Aggressive Fahrer

Stimmt war schwach von den Mädels, ich hätte nach dem ersten Klopfen
die Tür mit ordentlich Schwung aufgemacht.........kleine Delle in der Tür, dein Gesicht
unbezahlbar :) :-):D.

Abgesehen von dem Umstand, dass Gewaltbereitschaft oder die Freude daran in unserer Gesellschaft eher wenig verloren haben, wäre ich darauf vorbereitet gewesen. Intelligent wäre es auch nicht gewesen, genau so wenig wie es der Aufruf dazu ist, weil es tatbestandlich mindestens eine versuchte Körperverletzung wäre. Insofern waren die "Mädels" dann offenbar doch schlauer ...:) :-)
 
Flüchten, Vorbeilassen, Abwarten, Diskutieren, Kamera-Beweise, Pfefferspray ...

Leute, seid doch nicht solche Weicheier! Habt einfach immer einen Argumentationsverstärker dabei:

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Alternativ gibt's für schnell erregte Gemüter auch sicher etwas von Ratiopharm. :b

Im Ernst: Idioten einfach ignorieren. Alles Andere ist verschwendete Energie. ;)

Gruß

Kai
 
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Abgesehen von dem Umstand, dass Gewaltbereitschaft oder die Freude daran in unserer Gesellschaft eher wenig verloren haben, wäre ich darauf vorbereitet gewesen. Intelligent wäre es auch nicht gewesen, genau so wenig wie es der Aufruf dazu ist, weil es tatbestandlich mindestens eine versuchte Körperverletzung wäre. Insofern waren die "Mädels" dann offenbar doch schlauer ...:) :-)

Nachdem du mich bereits bedroht hast und in mein Fahrzeug eindringen wolltest, tzztzztzz
Denke du hättest auch nicht bei jedem an die Scheibe geklopft ;)
 
Nachdem du mich bereits bedroht hast und in mein Fahrzeug eindringen wolltest, tzztzztzz
Denke du hättest auch nicht bei jedem an die Scheibe geklopft ;)

Merkwürdige Unterstellungen. :cautious: Mit Sicherheit würde ich ein fremdes Auto niemals anders berühren, als mit vorsichtigem Klopfen, mithin anderweitige Unterstellungen erheblich daneben sind. Bei den allermeisten Vorfällen käme ich allerdings in der Tat gar nicht erst auf die Idee, aus dem eigenen Fahrzeug auszusteigen und höflich an eine fremde Scheibe zu klopfen. In diesem einen Fall bot es sich halt an, weil beide Fahrzeuge ohnehin auf den gleichen Parkplatz fuhren.

Wie auch immer, ich denke, ich habe hinreichend deutlich gemacht, worum es mir mit meinen Beiträgen ging. :) :-)
 
Es geht doch nur um die Situation, das musst doch gar nicht du sein.
Gibt genügend andere perfekte Autofahrer, die den "Nichtkönnern"
ihr fehlerhaftes Fahrverhalten erklären möchten/wollen 8-).
 
Flüchten, Vorbeilassen, Abwarten, Diskutieren, Kamera-Beweise, Pfefferspray ...

Leute, seid doch nicht solche Weicheier! Habt einfach immer einen Argumentationsverstärker dabei:

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Alternativ gibt's für schnell erregte Gemüter auch sicher etwas von Ratiopharm. :b

Im Ernst: Idioten einfach ignorieren. Alles Andere ist verschwendete Energie. ;)

Gruß

Kai
In den USA gang und gäbe mit den entsprechenden Folgen.:rifle:
http://www.fr-online.de/politik/kei...-eines-schwarzen-jungen,1472596,26211846.html
 

Deswegen bin ich auch ausgesprochen froh, dass der Besitz von Schusswaffen hierzulande stark reglementiert ist. Die Paranoia und "Ich-muss-mich verteidigen-können-Mentalität" der Amis wird z.B. - soweit das bei dieser Materie möglich ist - unterhaltsam im Film Bowling for Columbine von Michael Moore dargestellt. Auch wenn dieser und andere Beiträge von ihm sicher diskussions- und kritikwürdig sind, so sprechen sie doch ein zentrales Problem der USA an.

Gruß

Kai
 
Wenn sich an der Rechtslage in der jüngeren Vergangenheit nichts geändert hat, dann dürfen solche frei verkäuflichen Pfeffersprayer hierzulande überhaupt nicht gegen Menschen eingesetzt werden, sondern ausschließlich gegen Tiere (z. B. Hunde).
 
..., dann dürfen solche frei verkäuflichen Pfeffersprayer hierzulande überhaupt nicht gegen Menschen eingesetzt werden, ...

Woraus soll sich das ergeben? Wenn ich es nach (sehr) kurzem Googeln richtig verstehe, dann ist ein Pfefferspray - selbstverständlich - eine Waffe, ähnlich wie die meisten Messer. Demnach gilt vermutlich das Gleiche, was auch für Messer etc. gilt. Warum sollte ich dann ein Pfefferspray im Notfall nicht zur Selbstverteidigung einsetzen dürfen?

Was man damit offenbar nicht in einen Topf werfen darf, ist die Frage der Zulassungsfähigkeit der Wirkstoffe. Wenn ich es richtig verstehe (womit ich mir nicht sicher bin), dann umgehen die Hersteller durch die Deklaration als "Tierabwehrmittel" die Einstufung unter das Waffengesetz (?).

Ergänzung: Weiter findet sich im Internet die Behauptung, man dürfe solche Reizstoffe nicht mit der "Absicht" mitführen, sie gegen Menschen zu verwenden. Sollte das so sein, fiele eine Mitführung beispielsweise in eine Diskothek wohl aus. Dort würde man damit aber wohl ohnehin keinen Zutritt bekommen. Das Lagern im Auto mit der "Absicht", das Gas im Notfall gegen wilde Tiere einzusetzen (ob die wohl auch Golf fahren...?), scheint dagegen wohl in Ordnung zu sein. :) :-)
 
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Die Anklage will ich sehen: "Mein Mandant behauptet, sie hätten Ihn mit Pfefferspray malträtiert, als er gerade versuchen wollte, Sie zu vergewaltigen." :rolleyes:

Meine Freundin hat auch eins in Ihrer Handtasche. Und das ist gut so :) :-)


Zu dem Golf-Heine (um den geht's ja hier..): ich wäre wohl erstmal ebenfalls ausgestiegen, meistens hat sich die Situation für den "Angreifer" dann erledigt... (So wie sich das liest, habe ich aber auch andere körperliche Vorraussetzungen wie der TE, somit aus meiner Sicht alles richtig gemacht )
 
Wenn sich an der Rechtslage in der jüngeren Vergangenheit nichts geändert hat, dann dürfen solche frei verkäuflichen Pfeffersprayer hierzulande überhaupt nicht gegen Menschen eingesetzt werden, sondern ausschließlich gegen Tiere (z. B. Hunde).

Meine Mutter wurde abends mit dem Auto kontrolliert und hatte Pfefferspray in der Mittelkonsole liegen.
Dies´ hatte der Polizist gesehen und erklärte, dass sei verboten, Pfefferspray wäre sogar als Waffe zu betrachten.
Auf die Aussage meiner Mutter hin, das sie dieses Spray bei Spaziergängen immer dabei habe, weil sie dort mal von einem Hund angefallen worden sei, hat der freundliche Polizist nur geäußert, sie solle das Spray dann bitte ins Handschuhfach legen, weil man es da nicht sehen würde!

Nun stellt sich mir doch die Frage, ist das Mitführen eigentlich erlaubt und darf ich es ggf. überhaupt einsetzen?
Sollte mich so ein Idiot wie im Eingangspost beschrieben, allerdings körperlich angreifen, würde ich keine Sekunde zögern, ihm die volle Ladung in die Fresse zu pusten.
Eine mögliche Strafe wäre mir allemal lieber als z.B. ein gebrochener Kiefer...
 
Woraus soll sich das ergeben? Wenn ich es nach (sehr) kurzem Googeln richtig verstehe, dann ist ein Pfefferspray - selbstverständlich - eine Waffe, ähnlich wie die meisten Messer. Demnach gilt vermutlich das Gleiche, was auch für Messer etc. gilt. Warum sollte ich dann ein Pfefferspray im Notfall nicht zur Selbstverteidigung einsetzen dürfen?

Was man damit offenbar nicht in einen Topf werfen darf, ist die Frage der Zulassungsfähigkeit der Wirkstoffe. Wenn ich es richtig verstehe (womit ich mir nicht sicher bin), dann umgehen die Hersteller durch die Deklaration als "Tierabwehrmittel" die Einstufung unter das Waffengesetz (?).

Ergänzung: Weiter findet sich im Internet die Behauptung, man dürfe solche Reizstoffe nicht mit der "Absicht" mitführen, sie gegen Menschen zu verwenden. Sollte das so sein, fiele eine Mitführung beispielsweise in eine Diskothek wohl aus. Dort würde man damit aber wohl ohnehin keinen Zutritt bekommen. Das Lagern im Auto mit der "Absicht", das Gas im Notfall gegen wilde Tiere einzusetzen (ob die wohl auch Golf fahren...?), scheint dagegen wohl in Ordnung zu sein. :) :-)

Ich schließe das aus dem Aufdruck meiner Sprayflasche: "Nur zur Abwehr von aggressiven Tieren. Die Verwendung gegenüber Menschen ist derzeit in Deutschland nicht erlaubt. Der Einsatz gegen Menschen, wie er in anderen Ländern praktiziert wird, ist in Deutschland nur von der Polizei erlaubt."
Die Polizei verwendet aber andere Wirkstoffkonzentrationen, die definitiv unter das Waffengesetz fallen. Die frei verkäuflichen haben geringere Wirkstoffkonzentrationen.
Weil mein Fläschchen bereits 2008 abgelaufen ist, stellt es möglicherweise nicht mehr den aktuellen Stand der Sache dar.
 
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Ob ein mitführen oder welches einsetzen erlaubt ist, weiß ich mangels Erfahrung damit nicht. Jedoch ist eines sicher: Eine Aussage eines Polizisten zu geltendem Recht kann man keineswegs als zuverlässige und schon garnicht als rechtsverbindliche Quelle betrachten - auch wenn leider einige meinen, dass sie durch das Tragen einer Uniform Recht sprechen und verbreiten können.
 
Ich schließe das aus dem Aufdruck meiner Sprayflasche: "Nur zur Abwehr von agressiven Tieren. Die Verwendung gegenüber Menschen ist derzeit in Deutschland nicht erlaubt. Der Einsatz gegen Menschen, wie er in anderen Ländern praktiziert wird, ist in Deutschland nur von der Polizei erlaubt." ...

Auch unabhängig von der zeitlichen Komponente würde ich einen herstellerseitigen Warn- und Enthaftungshinweis nicht unbedingt im Sinne einer fachkundigen Darstellung der Rechtslage verstehen. ;)

Ich habe noch ein wenig weitergelesen, finde aber nichts, was meine vorstehende kurze Darstellung entkräftet. Danach wäre der aktuelle Erkenntnisstand tatsächlich derjenige, dass man die "handelsüblichen" Abwehrsprays mit der "Absicht" zur Abwehr von Tieren mitführen darf. Gegen einen Menschen einsetzen darf man sie - natürlich - nur im Notfall. :) :-)
 
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Ich habe mir zwar noch nie Gedanken über diese Abwehrmittel gemacht, aber eine Frage stellt sich mir dann hierbei doch; sind sie wirklich so effektiv, dass sie einen Angreifer sofort außer Gefecht setzen oder machen sie ihn evtl. erst recht noch aggressiver?
 
Ich habe mir zwar noch nie Gedanken über diese Abwehrmittel gemacht, aber eine Frage stellt sich mir dann hierbei doch; sind sie wirklich so effektiv, dass sie einen Angreifer sofort außer Gefecht setzen oder machen sie ihn evtl. erst recht noch aggressiver?

Ein guter Punkt. Wir benötigen also einen Feldversuch mit latent aggressiven "Freiwilligen". Der eine oder andere hiesige Forist würde mir dazu womöglich einfallen. :5jesterz:
 
Was man damit offenbar nicht in einen Topf werfen darf, ist die Frage der Zulassungsfähigkeit der Wirkstoffe. Wenn ich es richtig verstehe (womit ich mir nicht sicher bin), dann umgehen die Hersteller durch die Deklaration als "Tierabwehrmittel" die Einstufung unter das Waffengesetz (?).

Fast - die Hersteller/Importeure sind an der eigentümlichen Situation eigentlich unschuldig. Tatsächlich hatten die Importeure bei der Markteinführung der Pfeffersprays zunächst sehr wohl waffenrechtliche Erlaubnisse und eine Begutachtung bei der PTBA beantragt, aus den Erfahrungen mit den CS Reizstoffen war man ja schlau geworden. Die PTBA hat die Anträge aber ewig herausgezögert und im Ergebnis nie beschieden und immer mit fehlender Zuständigkeit argumentiert. Am Ende hat man in Zusammenarbeit mit verschiedenen (möglicherweise) zuständigen Behörden folgenden Spagat "vereinbart":
  • Pfefferspray ist zwar eine Waffe i.S.d. UZwG, da alle Voraussetzungen (ist ja nur eine) von § 2 Abs.4 UZwG erfüllt sind und daher eine polizeiinterne Zulassung genügt. Deshalb darf Pfefferspray ohne Weiteres als nichttödliche Waffe der Polizei verwendet werden.
  • Pfefferspray ist aber dennoch keine zulassungspflichtige Waffe i.S.d. WaffenG, solange es "bestimmungsgemäß" nur gegen Tiere eingesetzt wird (vgl. Ziff.5 im Anhang zum WaffG).
  • Deshalb muss in die Werbung und auf das Spray selbst ein entsprechender Anwendungshinweis zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch" nur gegen Tiere. Fehlt der Hinweis, handelt es sich unstreitig automatisch um eine Waffe nach WaffG. Einzelne Gerichte haben aus der Voraussetzung des "bestimmungsgemäßen" Gebrauchs gegen Menschen auch geschlossen, dass das Spray bereits von vornherein nicht in der Absicht geführt werden dürfe, um es gegen Menschen einzusetzen, da dann dieses Führen selbst bereits ein "bestimmungsgemäßer" Gebrauch gegen Menschen sei - es handele sich dann um eine ähnliche Interessenlage wie bei Scheinwaffen. Ich halte das allerdings für fragwürdig (meine Gegenargumentation führt aber wieder zur Zulassungspflicht von Pfefferspray nach WaffG, so dass ich mir die Argumente lieber für den Streitfall aufhebe und dann wenigstens noch mit einem Verbotsirrtum argumentieren kann).
  • Pfefferspray unterliegt aber lustigerweise der Lebensmittelüberwachung (ist ja aus Pfeffer, also einem Nahrungsmittel) und hat aus diesem Grund auch ein Mindesthaltbarkeitsdatum.
Wer nun ein Pfefferspray zur Abwehr gegen streunende Hunde dabei hat und im Fall eines gegenwärtigen Angriffs in seiner Not zur Verteidigung auch gegen einen Menschen einsetzt, ist dennoch gerechtfertigt. Ebenso wie er gerechtfertigt wäre, wenn er den Angreifer mit einem Messer erstechen oder mit dem Wagen überfahren muss, um den Angriff wirksam abzuwehren.

Gruß

Mick
 
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Ich habe mir zwar noch nie Gedanken über diese Abwehrmittel gemacht, aber eine Frage stellt sich mir dann hierbei doch; sind sie wirklich so effektiv, dass sie einen Angreifer sofort außer Gefecht setzen oder machen sie ihn evtl. erst recht noch aggressiver?

Wenn der Hund nicht gerade auf Tilidin/Valoron ist, sollte das Pfefferspray prima wirken :D

http://bit.ly/1jwfgNJ
 
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