DHL haftbar ?

Wie stellst Du den Bezug Zigarren - Feuerzeug - Sportwagenfahrer her &:
 
btw.: Im Gefrierschrank tagsüber lagern, dann über Nacht an die Luft hängen ... dann bekommt man diese Art von Membrankleidung sogar im Sommer wieder relativ geruchsneutral hin. Einfache oberflächliche Verschmutzungen lösen sich dann ebenfalls durch frosten bei dem Material. Lasst sich einfach abklopfen bzw. abbürsten.
 
ENTWARNUNG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Jacke hat nach 2 Tagen Frischluft auf dem Balkon Zigarrenaroma verloren.....ist nun brauchbar und müffelt nicht mehr!
 
Rofl_4c.gif
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:4grin2z:
 
Dann müsste ja jetzt nur noch abschließend geklärt werden, wie viel Nutzungsausfall gezahlt werden muss!
Gibt es da klare Richtlinien, wie sich dies´ in Abhängigkeit des Verschuldens aufteilt?
Also, was zahlt DHL, was zahlt der Nachbar?
 
Wurde bereits ein Gutachten erstellt, dass die Jacke ihren ursprünglichen Zustand auch wieder in vollem Umfang erreicht hat?
 
Oh nein!

All die Mühen und nu so was!

Da muss doch noch Geruch drin stecken oder irgendwas anderes dran sein wofür sich irgendjemand verklagen lässt! :d

Zwei Tage Nutzungsausfall, da muss doch was zu holen sein.
Ich würde erstmal eine Sammelklage gegen alle Raucher starten.:s
 
Vorsicht mit vorschnellen Entwarnungen!

Wenn Du selbst nichts mehr riechst, dann bedeutet das nicht, dass das bei Menschen mit besserem Geruchssinn auch so sein muss. Ohne wissenschaftliche Bestätigung der Geruchsneutralität wäre ich da misstrauisch, insbesondere um mir noch rechtliche Schritte vorzubehalten. :b

Gruß

Kai
 
Zuletzt bearbeitet:
Drei unabhängige Geruchsneutralitäts- Gutachten sollten ausreichen, oder?

Bei entsprechend zertifizierten Gutachtern dürfte eine Bewertung ausreichen.

Je nach erforderlicher Genauigkeit können unterschiedliche Berechnungsverfahren eingesetzt werden, die von einfachen Gaußmodellen bis zur komplexen Strömungs- und Ausbreitungssimulation mit prognostisch-numerischen Verfahren reichen können. Geprüfte Emissionsdaten und repräsentative Daten über Ausbreitungsklassen lassen sich dabei in den Prognoseberechnungen berücksichtigen. :b

Gruß

Kai
 
... gibt es noch keine Facebook-Seite mit Verweis auf eine Online-Petition, ob der TE überhaupt seelisch, geistig und moralisch in der Lage zu beurteilen, ob die Jacke nun nicht mehr müffelt?
 
Viel wichtiger scheint mir die Frage, ob der TE nicht sogar selbst belangt werden kann, wenn er durch Tragen der noch müffelnden Jacke - z.B. in Nichtraucherabteilen - andere Menschen zum Passivrauchen veranlasst. Ich sehe schon: die Rechtslage ist noch komplizierter als von Jan oben bereits angedeutet ... :b

Gruß

Kai
 
:8pimp2z::yHab schon die erste Beschwerde am Hals....Nachbar meinte dass es von meinem Balkon aus extrem nach abgestandenen Rauch die letzten 2 Tage roch....
 
Drei unabhängige Geruchsneutralitäts- Gutachten sollten ausreichen, oder?

Bei entsprechend zertifizierten Gutachtern dürfte eine Bewertung ausreichen.

Je nach erforderlicher Genauigkeit können unterschiedliche Berechnungsverfahren eingesetzt werden, die von einfachen Gaußmodellen bis zur komplexen Strömungs- und Ausbreitungssimulation mit prognostisch-numerischen Verfahren reichen können. Geprüfte Emissionsdaten und repräsentative Daten über Ausbreitungsklassen lassen sich dabei in den Prognoseberechnungen berücksichtigen. :b ...

Welch ein Umstand. Kann man nicht erst einmal irgendjemanden verklagen? :D
 
Hier mal ein Auszug einer anderen Sache...aber im Prinzip ähnlich....die Forderung wurde an die Post nun gestellt da der Postbote nicht zugestellt hatte...

Weil ein Münchner Postbote einem Ehepaar den Steuerbescheid nicht persönlich zustellen konnte, muss dieses nun keine 27.300,74 Euro an das Finanzamt zahlen. Die Behörde fordert den Betrag nun von der Deutschen Post zurück. Das Landgericht München I gab dem Staat nun „dem Grunde nach“ Recht.
 
Hier mal ein Auszug einer anderen Sache...aber im Prinzip ähnlich....die Forderung wurde an die Post nun gestellt da der Postbote nicht zugestellt hatte...

Weil ein Münchner Postbote einem Ehepaar den Steuerbescheid nicht persönlich zustellen konnte, muss dieses nun keine 27.300,74 Euro an das Finanzamt zahlen. Die Behörde fordert den Betrag nun von der Deutschen Post zurück. Das Landgericht München I gab dem Staat nun „dem Grunde nach“ Recht.

Daraus erkenne ich keine Vergleichbarkeit mit unserem diskutierten Fall.
 
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