Tempo 80 auf Landstraßen

die Iren lachen uns bestimmt aus, ob unserer Diskussion hier.:D

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Habe ich in der Diskussion irgendwas verpasst, oder ist die Lösung des Problems nicht einfach, an - vermeintlich oder tatsächlich - gefährlichen Abschnitten einfach ein Schild aufzustellen? &:
du hast was verpasst...
es geht hier um ein generelles tempolimit knapp über spielstraße... :D
 
genau passend zum thema wurde der sachverhalt heute in Top Gear aufgegriffen.
exakt in der mitte der sendung spricht Jezza das thema an, dass wir heute mit den regeln der 70er jahre in autos fahren, die den kisten von damals nicht mehr im geringsten entsprechen. :whistle:

leider hat Top Gear auch dafür gesorgt, dass ich jetzt am liebsten ein paar autos anmelden und erstmal ne knackige runde fahren würde. eventuell sogar schneller als 80... :roflmao::M
 
das eine bedeutet ja nicht automatisch das andere. :whistle:
jeder drittelwegs begabte sollte in der lage sein, bei den heutigen bedingungen ein fahrzeug zu führen.
die öffentlichen verkehrsmittel sind auch immer eine alternative.

In der Lage schon,nur führt jeder ein solches Fahrzeug anders. ;)
Dass die öfftl. Verkehrsmittel eine "echte" Alternative sind,vage ich mal stark zu bezweifeln. Mit dieser Meinung stehst Du auf dem Lande allein auf weiter Flur,wie die wartenden Fahrgäste,der öfftl. Verkehrsmittel.

wem unterstellst du, dass er ohne verstand fährt?
und wer bestimmt, was die nötige zeit ist? ich dachte, als verantwortungsvolles, denkendes individuum dürfte ich das selbst...

Ich Unterstelle ungern jemanden irgendetwas,sollte dem so gewesen sein,verzeih mir bitte meine Aussage. Gut möglich,dass ich diese etwas undeutlich formuliert haben mag.
Nur, wenn ich miterleben muss,wie sich Fahrzeugfürher verhalten und was teilweise riskiert wird,um etwa eine Zeitersparnis von wenigen Sekunden zu "gewinnen" und an der nächsten Ampel genau diese Fahrzeuge vor einem selbst stehen,oder hinter dem nächsten LKW wieder vor einem fahren,nun,da kommt mir schon die Frage in den Kopf,ob und mit wie viel Verstand gefahren wird.

nur werden wir mit derartigen regelungen die bereits heute miserable aufmerksamkeit im straßenverkehr ganz sicher nicht fördern.
eigenverantwortliches handeln ist das stichwort.aber das scheint ja komplett aus der mode zu sein... :speechless:

Diese Aussage bezog ich mehr auf die gegenseitige Rücksichtnahme. (Wie auch auf Touren,wenn Gruppen Rücksicht nehmen,damit M Coupés daran vorbei "ballern" können. :p :P )

zuerst immer an die eigene nase fassen... ;)

ich bin gespannt, wieviel sich die menschen unter dem deckmantel der sicherheit noch unterjubeln lassen. :13wallz:

Glaube mir,das habe ich,also an die eigene Nase gefasst.
 
Diese Aussage bezog ich mehr auf die gegenseitige Rücksichtnahme. (Wie auch auf Touren,wenn Gruppen Rücksicht nehmen,damit M Coupés daran vorbei "ballern" können. :p :P )
glücklicherweise war ich nie mit dem M auf ner tour dabei... :D

bist du schonmal mit uns gefahren? dann weißt du ja, dass wir nichtmal bei r.e.g.e.n 80 fahren...
 
... und wenn einer bei 80 km/h pennt kommt er noch später zum stehen, als Jemand der bei 100km/m aufpaßt und Verantwortungsvoll fährt. ...
Ok, das ist natürlich ein Top-Argument gegenTempo 80, ... :5jesterz:
meine Güte, ist grad Oberlehrerzeit oder haben wir den Tag des erhobenen Zeigefingers, sind wir wieder mal von Hobbyökoterroristen umzingelt???:j ...
... das ist ausgesprochen plump und primitiv ...
@karatekid ... die Verdeutlichung, dass es eine faktische Ungleichbehandlung bei gleichwertigen Rechtsverletzungen geht. Denn der eine verstößt u.a. gegen § 1 II StVO durch die Gefährdung (Überholvorgang), der andere aber durch seine unnötige Behinderung, die nicht auf § 3 I StVO beruht. ...
... und das hier kann man kurz machen, weshalb ich eure umfangreiche Diskussion mit reichlich Paragrafenzeichen auch nicht vollständig gelesen habe. ;)

Wenn du beim Überholen eines Langsamfahrers einen Unfall verursachst, dann erzähl du dem Richter mal, dass der Langsamfahrer genau so schuldhaft gehandelt hat, wie du. Bereits das dürfte für Heiterkeit im Gerichtssaal sorgen. Nicht mehr heiter wird dir allerdings spätestens dann zumute sein, wenn der Überholte als Zeuge berichtet, wie er den Umweltverhältnissen angepasst zurückhaltend gefahren ist, als er plötzlich von einem brutalen Raser rücksichtslos überholt wurde. ;)
 
Hab ichs mir doch gedacht, gibt es doch tatsächlich ein Bußggeld für:
Behinderung des Verkehrsflusses durch grundloses Langsam-Fahren 20 Euro - -

Aber wenn unsere Kollegen im Streifendienst Autofahrer ausmachen, die ohne triftigen Grund sehr langsam fahren, werden sie die kontrollieren. Besonders dann, wenn man grundlos den Verkehrsfluss behindert, kann dies zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige führen, die dann 20 Euro Verwarnungsgeld nach sich zieht. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass man ohne triftigen Grund als Kraftfahrzeugführer nicht so langsam fahren darf, dass man den Verkehrsfluss behindert. (ks) (27.06.2014)

Quelle
 
... und das hier kann man kurz machen, weshalb ich eure umfangreiche Diskussion mit reichlich Paragrafenzeichen auch nicht vollständig gelesen habe. ;)

Wenn du beim Überholen eines Langsamfahrers einen Unfall verursachst, dann erzähl du dem Richter mal, dass der Langsamfahrer genau so schuldhaft gehandelt hat, wie du. Bereits das dürfte für Heiterkeit im Gerichtssaal sorgen. Nicht mehr heiter wird dir allerdings spätestens dann zumute sein, wenn der Überholte als Zeuge berichtet, wie er den Umweltverhältnissen angepasst zurückhaltend gefahren ist, als er plötzlich von einem brutalen Raser rücksichtslos überholt wurde. ;)

Wenn du - nicht nur an dieser Stelle - richtig gelesen (und zittiert) hättest, würdest du sehen, dass ich die von dir dargestellte Auffassung gar nicht vertrete.

Ich beziehe mich nur darauf, dass ein grundlos (das schließt witterungs- und umweltbedingte verminderte Geschwindigkeiten aus!) Langsamfahrender mit Verwarnung oder max. 20€ Ordnungsgeld davonkommt. Er sollte durch sein Fehlverhalten halt gleichermaßen bestraft werden. Um nichts anderes geht es mir.
Zumal ich auch eingangs extra skizziert habe, dass diese These vorrangig auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Strecken zur Anwendung kommen sollte, wenn jemand beharrlich das Rechtsfahrgebot (= Pflicht) missachtet.
Man kann hier nun einmal nur das Unrechtsbewusstsein stärken, wenn man sieht, wie Aktion und Reaktion korrelieren. Ansonsten fehlt selbst den Ordnungshüter der Anreiz, dass scheinbar weniger schwerwiegende Delikt mit zu ahnden.

Der Überholende bleibt weiterhin eigenverantwortlich und im Zweifel allein schuldig für sein Fehlberhalten!
Und das andere Verkehrsvergehen soll zudem auch noch geahndet werden.

Also bitte nichts aus dem Zusammenhang reißen oder so verdrehen, dass es zu einem anderen Sachverhalt kommt, den ich so nicht dargstellt habe, geschweigedenn vertrete.
 
Ihr müsst das einfach mal so sehen,
heute ersetzt Mutti im 300 PS SUV den Säbelzahntiger und der 90 jährige halbblinde Paul den Höhlenbär.
Also jammert nicht, sterbt wie Männer.....

Was ich damit sagen will ?
Weiß ich auch nicht !
 
... und wenn einer bei 80 km/h pennt kommt er noch später zum stehen, als Jemand der bei 100km/m aufpaßt und Verantwortungsvoll fährt.
Wie regeln unsere Gutmenschen das? Das Autonome Auto kommt mit Sicherhheit, dann hat keiner mehr Verantwortung für sein handeln. Passt doch gut in den aktuellen Zeitgeist. :eek: :o
Wer bei Temp 80 pennt, tut das auch bei 100 - und umgekehrt. Das ist jetzt nicht wirklich ein Argument. Spannender ist zunächst doch mal die Frage, wie sich die Unfallursachen verteilen. Wer
mit 2 Promille und 180 auf der Straße unterwegs ist, den interessiert Temp 80 eh nicht.
Die Rechnung habe ich vor allem deswegen eingeworfen, weil sich 6inline mit seinen 5 m unterschied das ganz schön verschätzt hat.
 
Wenn du - nicht nur an dieser Stelle - richtig gelesen (und zittiert) hättest, würdest du sehen, dass ich die von dir dargestellte Auffassung gar nicht vertrete.
Ich beziehe mich nur darauf, dass ein grundlos (das schließt witterungs- und umweltbedingte verminderte Geschwindigkeiten aus!) Langsamfahrender mit Verwarnung oder max. 20€ Ordnungsgeld davonkommt. Er sollte durch sein Fehlverhalten halt gleichermaßen bestraft werden. ...
...
Also bitte nichts aus dem Zusammenhang reißen oder so verdrehen, dass es zu einem anderen Sachverhalt kommt, den ich so nicht dargstellt habe, geschweigedenn vertrete.

Besser ruhig Blut, statt Polemik. ;-) Ich hatte bereits klargestellt, dass ich eure Diskussion nicht vollständig gelesen habe - was etwas maßgeblich Anderes ist, als das von dir unterstellte "falsche" Lesen. :geek: Gleichwohl hatte ich dich offensichtlich durchaus richtig verstanden, weshalb ich dir anhand eines Beispiels anschaulich aufzeigen wollte, wo in der Praxis das Problem liegen wird.

Ich bin durchaus bei dir, dass das unbegründete Langsamfahren angemessen geahndet werden sollte. Nur stellt sich dabei, und damit sind wir wieder bei der bereits veranschaulichten Praxis, das Problem, dass sich das "Langsamfahren" häufig durchaus sachlich begründen lässt. Da ist dann eben die Straße "... doch sehr voll ...", oder die "... Witterungsverhältnisse sind problematisch ...", das "... Sonnenlicht hat geblendet ...", oder der Fahrer ist schlicht und einfach so alt, dass er durchaus seinem Alter angemessen vorsichtig fahren darf.

All das trägt letztlich dazu bei, dass das "Langsamfahren" wohl eher nur in sehr deutlichen Fällen geahndet wird. Auch dann ist und bleibt das "Langsamfahren", und diese Auffassung vertrittst du ja in der Tat, wohl eher nicht "... gleichwertig ..." dem "Schnellfahren" zu bewerten". Denn dem Letzteren wohnt eben in der Regel ein größeres Risiko inne. Da hilft, leider, auch nicht die Argumentation, dass schnellere Fahrer häufig aufmerksamer sind, als die "Schleicher".
 
Zuletzt bearbeitet:
.. und wenn ich noch ganz allgemein meine Auffassung zu "Langsamfahrern" mitteilen darf:

Mich stören solche Menschen auch häufig, und bisweilen nerven sie mich auch erheblich. Wenn ich mich dann allerdings frage, warum die so langsam fahren, komme ich jeweils zu dem Ergebnis, dass die sicherlich einen Grund dafür haben werden - und zwar im schlimmsten Fall denjenigen, dass sie so schlecht Auto fahren, dass sie mit höherem Tempo überfordert wären.

Insbesondere dann ist es mir aber lieber, wenn diese Menschen entsprechend langsam unterwegs sind, als dass noch mehr permanent überforderte Autofahrer unterwegs sind.

Natürlich ändert all das nichts daran, dass "Langsamfahrer" sicherlich kein Argument für ein generelles Tempo-80-Limit sein können. :) :-)
 
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Gleichwohl hättest du mich vollständig, und damit nicht aus dem Zusammenhang gerissen, zitieren können. Denn insbesondere ein Jurist, der du ja zu sein scheinst, sollte das doch wissen und zu berücksichtigen wissen. ;)

Irgendwie wird stets der umstand verkannt, dass ich für eine härtere Ahndung von grundlosem Langsamfahren und unnötigem Behindern Schnellerer eintrete.
Wenn die Witterung, sonstige Umwelteinflüsse oder die subjektive Eignung Umstände darstellen, die ein langsameres Fahren gebieten, ist es nicht mehr grundlos! Dann käme lediglich noch ein unnötiges Behindern in Betracht, wenn man trotz geeigneter Gelegenheiten nicht den nachfolgenden und schnelleren Verkehr passieren lässt. Aber auch hier wäre eine Ahndung nur möglich, wenn eine geeignete Gelegenheit zum Passierenlassen gegeben wäre.
Anderenfalls gibt es schlichtweg keine Ahndung.

Daher wiederhole ich auch gerne noch einmal, dass ich hier keine Rechtfertigung für zu schnelles Fahren, gefährliche Überholmanöver oder ähnliches gebe. Ich trete nicht für eine Strafmilderung ein. Nein, ich bin für das genaue Gegenteil!
Mir geht es um Förderung des Unrechts- und Gefahrenbewusstseins sowie härtere Strafen.

Und gerade am Unrechtsbewusstsein mangelt es meist nicht denjenigen, die bspw. zu schnell fahren, sondern genau der anderen Spezies. Dazu muss man doch nur einmal eine Umfrage machen, ob Lichthupe einer Nötigung gleichkommt, wie es medial nur allzu gerne als Irrglauben verbreitet wird. Dann sieht jeder, wie mangelhaft das (Un-)Rechtsbewusstsein im Straßenverkehr ist.

... - und zwar im schlimmsten Fall denjenigen, dass sie so schlecht Auto fahren, dass sie mit höherem Tempo überfordert wären. ...

Dieser gesamten Auffassung kann ich nur zustimmen.
Bei der zitierten Stelle muss ich aber offen eingestehen, dass es wohl vorteilhafter wäre, wenn diese Fahrer ganz oder teilweise aus dem aktiven Verkehrsgeschehen ausgegliedert werden. Wer sich beim Fahren grundsätzlich überfordert fühlt, der sollte sich dringend (Nach-) Hilfe oder eine Alternative suchen. Denn auch unsichere Fahrer sind eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Sicherheit des gesamten Straßenverkehrs.

Daher spräche meiner Ansicht nach auch aus dieser Sicht nichts dagegen, regelmäßige (auch altersunabhängige) Pflichtuntersuchungen, Schulungen und Nachprüfungen einzuführen. Sie sollten allerdings keine effektive finanzielle Mehrbelastung darstellen. Aber die Refinanzierung ließe sich durch die Bußgelder sicherlich ermöglichen.
Denn das Verantwortungsbewusstsein scheint wohl leider nicht mehr bei jedem gegeben zu sein, dass man das Autofahren sein lässt, wenn es einem nicht gut geht. :(
 
Gleichwohl hättest du mich vollständig, und damit nicht aus dem Zusammenhang gerissen, zitieren können. ...
Ach herrje, das Zitat war nicht außerhalb des Zusammenhangs, und sicherlich werde ich deine ellenlangen Beiträge nicht vollständig zitieren. Das machst du deinerseits, und sinnvoller Weise, ja auch nicht. :rolleyes:
... Irgendwie wird stets der umstand verkannt, dass ich für eine härtere Ahndung von grundlosem Langsamfahren und unnötigem Behindern Schnellerer eintrete. ...
Nein, sondern du verkennst, dass ich lediglich veranschaulichen wollte, dass sich ein "Grund" für das Langsamfahren in der Praxis sehr oft finden lässt. Diesen einfachen Umstand mag man zur Kenntnis nehmen, oder eben auch nicht. Er ändert auch nichts an dem sicherlich vorhandenen Bedürfnis, "grundloses" Schleichen zu ahnden. Nur er beeinflusst diese Praxis maßgeblich.
... Ich trete nicht für eine Strafmilderung ein. Nein, ich bin für das genaue Gegenteil!
Mir geht es um Förderung des Unrechts- und Gefahrenbewusstseins sowie härtere Strafen. ...
Auch das ist verstanden, nur habe ich eben erläutert, warum das "grundlose Langsamfahren" womöglich zu Recht eher milde geahndet wird. Auch das mag man anders sehen, es ist lediglich ein Argument, das sich wiederum aus der Praxis veranschaulicht.
... Bei der zitierten Stelle muss ich aber offen eingestehen, dass es wohl vorteilhafter wäre, wenn diese Fahrer ganz oder teilweise aus dem aktiven Verkehrsgeschehen ausgegliedert werden. Wer sich beim Fahren grundsätzlich überfordert fühlt, der sollte sich dringend (Nach-) Hilfe oder eine Alternative suchen. ...
Das ist doch in der Praxis kaum machbar. Soll jeder Mensch, der sich im Straßenverkehr nicht mehr zu 100% sicher verhält, "aussortiert" werden und zu Fuß gehen?

Insgesamt geht es mir, wie es mittlerweile wohl offenkundig sein dürfte, schlicht und einfach um einen maßvollen Blick auf die Praxis. Dass diese Praxis von der Wunschvorstellung vieler guter Autofahrer abweicht, ist unbenommen. So ist es aber nun einmal in einer Gemeinschaft, in der jeder auf den Anderen Rücksicht nehmen muss.

Von mir war es das dann auch zu diesem Nebenthema, das in Bezug auf Tempo 80 nicht sonderlich weiterhilft. :) :-)
 
Im Gegensatz zu dir, habe ich aber auf dem Umstand hingewiesen, dass ich es als Auszug heranziehe und habe dementsprechend auch nur hinsichtlich dieses Auszuges folgend geantwortet. Aber sei's drum. :rolleyes:

Eine praxisgerechte Umsetzung darf kein Hinderungsgrund dafür sein, eine Ahndung grundsätzlich zu ermöglichen und rechtlich zu verankern. Denn es gibt auch zahlreiche andere (sanktionierfähige) Vorschriften, welche in der Praxis nur selten nachgewiesen und entsprechend umgesetzt werden können. Es würde aber verdeutlichen, dass man auch auf diesem Wege unrechtmäßig handeln kann.
Unabhängig davon bin ich mir aber der praktischen Probleme auch durchaus bewusst. ;)

Da niemand dauerhaft 100% Leistung erbringen kann, wäre dieser Idealmaßstab schlichtweg illusorisch. Es gibt aber auch genug Leute, die sich mit nicht einmal mehr 50, 30 oder gar 10% hinters Steuer setzen und damit eine akute Gefahr für die allgemeine Verkehrssicherheit darstellen. Und genau für diese Fälle sollte es Schutzmechanismen geben.

Daher ist es auch falsch verstandene Rücksichtnahme, wenn man den vermeintlich Schwächeren schützt, obwohl er offentsichtlich nicht mehr geeignet ist Kraftfahrzeuge sicher zu führen.
Wohlgemerkt: Die Fahrerlaubnis wird in der Regel dauerhaft erteilt. Demnach dürfte - überspitzt gesagt - sogar ein zwischenzeitlich erheblich in der Sicht beeinträchtigter Autofahrer dem Grunde nach erst einmal weiterfahren (abgesehen vom u.a. § 315c StGB o.ä.). Die zuständige Behörde ist also zwangsläufig auf (externe) Hinweise angewiesen, damit die Fahrerlaubnis eingezogen (widerrufen) werden kann.
Das ließe sich mit medizinischen Pflichtuntersuchungen und regelmäßigen Nachprüfungen (theoretisch wie praktisch) vermeiden. Und genau das würde der Verkehrssicherheit erheblich mehr dienen als jedes generelle Tempolimit es je könnte! ;)
 
Uih was für ein Thema...

Für wen werden die Schilder denn aufgestellt?

Für den dümmsten und unfähigsten Autofahrer, damit auch der gefahrlos ums Eck kommt?

Für den durchschnittlich Begabten?

Für die Versierten?

Wenn es den ersten Fall abdecken soll hilft eine Beschränkung nur herzlich wenig.

Wodurch entstehen Gefahren? In erster Linie durch stark unterschiedliche Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer. In geschlossen Ortschaften ist deshalb ein Limit sehr angebracht. In nicht Hauptstraßen ist deshalb sogar Tempo 30 angebracht.

Auf Landstrassen sehe ich das anders. Auch der LKW Verweis hilft da nicht, dann müssten die Autobahnen, auf denen man die meisten LKW's antrifft auch schon auf ca. 90 begrenzt sein, da kein LKW 80 fährt. Ich hab mich mal erdreistet in einer Baustelle mit Limit 80, diese auch zu fahren. Von Lichthupen mit geschätzten 20 Scheinwerfern und Hupkonzert und dem LKW an meiner Stosstange wurde ich durch die Baustelle geschoben.

Auch Landstrassen 80 macht es nicht besser. Ich kann mir nicht vorstellen dass die grundsätzliche Reduzierung hilft, eher die Kontrolle der bestehenden Limits.
 
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