Hoeneß Steuerhinterziehung

Ha, Urteil ist noch nicht mal rechtskräftig und Revision wird ganz sicher eingelegt werden? So habe ich es eben auf N-TV vernommen.

Die Verteidigung will wohl auf ein Grundsatzurteil des BGH hinaus? (wann ist eine Selbstanzeige strafbefreiend)
 
Eine Selbstanzeige fällt für mich nun aus....viele werden sich das nun überlegen.
Das war sein größter Fehler eine Selbstanzeige zu machen...
Im Gegenteil. Ohne Selbstanzeige und Mitwirkung wäre die Strafe empfindlich höher gewesen. Ich denke, die es zukünftig betrifft werden jetzt rechtzeitig tätig werden und nicht wie Hoeneß einen Schnellschuss machen.
 
Wäre es aus deiner Sicht denn sinnvoller, wenn man erst nach Rechtskraft des Urteils Revision einlegen würde? :sneaky:

Braucht man dazu nicht erst einmal die Urteilsbegründung? B; Meinem Kenntnisstand nach beginnt die Rechtskraft (und seine Fristen) erst ab Zustellung des Urteils mit seiner Begründung
 
Braucht man dazu nicht erst einmal die Urteilsbegründung? B; Meinem Kenntnisstand nach beginnt die Rechtskraft (und seine Fristen) erst ab Zustellung des Urteils mit seiner Begründung
Lasse dich mal bei einem Gesetzesverstoß erwischen, widerspreche solange, bis es zur Verhandlung kommt und du weisst, wie sowas abläuft :D
 
Nein, falscher Ablauf. Erst Urteil mit Begründung, dann Frist, danach Rechtskraft.

Rechtskräftig ist das Urteil also erst, wenn es keine Einspruchsmöglichkeit mehr gibt, bzw diese nicht ausgenutzt werden.

Selbstverständlich.... bin schon ganz tüdelig gewesen mit den vielen fast gleichzeitigem antworten müssen.
 
Lasse dich mal bei einem Gesetzesverstoß erwischen, widerspreche solange, bis es zur Verhandlung kommt und du weisst, wie sowas abläuft :D

Och, bei vielem muss man noch nicht mal eine Verhandlung abwarten. Das regeln im Vorwege schon die Staatsanwaltschaften. Es gibt auch Urteile von Gerichten bzw. Richtern ohne Verhandlungen ;)
 
Meiner Meinung nach, hätte Hoeneß minimum 10Jahre Haft und Entzug des gesamten Vermögens bekommen sollen...
Aber was bekommt er 3 Jahre 6 Monate die er wahrscheinlich nichtmal vollständig absitzt.
 
Meiner Meinung nach, hätte Hoeneß minimum 10Jahre Haft und Entzug des gesamten Vermögens bekommen sollen...
Aber was bekommt er 3 Jahre 6 Monate die er wahrscheinlich nichtmal vollständig absitzt.

Lass mich raten: Und Vandalismus gegen dein Auto sollte nicht unterhalb von 15 Jahren geahndet werden? :rolleyes:
 
Lass mich raten: Und Vandalismus gegen dein Auto sollte nicht unterhalb von 15 Jahren geahndet werden? :rolleyes:
Dafür sollte die Todesstrafe wieder eingeführt werden :D

Weis garnicht was du hast, er hat 27,2Mio hinterzogen und das mit Sicherheit nicht unwissentlich. Aber wenn die Strafen ja so gering ausfallen, wirds vllt bald zum Volkssport :roflmao:
 
Dafür sollte die Todesstrafe wieder eingeführt werden :D

Weis garnicht was du hast, er hat 27,2Mio hinterzogen und das mit Sicherheit nicht unwissentlich. Aber wenn die Strafen ja so gering ausfallen, wirds vllt bald zum Volkssport :roflmao:


Ist es das nicht schon, nur in anderen Dimensionen?
Nur der kleine Mann hält seine Verfehlungen, bei denen es sich vielleicht nur um ein paar Euro handelt
für völlig normal. Muss ja nicht immer etwas mit der Steuer zu tun haben ;)

So egal, Europa hat z.Z. andere Sorgen als Hoeneß
 
Verteidiger wollen in Revision vor den BGH-hahaha
Welche neuen Beweismittel wollen sie denn vorlegen???? Vielleicht das Ulli noch ein paar Milliönchen nachlegt :d:d:d
Kurz vor Prozessbeginn werden Sagenhafte 70.000 Seiten Papier vorgelegt-die Druckertinte hätten sie sich sparen können...welcher Richter ist denn so dumm und liest sich auch nur eine Seite bei seinem Geständnis durch...:j Wollte die Verteidigung den Prozess vielleicht um Jahre oder Jahrzehnte verlängern :idea2:
Vielleicht legen die Bundesrichter ja noch ein paar Jährchen drauf, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert
 
Update: 28,5 Millionen! :p :P :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
... Weis garnicht was du hast, er hat 27,2Mio hinterzogen und das mit Sicherheit nicht unwissentlich. Aber wenn die Strafen ja so gering ausfallen, wirds vllt bald zum Volkssport :roflmao:

Der springende Punkt ist derjenige, dass du eine völlig absurde Strafe vorgeschlagen hast. So etwas ist doch Quatsch. Oder bist du auch Maßnahmen wie Kreuzigung, Ausweisung und Kasernierung?

Etwas weniger überspitzt geht es mir darum, dass man solche Aussage doch vielleicht mit ein wenig mehr Bedacht treffen könnte. Aber was rede ich mir auch den Mund fusselig, es bringt ja nix ... :O_oo:
 
Jetzt haben wir wieder jemanden, auf den wir mit unserem unschuldigen Finger zeigen können.
Währenddessen läuft die Vorbereitung auf einen Krieg, der uns alle in naher Zukunft betreffen könnte. Finanziert mit unseren Steuern.
Jetzt gibts für 27 Millionen noch ein paar Raketen mehr. ;)
 
aha, wieder was gelernt:) :-)

Ja, und zwar im Ansatz den Unterschied zwischen Berufung (neue Beweiserhebung) und Revision (nur rechtliche Überprüfung des Verfahrens).
Aber nachdem dieser Unterschied auch in seriösen Medien kaum noch bekannt ist, brauchen wir uns auch nur bedingt darum zu kümmern.
 
Dafür sollte die Todesstrafe wieder eingeführt werden :D

Weis garnicht was du hast, er hat 27,2Mio hinterzogen und das mit Sicherheit nicht unwissentlich. Aber wenn die Strafen ja so gering ausfallen, wirds vllt bald zum Volkssport :roflmao:

Woher weißt Du das?
Wenn man ihm das nicht beweisen kannst, so gilt, dass er es eben doch unwissentlich gemacht, sofern er das behauptet!
Im Zweifel für den Angeklagten heißt es doch aus gutem Grund.
Glauben können wir natürlich was wir wollen... nur sagen dürfen wir das in diesem Fall deshalb noch lange nicht.
 
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