Hallo zusammen,
ich habe ein wirkliches Luxusproblem und dazu eine Frage:
Ein erst kürzlich gekauftes Z3 QP (2.8 DV, uni schwarz, Leder schwarz, 66.000 km, sehr guter Zustand) hat zufälligerweise einen sehr bekannten, deutschen Entertainer/Sänger als letzten Besitzer/letzte Eintragung im Brief (für mich war das eig. kein Kaufgrund, sondern nur eine witzige/lustige "Dreingabe"). Ich überlege nun, nachdem mir dazu mittlerweile etliche Bekannte geraten haben, das QP entgegen meinen Absichten doch nicht zuzulassen und es nächstes oder übernächstes Jahr (die Preise der QP steigen aktuell ja gerade stark an) an jemanden, der ganz besonders viel Wert darauf legt, gerade das Auto eines prominenten Vorbesitzers zu fahren/besitzen, zu verkaufen und selbst auf das Fahren zu verzichten, es also unangemeldet in der Garage stehen zu lassen (nachdem ich noch ein anderes QP als "daily driver" habe, müsste ich also nicht auf den Genuss des QP-Fahrens verzichten).
Mein Plan war zwar, das QP mit Saisonkennzeichen 05-10 auf mich zuzulassen, ein paar Jahre zu fahren und dann ggf. wieder zu verkaufen. Die Ratschläge meiner Bekannten gehen aber nun allesamt dahin, das nicht zu tun, angeblich wäre die letzte Eintragung ein wertbildender Faktor, d.h. mir mir als - leider nicht prominentem deutschen Sänger - letzten Eigentümer wäre der Wagen im Falle eines Verkaufs definitiv weniger wert und ich würde mit der Zulassung auf mich also Geld "aus dem Fenster werfen".
Ich bin mir da nicht so sicher und denke mir, wenn wirklich jemand Wert darauf legt, gerade den Ex-Wagen eines Prominenten zu fahren, ist es ihm im Ergebnis egal, ob mit dem QP zwischen ihm und dem Prominenten noch ein "Unbekannter" ein paar tausend Kilometer zurückgelegt hat, andererseits möchte ich natürlich auch nicht sehenden Auges Geld zunichte machen (auch bei mir steht ja kein Goldesel im Garten :-)).
Was würdet ihr tun?
ich habe ein wirkliches Luxusproblem und dazu eine Frage:
Ein erst kürzlich gekauftes Z3 QP (2.8 DV, uni schwarz, Leder schwarz, 66.000 km, sehr guter Zustand) hat zufälligerweise einen sehr bekannten, deutschen Entertainer/Sänger als letzten Besitzer/letzte Eintragung im Brief (für mich war das eig. kein Kaufgrund, sondern nur eine witzige/lustige "Dreingabe"). Ich überlege nun, nachdem mir dazu mittlerweile etliche Bekannte geraten haben, das QP entgegen meinen Absichten doch nicht zuzulassen und es nächstes oder übernächstes Jahr (die Preise der QP steigen aktuell ja gerade stark an) an jemanden, der ganz besonders viel Wert darauf legt, gerade das Auto eines prominenten Vorbesitzers zu fahren/besitzen, zu verkaufen und selbst auf das Fahren zu verzichten, es also unangemeldet in der Garage stehen zu lassen (nachdem ich noch ein anderes QP als "daily driver" habe, müsste ich also nicht auf den Genuss des QP-Fahrens verzichten).
Mein Plan war zwar, das QP mit Saisonkennzeichen 05-10 auf mich zuzulassen, ein paar Jahre zu fahren und dann ggf. wieder zu verkaufen. Die Ratschläge meiner Bekannten gehen aber nun allesamt dahin, das nicht zu tun, angeblich wäre die letzte Eintragung ein wertbildender Faktor, d.h. mir mir als - leider nicht prominentem deutschen Sänger - letzten Eigentümer wäre der Wagen im Falle eines Verkaufs definitiv weniger wert und ich würde mit der Zulassung auf mich also Geld "aus dem Fenster werfen".
Ich bin mir da nicht so sicher und denke mir, wenn wirklich jemand Wert darauf legt, gerade den Ex-Wagen eines Prominenten zu fahren, ist es ihm im Ergebnis egal, ob mit dem QP zwischen ihm und dem Prominenten noch ein "Unbekannter" ein paar tausend Kilometer zurückgelegt hat, andererseits möchte ich natürlich auch nicht sehenden Auges Geld zunichte machen (auch bei mir steht ja kein Goldesel im Garten :-)).
Was würdet ihr tun?
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