Hallo zusammen,
für die interesierten Leser die Information eine Zivilklage meinerseits ist eingeleitet. Der Händler hat eine Versicherungsdeckelung von 300€/700€ auf einen Felgensatz. Diese soll lt. Händler auch auf dem Einlagerungsbeleg stehen und hätte er jedem Kunden erzählt. Dies steht natürlich nicht drauf und ich kannte die Deckelung auch nicht. Nachdem wir hier von einem Verwahrauftrag sprechen, so greift auch keine Klausel im Sinne von "keiner Haftung bei Diebstahl oder Vandalismus" innerhalb der Werkstatt und er haftet in vollem Umfang. Ich hätte meine Felgen auch nicht dort eingelagert, wenn ich die Deckelungssumme gekannt hätte. Nächstes Thema ist der Anwalt des Händlers sagt, der Händler hätte nicht fahrlässig gehandelt und das hier Profis am Werk gewesen wären. Somit sollen hier die Geschädigten mit der Versicherungsdeckelungssumme abgespeist werden
. Meine Meinung ist, er muss so handeln, denn sonst wird er insolvent gehen, wenn er kein Sümchen auf der hohen Kante hat.
Ich hoffe ich bin unter den Top10 der klagenden, bevor frei nach dem Motto "first come, first serve" der Laden insolvent ist und ich gar kein Geld mehr bekomme.
Das wird noch interesant
Ich halte euch auf dem laufenden.
schöne Grüße aus dem Süden
für die interesierten Leser die Information eine Zivilklage meinerseits ist eingeleitet. Der Händler hat eine Versicherungsdeckelung von 300€/700€ auf einen Felgensatz. Diese soll lt. Händler auch auf dem Einlagerungsbeleg stehen und hätte er jedem Kunden erzählt. Dies steht natürlich nicht drauf und ich kannte die Deckelung auch nicht. Nachdem wir hier von einem Verwahrauftrag sprechen, so greift auch keine Klausel im Sinne von "keiner Haftung bei Diebstahl oder Vandalismus" innerhalb der Werkstatt und er haftet in vollem Umfang. Ich hätte meine Felgen auch nicht dort eingelagert, wenn ich die Deckelungssumme gekannt hätte. Nächstes Thema ist der Anwalt des Händlers sagt, der Händler hätte nicht fahrlässig gehandelt und das hier Profis am Werk gewesen wären. Somit sollen hier die Geschädigten mit der Versicherungsdeckelungssumme abgespeist werden
. Meine Meinung ist, er muss so handeln, denn sonst wird er insolvent gehen, wenn er kein Sümchen auf der hohen Kante hat.Ich hoffe ich bin unter den Top10 der klagenden, bevor frei nach dem Motto "first come, first serve" der Laden insolvent ist und ich gar kein Geld mehr bekomme.
Das wird noch interesant

Ich halte euch auf dem laufenden.
schöne Grüße aus dem Süden








Na ja, dir muss es gefallen...


