DHL haftbar ?

fundriver

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10 Juli 2005
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Hallo

mal eine ganz blöde Geschichte....habe mir eine nun ausverkaufte Hardshell-Jacke aus Gore Tex Pro in Netz bestellt...hatte noch dem Hersteller mitgeteilt es erst zu versenden wenn ich wieder in einer Woche zurück bin.....natürlich hatte der Hersteller und Versender meinen Hinweis nicht gelesen bzw überlesen und sofort verschickt...die Jacke nahm mein Nachbar entgegen und lagerte diese bei sich für 9 Tage....bzw DHL gab diese bei Ihm ab da ich ja nicht da war...nun ist mein Nachbar starker Zigarrenraucher....Ihr könnt euch denken wie die Jacke nun riecht....
- wenn ich diese zurücksende....eine gleiche bekomme ich nicht mehr da ausverkauft
- wenn ich die Jacke wasche ist der Geruch sicher raus...aber die Imprägnierung meistens auch bzw das Gewebe nicht mehr so gut in Schuss

was tun? kann man DHL irgendwie in die Sache reinziehen? Jacke war ja an mich adressiert und nicht an meinen Nachbarn....
 
Mit dem richtigem Waschmittel ist kein Unterschied zu erkennen. Ein Mittel für Sympatex oder Goretex gibts im Sportfachgeschäft. Das von DM ist nicht so prall.
Meine ganzen Gore-Sachen für den Sport wasche ich damit. Topp
 
Ich denke nicht, DHL hat sich bei sowas bestimmt in den AGB's gut abgesichert. Kannst du die Jacke nicht neu imprägnieren nach dem waschen?
 
Vergiss es. Die Jacke wurde ordnungsgemäß abgeliefert und der Schaden durch deinen Nachbarn verursacht. DEM solltest du auf die Finger hauen, aber sicher nicht DHL. Der Versender hat wohl ebenfalls Tadel verdient.

Häng die Jacke an die frische Luft und mach dich beim Hersteller schlau welche Möglichkeiten du zur Instandsetzung hast. Es gibt Schutzbeutel für die Waschmaschine und auch ganz passable Imprägniersprays.

Gruß,
Phil
 
Ich denke nicht, DHL hat sich bei sowas bestimmt in den AGB's gut abgesichert. Kannst du die Jacke nicht neu imprägnieren nach dem waschen?

will ungern die neue Jacke waschen...meine Erfahrung zeigt dass dann (auch wenn man Gore tex Waschmittel verwendet) die Atmungsaktivität und Dichtigkeit leidet....
 
Wenn Du die Jacke keinesfalls waschen willst, könntest Du Dir ein Ozongerät leihen oder kaufen, sollten Dir noch andere Einsatzzwecke einfallen - eines um knapp 100€ reicht vollkommen aus. Die Jacke und das Gerät in einen ausreichend großen verklebten Kunststoffbeutel oder einen alten Schrank etc. sollte es ebenso tun. Wichtig ist nur, daß Du Dich damit von Wohnräumen fernhältst.

Man braucht es da auch mit der Exposition nicht übertreiben, einfach vorsichtig herantasten. Ebenso könntest Du die Jacke eine Weile von Sonne und Wetter geschützt an die frische Luft hängen. Es sollte "von alleine" heraus gehen nach den wenigen Tagen Gestank, es kann nur etwas dauern. Ich bin selbst extrem genau mit Geruchsnoten und hatte nur seltenst ein Kleidungsstück in der Reinigung, das nicht in die Waschmaschine geht - irgendwie ist dem immer beizukommen, selbst hartnäckigstem Wirtshausmief oder Zigarrenrunden-Odeur.

Gutes Gelingen
 
Raushängen wenn es richtig kalt ist oder in den Trockner und durchlüften lassen.
Da kannst du dann noch Tüchlein mit deinem Lieblingsgeruch reinschmeißen, z.B. Schmorbraten/Rotkohl ;)

Oder gibts auch Cuba Libre als Duft? Gemischt mit etwas süßes Parfüm und dem Zigarrenrauch würde das eine schöne Assoziation ergeben:whistle::giggle:
Die Trockner-Möglichkeit funktioniert auch, aber nur wenn der Trockner ein Schonprogramm hat. (Temperatur low).
 
Wenn du dir alle genannten Tipps nicht zutraust, dann geb die Jacke einem Profi.
Es gibt Reinigungen, die nicht nur waschen. Die entfernen für kleines Geld die Gerüche, ohne zu waschen.
Danach ist die Jacke wieder wie neu und du kannst deinem Nachbarn den Kassenzettel aufn Tisch legen.
Im Sommer macht ihr dann ein Faß auf und grillt mal schön im Garten (aber ohne Jacke, die stinkt dann wieder nach Grillgut)
 
Nein, DHL ist nicht haftbar.

Dein Nachbar hat die Jacke angenommen und jeglicher Schaden, dem die Jacke nach der Übergabe geschieht ist nicht mehr der DHL anzulasten.

Logischerweise ist Dein nachbar nun in der Pflicht mit Deinem Eigentum sorgsam umzugehen.

Maximal könnte dessen Haftpflicht dafür einspringen und die Reinigung bezahlen.

Reinigen würde ich die mit einer Ozon-Behandlung oder etwas länger an die frische Luft hängen, der Geruch sollte raus gehen.

War die Jacke nicht nochmal in einer Folie eingepackt? Hier könntest Du den Versender anschreiben, dass die Jacke extrem eklige Gerüche über den Versandweg angenommen hat und eventuell bekommst Du einen Reinigungskostenzuschuss aufgrund der nachlässigen Verpackung?
 
Für Karneval zu ausführlich beschrieben.
Das ist zu 100Porzent erst gemeint



wobei &:


:b
 
Nein, DHL ist nicht haftbar. Dein Nachbar hat die Jacke angenommen und jeglicher Schaden, dem die Jacke nach der Übergabe geschieht ist nicht mehr der DHL anzulasten.

Das ist eine zumindest kühne Theorie.

Warum sollte ich mir als Adressat die Ablieferung beim Nachbar zurechnen lassen müssen? Vereinbart mit dem Versender war die Zustellung (Erfüllung, § 362 BGB) bei mir, nicht bei meinem Nachbar, den ich evtl. gar nicht kenne, den ich nicht leiden kann oder der mir vielleicht sogar schon öfter meinen Kram geklaut hat. Mit den gleichen Argumenten lehnt das OLG Düsseldorf (Urt. v. 14.03.2007, Az. I-18 U 163/06) AGB-Klauseln von Paketdiensten als unwirksam ab, die eine Zustellung bei Nachbarn mit Wirkung zulasten des Adressaten vorsehen, derartige Klauseln seien eine unzumutbare Benachteiligung (§ 307 BGB). Auch einen "Erfüllungsvertrag" zwischen DHL und Nachbar, indem letzterer das Paket angenommen hat, kann es nicht geben, denn das wäre ein unzulässiger "Vertrag zulasten Dritter".

Ich sehe daher nicht, weshalb ich mir als Adressat einer Sendung ohne mein Zutun (Zustimmung, Duldung etc.) auch eine Zustellung beim Nachbar als Vertragserfüllung zurechnen lassen müsste.

Demnach wäre der Schaden noch "auf dem Versandweg", nämlich vor der Ablieferung bei mir als vereinbartem Adressat entstanden. Bei einem Verbrauchsgüterkauf haftet aber stets der Versender für Schäden, die auf dem Transportweg passieren (Umkehrschluss aus § 474 Abs.2 BGB) und natürlich auch für die Fehler seiner Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB). Zu den Erfüllungsgehilfen gehören auch DHL und auch der Nachbar, den der DHL-Mitarbeiter seinerseits zur Erfüllung (vgl. § 425 HGB) eingeschaltet hat.

Das bedeutet, dass der Verbraucher nach dieser Auffassung vom Verkäufer Schadensersatz verlangen kann, wenn der "Schaden" an der Jacke unstreitig beim Nachbar entstanden ist. Der Versender kann den Schaden je nach gewählter Versandart und Haftungsvereinbarung bei DHL geltend machen, da DHL durch die unerlaubte Ablieferung beim Nachbar eine Vertragspflichtverletzung begangen hat. DHL dürfte aber leer ausgehen, da der Nachbar nur im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses gehandelt und er zudem die eigenübliche Sorgfalt bei der Aufbewahrung beachtet hat.

So würde ich das - ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit - aus dem Ärmel herleiten.

Oder hast du gute Argumente für deine abweichende Auffassung?

Gruß

Mick
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das dem TE ernst mit der Jacke, oder ein karnevalistischer Beitrag? Würde ja passen!
Finde ich auch sehr fraglich, auch das Rechtsbewusstsein des Threaderstellers finde ich aberteuerlich.

Wenn die Jacke wirklich so stark wie von ihm beschrieben nach Rauch riecht, dann hat sie einen Mangel, dafür kann DHL ebensowenig wieder Verkäufer, und bei einem von beiden diesen Mangel geltend machen, respektive der Umtausch beim Verkäufer (welcher nur nicht gemacht wird, weil die Jacke nicht mehr lieferbar ist), grenzt schon an Betrug und einer Mentalität wie Dreistigkeit sondersgleichen.
Aber es gab ja bereits Fälle vom Ausnutzen des gesetzlichen 14 Tage Rückgaerechts, das Leute sich Winterreifen gekauft, im Winterurlaub gefahren haben, und umgetauscht haben.

Wenn die Jacke riecht -> wasch sie
Wenn die Jacke weiter riecht -> regel es mit dem Nachbarn/seiner Versicherung

Manche Leute sind nun wirklich... :g
 
Sehe ich das falsch, oder ist da nicht erstmal der Händler dafür verantwortlich (da ich ja als Privatperson bei einem Händler bestellt habe)?
Er trägt das Transportrisiko. So lange ich dem Nachbarn keine Vollmacht für die Entgegenname erteile, ist es nicht mein Problem.
Der Händler darf sich dann gerne seinerseits bei DHL schadlos halten, aber das ist sein Problem.

Nachtrag: Mick hat das zwischzeitlich ja sogar deutlich ausführlicher dargelegt.
 
Nein, DHL ist nicht haftbar.

Dein Nachbar hat die Jacke angenommen und jeglicher Schaden, dem die Jacke nach der Übergabe geschieht ist nicht mehr der DHL anzulasten.

Logischerweise ist Dein nachbar nun in der Pflicht mit Deinem Eigentum sorgsam umzugehen.

Maximal könnte dessen Haftpflicht dafür einspringen und die Reinigung bezahlen.

Reinigen würde ich die mit einer Ozon-Behandlung oder etwas länger an die frische Luft hängen, der Geruch sollte raus gehen.

War die Jacke nicht nochmal in einer Folie eingepackt? Hier könntest Du den Versender anschreiben, dass die Jacke extrem eklige Gerüche über den Versandweg angenommen hat und eventuell bekommst Du einen Reinigungskostenzuschuss aufgrund der nachlässigen Verpackung?

Hi ..Jacke war in Folie eingepackt...aber Folie war unten offen....hab sie nun mal zum Lüften raus gehängt....(leider wird es nicht mehr kalt.....warum eigentlich verschwinden die Gerüche besser wenn es kalt draussen ist?)....wird dann schon ausmüffeln.....so hoffe ich mal...heute morgen wars schon besser....mal noch einen Tag und Nacht dranhängen....

danke allen anderen für die Tipps....verstehe mich gut mit meinem Nachbarn....ist ja auch nett wenn er was entgegennimmt...leider hat er halt den Zigarrentick....
 
Finde ich auch sehr fraglich, auch das Rechtsbewusstsein des Threaderstellers finde ich aberteuerlich.

Wenn die Jacke wirklich so stark wie von ihm beschrieben nach Rauch riecht, dann hat sie einen Mangel, dafür kann DHL ebensowenig wieder Verkäufer, und bei einem von beiden diesen Mangel geltend machen, respektive der Umtausch beim Verkäufer (welcher nur nicht gemacht wird, weil die Jacke nicht mehr lieferbar ist), grenzt schon an Betrug und einer Mentalität wie Dreistigkeit sondersgleichen.
(...) Manche Leute sind nun wirklich... :g

Da sieht man mal wieder, wie sehr Rechtsempfinden und Rechtswirklichkeit häufig auseinander fallen. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man's lieber mit Dieter Nuhr halten, bevor man anderen Leuten auch noch Straftaten unterstellt.
 
In diesem Fall ist also durchaus nicht ungewöhnlich, dass der Nachbar mal ein Paket entgegen nimmt, allein durch den Urlaub gab es halt die kleine Komplikation. Dennoch ist eine zunehmende Unsitte, dass Paketdienste die Sendungen ohne Vollmacht im "erweiterten Nachbarschaftsbereich" bei der ersten angetroffenen Person abliefern (sofern diese zustimmt). Das kann dann auch schon bei wildfremden Leuten eine Straße weiter sein. Mit Glück liegt dann wenigstens eine lesbare Benachrichtigung im Postkasten. Wenn nicht, sind auch die Hotlines der Logistiker hilflos. Verständlicher Grund ist offenbar, dass die als Zusteller (oft "selbstständige" Subunternehmer) nur dann entlohnt werden, wenn sie die Lieferung zugestellt haben. Erfolglose Versuche gehen zu ihren Lasten. Die Zeiten, in denen man mittels Vollmacht eine Ersatzadresse benennen konnte, die dann auch beachtet wurde, sind wohl vorbei. Bei Anbietern, die nicht mit einem Versender arbeiten, der an eine Packstation oder eine Filiale zur Selbstabholung liefert, bestelle ich schon längere Zeit nicht mehr. So exklusiv kann eine Jacke gar nicht sein. Und natürlich nicht, wenn ich erstmal 2 Wochen in den Urlaub fahre.:) :-)
 
Oder hast du gute Argumente für deine abweichende Auffassung?
In den AGBs der Versender steht es so drin:
https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-agb-paket-express-national-07-2013.pdf

Wann immer ich Dinge im Internet bestelle, sehe ich mit welchem Dienstleister die Ware auf den Weg gebracht wird. Ich weiß also auch, welche AGBs bei ihm gültig sind.

Wenn ich einem Teil der AGBs widersprechen möchte, kann ich das entweder generell tun und ihm die Zustellung an Dritte untersagen. Ich kann auch dem Versender mitteilen, dass das Paket "eigenhändig" ausgeliefert werden soll. Ich kann aber auch einen Zettel an die Tür hängen, was mit dem Paket geschehen soll. Oder ich kann dafür sorgen, dass jemand zu Hause ist, der das Paket annimmt.

Im Nachhinein feststellen "oh, scheiße - hab ich verpennt" und dann mit Paragraphen um sich zu schlagen halte ich für sehr weltfremd und nicht "direkt" zielführend.

Natürlich kommst Du damit durch, wenn dir das mal passieren sollte - dazu sind unsere Anwälte ja viel zu gut und nehmen dem Otto-Normal-Bürger das vorherige Nachdenken und entsprechende Handeln ab.

Da sieht man mal wieder, wie sehr Rechtsempfinden und Rechtswirklichkeit häufig auseinander fallen. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man's lieber mit Dieter Nuhr halten, bevor man anderen Leuten auch noch Straftaten unterstellt.

Absolut korrekt, die Rechtswirklichkeit ist wirklcih anders als das Rechtsempfinden.

meiner Meinung nach in diesem Fall absolut absurd so vorzugehen....

Besser finde ich: Lüften oder reinigen. ... und so macht's der TE auch ... zum Glück, denn Lüften und Reinigen dürfte schneller zum Ziel führen als Verklagen und Schadensersatz fordern.
 
In den AGBs der Versender steht es so drin:
https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-agb-paket-express-national-07-2013.pdf

Wann immer ich Dinge im Internet bestelle, sehe ich mit welchem Dienstleister die Ware auf den Weg gebracht wird. Ich weiß also auch, welche AGBs bei ihm gültig sind.

Sorry, das ist Quatsch. Du selbst gehst keinen Vertrag mit dem Frachtführer ein - nicht einmal mittelbar, wenn du weißt, wer das Zeug transportiert. Und die AGB der Frachtführer werden schon dreimal nicht Vertragsbestandteil deines Vertrags mit dem Versender (§ 305 Abs.2 BGB).

Und völlig unabhängig davon, was in dem Vertrag zwischen Versender und Frachtführer steht - du hast mit dem Versender eine Lieferung zu dir nach Hause und nicht zum Nachbar vereinbart.
 
(leider wird es nicht mehr kalt.....warum eigentlich verschwinden die Gerüche besser wenn es kalt draussen ist?)
Wenn Ozon Gerüche aufnehmen kann, dürfte das mit dem Sauerstoff zu tun haben ... wenn kalte Luft durch ihr geringeres Volumen auch mehr Sauerstoff enthält als warme Luft, könnte das ebenso ein Grund sein?
 
Den Nachbarn gibt es ja anscheinend schon länger, auch mit einem guten Verhältnis.
Es ist bekannt, dass er Zigarrenraucher ist.
Es wird nicht das erste Paket sein, welches er angenommen hat.

Warum hast Du den Nachbarn nicht einfach gebeten in Zukunft keine Pakete mehr für Dich anzunehmen??????
 
Ist schon irgendwie alles sehr sonderbar oder ich versteh´s nur nicht.
Wenn´s gerade passt, darf der Nacbar natürlich ein Paket annehmen, weil die Ware ja dringend benötigt wird, da fragt niemand nach einer rechtlich verbindlichen Vollmacht.
Geht etwas "in die Hose", versucht man dann mit allen möglichen Gründen jemanden haftbar zu machen.
Gib das Teil zurück, es erfüllt nicht Deine Erwartungen - fertig. Soll sich doch drum kümmern, wer will, der TE ist nicht schuld dran.
Wenn´s keinen Ersatz mehr gibt, Pech gehabt. So ist das Leben!

Und bevor man hier Stunden lang das BGB und was weiß ich nicht alles bemüht, hätte ein Anruf beim Versender/Paketdienst sicher schon 10x Klärung gebracht!?

Und was mir nun überhaupt nicht einleuchtet, warum sollte man das Teil nicht waschen/reinigen können?
Dann müßte man das gute Stück ja nach dem ersten """" auch vernichten...
 
Sorry, das ist Quatsch. Du selbst gehst keinen Vertrag mit dem Frachtführer ein - nicht einmal mittelbar, wenn du weißt, wer das Zeug transportiert. Und die AGB der Frachtführer werden schon dreimal nicht Vertragsbestandteil deines Vertrags mit dem Versender (§ 305 Abs.2 BGB).

Und völlig unabhängig davon, was in dem Vertrag zwischen Versender und Frachtführer steht - du hast mit dem Versender eine Lieferung zu dir nach Hause und nicht zum Nachbar vereinbart.

Ja, Du hast recht.
 
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