der allerbeste Jurist kein Haar in der Suppe finden. BMW Vertragshändler verkaufen übrigens wegen der unsicheren Rechtslage überhaupt keine Gebrauchtwagen mehr als "unfallfrei". Wer ein Auto wegen einem nachlackierten Stoßfänger oder einem kleinen Blechschaden nicht kauft, der muss die Lebenswirklichkeit wohl erst für sich entdecken.

Zwei Dinge musst Du mir dann aber noch erklären: seit wann haben Vorlesungen eine rechtliche Bindungswirkung - und was sind "hohe Richter"? Tragen die Moonboots?

Ich muss Mischa echt beipflichten - hier wird wirklich auch jedes Angebot zerrupft.
 
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ich bin kein Jurist richtig, aber recht war/ist ein Bestandteil meines Studiums
daher werte ich diese Informationen höher

ich will die anzeige garnicht schlecht machen, interessiere mich dafür überhaupt nicht. nur mir gehen die Nackenhaare hoch, wenn ich manche Definitionen von unfallfrei lese (auch wenn das hier nicht so sehr vom Verkäufer ausgeht). finde das einfach unfair gegenüber einem potenziellen Käufer
 
Naja ein Unfallwagen ist für mich ein Fahrzeug was am Rahmen oder Crashbox beschädigt worden ist. Nachlackierte Karosserieteile werfen immer ein Fragezeichen in den Raum. Wenn es belegbar ist, shit happens... Vandalismus ist immer ärgerlich, in der heutigen Zeit aber leider normal. So dürfte jeder Wagen der bewegt wird ein Unfallwagen sein... Ich nen es Gebrauchspuren ;)
 
Also gut: Nach dem Bundesgerichtshof gilt ein Wagen als "unfallfrei", wenn er bisher allenfalls "Bagatellschäden" erlitten hat (BGH Urt. v. 10.10.2007, Az. VIII ZR 330/06). Dabei gilt:

"Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige „Bagatellschäden” ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als „Bagatellschäden” hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM) war (...). Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (...). Alleine die Tatsache, dass das Fahrzeug bei einem Unfall einen erheblichen Schaden erlitten hat, stellt einen Sachmangel i.S. des § BGB § 434 BGB § 434 Absatz I 2 Nr. 2 BGB dar. Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden” gekommen ist."
(BGH a.a.O. Tz. 20)​
 
bundesgerichtshof? son blödsinn, wir sollten eher auf die stammtischmeinung von dr.death & jirozaemon vertrauen! :chinese:
 
Genau - "ich habe meinen Standpunkt, verwirren Sie mich nicht mit Fakten" :D
 
bundesgerichtshof? son blödsinn, wir sollten eher auf die stammtischmeinung von dr.death & jirozaemon vertrauen! :chinese:

Und ich glaube, Du möchtest hier einfach an mir vorbeireden. Ich habe geschrieben, dass man solche Vorschäden im Kaufvertrag angeben sollte und ich habe auch gesagt, dass ich das hier angebotene Auto nicht als "unfallfrei" bezeichnen würde. Und nichts Anderes steht hier im von Mick geposteten Urteil des BGH.

Trotzdem sind die hier geschilderten Vorschäden für mich Bagatellen - aber eben Bagatellen, über die man den Käufer (und zwar aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich im Kaufvertrag) informieren sollte. Und jetzt wüsste ich gern, wo das eine Stammtischmeinung ist.

Und ich bleibe auch bei der Aussage, dass man ein Auto mit einer nachlackierten Stoßstange oder einem vom Fach/Vertragshändler getauschten, geschraubten Kotflügel oder einer ausgetauschten Frontscheibe bedenkenlos kaufen kann. Für so einen Schaden reicht ein Parkrempler oder ein Steinschlag aus - das passiert jeden Tag hundertfach in Deutschland. Der Wagen ist danach nicht mehr "unfallfrei" - aber eben auch kein "Unfallwagen".
 
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Wow, mit solcher Resonanz habe ich nicht gerechnet. Aber besser, als gar keine Antwort :) :-)

abenteuerlich was hier als unfallfrei durchgeht
wenn mir das einer so beiläufig als bagatellschaden unterjubeln wollen würde, würde ich mich direkt verabschieden :)

Auf keinen Fall würde ich so etwas jemandem "unterjubeln", deshalb schildere ich Interessenten den Sachverhalt als erstes am Telefon. Vielleicht haben sie deswegen bisher von einem Kauf abgesehen. Pech für mich, aber definitiv kein Grund, von eigenen Prinzipien abzurücken.

Der Wagen ist danach nicht mehr "unfallfrei" - aber eben auch kein "Unfallwagen".

Darüber habe ich als Nichtjurist keine fundierte Meinung. Deswegen habe ich meinen Verstand entscheiden lassen. Und dieser sagt mir, dass mein Fahrzeug bisher nicht in einen "richtigen" Unfall verwickelt war. Der Parkplatzrempler ereignete sich, als ein geparktes Auto ins Rollen kam und nach ca. 6 Metern an meiner Stoßstange stehenblieb. Nur diese musste anschließend getauscht werden. Wenn es bei mobile.de die Möglichkeit gäbe, "Nachlackierungsfrei ja/nein" anzugeben, würde ich selbstverständlich "nein" ankreuzen. Aber als Unfallwagen möchte und werde ich meinen Zetti nicht bezeichnen.

Ich halte es auch insofern nicht für problematisch, als ich wie oben geschildert, keinen Hehl aus der Schadenshistorie mache.
 
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