Brummm
... nur zufällig hier
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- 16 August 2004
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Diese wichtige Entwicklung darf hier einfach nicht fehlen!

"Telefonieren vor roter Ampel: Gericht erlaubt Handy am Ohr - bei Autos mit Start-Stopp-Funktion
Das Oberlandesgericht Hamm schenkt Autofahrern mehr Zeit zum Telefonieren. Wenn das Auto einen Motor hat, der sich an der roten Ampel automatisch abschaltet, gilt das Handyverbot nicht."
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...t-ausgeschaltetem-motor-erlaubt-a-999685.html
"Ein Handy am Steuer muss nicht zwangsläufig zu einer Geldbuße führen. Einem aktuellen Urteil zufolge dürfen Autofahrer auch dann mit dem Mobilgerät telefonieren, wenn der Motor des Wagens durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Das Handyverbot am Steuer gilt in einem solchen Fall nicht, wie das Oberlandesgericht Hamm in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. ...
Mit seiner rechtskräftigen Entscheidung gab das OLG der Beschwerde eines Autofahrers statt, der eine 40-Euro-Geldbuße zahlen musste. Der Mann hatte vor einer roten Ampel halten müssen, woraufhin sich der mit einer Start-Stopp-Funktion ausgerüstete Motor seines Wagens automatisch ausschaltete. Während der Rotphase telefonierte der Mann dann mit Handy. ..."
Also nicht wundern, wenn eure Telefonate mit dem einen oder anderen Autofahrer künftig von lästigen Grünphasen unterbrochen werden.

"Telefonieren vor roter Ampel: Gericht erlaubt Handy am Ohr - bei Autos mit Start-Stopp-Funktion
Das Oberlandesgericht Hamm schenkt Autofahrern mehr Zeit zum Telefonieren. Wenn das Auto einen Motor hat, der sich an der roten Ampel automatisch abschaltet, gilt das Handyverbot nicht."
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...t-ausgeschaltetem-motor-erlaubt-a-999685.html
"Ein Handy am Steuer muss nicht zwangsläufig zu einer Geldbuße führen. Einem aktuellen Urteil zufolge dürfen Autofahrer auch dann mit dem Mobilgerät telefonieren, wenn der Motor des Wagens durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Das Handyverbot am Steuer gilt in einem solchen Fall nicht, wie das Oberlandesgericht Hamm in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. ...
Mit seiner rechtskräftigen Entscheidung gab das OLG der Beschwerde eines Autofahrers statt, der eine 40-Euro-Geldbuße zahlen musste. Der Mann hatte vor einer roten Ampel halten müssen, woraufhin sich der mit einer Start-Stopp-Funktion ausgerüstete Motor seines Wagens automatisch ausschaltete. Während der Rotphase telefonierte der Mann dann mit Handy. ..."
Also nicht wundern, wenn eure Telefonate mit dem einen oder anderen Autofahrer künftig von lästigen Grünphasen unterbrochen werden.










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