Verdeck aufgeschlitzt

Die (wenigen) Regulierungen durch die HUK waren bei mir bislang unklompliziert. Wenn man allein die in diesem Fred platzierten Hinweise zur regulierungsgünstig geschickten Formulierung des Sachverhaltes nimmt, in anderen Diskussionen wurde auch in diesem Forum schon recht unverholen zum Versicherungsbetrug aufgerufen, kann es kaum verwundern, wenn eine Versicherung vor Zahlung einer nennenswerten Rechnung die Sache prüft. Das tut nicht weh und nützt den Kunden, die an stabilen Beiträgen interessiert sind.

100% Zustimmung - jedoch kann es auch nicht verwundern, wenn man angesichts etlicher Versicherungen, welche sich bei solch einem Fall schnell "herauswinden", um die beste Formulierung des Schadens als Versicherungsnehmer bemüht ist. Das hat nicht zwangsläufig sofort etwas mit Versicherungsbetrug zu tun.

Ich würde zum Beispiel bei einem aufgeschlitzten Verdeck IMMER die Polizei hinzuziehen und genauestens prüfen, ob nicht doch etwas aus dem Innenraum entfernt wurde. Dieses schnelle abschieben der Versicherungen auf Vandalismus ist auch nicht in Ordnung - zumal bei Vandalismus meistens nicht nur das Verdeck, sondern auch der Lack ramponiert wird. Nur ein zerstörtes Verdeck deutet in meinen Augen eher auf einen Diebstahlversuch hin - weil derjenige etwas schnell (und umprofessionell) aus dem Innenraum entwenden wollte. ;)
 
... jedoch kann es auch nicht verwundern, wenn man angesichts etlicher Versicherungen, welche sich bei solch einem Fall schnell "herauswinden", um die beste Formulierung des Schadens als Versicherungsnehmer bemüht ist. Das hat nicht zwangsläufig sofort etwas mit Versicherungsbetrug zu tun. ...
Naja, die - hier nicht unterstellte - wahrheitswidrige Behauptung, es sei etwas aus dem Innenraum gestohlen worden, lässt sich in aller Regel als (ggf. versuchter) Versicherungsbetrug nicht hinwegdiskutieren. ;) Mit einer "... besten Formulierung ..." des Sachverhalts hat eine falsche Darstellung von Tatsachen auch nichts zu tun. Ein etwaiges Fehlverhalten von Versicherungen berechtigt auch sicherlich nicht zu der Begehung von Straftaten.

Richtig wäre es, den Sachverhalt korrekt darzustellen und die Konsequenzen zu tragen - und auf sein tatsächlich vorhandenes Recht zu bestehen: Sollte die Versicherung also ihre (etwaige) Einstandspflicht nicht erfüllen wollen, klärt man die Sache eben mit dem eigenen Rechtsanwalt. Auch und insbesondere dieses Vorgehen dürfte "erzieherische" Wirkung entfalten - und nicht der Versuch einer Straftat, der letztlich zu Lasten der Allgemeinheit geht. :) :-)
 
Naja, die - hier nicht unterstellte - wahrheitswidrige Behauptung, es sei etwas aus dem Innenraum gestohlen worden, lässt sich in aller Regel als (ggf. versuchter) Versicherungsbetrug nicht hinwegdiskutieren. ;) Mit einer "... besten Formulierung ..." des Sachverhalts hat eine falsche Darstellung von Tatsachen auch nichts zu tun. Ein etwaiges Fehlverhalten von Versicherungen berechtigt auch sicherlich nicht zu der Begehung von Straftaten.

Richtig wäre es, den Sachverhalt korrekt darzustellen und die Konsequenzen zu tragen - und auf sein tatsächlich vorhandenes Recht zu bestehen: Sollte die Versicherung also ihre (etwaige) Einstandspflicht nicht erfüllen wollen, klärt man die Sache eben mit dem eigenen Rechtsanwalt. Auch und insbesondere dieses Vorgehen dürfte "erzieherische" Wirkung entfalten - und nicht der Versuch einer Straftat, der letztlich zu Lasten der Allgemeinheit geht. :) :-)

...stimmt natürlich, da hast Du absolut recht - mit er korrekten Schilderung des Sachverhaltes ist man immer auf der besten Seite. ;)
 
... vielleicht nicht immer auf der besten, aber immerhin immer auf der ehrlichsten Seite. :) :-)
 
War der Einbruch ins Haus/Garage und aus dem Auto wurde nichts gestohlen, nur das Dach aufgeschlitzt?

Und deswegen habe ich gezielt danach gefragt.

Wenn da gleich eine Antwort ja oder nein gekommen wäre, dann hätte es einige "Hinweise" wohl nicht gegeben.
Denn der Schaden wurde ja schon an die Versicherung gemeldet. Mit oder ohne Diebstahl.
Und einen nachträglichen Diebstahl melden ist wohl das blödeste was man machen kann...

.
 
Herrlich, was hier für ein Blödsinn abgesondert wird. Herrlich. Tut mir einen Gefallen, geht zum Anwalt bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist und laßt Euch da beraten und evtl. ein Schreiben aufsetzen.
 
Kann DerLupo nur zustimmen, lt meiner Recherche ist bereits der Einbruchsversuch in der TK.

Ohne Einbruch nur Vandalismus

Die Frage, ob bei einem Einbruchschaden Teilkasko-Versicherungen haften, beantwortete jetzt der Sprecher des GDV, Stephan Schweda, mit einem klaren „Ja“. Im Zuge des Einbruchs entstandene Beschädigungen wie zerkratzter Lack, zertrümmerte Scheiben oder abgebrochene Rückspiegel werden ersetzt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schäden im Zusammenhang mit einem Einbruch oder zumindest dem Versuch, das Auto aufzubrechen, entstanden sind. Liegt dieser Zusammenhang nicht vor, werden die Spuren nach Angaben Schwedas als Vandalismus gewertet und damit ausschließlich von der Vollkaskoversicherung übernommen.

Ein Versicherter Einbruch liegt aber nicht vor, wenn er sich nicht eindeutig gegen das Fahrzeug richtet. Technisch ist es natürlich trotzdem ein Einbruch, aber es ist kein Versicherter Einbruch. Ich habe diese Fälle jeden Tag auf meinem Schreibtisch und weiß daher also durchaus, wovon ich da rede. Es ist schön, wenn ein technischer einbruchdiebstahl vorliegt, das bringt dir aber nichts, wenn in den Bedingungen der Versicherung steht, dass ein Versicherter Einbruch nur vorliegt, wenn er sich gegen das Fahrzeug oder fest verbundene Fahrzeugteile bezieht. Dann kann man auch gerne das Cappi als gestohlen melden, es bleibt dann beim Vandalismus.

Ein Gruß aus der Kraftfahrtschadenabteilung!
 
Herrlich, was hier für ein Blödsinn abgesondert wird. Herrlich. Tut mir einen Gefallen, geht zum Anwalt bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist und laßt Euch da beraten und evtl. ein Schreiben aufsetzen.

Das sollte man dann tun, wenn es Aussicht auf Erfolg gibt, ansonsten wird es nämlich teurer als vorher.
 
Das sollte man dann tun, wenn es Aussicht auf Erfolg gibt, ansonsten wird es nämlich teurer als vorher.

Aussicht auf Erfolg soll der Laie vorher feststellen oder sein Versicherungsmakler?

Es ist immer fallabhängig, es kommt doch auf den jeweiligen Vertrag an. :O_oo:


Der Kollege hier hatte wohl Glück. ;)

10.09.2010 -
GLÜCK IM UNGLÜCK


Einbruchschäden am Fahrzeug werden auch dann von der Teilkaskoversicherung ersetzt, wenn nur Gepäck aus dem Wagen gestohlen wird, das selbst nicht versichert ist. Wird ein Kleidungsstück aus einem Cabrio entwendet, muss der Versicherer die Reparatur des Einbruchschadens bezahlen. Diese Entscheidung hat das Amtsgericht München getroffen (Az. 223 C 6889/09).

Ein Unbekannter hatte das Verdeck eines Cabrios aufgeschlitzt, um eine im Fahrzeug liegende Jacke zu stehlen. Der Eigentümer des Cabrios machte die Reparaturkosten am Faltdach bei seinem Kfz-Teilkaskoversicherer geltend. Der Versicherer weigerte sich allerdings zu zahlen. Laut Tarifbedingungen sei im Fahrzeug aufbewahrtes Gepäck nicht gegen Diebstahl versichert, so sein Argument. Wenn der Dieb das Verdeck aufschneide, um an eine unversicherte Jacke zu kommen, sei der Schaden am Verdeck nicht versichert. Schadenersatz leiste man bei Fahrzeugeinbrüchen nur, wenn auch Teile des Fahrzeugs entwendet werden. Es kam zum Rechtsstreit, der Cabriobesitzer bekam Recht.

Laut Vertragsbedingungen umfasse der Teilkaskoschutz ausdrücklich alle Fahrzeugschäden durch Diebstahl und Raub, so das Gericht. Dass Einbruchschäden nicht ersetzt werden, wenn nur unversichertes Gut aus dem Auto gestohlen wird, könne der Versicherungskunde dem Vertragswerk nicht entnehmen. Um solche speziellen Schäden auszuschließen, hätte der Versicherer eine entsprechende Klausel in die Bedingungen aufnehmen müssen. Der Cabriobesitzer konnte folglich davon ausgehen, dass Fahrzeugschäden auch bei Gepäckdiebstahl versichert sind. Der Kfz-Teilkaskoversicherer muss die Reparaturkosten am Verdeck nun übernehmen.

Quelle: www.moneytimes.de
 
Aussicht auf Erfolg soll der Laie vorher feststellen oder sein Versicherungsmakler?

Es ist immer fallabhängig, es kommt doch auf den jeweiligen Vertrag an. :O_oo:


Der Kollege hier hatte wohl Glück. ;)

10.09.2010 -
GLÜCK IM UNGLÜCK


Einbruchschäden am Fahrzeug werden auch dann von der Teilkaskoversicherung ersetzt, wenn nur Gepäck aus dem Wagen gestohlen wird, das selbst nicht versichert ist. Wird ein Kleidungsstück aus einem Cabrio entwendet, muss der Versicherer die Reparatur des Einbruchschadens bezahlen. Diese Entscheidung hat das Amtsgericht München getroffen (Az. 223 C 6889/09).

Ein Unbekannter hatte das Verdeck eines Cabrios aufgeschlitzt, um eine im Fahrzeug liegende Jacke zu stehlen. Der Eigentümer des Cabrios machte die Reparaturkosten am Faltdach bei seinem Kfz-Teilkaskoversicherer geltend. Der Versicherer weigerte sich allerdings zu zahlen. Laut Tarifbedingungen sei im Fahrzeug aufbewahrtes Gepäck nicht gegen Diebstahl versichert, so sein Argument. Wenn der Dieb das Verdeck aufschneide, um an eine unversicherte Jacke zu kommen, sei der Schaden am Verdeck nicht versichert. Schadenersatz leiste man bei Fahrzeugeinbrüchen nur, wenn auch Teile des Fahrzeugs entwendet werden. Es kam zum Rechtsstreit, der Cabriobesitzer bekam Recht.

Laut Vertragsbedingungen umfasse der Teilkaskoschutz ausdrücklich alle Fahrzeugschäden durch Diebstahl und Raub, so das Gericht. Dass Einbruchschäden nicht ersetzt werden, wenn nur unversichertes Gut aus dem Auto gestohlen wird, könne der Versicherungskunde dem Vertragswerk nicht entnehmen. Um solche speziellen Schäden auszuschließen, hätte der Versicherer eine entsprechende Klausel in die Bedingungen aufnehmen müssen. Der Cabriobesitzer konnte folglich davon ausgehen, dass Fahrzeugschäden auch bei Gepäckdiebstahl versichert sind. Der Kfz-Teilkaskoversicherer muss die Reparaturkosten am Verdeck nun übernehmen.

Quelle: www.moneytimes.de

Tja, da hat die Versicherung hier ganz klar gepennt. So viel Glück hat aber nicht jeder. Wenn die Versicherung dies nicht ausdrücklich rein schreibt, hat der Kunde in der Tat Erfolg, wenn er langen Atem hat. Aber das passiert eben immer seltener. Dieses Glück kann man durchaus haben, wenn man ein Bedingungswerk hat, das schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat. Ist es ein relativ frischer Tarif, wird die Wahrscheinlichkeit, dass diese Nachlässigkeit nicht bereits behoben wurde, immer geringer. Die Versicherer sind ja auch nicht blöd. Sobald sie die Lücke finden, wird sie beim nächsten Tarifwechsel geschlossen.

Hier kann der Theadstarter nur den Blick in das Bedingungswerk werfen, was da genau bei Einbruch steht. Wenn es dann nicht explizit ausgeschlossen ist, kann man Glück haben. Ich helfe hier auch gerne, denn ich weiß, wie man die Dinger lesen muss [emoji6][emoji6]

Sollte sich dann heraus stellen, dass es nicht explizit drin steht, ist der Weg zum Anwalt unter Umständen nicht notwendig. Da reichen dann durchaus schon die passenden Worte.

Aber wie gesagt, die Versicherungen sind nicht blöd und wenn der Tarif einigermaßen jung ist und es steht dann tatsächlich auch drin, dann hilft einem der teuerste Anwalt leider auch nichts.
 
ich werde auf jeden Fall hartnäckig bleiben was die Regulierung über die TK betrifft.

Wie man eindeutig aus dem Gutachten wie auch aus dem polizeilichen Strafantrag entnehmen können, liegt die Schadensursache im Zusammenhang mit dem Einbruch und Diebstahl, und da kann mE eine Versicherung nicht ein Vandalismus daraus machen, nur um die Kosten (SB+Hochstufung) auf den VN abzudrücken. Zudem gab es auch einen Zeugen. Zur Not werde ich mir einen Anwalt nehmen....

Noch eine Frage zum Verdeckstoff. Es gibt wohl zwei Typen: Verdeckstoff "Sonnenland" ist wohl das Original oder ein 200€ günstigere Velourstoff, der lt Aussage der Sattlerei auch absolut ausreichend ist.
Hat da einer Erfahrung bzw. kann mir einen Rat geben ?

Thanks.
 
Ich würde nur das "Sonnenland" nehmen.
Ausreichend sind natürlich die anderen auch aber halt nur ausreichend.
 
Hallo Robby
Dank dir für die schnelle Antwort. Was ist denn der qualitative Unterschied der beiden Stoffe ?
 
ich werde auf jeden Fall hartnäckig bleiben was die Regulierung über die TK betrifft.

Wie man eindeutig aus dem Gutachten wie auch aus dem polizeilichen Strafantrag entnehmen können, liegt die Schadensursache im Zusammenhang mit dem Einbruch und Diebstahl, und da kann mE eine Versicherung nicht ein Vandalismus daraus machen, nur um die Kosten (SB+Hochstufung) auf den VN abzudrücken. Zudem gab es auch einen Zeugen. Zur Not werde ich mir einen Anwalt nehmen....

Noch eine Frage zum Verdeckstoff. Es gibt wohl zwei Typen: Verdeckstoff "Sonnenland" ist wohl das Original oder ein 200€ günstigere Velourstoff, der lt Aussage der Sattlerei auch absolut ausreichend ist.
Hat da einer Erfahrung bzw. kann mir einen Rat geben ?

Thanks.

Das ist doch gut so, man kann beim Anwalt fragen, ob das erste Gespräch pro bono dh kostenlos geführt werden kann oder falls nicht, was es kosten soll.
 
... man kann beim Anwalt fragen, ob das erste Gespräch pro bono dh kostenlos geführt werden kann ....

Damit in Zukunft solche doch etwas befremdlich anmutenden Schnitzer wenigstens nicht mehr ganz so häufig passieren, sei kurz und hervorhebend aus Wikipedia zitiert:

"Pro bono steht für die lateinische Wendung pro bono publico (zum Wohle der Öffentlichkeit). Generell impliziert dies freiwillig geleistete, professionelle Arbeit ohne oder mit stark reduzierter Bezahlung für das Gemeinwohl. ..."

Mit dem Gemeinwohl hat eine (Erst-) Beratung in höchsteigenen wirtschaftlichen Interessen des Mandanten in der Regel eher wenig zu tun. Man muss dem Anwalt seines Vertrauens aber auch gar nicht wichtigtuerisch mit lateinischen Wendungen kommen, sondern fragt einfach frei heraus nach, was die - übrigens ohnehin gesetzlich "gedeckelte" - Erstberatung kosten soll. :) :-)
 
Der TE wird wissen, was gemeint ist und vermutlich viele andere auch und darauf kommt es mir an.

Allen ein schönes Wochenende! :) :-)
 
Damit in Zukunft solche doch etwas befremdlich anmutenden Schnitzer wenigstens nicht mehr ganz so häufig passieren, sei kurz und hervorhebend aus Wikipedia zitiert:

"Pro bono steht für die lateinische Wendung pro bono publico (zum Wohle der Öffentlichkeit). Generell impliziert dies freiwillig geleistete, professionelle Arbeit ohne oder mit stark reduzierter Bezahlung für das Gemeinwohl. ..."

Mit dem Gemeinwohl hat eine (Erst-) Beratung in höchsteigenen wirtschaftlichen Interessen des Mandanten in der Regel eher wenig zu tun. Man muss dem Anwalt seines Vertrauens aber auch gar nicht wichtigtuerisch mit lateinischen Wendungen kommen, sondern fragt einfach frei heraus nach, was die - übrigens ohnehin gesetzlich "gedeckelte" - Erstberatung kosten soll. :) :-)

...danke für die Aufklärung - hatte ich übrigens auch "falsch" interpretiert. Bin aber bisher nie mit Latein in Berührung gekommen und hätte diesen Begriff daher auch nicht verwendet...;)

Wieder etwas dazugelernt !
 
...danke für die Aufklärung - hatte ich übrigens auch "falsch" interpretiert. Bin aber bisher nie mit Latein in Berührung gekommen und hätte diesen Begriff daher auch nicht verwendet...;) ...
Solange man den Begriff nicht kennt, kann man ja auch nichts falsch machen. :) :-) Mir ging es nur darum zu vermeiden, dass ein hiesiger Mitleser später etwaig einmal zu einem RA geht und ihn hochtrabend um eine Tätigkeit "... pro bono ..." bittet. Da würde sich der eine oder andere RA womöglich etwas veräppelt fühlen - was wohl eher nicht zu Gunsten des Fragenden gehen würde. ;)

Völlig in Ordnung sind dagegen natürlich die direkte Frage nach den Kosten und der Wunsch, dass die Erstberatung kostenfrei oder preislich reduziert erfolgen möge. :t
 
Nun ja, das Risiko des Missverständnisses (oder genauer: der Blamage) wird natürlich geringer in dem Maße, wie auch die Juristen immer weniger Latein können. ;)
 
habe mich im übrigen nun für den Original BMW Verdeckstoff entschieden, soll wohl die gleiche Qualität wie das Sonnenland haben, wenn es nicht sogar das Sonnenland ist. Am Dienstag geht's endlich in die Werkstatt, wird langsam Zeit da das Wetter umschlägt und es gerade heute stark """" hat und mir die Suppe trotz großflächiges Abkleben trotzdem in den Innenraum reingetropft hat, schöner Mist. Im übrigen vorauss Reparaturkosten von 3600 € unglaublich !!
 
:help: oh man, jetzt habe ich die Nachricht bekommen, dass die Himmelsbespannung nicht lieferbar ist, und BMW mir einen Liefertermin bestenfalls Ende diesen Jahres nennen kann (realistisch wohl Anfang 2017 !!) :g
Das gibt's doch gar nicht, bin echt stinke sauer, dass so eine renommierte Automarke solche Lieferzeiten hat....

Als Option gibt es nun drei Möglichkeiten:
a) Himmel nähen lassen , wobei ich nicht weiß ob das auf Dauer gut ist, das der Himmel doch auch unter Spannung steht und das Auf-und Zu sicherlich auch die Naht belastet.
b) gebraucht einen Himmel kaufen: Frage: Habt ihr Adressen wo man so etwas kaufen kann....
c) eine Sattlerei finden, die so eine Himmelsbespannung selbst fertigen kann


was meint ihr ?
 
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