alFanta
macht Rennlizenz
- Registriert
- 9 Mai 2005
... OK, ist zwar etwas krass ausgedrückt, aber im Grunde ist es so.
Der Mieter bewohnt das Dachgeschoss und hat bei einem Herbststurm das Dachfenster zum lüften geöffnet.
Nachdem er von seinem Spaziergang zurückgekommen war stellte er fest, dass sich das Fenster "überschlagen" hat und sich nicht mehr schließen lässt.
Ein herbei gerufener Dachdecker konnte nur den Tod feststellen.
Nich reparabel. Kostenvoranschlag 2500 incl. Einbau.
Jetzt meine Frage:
Der Mieter und auch ich haben eine Gebäude-/Privathaftpflicht. Wir haben beide den Schaden gemeldet. Nun hat meine Versicherung den Schaden beglichen, aber nur einen fiktiven Zeitwert von 900,-.
Wer kommt jetzt für den Rest der Summe auf?
Der Mieter bewohnt das Dachgeschoss und hat bei einem Herbststurm das Dachfenster zum lüften geöffnet.
Nachdem er von seinem Spaziergang zurückgekommen war stellte er fest, dass sich das Fenster "überschlagen" hat und sich nicht mehr schließen lässt.
Ein herbei gerufener Dachdecker konnte nur den Tod feststellen.
Nich reparabel. Kostenvoranschlag 2500 incl. Einbau.
Jetzt meine Frage:
Der Mieter und auch ich haben eine Gebäude-/Privathaftpflicht. Wir haben beide den Schaden gemeldet. Nun hat meine Versicherung den Schaden beglichen, aber nur einen fiktiven Zeitwert von 900,-.
Wer kommt jetzt für den Rest der Summe auf?

Das halte ich für die Kernfrage, die der TE alleine weiß: war zum Zeitpunkt, als der Mieter das Fenster geöffnet hat und dann das Haus verlassen hat, bereits Sturm?